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Langzeitfahrten Alles für die grosse Fahrt.

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  #1  
Alt 29.11.2016, 21:59
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Standard Sportbootführerschein im Ausland machen?

Hallo,

weiß jemand, wie man den deutschen Sportbootführerschein See im Ausland machen kann?

Konkrete Situation: Mein Sohn kann zwar segeln, ist auch schon über den Atlantik (mit)gesegelt, und hat sich nun kurz entschlossen in LaPaz (Mexico) eine eigen Yacht gekauft, um von dort weiter Richtung Südsee zu segeln.
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=254402

Allerdings hat er keinen offiziellen deutschen Führerschein, was sicherlich den meisten Ländern ziemlich wurscht ist, aber irgendwann wird er ja doch in eine EU-Gebiet (franz., engl., span. oder niederländische Kolonien) kommen und da können sie ihn danach fragen als Deutscher unter mexikanischer Flagge...

Gruß

Volker
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  #2  
Alt 29.11.2016, 22:06
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Boah ne ich glaub da hast kaum ne Chance....
Am besten mal die Anfrage direkt beim DMYV stellen..
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 30.11.2016, 01:49
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Moin,
Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
weiß jemand, wie man den deutschen Sportbootführerschein See im Ausland machen kann?

aber irgendwann wird er ja doch in eine EU-Gebiet (franz., engl., span. oder niederländische Kolonien) kommen und da können sie ihn danach fragen als Deutscher unter mexikanischer Flagge...
irgendwie bezweifle ich doch leicht, daß ihn vor Erreichen von Kontinental-Europa irgendjemand nach einem Führerschein fragen wird, wenn er mit dem eigenen Boot einklariert. Ein Crew-T-Shirt oder eine Mütze mit dem Aufdruck "Skipper" wird bis dahin vermutlich den selben Zweck erfüllen

Aber falls er doch Wert auf den SBF legt, läßt sich das ja vielleicht mit dem DSV oder DMYV so hindrehen, daß er die Prüfung quasi "unter Aufsicht" bei einem Goethe-Institut oder in der Botschaft ablegen darf. Wenn er es auf eigenem Kiel bis Polynesien schafft, werden sie ihm vermutlich abnehmen, daß er unterwegs auch die geforderten Knoten gelernt hat

mfg
Martin

ps: "und was is' mit Tee??" bzw. Funk?
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Ich bin dann mal weg:
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  #4  
Alt 30.11.2016, 08:05
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Moinsen
Volker, woanders, auch n EU Dependancen, fragt keine Sau nach dem deutschen Spoboführershein, meistens wissen die gar nicht das es in D son Teil gibt. Wonach gern gefragt wir ist nen EIgentumsnachweis und, falls das Boot "gebraucht" aussieht , evt nen Nachweis über den finanziellen Rückhalt.Bistdu auf ner Schmuggleroute unterwegs, evt auch noch den vorherigen Ausklarierungsgedöns.
Funk ist interessanter. Ukw geht noch " schwarz", aber bei den Funknetzwerk en der Amateurfunker kommst du nur mit ner glaubwürdigen " Nummer" rein, die sind da arg pingelig. Relativ locker scheint noch das Pacific Island Net zu sein, falls Günther noch lebt und aktiv ist, ist der ne gute Adresse.
Scheinprüfungim Ausland geht, allerdings fliegt der Prüfer auf Kosten der Prüflinge ein��, ....aber unnötig und rausgeworfen Geld.
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  #5  
Alt 30.11.2016, 08:59
Patrick R Patrick R ist offline
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Soviel wie ich weiss

Wenn er im Ausland gemeldet ist und es dort üblich ist das man keinen Führerschein braucht um Boot zu fahren darf er das sogar in Deutschland ohne Sbf tun aber nur für eine gewisse Zeit glaube irgendwas um die 160 Tage oder ähnlich denke das es so auch in anderen Ländern gehandhabt wird
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  #6  
Alt 30.11.2016, 11:15
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TychoGold TychoGold ist offline
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Wenn an der Yacht kein Motor dran ist (der ein ganz kleiner), darfst du doch bis an die deutsche Küste segeln - ganz ohne Führerschein. Ab dann muss ein Skipper mit SBFB Segeln übernehmen, wenn der Kahn binnen weiter soll.

Ob man nicht die Segel abbauen kann und mit dem kleinen Motor weiterfahren nach binnen ist nochmal eine Frage - ist es dann überhaupt ein Segelfahrzeug oder ein Motorfahrzeug, welches dann führerscheinfrei ist?

Bei großem Motor: Außerhalb der 12 Meilen ist keine Führerscheinpflicht, auch nicht für Motoren, da kann ihn Vater ja abholen ;) .

Dass Funkamateure bei Schwarzfunkern pingelig sind, stimmt zum Teil. Solange niemand Mist macht und das ernsthaft betreibt (mit ernsthaft meine ich keine absichtlichen Störungen zur Provokation verursacht, was leider zu 99% der Fall ist bei Schwarzfunkern) dann ist mir das auch egal. Problematisch ist dass der lizenzierte Funker eigentlich ordnungswidrig handelt, wenn er den Funkkontakt aufrecht erhält und die Lizenz abgenommen bekommen *könnte* (wobei von der BNetzA wohl eh keiner Wind davon bekommt). Ein Rufzeichen zu nutzen, das jemandem anderen gehört, finde ich dagegen etwas daneben. Das ist ja eine persönliche Identifikation.

Grüße
Tycho
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  #7  
Alt 30.11.2016, 11:23
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Seit wann ist Binnen zum Segeln ein SBF B Erforderlich ?
Den braucht man doch nur in Berlin

aber du hast recht unter 15PS benötigt der Junior keinen SBF See

aber das Boot das er hat, hat ja 24PS
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Gruß Volker
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Geändert von billi (30.11.2016 um 12:52 Uhr)
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  #8  
Alt 30.11.2016, 12:49
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Hi!

Vielleicht haben die Leute vom Prüfungsausschuss Ausland 'ne Idee. Die nehmen zwar nur den SKS ab. Aber vielleicht kennen die eine Möglichkeit????

http://www.pruefungsausschuss-ausland.org/931.html


Ansonsten würde ich ganz rotz frech unterwegs in einem Land einen Führerschein machen, wo ich mich länger aufhalte. Kann vor Ort doch eh keiner nachprüfen, wie lange ich dort gewohnt habe.


P.S.: Wie sieht es mit einem mexikanischen SBF aus? Das dürfte doch kein Problem sein, oder?
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)

Geändert von blondini (30.11.2016 um 12:58 Uhr)
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  #9  
Alt 30.11.2016, 13:03
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Hi!

Nach der Sportbootführerscheinverordnung See scheint es so auszusehen, dass man keinen Führerschein braucht, wenn man nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnt. Ich würde von daher den mexikanischen FS in Erwägung ziehen und den SBF See kann er ja machen, wenn er zurück ist.





Vollzitat:
"Sportbootführerscheinverordnung-See in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2003 (BGBl. I S. 367),
die zuletzt durch Artikel 61 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist"
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 19.3.2003 I 367;
zuletzt geändert durch Art. 61 V v. 2.6.2016 I 1257
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1986 +++)
Überschrift: IdF d. Art. 1 Nr. 1 V v. 21.3.1983 I 314 mWv 1.4.1983
§ 1 Fahrerlaubnis
(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot
im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke
verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen
1.
Inhaber eines Befähigungszeugnisses zum Kapitän oder zum nautischen Schiffsoffizier, eines
Befähigungsnachweises zum Schiffsmechaniker oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines
Wasserfahrzeuges auf den Seeschifffahrtsstraßen,
2.
Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr
im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten,

3.
Personen, bei denen das zu führende Sportboot keine Antriebsmaschine hat,
4.
Personen, bei denen das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte
nicht überschreitbare Nutzleistung 3,68 kW oder weniger beträgt,
5.
Personen ab 16 Jahren, bei denen das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist,
deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung 11,03 kW oder weniger beträgt,
6.
Inhaber eines von einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erteilten Berechtigungsscheins beim
Führen von Wasserrettungsfahrzeugen.
Eine Übersicht über die nach Satz 3 Nummer 1 anerkannten amtlichen Berechtigungsscheine wird im
Verkehrsblatt veröffentlicht. Ist im Falle des Satzes 3 Nummer 2 in dem Staat des Wohnsitzes der betroffenen
Person für das Führen von Sportbooten auf Seeschifffahrtsstraßen ein Befähigungsnachweis amtlich
vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, VkBl. 2013 S. 987) an, gilt
Satz 3 Nummer 2 nur, soweit
1.
die Person Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikates nach der Resolution Nr.
40 ECE für die jeweilige Antriebsart ist, und
2.
die Gegenseitigkeit der Anerkennung der Befähigungsnachweise zwischen dem Wohnsitzstaat und der
Bundesrepublik Deutschland gewährleistet ist;
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten
die Resolution Nr. 40 ECE anwenden.
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage (Sportbootführersche
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  #10  
Alt 30.11.2016, 13:10
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Wer sagt dir das sein Wohnsitz (Meldeadresse) Außerhalb des Geltungsbereichs ist?
Zudem gilt diese Verordnung nur in Deutschland und nicht im Pazifik.

wenn also in einem Land das er Anfährt sinngemäß drin steht: Es wird die Fahrerlaubnis des Heimatlandes benötigt...
dann hat er ein Problem.
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  #11  
Alt 30.11.2016, 13:24
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Nachdem er ja bis mindestens März/April in Mexico bleiben wird, wäre es wahrscheinlich schon eine Option, sich dort an zu melden und einen entsprechenden Führerschein dort zu machen. Spanisch kann er...

Gruß

Volker
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  #12  
Alt 30.11.2016, 13:49
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@Billi: Du denkst zu sehr deutschlandbezogen. Heimatland ist dann Mexiko. Er hat dort gewohnt, als er das Schiff gekauft hat und deswegen war er dort führerscheinpflichtig. Es geht mir auch nicht um eine pfennigfuchsende Paragraphenauslegung, sondern darum, was in der gegebenen Situation erreichbar ist und wahrscheinlich in der Praxis dann auch hält. Nach der oben zitierten Vorschrift kann er nämlich mit dem mexikanischen Ding auch noch in Deutschland einlaufen und wird mit Wohnsitznahme hier dann nach Fristablauf führerscheinpflichtig.
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  #13  
Alt 30.11.2016, 13:57
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Seit wann ist Binnen zum Segeln ein SBF B Erforderlich ?
Den braucht man doch nur in Berlin

aber du hast recht unter 15PS benötigt der Junior keinen SBF See

aber das Boot das er hat, hat ja 24PS
Ich bin auch blöd. Ja richtig in Berlin und am Bodensee braucht man das nur. Dann steht dem ja auch nichts im Wege. Der SBF-See gilt bis zur 12. Meile - danach geht es auch ohne FS. Deswegen, wegen des Motors: Papa holt ihn ab und gut ist. Oder Motor irgendwie betriebsunfähig machen und 15 PS AB dranmachen für die Heimfahrt. Evtl. dafür schon in Deutschland die Papiere anfertigen lassen (schwer, weil die MwSt.-Bescheinigung erst nach Einfuhr gemacht werden kann und dafür muss er ja innerhalb der 12 Seemeilen sein - also nur eine Option, wenn das Schiff in Mexiko zugelassen ist, falls es dort sowas gibt).

Grüße
Tycho
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  #14  
Alt 30.11.2016, 14:12
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
@Billi: Du denkst zu sehr deutschlandbezogen. Heimatland ist dann Mexiko. Er hat dort gewohnt, als er das Schiff gekauft hat und deswegen war er dort führerscheinpflichtig. Es geht mir auch nicht um eine pfennigfuchsende Paragraphenauslegung, sondern darum, was in der gegebenen Situation erreichbar ist und wahrscheinlich in der Praxis dann auch hält. Nach der oben zitierten Vorschrift kann er nämlich mit dem mexikanischen Ding auch noch in Deutschland einlaufen und wird mit Wohnsitznahme hier dann nach Fristablauf führerscheinpflichtig.
Nur weil er dort gewohnt hat muss noch lange nicht sein Wohnsitz dort sein ....Erst wenn er sich hier abmeldet erlischt seine Pflicht zum deutschen Sportbootführerschein.

Der Erstwohnsitz zählt.

zudem zitierst du deutsches Recht.

Meine Bekannte wohnt in Puerto Rico mit ihrem Mann. Hauptwohnsitz ist in Deutschland da sie hier gemeldet ist. Puerto Rico ist als Zweitwohnsitz eingetragen.
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  #15  
Alt 30.11.2016, 14:24
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nur weil er dort gewohnt hat muss noch lange nicht sein Wohnsitz dort sein ....Erst wenn er sich hier abmeldet erlischt seine Pflicht zum deutschen Sportbootführerschein.

Der Erstwohnsitz zählt.
Da steht nur Wohnsitz, nicht Erstwohnsitz. Wenn er also in Mexico einen Zweitwohnsitz anmeldet (und sei es auf dem Boot), stellt sich das Problem nicht. Geh doch einfach arbeiten oder schraub am Boot rum, statt hier immer das letzte Wort haben zu müssen

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #16  
Alt 30.11.2016, 14:28
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Da steht nur Wohnsitz, nicht Erstwohnsitz. Wenn er also in Mexico einen Zweitwohnsitz anmeldet (und sei es auf dem Boot), stellt sich das Problem nicht. Geh doch einfach arbeiten oder schraub am Boot rum, statt hier immer das letzte Wort haben zu müssen

mfg
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Man Martin,

Volker ist doch bei der Arbeit, in seiner Freizeit hat er doch keine Zeit fürs Forum
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #17  
Alt 30.11.2016, 14:35
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Da steht nur Wohnsitz, nicht Erstwohnsitz. Wenn er also in Mexico einen Zweitwohnsitz anmeldet (und sei es auf dem Boot), stellt sich das Problem nicht. Geh doch einfach arbeiten oder schraub am Boot rum, statt hier immer das letzte Wort haben zu müssen

mfg
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Nur weil dir meine Antwort nicht passt brauchst du nicht Ausfallend werden.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen.

Deutschland Wohnsitz (solange gemeldet)
Mexico Wohnort (auch wenn er sich dort länger aufhält)

Du kannst aber gern mal das Meldegesetz dazu durchlesen.
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Geändert von billi (30.11.2016 um 14:40 Uhr)
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  #18  
Alt 30.11.2016, 14:58
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lachshunter lachshunter ist offline
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Moin Männers,

wenn ich hier mitspielen soll, dann macht nur weiter so!
Wenn ihr diesen dann ungleichen Kampf vermeiden wollt, dann schnackt hier bitte nur noch über Volkers Frage, die da lautete:

Zitat:
Weiß jemand, wie man den deutschen Sportbootführerschein See im Ausland machen kann?
Alle Klarheiten beseitigt? Gut, dann weiter machen.


Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #19  
Alt 30.11.2016, 16:09
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
… wenn ich hier mitspielen soll,dann macht nur weiter so! Wenn ihr diesen dann ungleichen Kampf vermeiden wollt, dann schnackt hier bitte nur noch über Volkers Frage, …


Du magst den Stil monieren/sanktionieren, aber inhaltlich ist die Frage des Wohnsitzes fuer eine sinnvolle Beantwortung von Volkers Frage wichtig. WENN die betreffende Person ihren Wohnsitz in Mexiko hat, ist der deutsche SBF “wertlos”, weil sie dann den mexikanischen Bestimungen unterliegt. Fuer den Wohnsitz ist in erster Linie die Eintragung im Pass entscheidend, die von den lokalen Botschaften/Konsulaten vorgenommen wird (wenn entsprechende Unterlagen der mexikanischen Behoerden wie Aufenthaltsgenehmigung etc. vorgelegt werden koennen). Die Frage des Lebensmittelpunktes wird erst in zweiter Linie interessant.
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  #20  
Alt 30.11.2016, 21:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nur weil dir meine Antwort nicht passt brauchst du nicht Ausfallend werden.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen.

Deutschland Wohnsitz (solange gemeldet)
Mexico Wohnort (auch wenn er sich dort länger aufhält)

Du kannst aber gern mal das Meldegesetz dazu durchlesen.
Mein Schwager und meine Schwester waren 5 Jahre in Buenos Aires. Der Wohnsitz in D blieb bestehen, in B.A. kam der Wohnsitz dann dazu. Nach einem halben Jahr oder so (also nach Ablauf der "Touristenzeit") mussten beide einen argentinischen Führerschein machen, da sie dort eben wohnten.

Denke, dass das bei meinem Sohn auch so laufen könnte:
Er meldet sich in Mexico an mit Wohnsitz in der Marina/Werft und macht dann dort seinen mexikanischen Schein (...wenn es so was da überhaupt gibt). Braucht ja sowieso wahrscheinlich eine Adresse, um das Boot um zu melden...
Mit diesem Schein kann er auf jeden Fall als Tourist dann die anderen Länder besuchen, egal ob Deutscher oder nicht.

So sehe ich es jedenfalls!

Gruß

Volker
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  #21  
Alt 30.11.2016, 22:19
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
... Er meldet sich in Mexico an mit Wohnsitz in der Marina/Werft und macht dann dort seinen mexikanischen Schein (...wenn es so was da überhaupt gibt). Braucht ja sowieso wahrscheinlich eine Adresse, um das Boot um zu melden...
Richtig, Wohnsitz in Mexiko (im Pass eingetragen, Voraussetzung ist die Aufenthaltsgenehmigung), mexikanischer Bootsfuehrerschein wenn in Mexiko vorgeschrieben,

oder

Wohnsitz in D mit SBF SEE

sind die beiden legalen Moeglichkeiten.

Das Boot kann er, auch mit Wohnsitz in Mexiko, in D anmelden (braucht eine "Vertrauensperson" als Empfaenger von Post in D).
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  #22  
Alt 01.12.2016, 07:15
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Nochmal: Deutschland und seine Führerscheinverordnungen sind nicht der Nabel der Welt.
Nen vorgeschriebenen Sportbootführerschein in Mexico zu machen ist m W ein ding der Unmöglichkeit: Die haben keinen Spopboführerschein, unglaublichz aber wahr: Du darfst einfsch nur so Boot fahren ganz ohne Schein.
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  #23  
Alt 01.12.2016, 09:54
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Hans,
natürlich hast Du recht:
Innerhalb eines Landes kann kein fremdes Land dem anderen vorschreiben, mit welchen Papieren man da Boot fahren kann/darf (< siehe die leidige Diskussion über den HR-Führerschein).
Auf internationalen Gewässern, also ausserhalb der 12sm-Zone, sowieso nicht.

Aaaaaber: es gibt bilaterale Abkommen, es gibt Kolonien und es gibt eigene Ländervorschriften, die natürlich sehr wohl eine - wie auch immer geartete - Lizenz haben möchten und wenn die dann am Port of Entry den Korinthenkacker-Modus einschalten, haste halt die A...Karte gezogen.
Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Die haben keinen Spopboführerschein, unglaublichz aber wahr: Du darfst einfach nur so Boot fahren ganz ohne Schein.
Dann wäre das ja schon dahingehend geklärt: sich wie auch immer in Mexico anmelden, sich dies bestätigen lassen und los geht's. An den Ports-of-Entry sollten sie ja wissen, welches Land welchen Schein hat oder auch nicht. Ein Engländer braucht in D auch nicht seinen nicht vorhandenen Führerschein vorzeigen (in Kroatien allerdings schon - jedenfalls vor dem EU-Beitritt)


Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!

Geändert von Volker (01.12.2016 um 10:01 Uhr)
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  #24  
Alt 01.12.2016, 10:00
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Hans,
natürlich hast Du recht:
Innerhalb eines Landes kann kein fremdes Land dem anderen vorschreiben, mit welchen Papieren man da Boot fahren kann/darf (< siehe die leidige Diskussion über den HR-Führerschein).
Auf internationalen Gewässern, also ausserhalb der 12sm-Zone, sowieso nicht.

Aaaaaber: es gibt bilaterale Abkommen, es gibt Kolonien und es gibt eigene Ländervorschriften, die natürlich sehr wohl eine - wie auch immer geartete Lizenz haben möchten und wenn die dann am Port of Entry den Korinthenkacker-Modus einschalten haste halt die A...Karte gezogen.

Gruß

Volker
und genau da kommt wieder der Wohnsitz ins Spiel.
wenn der Korinthen.... den Ausweis des Juniors sehen will und er seinen Deutschen Reisepass vorlegt, ist es ein leichtes für den Beamten festzustellen, dass es in Deutschland einen SBF See gibt und er möchte diesen mit Sicherheit dann sehen.

Zumindest steht es bei uns und unseren Nachbarländern so drin das der entsprechende Führerschein des Heimatlands vorgeschrieben ist.
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Gruß Volker
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Alt 01.12.2016, 10:07
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Um jetzt spitzfindig zu werden:

Mein Sohnemann ist ja schon seit über einem Jahr nachweislich unterwegs und war demzufolge überhaupt nicht in D
Ist dann seine deutsche Adresse immer noch der Hauptwohnsitz?
Oder wäre eine Adresse (Mexico?), an der er wesentlich länger wohnt und gemeldet ist, dann sein Hauptwohnsitz und für den FS wichtig?

Volker
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