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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.03.2007, 17:56
Knulli Knulli ist offline
Cadet
 
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Boot: Four winns 245
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Standard Steuern?

Hallo,

wir möchten ein Boot kaufen,das einem Deutschen gehört und in Holland angemeldet ist.Muss etwas bei der Ummeldung beachtet werden?(Steuern,Zoll?)
Über eine Info wäre Ich dankbar
Liebe Grüße
Knulli
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  #2  
Alt 09.03.2007, 18:01
Benutzerbild von windy0386
windy0386 windy0386 ist offline
Admiral
 
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Beiträge: 4.298
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Standard

Wenn das Boot einen Deutschen gehört, sollte es auch in Deutschland beim Kauf versteuert worden sein (wenn neu) Ansonsten muss mann keine Steuern bezahlen. Du musst nur einen Nachweis darüber haben. Dies gilt nich für Boote älter als 7 jahre, glaube ich.
Ummelden geht bei jedem Postamt in Holland.

Andy
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[Traue nie den leuchtenden Augen einer Frau... Es könnte auch die Sonne sein, die durch ihre hohle Birne scheint

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  #3  
Alt 09.03.2007, 18:06
Benutzerbild von mile
mile mile ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.04.2006
Beiträge: 288
129 Danke in 99 Beiträgen
Standard

hallo
ich glaube da Holland zur "EU" gehört und das Boot dort zugelassen ist sind geine Steuer oder Zoll fällig
__________________
__________

gruß mile
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  #4  
Alt 10.03.2007, 07:30
Knulli Knulli ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.01.2007
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Boot: Four winns 245
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Super,

Danke für die "schnelle"Hilfe......Tolles Forum

Liebe Grüße
Knulli
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  #5  
Alt 10.03.2007, 09:16
Benutzerbild von Ray
Ray Ray ist offline
Fleet Captain
 
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Standard

Achtung:

ZOLL ist aufgrund der EU NICHT fällig, ABER STEUERN JA!!

Solange die MwSt in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich ist, muss diese auch ausgeglichen werden. Jedoch nur innerhalb einer bestimmten First. Diese unbedingt beim HIESIGEN ZOLL erfragen und unbedingt SCHRIFTLICH geben lassen, weil die WaPo sich mit den Dingen auch nicht immer auskennt.

So hatte ich mit einem in Deutschland gekauften Boot, welches dauerhaft in Deutschland liegt sehr lange Diskussionen mit der WaPo, weil ich als Halter einen ausländischen Pass (zzgl. zum Deutschen) habe ...

Die wollten nicht nur den Kaufvertrag (normal) haben (habe ich immer bei mir - wichtig!), sondern auch einen Nachweis, dass ich ICH das Ding unterschrieben hatte - also einen Unterschriften-Bestätigung.

Es dauerte fast ein halbes Jahr, bis die von der Unsinnigkeit überzeugt waren ...

Also, alles, was Steuern auch nur im entferntesten betreffen könnte, würde ich unbedingt schriftlich absichern lassen.

Gruß
der steuerlich demotivierte Ray
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******
An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ...
******
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  #6  
Alt 10.03.2007, 16:44
Benutzerbild von windy0386
windy0386 windy0386 ist offline
Admiral
 
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Boot: Windy 22 DC
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Das ist falsch. Es muss nachweislich in einem EU Land Steuern bezahlt worden sein. Es erfolgt kein Ausgleich.

Andy
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  #7  
Alt 10.03.2007, 23:06
pininfarina pininfarina ist offline
Vice Admiral
 
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Ort: 34246 Vellmar
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272 Danke in 209 Beiträgen
Standard

Zitat:
Solange die MwSt in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich ist, muss diese auch ausgeglichen werden
Hallo Ray,

wenn schon einmal in einem EU-Land Steuern (MwSt) bezahlt wurden, braucht in Deutschland nichts bezahlt werden und ein Ausgleich findet auch nicht statt.

Wozu auch, die Steuer wurde ja bereits schon einmal bezahlt. Es ist auch unerheblich, ob z. B. 15% im EU-Land X oder 22% im EU-Land Y bezahlt wurden.

Viele Grüße von,

Wolfgang
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