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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.06.2014, 17:57
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renn-harry renn-harry ist offline
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Standard Frage an die Angelspezis

Ich habe seit 1987 den 10Jahres Fischereischein und keine Sportfischerprüfung.
Der 10j Schein wird mir immer ohne weiteres verlängert.
Nun sagte mir einer ohne Sportfischerprüfung dürfe ich nicht mehr Angeln und es wäre trotz Tageskarte Illegal.

Ist einer vom Fach und weiß da mehr?
Bestandschutz?
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Bisher wurde ich nie Kontrolliert und kaufe die Angelkarten mal da mal da.
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  #2  
Alt 16.06.2014, 18:02
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Ich habe meinen Fischereischein nach mehreren Jahren mal wieder hervorgeholt und ohne Probleme neu auf 5 Jahre verlängern lassen.
Hier in Rheinland-Pfalz ist das kein Problem aber man hat mir mal gesagt das ich ohne Sportfischerschein nicht in Bayern angeln darf.

Gruß

Rudolf
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  #3  
Alt 16.06.2014, 18:16
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Ich habe seit 1987 den 10Jahres Fischereischein und keine Sportfischerprüfung.
Der 10j Schein wird mir immer ohne weiteres verlängert.
Nun sagte mir einer ohne Sportfischerprüfung dürfe ich nicht mehr Angeln und es wäre trotz Tageskarte Illegal.

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Legal?

Bisher wurde ich nie Kontrolliert und kaufe die Angelkarten mal da mal da.
Da Du im Besitz eines gültigen Fischereischein bist, ist das völlig egal ob Du mal ne Fischereiprüfung gemachts hast oder nicht. Du darfst überall mit diesem Dokument und der entsprechenden Gewässerkarte angeln.
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Gruß Sylvio
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  #4  
Alt 16.06.2014, 20:25
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Bei Kontrollen wird nur die jeweilige Gast/Erlaubniskarte und der gültige (!) Fischerreischein kontrolliert, auch die Vereine sind verpflichtet ihre Mitglieder regelmässig auf gültige Fischereischeine zu kontrollieren. Die Sportfischerprüfung wird meistens nur bei der Austellung des Fischereischeines verlangt, selbst bei der Verlängerung fragte da niemand.
Du darfst den Schein nicht ablaufen lassen, dann müsstes du bei deiner Heimatgemeinde durch kommen.
Wenn du umziehst kann das ganz anders aussehen.

Die Prüfung ist in Hessen kein Hexenwerk, ich empfehle sie zu machen.

Gruss
RAINER
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  #5  
Alt 16.06.2014, 21:19
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Da nicht alle Aussagen fundiert sind ,hier mal lesen:


www.angelschein-machen.com/
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  #6  
Alt 16.06.2014, 22:54
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Ich habe seit 1987 den 10Jahres Fischereischein und keine Sportfischerprüfung.
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Hallo,

üblicherweise bekommt man den Fischereischein nur, wenn man die erfolgreich bestandene Prüfung nachweisen kann.

Ich nehme an, das du einen neuen Fischereischein beantragt hast und dafür hat man das Prüfungszeugnis sehen wollen.

Wie hast du den seinerzeit den Schein bekommen?
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  #7  
Alt 16.06.2014, 23:04
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Wie hast du den seinerzeit den Schein bekommen?
Ich tippe jetzt mal ganz vorlaut auf die damalige Ausgabe der Fischereischeine, wie es zum Beispiel in Schlitz (Hessen) war.
Diese Scheine wurden gegen den Personalausweis ausgestellt und wurden auch nach Ablauf in Hessen wieder verlängert.
Eine Gültigkeit ausserhalb von Schlitz ist dann leider nicht gegeben.
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  #8  
Alt 17.06.2014, 06:26
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Ja Gerd so war es.
Zur Gemeinde hin und ausstellen lassen, nach Ablauf verlängert.
Auch bei Umzug in eine andere Gemeinde, auch Hessen, ohne Probleme verlängert bekommen.

Nein Frank der wird hier verlängert wenn man ihn schon hatte, und meiner ist noch gültig.

Reiner warum empfiehlst du ihn zu machen?

Danke Digger für den Link.
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  #9  
Alt 17.06.2014, 09:03
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Ja Gerd so war es.
Ich hatte es mir gedacht.

Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
JReiner warum empfiehlst du ihn zu machen?
Weil Du wissen solltest, das dieser Schein, welchen Du Dein eigen nennst, nirgendwo anders anerkannt wird.
Das Land Hessen hat da seine Suppe wie auch ein zwei andere Länder selbst gekocht.
Selbst die Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen ist nicht erlaubt bei der Vorlage Deines Fischereischeins, da Dir die vorgeschriebene Sportfischerprüfung fehlt.

Selbst wenn man Dir in einem Angelgeschäft in NRW z.B. unwissendlich einen Fischereierlaubnisschein ausstellen würde und Du müsstest Dich einer Kontrolle am Wasser unterziehen, so wäre dies ein "schwarzangeln" bzw. eine Fischwilderei nach § 293 STGB!!!

§ 293 Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
1. fischt oder
2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Daher mein Tipp: Lege die Prüfung ab und mache Dir anschliessend nie wieder Gedanken darüber, eventuell straffällig zu werden
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Gruß Gerd

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Alt 17.06.2014, 09:14
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Hier werden auch noch mal einige Fragen beantwortet!





www.lsfv-sh.de/faqas/der-fischereischein
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