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  #1  
Alt 02.06.2006, 17:11
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Standard Frage: Höchstgeschwindigkeit in Österreich für Gespanne

Hallo zusammen

ich hätte da mal eine Frage an die Freunde aus Österreich:

Im Juli steigt auf dem Wolfgangsee die Österreichische Traditionssegelwoche. Ich wollte mit meinem Böötchen teilnehmen. Irgendwie kam mir die Idee: kümmer dich mal um die Verkehrsregeln. Und siehe - die Gechwindigkeitsregeln für Gespanne scheinen in Österreich etwas kompliziert er zu sein als in D.

Normalfall: 100 auf Autobahnen, 80 Außerorts, 50 Innerorts.

Meine Fuhre ist aber etwas schwerer: tatsächliches Gesamtgewicht über 4 to.

Auf irgendwelchen Webseiten las ich das für Gespanne ab 3.5 to Gesamtgewicht nochmals reduzierte Geschwindigkeiten gelten. Aber es soll auch davon Ausnahmen geben.

Wass ist denn genau Sache?

Danke und Gruß
Christoph
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  #2  
Alt 02.06.2006, 20:32
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Hallo!
In Österreich benötigst du als Österreicher eine eigene Führerscheinprüfung für über 3,5 to Gesamtgewicht für alles, die hab ich gemacht und daher folgende Daten: in der Stadt 50, auf Autobahnen 80, sonst überall 60

liebe Grüße aus Österreich
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  #3  
Alt 06.06.2006, 12:02
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Laut einer bei uns ortsansässigen Fahrschule betragen die Höchstgeschwindigkeiten
http://www.fuerboeck.at/recht_einfac...raenkungen.htm
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Gruß
Gerwin
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  #4  
Alt 06.06.2006, 19:08
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Zitat:
Zitat von Gerwin
Laut einer bei uns ortsansässigen Fahrschule betragen die Höchstgeschwindigkeiten
http://www.fuerboeck.at/recht_einfac...raenkungen.htm
Tja! Als ich meine Prüfung gemacht habe (2001) waren es noch 60 außerhalb Ortschaften. 70 ist mir lieber!!!

Grüße aus Österreich
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  #5  
Alt 07.06.2006, 19:23
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Danke für den Link.

verstehen tue ich es trotzdem noch nicht ...

Also: da steht "Eigengewicht". Den Begriff kennt man in D soweit ich weiß nicht. Ist das das tatsächliche Gewicht (also Leergewicht des Zugfahrzeugs zzgl. Beladung und Gewicht der Personen an Bord) oder ist das das Leergewicht lt. Kfz-Schein?

Fall 1: Nehmen wir mal an: Eigengewicht meint "Leergewicht + Zuladung". Dann würde gelten:

Trailer hat ein zGG von 2 to, PKW hat ein reales Gewicht von 2,08 to.

Fall 1a: Kraftwagen bis 3,5 to und zulässige Gesamtmasse des Anhängers übersteigt die Eigenmasse des Zugfahrzeugs

ist nicht gegeben weil mein Trailer leichter ist als das Zugfahrzeug . Also darf ich 50/80/80/100 km/h fahren.

Fall 1b: Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger, wobei beide Fahrzeuge gemeinsam 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse überschreiten

ist definitiv gegeben weil Trailer und Zugfahrzeug zusammen über 4 to wiegen. Also darf ich nur 50/70/70/800 km/h fahren.

Was gilt? 1a oder 1b?


Fall 2: Nehmen wir mal an: Eigengewicht meint "Leergewicht ohen Zuladung". Dann würde gelten:

Trailer hat ein zGG von 2 to, PKW hat ein reales Gewicht von 1,88 to.

Fall 2a: Kraftwagen bis 3,5 to und zulässige Gesamtmasse des Anhängers übersteigt die Eigenmasse des Zugfahrzeugs

ist gegeben weil mein Trailer (2 to) schwerer ist als das Zugfahrzeug (Leer 1,88 to). Also muß ich 50/70/70/80 km/h einhalten

Fall 2b: siehe 1b.

Also im Fall 2 ist immer 50/70/70/80 km/h angesagt.

Nur gut, dass der größte teil der Anfahrt (899 von 900 km) in D erfolgt, da darf meine Fuhre 100 km über die Autobahn.

Danke und Gruß
Christoph
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  #6  
Alt 07.06.2006, 21:48
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die frage hätte ich auch noch gestellt habe im sommer das Gleiche Problem

Mondeo mit Anhänger 1,7 To
Transit 2,8to und Anhänger 2 To

in Deutschland dürfen beide 100km/h

für Östereich bin ich mir nicht Schlüssig
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Gruß Sven
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  #7  
Alt 09.06.2006, 03:30
Winfried V. Winfried V. ist offline
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Zitat:
Zitat von chris-b
Danke für den Link.

verstehen tue ich es trotzdem noch nicht ...

Also: da steht "Eigengewicht". Den Begriff kennt man in D soweit ich weiß nicht. Ist das das tatsächliche Gewicht (also Leergewicht des Zugfahrzeugs zzgl. Beladung und Gewicht der Personen an Bord) oder ist das das Leergewicht lt. Kfz-Schein?

Fall 1: Nehmen wir mal an: Eigengewicht meint "Leergewicht + Zuladung". Dann würde gelten:

Trailer hat ein zGG von 2 to, PKW hat ein reales Gewicht von 2,08 to.

Fall 1a: Kraftwagen bis 3,5 to und zulässige Gesamtmasse des Anhängers übersteigt die Eigenmasse des Zugfahrzeugs

ist nicht gegeben weil mein Trailer leichter ist als das Zugfahrzeug . Also darf ich 50/80/80/100 km/h fahren.

Fall 1b: Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger, wobei beide Fahrzeuge gemeinsam 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse überschreiten

ist definitiv gegeben weil Trailer und Zugfahrzeug zusammen über 4 to wiegen. Also darf ich nur 50/70/70/800 km/h fahren.

Was gilt? 1a oder 1b?


Fall 2: Nehmen wir mal an: Eigengewicht meint "Leergewicht ohen Zuladung". Dann würde gelten:

Trailer hat ein zGG von 2 to, PKW hat ein reales Gewicht von 1,88 to.

Fall 2a: Kraftwagen bis 3,5 to und zulässige Gesamtmasse des Anhängers übersteigt die Eigenmasse des Zugfahrzeugs

ist gegeben weil mein Trailer (2 to) schwerer ist als das Zugfahrzeug (Leer 1,88 to). Also muß ich 50/70/70/80 km/h einhalten

Fall 2b: siehe 1b.

Also im Fall 2 ist immer 50/70/70/80 km/h angesagt.

Nur gut, dass der größte teil der Anfahrt (899 von 900 km) in D erfolgt, da darf meine Fuhre 100 km über die Autobahn.

Danke und Gruß
Christoph
Hallo Christoph!
Komplizierte Fragestellung aber relativ leichte Antwort:
Fall 1: Antwort 1b
Fall 2: Antwort 2a und 2b

Gruß Winfried
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  #8  
Alt 09.06.2006, 03:37
Winfried V. Winfried V. ist offline
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Zitat:
Zitat von Onkel-Pit
die frage hätte ich auch noch gestellt habe im sommer das Gleiche Problem

Mondeo mit Anhänger 1,7 To
Transit 2,8to und Anhänger 2 To

in Deutschland dürfen beide 100km/h

für Östereich bin ich mir nicht Schlüssig
Hallo Swen!

Mit dem Transit ist es einfach: 50/70/70/80. Bei dem Mondeo kommt es auf das Zulässige Gesamtgewicht des PKW an. Ist dies höher al 1,8 t, dann bist Du über 3,5 t Gesamtzugmasse und dann gilt 50/70/70/80. Liegt das zul. Gesamtgewicht unter 1,8 t, aber über 1,7 t des Anhängers - also meinetwegen 1,75 t, dann gilt 50/80/80/100. Liegt das Gesamtgewicht vom Mondeo unter 1,7 t, dann gilt wieder 50/70/70/80.
Eigentlich doch klar oder?
Gruß Winfried
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  #9  
Alt 09.06.2006, 19:03
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Hallo zusammen

gemeinsam ist man stark ... Dank Eurer Tips habe ich dann noch diesen Link gefunden:

Ziehen von Anhängern mit PKW - technische und rechtliche Bestimmungen

Herausgegeben vom Österreichischen Bundesland Öberösterreich. Nun ist alles klar. Für mich gilt der worst case.

Danke und Gruß
Christoph
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