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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 20.01.2019, 13:20
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Tja das kann man so oder so sehen aber darum geht's hier auch nicht
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  #27  
Alt 20.01.2019, 15:14
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So jetzt bin ich wieder zu Hause
War in Hannover auf einem Geburtstag
Heute auf dem Rückweg einen PicUp Nissan in rot gesehen mit offenem Autotrailer und Auto drauf.
Und was passiert wenn die Blau weißen ihn rausstiegen?
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  #28  
Alt 20.01.2019, 15:22
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Bin gestern und heute mal mehr aus Sichtweise LKW gefahren
Fast vor meiner Haustür A26 von Stade nach Jork
In Horneburg 9km vor Ende an der Abfahrt Horneburg ist die Weiterfahrt für LKW verboten. Wie ist das Rechtlich also mit dem PikUp und LKW Zulassung abfahren???

Keine Meinung was Ihr macht sondern am Ende der Abfahrt steht die Polizei und kontrolliert
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  #29  
Alt 20.01.2019, 15:26
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Ich fahre jetzt seit 10 Jahren PickUp mit LKW Zulassung und musste 2017 umschreiben lassen auf N1G BE, da dem Zoll nach 8 Jahren auffiel, ich solle PKW Steuer bezahlen. Ich habe also 2 Wochen PKW Steuer bezahlt und seitdem wieder LKW Steuer. Nur mal so am Rande...

Thema Überholverbot: Ich habe eine 100'er Zulassung für meinen Bootstrailer und überhole trotzdem. Vor 10 Jahren hatte ich mal geguckt was das Schild 277 bedeutet, da ich mir auch nicht sicher war, da stand dann Überholverbot für LKW ab 7,5t. Das wurde irgendwann in der Zwischenzeit geändert auf
Zitat:
Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)
Damit wurde dann der LKW gegen Kraftfahrzeuge geändert und untersagt mir das überholen mit Anhänger.
Ich überhole seit 10 Jahren mit meinem Trailer und wurde noch nicht angehalten, ich weiß auch nicht, seit wann ich illegal überhole...

Zur eingangs gestellten Frage, du kannst problemlos private Fahrten mit Anhänger machen, das Fahrverbot an Sonn-/Feiertagen bezieht sich in aktueller Rechtssprechung nur auf gewerbliche Fahrten. Das wurde aktuell bei der Verkehrsministerkonferenz geändert.
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Carsten
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Geändert von DaMan (20.01.2019 um 15:49 Uhr)
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Alt 20.01.2019, 15:48
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Zitat:
Zitat von DaMan Beitrag anzeigen
Ich fahre jetzt seit 10 Jahren PickUp mit LKW Zulassung und musste 2017 umschreiben lassen auf N1G BE,
Die Umschreibung auf N1G BE ist wie von statten gegangen?
Vorher zum TÜV. Oder vo bekommt man die Nummer her?
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  #31  
Alt 20.01.2019, 16:01
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Man fährt zum TÜV und lässt sich die Fahrzeugklasse ändern, dann zum STVA und das ganze in die Papiere übernehmen lassen. Fertig.
Vorher aber ruhig beim TÜV anrufen und fragen, ob die einen Befähigten da haben. Das ganze hatte 10 min mit Fachsimpeln gedauert...
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Carsten
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  #32  
Alt 20.01.2019, 16:09
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Dann versuch doch mal einen (Picup) Lkw als PKW zuzulassen. Bei einem Ranger ist es nicht möglich.

Deine Argumentation hatte ich auch bein Tüv.

Wenn es doch irgendwie gehen solle wird die Anhängelast extren eingeschränkt. Darum geht es.
Irgendwie ist es für mich nicht nachvollziehbar, was Du da schreibst .
Warum sollte ein Fahrzeug weniger ziehen dürfen, wenn es als PKW statt als LKW läuft.
Liegt doch an der Auslegung und der Freigabe des KBA
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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Alt 20.01.2019, 16:51
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Irgendwie ist es für mich nicht nachvollziehbar, was Du da schreibst .
Warum sollte ein Fahrzeug weniger ziehen dürfen, wenn es als PKW statt als LKW läuft.
Liegt doch an der Auslegung und der Freigabe des KBA
Natürlich liegt es an der Freigage des KBA

Wenn der Mercedes Pic Up eine Freigabe für PkW und LKW hätte. Dann könnte der Kunde es beim Bestellen auch auswählen.

Oder?

Leider habe ich mich nur mit den Zulassungen eines Ford Ranger intensiv beschäftigt.

Aber bald werden wir wohl vom TE mehr erfahren, wie das bei Mercedes so gehandhabt wird. Dann will ich aber Fakten hier lesen. Keine Mutmaßungen.
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Ciao Markus

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  #34  
Alt 20.01.2019, 16:53
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Zitat:
Wovon hängt bei einem Pkw die zulässige Anhängelast ab?
Der § 42 Absatz 1 der StVZO gibt alle wichtigen Regeln für die Anhängelast vor. Demnach gilt für die zulässige Anhängelast von normalen Personenkraftwagen Folgendes:

Die Obergrenze für sämtliche Pkw sind 3,5 Tonnen Anhängelast. Schwerer darf ein Anhänger samt seiner Ladung für Autos unter keinen Umständen sein.
Zusätzlich darf die Anhängelast bei einem Pkw nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass jedes Auto seine maximal zulässige Gesamtmasse als Anhänger hinter sich herziehen darf. Je nachdem, wie das Auto gebaut ist und wie stark sein Motor ist, kann die zulässige Anhängelast auch unter der zulässigen Gesamtmasse des Kfz liegen. Dieser Wert wird in der StVZO bezeichnet als: „vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert“.
Auch wenn ein Kraftfahrzeug an und für sich hohe Lasten ziehen dürfte, kann es sein, dass seine Anhängerkupplung dies nicht verkraften würde. Wie stark die Zugkraft sein darf, welche die Kupplung verträgt, drückt ihr sogenannter D-Wert aus, welcher für ihre „Dauerfestigkeit“ steht.
Wenn der Anhänger eine eigene Bremse besitzt, dann liegt der zulässige Wert für die Anhängelast in der Regel höher als bei ungebremsten Anhängern.
Für die Anhängelast gelten bei Geländewagen beziehungsweise Sport Utility Vehicles (SUV) jedoch andere Regeln, da diese stärkere Motoren sowie Allradantrieb haben und damit auch schwerere Anhängelasten sicher transportieren können. Anders als bei normalen Pkw darf bei einem Geländewagen die Anhängelast das 1,5-fache seiner zulässigen Gesamtmasse betragen.
Zitat:
Welche Eigenschaften ein Automodell aufweisen muss, um als solcher Geländewagen zu gelten, wird in der Richtlinie 70/156/EWG definiert:

Mindestens eine Vorder- und eine Hinterachse lassen sich gleichzeitig antreiben.
Das Fahrzeug benötigt mindestens eine Differenzialsperre und muss eine Steigung von 30 % überwinden können.
Das Fahrzeug muss fünf von insgesamt sechs weiteren Anforderungen erfüllen, welche sich auf Überhangwinkel und die Bodenfreiheit beziehen
Bestes Beispiel, der alte Tiguan mit anderer Frontstoßstange durfte er mehr als der Highline mit tiefer Stoßstange ziehen. Ansonsten alles gleich, bis auf den Böschungswinkel...
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Carsten
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Geändert von DaMan (20.01.2019 um 17:13 Uhr)
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  #35  
Alt 20.01.2019, 17:34
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Natürlich liegt es an der Freigage des KBA

Wenn der Mercedes Pic Up eine Freigabe für PkW und LKW hätte. Dann könnte der Kunde es beim Bestellen auch auswählen.

Oder?

Leider habe ich mich nur mit den Zulassungen eines Ford Ranger intensiv beschäftigt.

Aber bald werden wir wohl vom TE mehr erfahren, wie das bei Mercedes so gehandhabt wird. Dann will ich aber Fakten hier lesen. Keine Mutmaßungen.
Also ich bin morgen um 8:00 / 8:15 beim Mercedes Händler

Werde dann auch alles wie was passiert Euch hier mitteilen.

Also ein wenig Geduld

Trotzdem waren hier auch ein paar gute Tips dabei
Aber auch mal wieder nur laber laber Rhabarber
Und ganz wichtig der Posex Was das nun mit der Zulassung zu tun hat
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  #36  
Alt 20.01.2019, 18:58
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Zitat:
Zitat von MichaB. Beitrag anzeigen
Seit 2016 oder 2017 gibt es zulassungstechnisch eine neue "Aufbauart", die "BE". Ist für Pickups, die dann nach Gewicht besteuert werden. Musst mal googlen. Umschlüsselung macht TÜV Dekra etc. Daran muss sich dann auch die KFZ steuer halten.
Viele Erfolg !
... gibt es nicht erst seit 2016. Relevant hier Seite 2 und 6/7.

https://www.kba.de/DE/Statistik/Beka...cationFile&v=6

Laut Aussage Zoll vorletzter Woche sollen alle, die umgeschlüsselt haben und auch die „BA’s“ ein Schreiben bekommen, da sie davon ausgehen, dass diese Fahrzeuge eher für die Personenbeförderung gebaut/genutzt werden.
Da es ja immer mehr solcher Fahrzeuge gibt, müssen die ja handeln um mehr Steuern reinzubekommen....
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Gruß Kerstin


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  #37  
Alt 21.01.2019, 09:56
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.... ich denke, die müssen sich doch freuen, wenn du den Mercedes freiwillig als PKW angemeldet haben möchtest.
Normalerweise ist es ja eher anders herum, wie hier beschrieben https://openjur.de/u/756946.html
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Gruß Kerstin


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  #38  
Alt 21.01.2019, 10:23
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Für eine Privatperson macht die PKW Zulassung ja durchaus Sinn als Selbstständiger würde die LKW Zulassung ja mehr Sinn ergeben (1% Regelung entfällt)
Das ganze Schilderzeugs ist Unsinn und wie schon geschrieben erst ab 3,5to...
__________________
Gruß
Jens
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  #39  
Alt 21.01.2019, 13:28
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Zitat:
Zitat von vader Beitrag anzeigen
Für eine Privatperson macht die PKW Zulassung ja durchaus Sinn als Selbstständiger würde die LKW Zulassung ja mehr Sinn ergeben (1% Regelung entfällt)
Das ganze Schilderzeugs ist Unsinn und wie schon geschrieben erst ab 3,5to...
Leider nicht ganz Richtig
Wenn N1G da Steht ist LKW somit auch die Vorschriften sowie der Busgeldkatolog für LKW
Ich Darf am Wochenende ohne jegliche Art von Trailer damit Fahren.
Überholverbote und Durchfahrtsverbote für LKW treffen dann auch auf mich zu.
Trailer sind am wochenende Feiertagen etc. nur die mit grüner Nr. Ausgenommen

Alle anderen Trailer fallen mitunter in gewerbliche Trailer.
Also wenn ich mit meinem geschlossenen Autotrailer einen Rennwagen transportiere , fällt er nicht in die Kattegorie Sporttrailer
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  #40  
Alt 21.01.2019, 13:39
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So kleines Feedback
Alle wehren sich mit Händen und Füßen und sagen alle es ist nicht so
Wenn ich dann komme und will das schriftlich haben schütteln sie alle den Kopf

Jetzt haben ich mich an den Landkreis Busgeldstelle gewendet.
Mal sehen was kommt

Die Bezeichnung im KFZ Schein und Brief N1G BE besagt Besteuerung als LKW aber Pickup
__________________
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  #41  
Alt 21.01.2019, 14:04
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Zitat:
Zitat von Overnight Beitrag anzeigen
So kleines Feedback
Alle wehren sich mit Händen und Füßen und sagen alle es ist nicht so
Wenn ich dann komme und will das schriftlich haben schütteln sie alle den Kopf

Jetzt haben ich mich an den Landkreis Busgeldstelle gewendet.
Mal sehen was kommt

Die Bezeichnung im KFZ Schein und Brief N1G BE besagt Besteuerung als LKW aber Pickup
Sehr unschön .
Mit "allen" meinst Du auch die Freundlichen vom Verkauf des Fahrzeugs ?
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Gruß Peter .
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  #42  
Alt 21.01.2019, 14:23
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Zitat:
Zitat von Overnight Beitrag anzeigen
... Ich Darf am Wochenende ohne jegliche Art von Trailer damit Fahren. jepp
Überholverbote und Durchfahrtsverbote für LKW treffen dann auch auf mich zu. Nur mit Hänger und über 3,5t
Trailer sind am wochenende Feiertagen etc. nur die mit grüner Nr. Ausgenommen

Alle anderen Trailer fallen mitunter in gewerbliche Trailer
Also wenn ich mit meinem geschlossenen Autotrailer einen Rennwagen transportiere , fällt er nicht in die Kattegorie Sporttrailer richtig, aber darfst aber trotzdem damit fahren
Sach mal... Du liest aber schon was Dir hier zwei Seiten lang erörtert wird.
Kannst sogar mit nem LKW und Anhänger Deinen PRIVATEN Umzug am WoEnde machen.
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  #43  
Alt 21.01.2019, 14:29
herrmic herrmic ist offline
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Wenn ich es richtig verstanden habe,

dann fährt Kay gewerblich.

Oder falsch verstanden Kay ?
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  #44  
Alt 21.01.2019, 14:52
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vader vader ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Wenn ich es richtig verstanden habe,

dann fährt Kay gewerblich.

Oder falsch verstanden Kay ?
Selbst dann müssten nur die Anhängerfahrten an Sonn -und Feiertagen (wenn gewerblich nachgewiesen werden kann) Sorge bereiten. Durchfahrtsverbote etc. sind völliger Unsinn. (Dann müsste die Karre ja auch bei 80km/h abgeregelt sein ;) )
Ich fahre seit 2006 LKW zugelassene Vitos im Alltag weil mir der Fahrtenbuch oder 1% Kram schlicht zu aufwendig/teuer ist.
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Gruß
Jens
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  #45  
Alt 21.01.2019, 17:32
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Zitat:
Zitat von vader Beitrag anzeigen
Selbst dann müssten nur die Anhängerfahrten an Sonn -und Feiertagen (wenn gewerblich nachgewiesen werden kann) Sorge bereiten.
Darauf wollte ich hinaus.


Zitat:
Zitat von Overnight Beitrag anzeigen
Nur meinen Autotrailer da gibt es dann Probleme mit der Anerkennung
Und ich habe nicht unbedingt nur Rennwagen in dem Trailer
Und die Veranstalltungen sind meistens Sonntags ab 14 Uhr zu Ende
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

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  #46  
Alt 21.01.2019, 18:30
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Wenn ich es richtig verstanden habe,

dann fährt Kay gewerblich.

Oder falsch verstanden Kay ?

Beides
Privat aber auch Gewerblich
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  #47  
Alt 21.01.2019, 18:36
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So nun ist alles in Aufruhr und keiner weiß mehr was richtig ist
Für die Besteuerung steht im Brief und Schein N1G BE
Zwei Zeilen weiter Oben

Geländewagen f. Güterbeförderung < 3,5 t. Pick Up

Was darf ich denn nun?
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  #48  
Alt 21.01.2019, 19:22
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- Solo immer Überholen, außer gilt für alle
- Überholverbot wenn du mit Anhänger über 3,5t bist, (bei LKW Überholverbot)
- Anhänger ziehen an Sonn- und Feiertagen, nur Privat Fahrten (keine gewerblichen Fahrten!)
- das ganze gibt es zu LKW Steuer (nach Gewicht)
- ansonsten fahren wie mit einem PKW
__________________
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  #49  
Alt 21.01.2019, 19:24
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Zitat:
Zitat von Overnight Beitrag anzeigen
So nun ist alles in Aufruhr und keiner weiß mehr was richtig ist
Für die Besteuerung steht im Brief und Schein N1G BE
Zwei Zeilen weiter Oben

Geländewagen f. Güterbeförderung < 3,5 t. Pick Up

Was darf ich denn nun?
Das dies drin steht war doch von vorne herein klar.

Du wolltest aber eine PKW Zulassung und wolltest auch die Begründung liefern, warum das geht oder nicht geht. Dafür warst Du doch beim Händler.


Was mit einem" N1G BE" geht, wurde alles schon mehrfach geschrieben.
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Ciao Markus

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Alt 21.01.2019, 20:02
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Und wenn du das gewerbliche Fahren am Sonntag begründen kannst (Motorsport,Händler auf Volksfest, Brauchtumsverantaltungen etc.) dann stellt dir die Untere Verkehrsbehörde problemlos eine Sonntagsfahrgenehmigung für bis zu drei Jahre aus.
Übrigens, alle Verkehrszeichen mit dem LKW-Symbol gelten für Fahrzeuge und Kombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t, unabhängig davon ob LKW, PKW,Pickup oder auch meinetwegen Klappfahrrad in der Zulassung steht.

Gruß Ralf
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