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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.01.2019, 11:22
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Overnight Overnight ist offline
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Standard PikUp X-Klasse; Amarok etc.

Moin Zusammen

Also am Mittwoch ist mein neuer Wagen X350d von Mercedes gekommen.
Dieser sollte am Freitag dann zugelasssen werden.

Nun kam das große Erwachen. EVB Nr. ist falsch. Es muss eine für eine LKW Zulassung sein.

LKW neee bis auf den Steuervorteil nur Nachteile und das kann und will ich nicht.

Damit unterliegt man dem Überholverbot für LKW wenn keine Tonnen Angabe ist
PikUp ohne Trailer Km langes Überholverboot nein Danke

Fahrverbot mit Trailer, im Sommer die Wochenendfahrverbote und Feiertagsverbote.

Ich weiß es gibt schwammige Ausnahmen für Sportgeräte aber wer will schon Stundenlang diskutieren.

So wer hat einen Pik Up und weiß es nicht das er als LKW zugelassen ist
Oder wer hat es ändern lassen und hat jetzt den Wagen als PKW laufen

Ich habe meine Zulassung erstmal gestoppt um nicht nachher alles teuer zu ändern.

Mercedes ist auch schon am Ball und mein Freund vom TÜV auch
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  #2  
Alt 19.01.2019, 11:35
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Überholverbot für LKW Pickup kenne ich nicht Sonntagsfahrverbot für Sportanhänger ist gekippt.
Ich fahre schon sicher 16 Jahre LKW Pickup ohne Probleme
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #3  
Alt 19.01.2019, 11:36
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Umrüsten auf Pkw ging mal recht problemlos ob das heute noch so einfach ist wird sich zeigen.
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  #4  
Alt 19.01.2019, 11:54
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45meilen 45meilen ist offline
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Versicherung und Finanzamt nehmen erst mal das an was der Hersteller angibt.

Also: Hersteller sagt, Fahrzeug ist ein LKW
Versicherung versichert ihn als LKW
Jetzt kommen die deutschen Beamten ins Spiel die ihre schönen Steuereinnahmen flöten gehen sehen
Also unterstellen die einem erst mal gerne dass der Wagen mehr zur Personenbeförderung genutzt wird als als Laster.
Deswegen legen die die Steuer wie bei einem PKW fest

Zu deutsch: Du bist bei der Versicherung als LKW teurer, als wenn die ihn als PKW versichert hätten und bei dem Finanzamt als PKW teurer als wenn die ihn als LKW akzeptiert hätten

Ich habe meinen als LKW gelassen ( sowohl den Landy damals,als auch meinen Navara derzeit ).

Es gibt die Möglichkeit das Finanzamt dazu zu zwingen den auch als LKW anzuerkennen.
Dazu muß die Schlüsselnummer von NG 1 BA in NG 1 BE geändert werden.

Wie Stephan schon schrieb sind die Nachteile als LKW im täglichen Leben kaum spürbar
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #5  
Alt 19.01.2019, 12:06
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Will ja kein Spielverderber sein, aber dieser Thread ist hier gänzlich falsch. Besser wäre in "kein Boot".

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Gruß, Klaus

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  #6  
Alt 19.01.2019, 12:13
MichaB. MichaB. ist offline
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Seit 2016 oder 2017 gibt es zulassungstechnisch eine neue "Aufbauart", die "BE". Ist für Pickups, die dann nach Gewicht besteuert werden. Musst mal googlen. Umschlüsselung macht TÜV Dekra etc. Daran muss sich dann auch die KFZ steuer halten.
Viele Erfolg !
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  #7  
Alt 19.01.2019, 13:14
iak iak ist offline
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Was sagt denn Daimler zu dem Thema ?
Ist er direkt von einer NL/Werk oder Vertragspartner ausgeliefert worden ?
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Gruß Peter .
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  #8  
Alt 19.01.2019, 15:48
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Overnight Overnight ist offline
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So erstmal schon vielen Dank für die Info

Das Problem liegt weniger in dem Ziehen vom Boot, denn das ist ja zweifelsfrei als Sport zu erkennen.
Nur meinen Autotrailer da gibt es dann Probleme mit der Anerkennung
Und ich habe nicht unbedingt nur Rennwagen in dem Trailer
Und die Veranstalltungen sind meistens Sonntags ab 14 Uhr zu Ende
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  #9  
Alt 19.01.2019, 15:51
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Zitat:
Zitat von iak Beitrag anzeigen
Was sagt denn Daimler zu dem Thema ?
Ist er direkt von einer NL/Werk oder Vertragspartner ausgeliefert worden ?
Da das Problem erst gestern Freitag aufgetreten ist wird sich das ganze Montag Dienstag erst klären
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  #10  
Alt 19.01.2019, 16:00
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Overnight Overnight ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Versicherung und Finanzamt nehmen erst mal das an was der Hersteller angibt.

Wie Stephan schon schrieb sind die Nachteile als LKW im täglichen Leben kaum spürbar
Okay nur rein Rechtlich
Es ist LKW Überholverbot ohne Tonnen Angabe
Ich überhole und die Blau Tanzgruppe zieht mich raus
Papiere sagt LKW
Was ist dann???

Ich behaupte mal das viele sich einfach keine Gedanken machen und einfach fahren
Ich bin aber weit über 100000km im Jahr unterwegs und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Somit kann man ganz schnell sein Punktekonto voll haben
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  #11  
Alt 19.01.2019, 16:07
iak iak ist offline
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Zitat:
Zitat von Overnight Beitrag anzeigen
Da das Problem erst gestern Freitag aufgetreten ist wird sich das ganze Montag Dienstag erst klären
Ah ok !
Dann bin ich mal auf das Feedback , sowie Unterstützung gespannt .
Wünsche Dir das alles zu Deiner Zufriedenheit geregelt wird
__________________
Gruß Peter .
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  #12  
Alt 19.01.2019, 16:33
MichaB. MichaB. ist offline
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Zitat:
Zitat von Overnight Beitrag anzeigen
Okay nur rein Rechtlich
Es ist LKW Überholverbot ohne Tonnen Angabe
Ich überhole und die Blau Tanzgruppe zieht mich raus
Papiere sagt LKW
Was ist dann???

Ich behaupte mal das viele sich einfach keine Gedanken machen und einfach fahren
Ich bin aber weit über 100000km im Jahr unterwegs und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Somit kann man ganz schnell sein Punktekonto voll haben
Das Zeichen LKW-Überholverbot greift nur bei zulässigem Gesamtgewicht Deines Fahrzeugs von mehr als 3,5 t. Wenn im Schein zwar LKW steht aber Dein z.GG < 3,5t ist, darfst überholen.
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  #13  
Alt 19.01.2019, 16:37
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45meilen 45meilen ist offline
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Zitat:
Zitat von MichaB. Beitrag anzeigen
Das Zeichen LKW-Überholverbot greift nur bei zulässigem Gesamtgewicht Deines Fahrzeugs von mehr als 3,5 t. Wenn im Schein zwar LKW steht aber Dein z.GG < 3,5t ist, darfst überholen.

Da dann aber Anhänger und Fahrzeug zusammen das zulässige GGW ergeben ist er immer über 3,5 to.
Siehe Willi seinen Tread
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #14  
Alt 19.01.2019, 16:49
MichaB. MichaB. ist offline
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Mit Anhänger ist doch eh bei 80 oder 100 Schluss... wen willst da groß überholen ?
Wichtiger finde ich dass man ohne Anhänger sehr wohl darf.
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  #15  
Alt 19.01.2019, 17:07
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Darkmo Darkmo ist offline
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Auch ein Mercedes Pick up wird nie die Abgas und Geräuschwerte für einen PKW erfüllen können , wenn er 3,5 t ziehen darf.
Zu Deinem LKW überholverbot :
Zeichen 277 gilt für kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t . Folglich betrift es Dich, ohne Anhanger nicht. Und wenn Du glaubts, mit Bootstrailer , mit dem du auch nur 80 fahren dafrst, überhohlen zu müssen, dann brauchen wir hier eh hier nicht weiterreden.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus


Geändert von Darkmo (19.01.2019 um 17:17 Uhr)
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  #16  
Alt 19.01.2019, 18:07
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Auch ein Mercedes Pick up wird nie die Abgas und Geräuschwerte für einen PKW erfüllen können , wenn er 3,5 t ziehen darf.
Zu Deinem LKW überholverbot :
Zeichen 277 gilt für kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t . Folglich betrift es Dich, ohne Anhanger nicht. Und wenn Du glaubts, mit Bootstrailer , mit dem du auch nur 80 fahren dafrst, überhohlen zu müssen, dann brauchen wir hier eh hier nicht weiterreden.
Was ist das für ein Blödsinn, ich überhole sehr wohl einen oder mehrere LKW wenn mir die zu langsam fahren oder meinst du mit 3,5 to gibts ein generelles Überholverbot.
Mein Gespann lässt das auch sehr wohl zu, und rede hier nicht von gnadenloser Geschwindigkeitsüberschreitung oder so.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #17  
Alt 19.01.2019, 20:07
zulangsam zulangsam ist offline
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LKW = über 3,5T. Boot ist für Sportzwecke dadurch kein Sonntagsfahrverbot. Gilt auch für LKW die für Sportzwecke eingesetzt werden (meistens Pferdetransporter)
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  #18  
Alt 19.01.2019, 20:14
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Hatten wir DAS schon?

2017-10-19 hat sich was geändert.
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Hier stand mal mein Name.
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  #19  
Alt 19.01.2019, 20:16
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Bei mir nicht
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  #20  
Alt 19.01.2019, 21:00
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cularis cularis ist offline
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Auch ein Mercedes Pick up wird nie die Abgas und Geräuschwerte für einen PKW erfüllen können , wenn er 3,5 t ziehen darf.
Warum glaubst Du, die Abgaswerte sind höher als zB. einem GLE.
Der wird nicht sagen " Huch ich bin ein Pickup, ich muß jetzt mehr stinken " .
Vor allem ist er mit einem reinrassigen PKW Motor bestückt .
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #21  
Alt 19.01.2019, 21:30
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Gruß Tobi


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  #22  
Alt 20.01.2019, 12:44
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Was ist das für ein Blödsinn, ich überhole sehr wohl einen oder mehrere LKW wenn mir die zu langsam fahren oder meinst du mit 3,5 to gibts ein generelles Überholverbot.
Mein Gespann lässt das auch sehr wohl zu, und rede hier nicht von gnadenloser Geschwindigkeitsüberschreitung oder so.
Es geht um das Schild 277 . Und nicht generell! Da hast auch Du nicht zu überholen ,wenn Dein Gespann über 3,5 t hat.
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Ciao Markus

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  #23  
Alt 20.01.2019, 12:58
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Warum glaubst Du, die Abgaswerte sind höher als zB. einem GLE.
Der wird nicht sagen " Huch ich bin ein Pickup, ich muß jetzt mehr stinken " .
Vor allem ist er mit einem reinrassigen PKW Motor bestückt .
Dann versuch doch mal einen (Picup) Lkw als PKW zuzulassen. Bei einem Ranger ist es nicht möglich.

Deine Argumentation hatte ich auch bein Tüv.

Wenn es doch irgendwie gehen solle wird die Anhängelast extren eingeschränkt. Darum geht es.
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Ciao Markus

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  #24  
Alt 20.01.2019, 13:00
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Im Überholverbot ist klar, es laß sich so als wenn du überholen grundsätzlich ächten würdest.
Ich fahre überigens auch grundsätzlich schneller als 80 kmh um mit den LKWs mitschwimmen zu können.
Aus meiner Zeit mit LKW lag die normale Geschwindigkeit auf der AB um 90 kmh.
__________________
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  #25  
Alt 20.01.2019, 13:06
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Im Überholverbot ist klar, es laß sich so als wenn du überholen grundsätzlich ächten würdest.
Ich fahre überigens auch grundsätzlich schneller als 80 kmh um mit den LKWs mitschwimmen zu können.
Aus meiner Zeit mit LKW lag die normale Geschwindigkeit auf der AB um 90 kmh.
Ja, die Feinheiten in meinem Text werden gerne überlesen.
Aber Alle bedanken sich für für Deinen vorhergehenden Beitrag, weil sie meinen Text auch nicht richtig gelesen und auch nicht verstanden haben.
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Ciao Markus

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