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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 22.01.2019, 05:31
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vader vader ist offline
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Wenn Du dein Fahrzeug gewerblich nutzt, dann bedenke das Du bei Zulassung LKW keine Kosten für eine 1% Regelung hast (vorausgesetzt Du verfügst über ein privat zugelassenes Fahrzeug und bist nicht gerade Jurist oder Versicherungsmakler etc.). Das ist ein ganz wesentlicher Punkt! Die Besteuerung dürfte wesentlich günstiger ausfallen, die Versicherung dafür etwas höher. Alles in allem hast Du bei LKW Zulassung nur Vorteile!
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Gruß
Jens
Haste kleine Mit, willste ohne Große!
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  #52  
Alt 22.01.2019, 08:24
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Bei gewerblichen Fahrten solltest du über einen EG Fahrtenschreiber Nachdenken..
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  #53  
Alt 22.01.2019, 09:13
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Wie ist das dann mit der LKW Maut .
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #54  
Alt 22.01.2019, 09:48
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Wie ist das dann mit der LKW Maut .
Gute Frage da sind sie eh schon dann Maut in der Klasse 3,5to - 7,5to.
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  #55  
Alt 22.01.2019, 13:18
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Die gleiche Frage stellt sich bei uns auch - PickUp werden von Herstellern als LKW (LLKW - also wie Lieferwagen) ausgeliefert. das auf PKW zu ändern ist faktisch kaum möglich.
Aber ist ja nicht so schlimm, Versicherung wäre sogar günstige (mit der kleinen Einschränkung, dass dann bei 20 Schadensfreien Jahren Schluss wäre)

Aber, Steuertechnisch wird alles unter 3,5t als PKW berechnet, und dann wird´s da doppelt so teuer wie als LKW nach zulässigem Gesamtgewicht.

Du kriegst bei nem PickUp in jedem Fall nen Steuerbescheid als PKW - kannst da aber Einspruch einlegen und denen beweisen, dass über 55% Ladefläche ist - Was dann bei nem Doppelkabiner eh fast nicht geht.

Da stehen dann die Chancen recht gut, wenn der "Charakter"des Fahrzeugs eindeutig ein "Arbeitsfahrzeug" ist
Heißt auf Deutsch - mit ner super schicken Inneneirichtung und "Wohlfühlsitzen" wird´s schwierig werden, den auch Steuertechnisch als LKW laufen zu lassen.

Das ganze "Gedöhnse" Fahr - Überholverbot u.ä sind da kein Drama, das betrifft die nicht.
Wohl aber der "erhöhte Bußgeldkatalog", falls du mit Hänger über 3,5t Gesamtgewicht kommst
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Gruß Ralf
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  #56  
Alt 22.01.2019, 16:08
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So also alle hier haben ein wenig Recht.

Umschreiben auf PKW geht nicht ( Nur mit einer Einzelabnahme, scheitert dann aber an den Schadstoffen und zu teuer)

Steuer ist wohl nach Gewicht und LKW, Bescheid kommt aber als PKW

Versicherung ist 135€ günstiger wie mein GL , Schäden lassen wir mal außer acht, da ich das Fahrzeug fast nur alleine Fahre somit kommen Schäden vor aber nicht wie bei Lieferwagen.

Maut entfällt noch da erst ab 7,5t
Aber wie es mit Einführung der PKW Maut aussieht steht in den Sternen

Überholverbot nach LKW Schild (277) Solo nicht relevant da der Wagen 2,4t hat
Überholverbot mit Trailer ist logisch wie gehabt

Nun Sitzt der Landkreis seit 2 Tagen daran wo der Wagen einzuordnen ist.
Als PKW Geländewagen oder LKW
PKW Geländewagen kann ich an Sonn und Feiertagen mit Trailer fahren
Als LKW nicht nur mit Sondergenehmigung
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Geändert von Overnight (22.01.2019 um 16:30 Uhr)
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  #57  
Alt 22.01.2019, 16:25
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Darkmo Darkmo ist offline
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Zitat:
Zitat von Overnight Beitrag anzeigen
So also alle hier haben ein wenig Recht.

Umschreiben auf PKW geht nicht ( Nur mit einer einzelabnahme scheitert dann aber an den Schadstoffen und zu Teuer)
Steuer ist wohl nach Gewicht und LKW Bescheid aber als PKW
Versicherung ist 135€ günstiger wie mein GL Schäden lassen wir mal außer acht da ich das Fahrzeug fast nur alleine Fahre somit kommen Schäden vor aber nicht wie bei Lieferwagen.
Maut entfällt noch da erst ab 7,5t
Aber wie es mit Einführung der PKW Maut aussieht steht in den Sternen

Alles richtig

Überholverbot nach LKW Schild (277) Solo nicht relevant da der Wagen 2,4t hat

Er hat wirklich nur ein ZulGG von 2,4T?
wieviel darf er ziehen ? und wie hoch ist das Gesamtzuggewicht?



Überholverbot mit Traile ist logisch wie gehabt

Nun Sitzt der Landkreis seit 2 Tagen daran wo der Wagen einzuordnen ist.
Als PKW Geländewagen oder LKW

In Deinen Papieren steht es eindeutig.
N1G BE besagt Besteuerung als LKW (Pickup)
und für die Steuer ist der Zoll zuständig , nicht der Landkreis.




PKW Geländewagen kann ich an sonn und Feiertagen mit Trailer fahren
Als LKW nicht nur mit Sondergenehmigung

Einen Sportgeräte -Anhänger kannst Du auch Privat sonntags mit Deinem BE ziehen
Lach.... Um mal etwas Verwirrung zu stiften, was ist mit dem Ferienfahrverbot ? Daran denken die wenigsten hier.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

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  #58  
Alt 22.01.2019, 16:39
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Lach.... Um mal etwas Verwirrung zu stiften, was ist mit dem Ferienfahrverbot ? Daran denken die wenigsten hier.
Daran habe ich schon gedacht wenn es LKW ist

Der Schein ist von dem Vorführwagen von Mercedes
Unserer ist die schwerere Variante um hat glaube ich 6300 / 6400 kg

Der Landkreis stellt aber die Sondergenehmigungen aus und muss wissen für was
Pkw Geländewagen braucht keine
LKW schon

Es geht auch nicht ums Boot sonder um den Geschlossenen Autotrailer
Und es steht nirgends im Schein LKW. Nur PickUp
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Alt 22.01.2019, 16:49
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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N1 heißt Nutzfahrzeuge wie LKW
Dein Gesamtgespanngewicht ist eh bei 6180kg gedeckelt.
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Alt 22.01.2019, 20:19
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Das Ferienfahrverbot, Sonn und Feiertage auch gilt nur für den Gewerblichen Verkehr.
Aber wenn du ein Gewerbe hast, über dass das Fahrzeug angemeldet ist, ist Essig.
Da wird dir Gewerblicher Transport unterstellt und du zahlst - fertig, da kennen Die keinen Spass …..
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Gruß Ralf
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  #61  
Alt 22.01.2019, 20:28
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Ferienfahrverbot gilt auch erst ab 7,5 t und wird unabhängig vom Sonntagsfahrverbot abgehandelt.Allerdings kann man das über Nebenstrecken umgehen.Schwieriger ist allerdings eine Dauerausnahmegenehmigung dafür zu bekommen.

Gruß Ralf
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  #62  
Alt 22.01.2019, 20:56
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Zitat:
Zitat von Laika's Kapitän Beitrag anzeigen
Ferienfahrverbot gilt auch erst ab 7,5 t und wird unabhängig vom Sonntagsfahrverbot abgehandelt.Allerdings kann man das über Nebenstrecken umgehen.Schwieriger ist allerdings eine Dauerausnahmegenehmigung dafür zu bekommen.

Gruß Ralf
Nicht ganz richtig. Ausgenommen sind davon LKW mit Anhänger egal welches Gewicht
Eine Solo Zugmaschine darf Fahren

Das sind Gesetze die man nicht versteht
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  #63  
Alt 23.01.2019, 07:01
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Ich verstehe es nicht. Da bestellt und kauft der Te. extra nen LKW, sieht ja auch optisch, finde ich, so aus und jetzt so ein Geschrei um die Zulassung. Was für ein Drama.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #64  
Alt 23.01.2019, 07:53
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Ich lese EZ 2018-10-29.

Das wird auch kein PKW mehr werden, denke ich mir mal so ...

Sonst hätte er durch die WLTP gemusst (ist für PKW Pflicht seit 2018-09-01) und einen ganz anderen Abgasschlüssel erhalten.
Für LLKW (N1 III) gilt diese Prozedur wohl erst ab 2019-09-01 für Neuzulassungen verpflichtend. Es gibt Übergangsfristen.

Also, gekauft, wie gesehen, halt nicht alles bedacht. Kommt in den besten Familien vor.
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Hier stand mal mein Name.

Geändert von Ostfriesen (23.01.2019 um 09:14 Uhr)
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Alt 23.01.2019, 13:02
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
N1 heißt Nutzfahrzeuge wie LKW
Dein Gesamtgespanngewicht ist eh bei 6180kg gedeckelt.



Das macht die Ladefläche von der Kiste zur netten, aber wenig nutzbaren Deko
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #66  
Alt 23.01.2019, 13:22
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ich verstehe es nicht. Da bestellt und kauft der Te. extra nen LKW, sieht ja auch optisch, finde ich, so aus und jetzt so ein Geschrei um die Zulassung. Was für ein Drama.

Es steht in keinem Prospekt etwas von LKW und wir wurden auch nicht beim Kauf darauf hingewiesen
Also auch kein Geschrei
Brauchst es ja nicht zu lesen
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  #67  
Alt 23.01.2019, 13:23
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Ich lese EZ 2018-10-29.

Das wird auch kein PKW mehr werden, denke ich mir mal so ...

Sonst hätte er durch die WLTP gemusst (ist für PKW Pflicht seit 2018-09-01) und einen ganz anderen Abgasschlüssel erhalten.
Für LLKW (N1 III) gilt diese Prozedur wohl erst ab 2019-09-01 für Neuzulassungen verpflichtend. Es gibt Übergangsfristen.

Also, gekauft, wie gesehen, halt nicht alles bedacht. Kommt in den besten Familien vor.
Ich habe geschrieben das es der Schein von dem Vorführwagen ist und nicht meiner
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  #68  
Alt 23.01.2019, 13:26
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Für alle anderen erstmal vielen Dank für Eure Antworten und Hilfen.
Morgen wir der Wagen nun Zugelassen und alles andere lasse ich auf mich zukommen.
Sollte ich wirklich mal am Wochenende gewerblich los müssen nehme ich halt meinen W163 270 CDI
Werde ich nicht von sterben
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Alt 23.01.2019, 13:31
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen

Das macht die Ladefläche von der Kiste zur netten, aber wenig nutzbaren Deko
Das selbe hast Du auch beim GL nur das Sie geschlossen ist.
Fahre zu 60% alleine den Rest ist meine Frau und der Hund dabei.
Also reicht es alle mal aus.

Und die defekten Rennmotore passen perfekt auf die Ladefläche und können nun mit Krahn oder Gabelstapler einfach verladen werden.
Und dann bin ich auch ohne Trailer unterwegs
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  #70  
Alt 23.01.2019, 14:00
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Zitat:
Zitat von Overnight Beitrag anzeigen
Es steht in keinem Prospekt etwas von LKW und wir wurden auch nicht beim Kauf darauf hingewiesen
Das finde ich interessant.

Wurde das Fahrzeug als Nutzfahrzeug oder als PKW deklariert?
Vulgo, habt Ihr es beim PKW-Händler oder beim NFZ-Händler bestellt?
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Hier stand mal mein Name.
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  #71  
Alt 23.01.2019, 14:41
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Nein
Bei dem Verkäufer bei dem wir alles Bestellen was Mercedes betrifft
AMG, SUV oder PKW ( S - Klasse)
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Geändert von Overnight (23.01.2019 um 14:47 Uhr)
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  #72  
Alt 23.01.2019, 14:47
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Zitat:
Zitat von Overnight Beitrag anzeigen
Nein dem Verkäufer bei dem wir alles Bestellen was Mercedes betrifft
AMG, SUV oder PKW ( S - Klasse)
Das sind alles PKWs, oder?
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Hier stand mal mein Name.
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  #73  
Alt 23.01.2019, 14:56
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Und wo ist jetzt der "Mehrwert" aus deinen Fragen?
Ist doch völlig wurscht, der Verkäufer hat´s nicht erwähnt, der Käufer nicht gefragt.
Bei uns wußte der Verkäufer noch nicht mal, dass das versicherungstechnisch ein LKW war und steuertechnisch trotzdem als PKW läuft.
Kriegt man selbst raus, indem man die Versicherung fragt und beim Hauptzollamt anruft.
Aber grundsätzlich ist das doch auch wurscht, wenn man das Ding gekauft hat - im Kaufvertrag steht in aller Regel Marke, Model; Ausstattung, Garantie Richtlinien und Preis - Aber nicht die Art der Zulassung
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Gruß Ralf
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Alt 23.01.2019, 14:57
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Es steht in keinem Prospekt etwas von LKW und wir wurden auch nicht beim Kauf darauf hingewiesen
Also auch kein Geschrei
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In einem LKW-Prospekt steht auch nichts von einem PKW.
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  #75  
Alt 23.01.2019, 14:59
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Ne Überaschung ist´s für mich aber auch das zu lesen.
Ich wäre da nicht draufgekommen.

Steht im Sternentempel zwischen all den anderen PKW............
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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