|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Kennt sich jemand mit der GEMA aus?
Hallo ,
wir möchten unsere Campingtoiletten mit Radio beschallen. Hällt nun nur die GEMA die Hand auf oder muss ich das sonst noch melden (GEZ ist bereits) |
#2
|
||||
|
||||
Wer ist "uns"?
Die Campingtoilette in Deinem Wohnwagen darfst Du beliebig mit Deinem privaten Radio beschallen. Zahlende Gäste auf einem Campingplatz nur gegen Abgabe. Guckst Du hier: http://www.gema.de/musiknutzer/abspi...s-musiknutzer/
__________________
Beste Grüße John
|
#3
|
||||
|
||||
Wir betreiben auch Campingplätze
|
#4
|
||||
|
||||
Zitat:
wenn du deinen Wohnwagen mit einem fest eingebauten Radio bestückst, ist GEZ dafür zu zahlen.... auch wenn du nicht gleichzeitig im WW oder in deiner Wohnung sein kannst..... sagt der GEZ Mann Nach Auffassung der GEZ sind Radio/Fernsehgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnmobilen und Wohnwagen anmelde und Gebührenpflichtig.
__________________
servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#5
|
|||||
|
|||||
Zitat:
es gibt Formulare von der Gema zum ausfüllen .... ich kenne das vom Mucken für bestimmte Zeiträume ... allerdings wüsste ich jetzt nicht, wie du an die Rechte für die Musik (Radiosender ??) kommst ... denn durch die Gema hast du das Recht was zu veröffentlichen allerdings noch keine Rechte an der Musik z.B. ich würde mir das gaaaanz einfach machen: such dir nen Radiosender aus, der in den Toiletten laufen soll (evt. Sponsoring der Gema oder so ) und die sagen dir dann wie das läuft
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
|
#6
|
||||
|
||||
In für die Allgemeinheit zugänglichen Gebäuden/öffentlichen Gebäuden ist ein oder mehrere Rundfunkgeräte einzeln pro Gerät anzumelden und die zur Verfügung gestellte Rundfunk oder Musikbeschallung GEMA-pflichtig.
Dies gilt auch schon für Wartezimmer beim Arzt und auch für gemeinschaftliche/öffentliche Toilettenanlagen. Da ein Campingplatz ein Gewerbe ist, gilt auch dessen Toilette als öffentlich zugänglicher Gewerberaum, wie das Klo in ner Kneipe, oder auch das Wartezimmer beim Arzt. Dem entkommen kann man nur mit GEMA-freier Musik per Tonträger ohne Rundfunkgerät.
__________________
Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
|
#7
|
||||||
|
||||||
Zitat:
BTW: Für Wohnmobile muß man auch zahlen? Ich dachte immer die Pflicht für Wohnwagen wird aus einer Analogie für Zweitwohnungen hergeleitet, und daß das für (nicht als Dauerstandwagen genutzte) Wohnmobile nicht greift. Im Netz findet sich auch eine Stellungnahme der GEZ dazu: Zitat:
__________________
Beste Grüße John
|
#8
|
||||
|
||||
richtig, aber ich bezog mich auf Johns Antwort,die nicht richtig ist
Zitat:
im Netz wimmelt es da von Infos...z.B http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...opic_id=13018&
__________________
servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#9
|
|||
|
|||
für sowas ähhm nein für die beschallung in meinen geschäften hatte ich gemafreie musik bestellt und ausserdem der gez hausverbot erteilt
so ein cd pack mit 5 cd´s kostete glaube ich um die 300€ mit normaler musik beschallen wird ein teurer spaß. eine liveband zur rushour wäre da fast günstiger gewesen. http://www.gema.de/musiknutzer/ Geändert von Leafde (19.05.2010 um 21:02 Uhr) |
#10
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Und darauf bezog sich die Antwort: im privaten Wowa nein, in Platztoilette ja.
__________________
Beste Grüße John
|
#11
|
||||
|
||||
sorry, mein Fehler.... hab ich tatsächlich verwechselt....
__________________
servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ...
|
#12
|
|||
|
|||
Zitat:
die wollten mir doch tatsächlich für huntertausende por....n..o..s mit gemafreier musik gebühren berechnen. mein rat ist gemafreie musik bestellen und hausverbot erteilen. dies ist keine rechtsberatung usw bla bla den grund fürs hausverbot und illegale beweise kannst du dir selber ergoogeln. wecke keine schlafenden hunde !!!!! |
#13
|
||||
|
||||
Also wir haben grade erst 11 PC´s mit ner iTunes Datenbank angemeldet, jeweils nur ein Kopfhörer pro PC, ich glaube zwei wären erlaubt. Kosten tut das dann soweit ich mich noch erinnere 11 Euro pro Jahr, allerdings verwenden wir nur unser eigenes Musikarchiv von CD´s die wir auch tatsächlich besitzen.
Am besten rufst du mal bei der GEMA an, die beraten dich dann auch. Und den Eindruck das es "Geier" wären hatte ich eigentlich auch nicht
__________________
Gruß, Alex Endlich wird´s warm...
|
#14
|
||||
|
||||
Für solche Zwecke gibt es gemafreie Musik, mit der ich sehr gute Erfahrung habe.
Man kauft sie auf CD beim Rechte-Inhaber, und kann sie unbegrenzt vorführen, wo und wie man will. Sehr gut von Raven-Studio, Berlin. (Wirbt auch im Web.) Einmal wenige DM bezahlt, dann für bisher ca. fünfzehn Jahre einen Betrieb mit viel Publikumsverkehr beschallt, und dabei jeden Gemaspitzel mühelos rausgeworfen. sea u in denmark
|
#15
|
||||
|
||||
Das ist natürlich die beste Lösung von allen. Und auf´m Pott hat man eh keine Ansprüche wegen der Musik zu machen, oder?
__________________
Gruß, Alex Endlich wird´s warm...
|
#16
|
||||
|
||||
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Es müssen in diesem Falle also nur die Gema und GEZ-Gebühren abgeführt werden. Wir haben nämlich Post von einer Musikagentur bekommen, die einen Vertrag unterschrieben haben möchte, weil wir Musik ihrer Mandanten abspielen. Das lehnen wir ab. |
#17
|
||||
|
||||
Hi,
hier steht eigentlich alles, was Du wissen musst: http://www.gema.de/musiknutzer/abspi...r/faq-tarif-r/ Die GEMA nimmt die Rechte der Musikschaffenden (Künstler, Verlage) war und im Fall des öffentlichen Abspielens auch die Rechte der VG Wort (z.B. Nachrichten, Wortbeiträge redaktioneller Art). Die GEMA hat somit nichts mit der GEZ zu tun. In Deutschland ist ausschließlich die GEMA berechtigt, Lizenzgebühren im Auftrag der Rechteinhaber für Musik einzutreiben. Dazu muss der Künstler seine Werke konkret bei der GEMA angemeldet haben. GEMA-freie Musik ist von Künstlern, die auf eine Anmeldung bei der GEMA verzichten und sich die Aufführungsrechte pauschal bei Kauf vergüten lassen. Bitte hier die AGB beachten, bestimmte Verwertungen der GEMA-freien Musik kann der Erschaffer ausschließen (z.B. Abspielen auf dem Klo - ja, verwenden im kommerziellen Pornofilm - nein). Für das Abspielen von Radiosendungen (Live Wiedergabe des laufenden Programms) gelten andere Vergütungssätze als für das Abspielen von Tonträgern (CD, MP3). Wer beides nutzt, muss beides getrennt anmelden und zahlen.
__________________
Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
|
#18
|
||||
|
||||
Zitat:
in dem Schriftstück steht nicht zufällig das Wort "Abmahnung"? |
#19
|
||||
|
||||
Nöö!
|
#20
|
||||
|
||||
Zitat:
Doppel Danke! |
#21
|
||||
|
||||
Für mich das schönste Lob das man hier bekommen kann
__________________
Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein... |
#22
|
|||
|
|||
[QUOTE=AlexH;1750971 Und auf´m Pott hat man eh keine Ansprüche wegen der Musik zu machen, oder?[/QUOTE]
Dies scheint mir zu unterstellen, daß gemafreie Musik qualitativ hinter anderer zurückbleibt. Das ist aber nach meinem Eindruck (und bestätigt durch Kommentare von einigen hundert weiteren Hörern) nicht der Fall. Erstmal Probehören! sea u in denmark |
#23
|
|||
|
|||
Gema ist fällig
Hallo,
leider musste ich soeben mein posting löschen, weil ich falsch gelesen hatte. Camping- Toilette bedeutet wohl eher nicht, dass 4 Dixi- WC´s am Rande stehen, sondern doch wohl eine Art befestigte sanitäre Anlage. Bei Dixi- WC = keine GEMA Bei Sanitäranlage ist GEMA fällig. Blödsinnig, ist rechtlich aber so! Warum? Dixi- WCs sind Allein-Orte höchstpersönlicher Intimität, also Räume der Privatshäre- und für Privaträume fällt eben keine GEMA an. Bei befestigten ( und beweglichen) Sanitäranlagen, in denen es eine räumliche Verbindung ( und sei es nur der gemeinsam genutzte Zugang) gibt, sprechen wir von öffentlichen Einrichtungen. Das Urteil zur Sache: Amtsgericht Nürnberg; Urteil vom 17.1.1996 – 32 C 10234/95 ( Abwägung von öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen in einer Arztpraxis) Gruss michelangelo |
#24
|
||||
|
||||
Auch wenn es nur Einer hören kann(Dixiklo), bleibt es doch Gema-pflichtig, z.B. auch Warteschleifenmusik einer Telefonanlage.
__________________
Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
|
|