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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 30.01.2019, 06:48
Gertne Gertne ist offline
Deckschrubber
 
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hallo
Ich habe mir ein anderes Boot gekauft mit einem neuen Trailer , außer dem Kaufvertrag und Unterlagen ( technische Angaben ) habe ich Nichts .
Ich möchte den Trailer bald zulassen . Für ein grünes Kennzeichen , was muß man auf dem Amt Alles vorlegen ??? wer kann mir einen Rat geben
Danke viele Grüße Gert
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  #2  
Alt 30.01.2019, 07:38
Quicky Quicky ist offline
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Wenn der Trailer Neu ist , die COC Papiere vom Hersteller , wo dann Anhänger für Sportzwecke drin steht , damit bekommst du dann eine grünes Nummernschild und brauchst keine Steuern zahlen . Wenn der Trailer schon mal Zugelassen war , Kaufvertrag, Fahrzeugschein und letzten TÜV Bericht vom Vorbesitzer , der immer aufbewahrt werden sollte . Ich würde mit dem Zulassen aber Zeitlich noch warten , so bis April /Mai , sonst musst du das Boot immer Vorzeitig aus dem Winterquatier auslagern , um beim TÜV für die nächste HU vorstellig zu werden .

Gruß Jörg


Gruß Jörg
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  #3  
Alt 30.01.2019, 07:39
uli07 uli07 ist gerade online
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Du brauchst die Papiere vom Anhänger. Benutze bitte mal die SUCHE. Da findest du bestimmt was zu dem Thema "Trailer ohne Papiere zu lassen" oder so in der Art.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #4  
Alt 30.01.2019, 13:06
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo Gert,

dem neuen Trailer liegen technische Unterlagen bei. Bei mir waren die vom TÜV ausgestellt worden, der die Trailer beim Hersteller abnimmt. Mit denen zur Zulassungsstelle und anmelden.

Gruß Axel
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  #5  
Alt 30.01.2019, 13:26
freerider13 freerider13 ist offline
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Naja, um Missverständnissen vorzubeugen solltest du erst mal sagen, was du mit „neuer Trailer“ meinst...
Neu für dich und gebraucht mit dem Boot gekauft oder wirklich ein fabriksneuer Trailer vom Hersteller? Für mich ist das nicht so ganz eindeutig rauszulesen...

Dann kann man dir auch zielführend weiterhelfen.
Jan


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  #6  
Alt 30.01.2019, 13:50
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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Der Trailer ist ein Kraftfahrzeug, welches einen Fahrzeugbrief oder neuerdings COC oder auch Betriebserlaubnis haben muss. Dieses Papier ist ein Inhaberpapier. Wer dieses hat, dem gehört das Fahrzeug. Hast Du einen Trailer ohne Papiere gekauft, solltest Du uns näheres erläutern. Sie Beitrag freerider13.

Gruß Carsten
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  #7  
Alt 30.01.2019, 14:18
Benutzerbild von Trikeflieger2
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Der Trailer ist ein Kraftfahrzeug,....

Gruß Carsten
Ich will ja nicht kleinlich sein, aber diese Aussage halte ich für ein Gerücht.....

Gruß Axel
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  #8  
Alt 31.01.2019, 14:57
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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Boot: Bayliner 1802
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Hallo Axel,

dann erklär mir mal, warum bei Leasing- oder Kreditfinanzierten Fahrzeugen der Brief beim Leasing- oder Kreditinstitut verweilt.

Oder nochmal anders rum: Wenn Du ein Fahrzeug klaust und keinen Fahrzeugbrief dazu hast; ist es dann Deins? Oder ist Eigentümer nach wie vor der, der den Brief hat?

Gruß
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  #9  
Alt 31.01.2019, 15:46
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Hallo Axel,

dann erklär mir mal, warum bei Leasing- oder Kreditfinanzierten Fahrzeugen der Brief beim Leasing- oder Kreditinstitut verweilt.

Oder nochmal anders rum: Wenn Du ein Fahrzeug klaust und keinen Fahrzeugbrief dazu hast; ist es dann Deins? Oder ist Eigentümer nach wie vor der, der den Brief hat?

Gruß
Es ging mir darum, dass ein Trailer kein "Kraftfahrzeug" im Sinne der Definition ist sondern ein "Anhänger". Schau mal in die Papiere rein. Oder hat Dein Trailer einen eingebauten Motor?

Gruß Axel
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  #10  
Alt 31.01.2019, 15:50
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Es ging mir darum, dass ein Trailer kein "Kraftfahrzeug" im Sinne der Definition ist sondern ein "Anhänger". Schau mal in die Papiere rein. Oder hat Dein Trailer einen eingebauten Motor?

Gruß Axel
Beim Trailer zumindest zeitweise ein aufgebauter Motor.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #11  
Alt 31.01.2019, 17:06
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Chili Chili ist gerade online
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1.
Wer den "Brief" (Zul.-Besch. Teil 2) hat, dem gehört das Fahrzeug? Ein Irrtum - kann man googeln:
https://www.juraforum.de/ratgeber/ve...tuemer-vom-kfz
https://www.deutsche-anwaltshotline....des-fahrzeuges

2.
Ein Trailer hat oft gar keine Zul.-Besch. Teil 2.
Ich habe einen kleinen Kastenanhänger und einen Trailer - beide haben nur die Betriebserlaubnis ("ABE"), aber keinen Brief.


Siehe auch hier:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=138262, insbesondere ab Beitrag 6.
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