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  #26  
Alt 07.05.2018, 14:21
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Nun, versuch mal ein in Holland gekauftes Boot ohne jegliche Papiere (ausgenommen Kaufvertrag) beim WSA anzumelden..

Gruß, Jörg
seh ich kein Problem.... Die CE darf er gar nicht mehr fragen. der Erstimporteur des Bootes in die EU ist seit 1 Jahr dafür verantwortlich....
er kann zwar fragen aber wenn ich sage die ist zu hause muss er sich damit begnügen.
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Gruß Volker
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  #27  
Alt 07.05.2018, 14:23
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Ich habe auch mein Boot in NL gekauft und wollte es beim RDW ummelden. Schien mir einfacher, weil ich so die Kennung nicht ändern hätte müssen. Hatte das auch in die Wege geleitet, mich dann aber doch entschieden, es in D zu machen. War letztendlich einfacher, weil man beim RDW zwar als Deutscher online vorab schon mal alles in die Wege leiten kann, zum Abschluss aber doch in zu einem Stützpunkt muss.
Beim WSA Duisburg dagegen kann man alles per Mail machen und hat das Papierchen wenige Tage später im Briefkasten. Auch meine. Versicherung ADAC wollte eine ausländische Registrierung nicht anerkennen für die Kasko.



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Falk
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  #28  
Alt 07.05.2018, 14:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
seh ich kein Problem.... Die CE darf er gar nicht mehr fragen. der Erstimporteur des Bootes in die EU ist seit 1 Jahr dafür verantwortlich....
er kann zwar fragen aber wenn ich sage die ist zu hause muss er sich damit begnügen.
Entweder die CE oder bisheriger Original-Bootsausweis. Liegt beides nicht vor: keine Anmeldung als Kleinfahrzeug.

Habe ich selbst durch.. habe dann für eine Stange Geld eine Konformitätserklärung nachträglich vom Hersteller bekommen, aber auch nur weil ich die Seriennummer hatte. Gibt es auch die nicht, oder der Hersteller existiert nicht mehr .. oder.. oder.. dann -> Problem.

Gruß, Jörg

@Falk: hattest Du NL-Bootspapiere?
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  #29  
Alt 07.05.2018, 14:27
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Entweder die CE oder bisheriger Original-Bootsausweis. Liegt beides nicht vor: keine Anmeldung als Kleinfahrzeug.

Habe ich selbst durch.. habe dann für eine Stange Geld eine Konformitätserklärung nachträglich vom Hersteller bekommen, aber auch nur weil ich die Seriennummer hatte. Gibt es auch die nicht, oder der Hersteller existiert nicht mehr .. oder.. oder.. dann -> Problem.

Gruß, Jörg

@Falk: hattest Du NL-Bootspapiere?
wann war das ? vor 2017?
wurde ja im November 2016 geändert seither braucht man keine CE mehr zum anmelden....

https://www.wsv.de/wsa-hst/Schiff-Wa...5020710790.pdf

hier mal das aktuelle Formular.

Davor ging ohne CE oder alte Bootspaiere nichts. das ist klar... aber die Zeiten ändern sich...und somit auch die Gesetze.
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  #30  
Alt 07.05.2018, 14:28
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wann war das ?`vor 2017?
Äh, ja. 2011 .. wenn ich nicht irre. Da hat sich etwas geändert?

Dann sorry und einfach ignorieren mein Geschreibsel

Gruß, Jörg
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  #31  
Alt 07.05.2018, 14:29
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen

@Falk: hattest Du NL-Bootspapiere?


Ja, ich hatte die NL Papiere und auch den Kaufvertrag.


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  #32  
Alt 07.05.2018, 14:31
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Äh, ja. 2011 .. wenn ich nicht irre. Da hat sich etwas geändert?

Dann sorry und einfach ignorieren mein Geschreibsel

Gruß, Jörg
ja das Produkthaftungsgesetz wurde 2016 geändert... jetzt ist der Importeur für die Einhaltung der CE verantwortlich .... man muss es bei der Anmeldung nicht mehr nachweisen aber sie muss trotzdem vorhanden sein.

Wurde hier aber ausführlich in einem anderen Thröth diskutiert.
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  #33  
Alt 07.05.2018, 16:52
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Na, man hat so seine Gründe. Aber die CE liegt vor. Das war 2016 für mich Bedingung zum Kauf.
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  #34  
Alt 07.05.2018, 18:30
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Zitat:
Zitat von noh-skipper Beitrag anzeigen
Na, man hat so seine Gründe. Aber die CE liegt vor. Das war 2016 für mich Bedingung zum Kauf.
Na das wäre bei mir beo einem CE Pflichtigen Boot auch Bedingung.

Willst du uns deine Gründe nennen?
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Alt 07.05.2018, 18:38
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Zitat:
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ja das Produkthaftungsgesetz wurde 2016 geändert... jetzt ist der Importeur für die Einhaltung der CE verantwortlich .... man muss es bei der Anmeldung nicht mehr nachweisen aber sie muss trotzdem vorhanden sein.

Wurde hier aber ausführlich in einem anderen Thröth diskutiert.
Hast du dir das Produkthaftungsgesetz schon mal angesehen? Da steht davon überhaupt nichts drin.
Was du vermutlich meinst, ist die 10. VO zum Produktsicherheitsgesetz.
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Wolfgang
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  #36  
Alt 08.05.2018, 07:42
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Hast du dir das Produkthaftungsgesetz schon mal angesehen? Da steht davon überhaupt nichts drin.
Was du vermutlich meinst, ist die 10. VO zum Produktsicherheitsgesetz.
könnte auch sein.... wurde halt lange diskutiert hier und kann mir nicht alle begriffe 100% merken... aber man weiß was gemeint war das ist wichtig.
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  #37  
Alt 09.05.2018, 09:24
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Volker, es ist schon Jahre, fast Jahrzehnte her, als ich mit meinem damaligen Schlauchi auf dem Grevelingermeer zum Heringsangeln war. In dem Gebiet ist 15km/h und ich sage Dir alle D Anmeldungen wurden kontrolliert. Ich nicht, weil ich solche Schilder Respektiere und kein Ärger möchte.

Weiter geht's mit fahren auf der Ijssel. Die Boote mit D Zulassung bekommen Strafmandate weil morgens Nebel herrschte, der Bootsfahrer durch den Nebel (Sicht unter 1000m)fuhr. Das Angelboot aber keine Radareinrichtung an Boot hatte. Das ist jetzt ein Jahr her.

Dazu kommt noch das mein Fahrverhalten ungefähr so aussieht. 50% Niederlande, 49% Ostsee (keine Nummer nötig) und 1% Deutschland Binnen.

Komme nun seid rund 12 Jahren damit zurecht.
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Gruß Jochen
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  #38  
Alt 09.05.2018, 09:32
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Zitat:
Zitat von noh-skipper Beitrag anzeigen
Volker, es ist schon Jahre, fast Jahrzehnte her, als ich mit meinem damaligen Schlauchi auf dem Grevelingermeer zum Heringsangeln war. In dem Gebiet ist 15km/h und ich sage Dir alle D Anmeldungen wurden kontrolliert. Ich nicht, weil ich solche Schilder Respektiere und kein Ärger möchte.

Weiter geht's mit fahren auf der Ijssel. Die Boote mit D Zulassung bekommen Strafmandate weil morgens Nebel herrschte, der Bootsfahrer durch den Nebel (Sicht unter 1000m)fuhr. Das Angelboot aber keine Radareinrichtung an Boot hatte. Das ist jetzt ein Jahr her.

Dazu kommt noch das mein Fahrverhalten ungefähr so aussieht. 50% Niederlande, 49% Ostsee (keine Nummer nötig) und 1% Deutschland Binnen.

Komme nun seid rund 12 Jahren damit zurecht.
naja wenn man Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einhält oder bei unsichtigem Wetter ohne Radar fährt.... ist eine Strafe unabhängig vom Kennzeichen gerechtfertigt.

genau wie dann wenn du Binnen Fährst mit Holländischem Kennzeichen und deutschem Wohnort..
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  #39  
Alt 09.05.2018, 16:14
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Greggi Greggi ist offline
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Zitat:
Zitat von Ance Beitrag anzeigen
In NL muss/ soll man aber schon den Namen vom Boot ( st&bb ) und den Heimathafen (Heck)führen. Ohne wirst du ganz sicher häufiger kontrolliert.
"Heimathafen" ist so eine Sache... bist Du ein Deutscher- SOLL dein Heimathafen in DE sein. Bei meinem alten Boot hatte ich Namen von Heimathafen am Heck, mit dem neuen wird es nicht mehr der Fall sein. Schiffsnamen BB u. SB und Registrierungsnummer von WSA soll vollkommen ausreichen.
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Gruß,
Gregor
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  #40  
Alt 09.05.2018, 18:29
iXware iXware ist offline
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der Heimathafen muß nur beim Flaggenzertifikat oder höherwertigen Registrierungen am Schiff angebracht sein... bei der Nummer vom WAS oder beim IBS ist das nicht notwendig
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MfG, Frank.
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  #41  
Alt 12.01.2019, 14:13
Dr.Maggie Dr.Maggie ist offline
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Hallo zusammen;

FRAGE oder PROBLEM:

Azimut 42 = Wasserverdrängung gößer als 10 Tonnen, sagt das WSA muss ins Schifffahrtsregister eingetragen werden.

So ein Hick Hack, kein Bock drauf.

Das Boot steht in den Niederlanden. WAS muss ich nun tun, was ist der einfachste Weg? Würde mich über Eure Mithilfe freuen.

Beste Grüße
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  #42  
Alt 12.01.2019, 15:35
eis eis ist offline
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Zitat:
Zitat von Dr.Maggie Beitrag anzeigen
Hallo zusammen;

FRAGE oder PROBLEM:

Azimut 42 = Wasserverdrängung gößer als 10 Tonnen, sagt das WSA muss ins Schifffahrtsregister eingetragen werden.

So ein Hick Hack, kein Bock drauf.

Das Boot steht in den Niederlanden. WAS muss ich nun tun, was ist der einfachste Weg? Würde mich über Eure Mithilfe freuen.

Beste Grüße

Wenn du das Boot in NL lässt, brauchst du gar nichts zu tun. Du darfst dann allerdings als Deutscher nicht mit dem Boot nach oder in D fahren.
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  #43  
Alt 12.01.2019, 15:43
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Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Dr Maggie
Azimut 42 = Wasserverdrängung gößer als 10 Tonnen, sagt das WSA muss ins Schifffahrtsregister eingetragen werden.
Moin Herr Dr,
das ist definitiv eine Falschauskunft. Du kannst dir jedes WSA in Deutschland aussuchen um dein Boot zuzulassen. In Berlin oder auch in Brandenburg/Havel hättest du damit kein Problem. Es gibt da keine Beschränkung für Kleinfahrzeuge.

Klaus, der das Boot auch nur anmelden und nicht "zulassen" würde
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  #44  
Alt 19.01.2019, 23:28
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Zitat:
Zitat von eis Beitrag anzeigen
Wenn du das Boot in NL lässt, brauchst du gar nichts zu tun. Du darfst dann allerdings als Deutscher nicht mit dem Boot nach oder in D fahren.
Ich gehe mal davon aus das eine Azimut 42 schneller fahren kann als 20 km/h und damit muss das Schiff eine Anmeldung haben.

Gruß Achim
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  #45  
Alt 20.01.2019, 12:54
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Zitat:
Zitat von achim1 Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus das eine Azimut 42 schneller fahren kann als 20 km/h und damit muss das Schiff eine Anmeldung haben.

Gruß Achim
Und den Skipper SBF (und sogar SBF-See fur IJsselmeer usw)
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Rob

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Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #46  
Alt 20.01.2019, 14:11
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Zitat:
Zitat von achim1 Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus das eine Azimut 42 schneller fahren kann als 20 km/h und damit muss das Schiff eine Anmeldung haben.

Gruß Achim
Unter dieser Prämisse ist das natürlich völlig korrekt.
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