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  #1  
Alt 15.07.2017, 16:46
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Standard Fragen zu WSA BSH Flaggenzertifikat???

Guten Abend Zusammen,

Es gibt ja viel verschiedene Möglichkeiten sein Boot zuzulassen?

Aber iwie blicke ich nun gar nicht mehr durch..
Ich möchte mit meinem Boot Binnen fahren, würde von hier aus, gerne nach Holland oder zur Nordsee...

Der Name kommt aufs Schiff, das ist klar..Links und Rechts...

Nun gibt es aber viele verschiedene Möglickeiten das Schiff zuzulassen...wieso und mit welchem Zweck? Wenn ich es richtig verstehe auch mit unterschiedlich langen Gültigkeiten...

Ich wollte es beim WSA zulassen..,da ist es doch unbegrenzt gültig...Muss ich dabei auch den Heimathafen aufs Heck machen oder reicht dann auf dem Heck nur die Nummer. darf ich damit auch auf der Nordsee dann fahren oder muss ich dazu das Flaggenzertifikat haben, sowie die Namen des Heimathafens auf dem Heck? Was bringt der Internationale Bootschein? Das alles habe ich doch auch wenn ich es beim WSA anmelde oder nicht?
Habe das hier gefunden und bin verwirrter http://www.rolfgilles.de/bootspapier.html

Ich blicke gerade überhaupt nicht mehr durch....gerade nachdem ich das gelesen habe. https://www.boote-forum.de/showthrea...rc%26amp%3BUbi

Danke das ihr Licht ins Dunkel bringt...
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Gruß Basti

Geändert von Meer-Basti (15.07.2017 um 16:59 Uhr)
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  #2  
Alt 15.07.2017, 17:04
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Moin
Sportboote werden in der Bundesrepublik-D nicht zugelassen sondern regestriert,Zulassungen benötigt man nur für Sondergewässert wie den Bodensee und viele Talsperren wg,Umweltschutz.
Die egestrierung und das Anbringen der Registriernummer sind für Binnenwasserstrassen zwingend,auf See-und Seesschifffahrtssrassen nicht,da genügt es Namen des Bootes/Schiffes und Heimathafen am heck zu fahren und mit dem Setzen der Natiolnalflagge hat man dann alle Regeln des seemännischen Anstands erfüllt.
Das Flaggenzertifikat für Sportboote die überwiegend auf See-und Seeschffstr. unterwegs sind,kann-muss man aber nicht beim BSH beantragen,einmal ausgestellt kann man auch für binnen dann eine Registriernummer zugeteilt bekommen(trägt dann den Zusatz -F-zur nummer).
Das Flaggenzertifikat ist gleichzeitig ein international anerkannter Eigentumsnachweis,da gibt es beim Einklarieren und bei evt.Zollkontrollen keine probleme wegen einfuhrsteuern und son Quatsch.
gruss hein
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  #3  
Alt 15.07.2017, 17:06
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Danke Hain, wenn ich es beim WSA registriere habe ich doch auch alles, und darf die deutsche Flagge führen oder nicht...

Da das Boot ja registiert ist, muss ich es ja nach dem Kauf auf mich registrieren..vorher darf ich damit auch nicht fahren oder?
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Gruß Basti

Geändert von Meer-Basti (15.07.2017 um 17:12 Uhr)
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  #4  
Alt 15.07.2017, 17:18
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
Moin
........ .. . . .


Das Flaggenzertifikat ist gleichzeitig ein international anerkannter Eigentumsnachweis,da gibt es beim Einklarieren und bei evt.Zollkontrollen keine probleme wegen einfuhrsteuern und son Quatsch.
gruss hein

Hallo zusammen .


Hallo Hein,

fast richtig . Ich meine das Flaggenzertifikat berechtigt zum führen der
Deutschen Flagge auf See .

Der Eigentum-Nachweis bestätigt doch erst dann den Eintrag ins Seeschiffregister .

Oder liege ich jetzt falsch ?


Grüße : TOMMI
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  #5  
Alt 15.07.2017, 17:27
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Darf ich die deutschen Flagge nicht führen wenn ich kein Flaggenzertifikat habe auf See oder wie?

Aktuell ist es beim BSH registriert..könnte ich ja auch machen, nur muss doch dann der Heimathafen mit aufs Heck...diesen muss man doch jedesmal dann ändern wenn ich einen anderen Hafen die Saison über habe...daher dachte ich, dass einfachste ist doch das WSA oder nicht...??????

Die Flagge des Heimatlandes ist doch immer zu führen, genauso die Gastlandflagge wenn ich mich in diesem befinde ..dies gilt doch auch für See oder nicht?

Ich raffe es einfach nicht ��

Also wenn ich mein Boot beim WSA registriere, darf ich dann überall fahren und die Flagge haben? Und muss keinen Heimathafen am Heck haben?
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Gruß Basti

Geändert von Meer-Basti (15.07.2017 um 17:40 Uhr)
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  #6  
Alt 15.07.2017, 17:50
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Hallo Basti,

Hier findest Du die Bedingungen Binnen in Deutschland :
https://www.elwis.de/Freizeitschifff...zKV-BinSch.pdf


Bisher sah ich nirgends, dass die D-Flagge nicht geführt werden darf,
aber auch nicht muß .

Ich weis nur, dass es viele tun u. keine Probleme hiermit haben .
Mit unserem binnen registrierten Böötschen hatte ich ebenfalls keine
Schwierigkeiten auf SeeSchStraßen oder EU-Küsten .


Sportboot mit Flaggenzertifikat u.o. Eintrag als Seeschiff in Register ( Amtsgerichte ) siehe hier :

http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...kate/index.jsp



Für Deine Lösung würde ich Hein's Worte unterstreichen,
Deutsches Binnen-Kennzeichen EU-weit gültig .
D-Flagge dran und fertig, da ich bisher nichts verbotenes las .
( In ersten, amtlichen Quellen natürlich) .

Im Ausland, wichtig regionale Gesetze prüfen .
Könnte sein, dass einige Länder auf eine Herkunftsflagge bestehen .
Anders herum, kann ich mir nicht vorstellen,
dass Fremdländer die eigene ( Bootseigene ) Landesflagge verbieten würden .


Grüße : TOMMI
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Moin,
beim Flaggenzertifikat möchte das BSH den Nachweis sehen, dass das Boot wirklich von Dir erworben wurde. Kaufvertrag und Nachweis, dass das Geld geflossen ist. Dafür bekommst Du dann ein Dokument mit Adler drauf. In Frankreich war/ist das Flaggenzertifikat für deutsche Boote sogar vorgeschrieben.
Ein Nachweis der Versteuerung des Bootes ist es aber nicht.
Für kleinere Boote langt aber die Registrierung beim WSA vollkommen aus.
Zum Heimathafen:
Den musst Du nur einmal angeben. Und wenn Dein Heimatort an einem schiffbaren Gewässer liegt, gibst Du den halt an und klebst ihn Dir ans Boot.
und wenn Du dann noch den Bootsnamen ans Heck und an die Seiten anbringst, dazu noch die Registrierungsnummer und immer die Nationalflagge führst, brauchst Du dir keine weiteren Gedanken über die unterschiedlichen Vorschriften in den einzelnen Gewässern machen.

Jörg


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  #8  
Alt 16.07.2017, 08:13
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Danke Jörg, der Heimathafen muss aber nicht drauf oder? Weil ich ja nicht weiß wie lange ich wo liege..das kann sich ja ändern, und dann jedes Mal nen neun Hafen drauf zu kleben macht ja auch keinen Sinn...
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Gruß Basti
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  #9  
Alt 16.07.2017, 08:40
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Moin,

Kennzeichnung mit Heimathafen:
WSA Registrierung und Binnenfahrt: nein
WSA Registrierung und .Butenfahrt: ja
Flaggenzertifikat und Binnenfahrt: ja
Flaggenzertifikat und Butenfahrt: ja
Du bekommst kein Flaggenzertifikat, wenn kein Heimathafen am Boot angebracht ist. Nachweis per Foto.
Wie ich schon schrieb, es muss nicht der Hafen sein, in dem Du liegst, wenn Du an einem schiffbaren Gewässer wohnst, gibst Du deinen Heimatort an.

Jörg

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Alt 16.07.2017, 10:01
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Moin alle zusammen .



Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

Kennzeichnung mit Heimathafen:
WSA Registrierung und Binnenfahrt: nein
WSA Registrierung und .Butenfahrt: ja
Flaggenzertifikat und Binnenfahrt: ja
Flaggenzertifikat und Butenfahrt: ja
Du bekommst kein Flaggenzertifikat, wenn kein Heimathafen am Boot angebracht ist. Nachweis per Foto.
Wie ich schon schrieb, es muss nicht der Hafen sein, in dem Du liegst, wenn Du an einem schiffbaren Gewässer wohnst, gibst Du deinen Heimatort an.

Jörg

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Hallo Jörg,

an Deutschlands Küsten reicht alleine eine Binnen-Kennzeichen-Nr. am Boot aus !

Es ist kein Name u.o. Heimathafen zusätzlich erforderlich . ( <15m )


Dies sollte EU-weit gelten, aber welche Länder es umgesetzt haben,
kann ich leider nicht sagen .

Deshalb, wer sicher gehen möchte, lieber nachprüfen .


Woher hast Du die Info, dass mit Binnen-Nr. der Heimathafen drauf
muß, wenn es auf See fährt ?


Grüße : TOMMI
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  #11  
Alt 16.07.2017, 10:11
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Also in HR hat mich noch nie jemand nach dem Heimathafen gefragt. WSA Kennzeichen hat gelangt.

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  #12  
Alt 16.07.2017, 10:15
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Moin Tommi
Das mit dem Heimathafen gilt nur wenn du die Nummer mit dem F als regestrierung fährst,ich denke mit einer WSA-Nr oder einer ADAC-Nr ist das nicht nötig wenn man mal da mit auf die "hohe See" rauslaviert.Allerdings vereinfacht es die Arbeit der Wracktaucher,falls das "Hochseeabenteuer"schief gegangen ist,wenn Name und Heimathafen auch am Heck zu finden sind.
Nein also,ganz im Ernst,für mich gehört es jenseits aller Vorschriften einfach nur zum gutem Ton,Herkunft und Namen am Achtersen zu fahren.
gruss hein
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  #13  
Alt 16.07.2017, 10:25
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Ab einer gewissen Größe, finde ich auch Hein,
nur an unserem 4m Tender-Böötschen z.B. steht die Binnen-Nr. hinten
dran und gibt keinen Platz mehr her .


Noch ein Nachtrag zur Anbringung des Binnen-Kennzeichens .
In D genügt es ja entweder vorne beidseitig Schilder zu zeigen
oder eben nur am Heck .

Letzteres muß auch für andere EU-Länder geprüft werden .

Bitte nagelt mich jetzt nicht fest,
aber ich meine in NL z.B. reicht nicht nur ein Heckzeichen .

Kann nur immer wiederholen, andere Länder,
immer vorher erkundigen .




Grüße : TOMMI
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Geändert von T-Technik (16.07.2017 um 10:35 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #14  
Alt 17.07.2017, 07:06
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
...
an Deutschlands Küsten reicht alleine eine Binnen-Kennzeichen-Nr. am Boot aus !
...
In fast jedem Thread, in dem es um die Kennzeichnung von Booten geht, steht mindestens einmal ein Satz wie "...auf Seeschifffahrtsstraßen nicht nötig..."
Ich meine, auch dieser Thread sollte daher vervollständigt werden :
Im Bereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung ist eine Kennzeichnung für Sportboote nicht erforderlich. Von Ausnahmen (Charter, Wassermotorräder) abgesehen ist ein Anbringen von Name, Heimathafen und Registiernummern nicht vorgeschrieben.
Das Anbringen von Name und Heimathafen sollte allerdings aus Tradition und der vielgepriesenen "guten Seemannschaft" eine Selbstverständlichkeit sein.
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  #15  
Alt 17.07.2017, 07:15
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

Kennzeichnung mit Heimathafen:
WSA Registrierung und Binnenfahrt: nein
WSA Registrierung und .Butenfahrt: Nein
Flaggenzertifikat und Binnenfahrt: ja
Flaggenzertifikat und Butenfahrt: ja
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Wie ich schon schrieb, es muss nicht der Hafen sein, in dem Du liegst, wenn Du an einem schiffbaren Gewässer wohnst, gibst Du deinen Heimatort an.

Jörg

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Habs mal verbessert.

mit dem WSA Kennzeichen braucht weder Binnen noch Buten ein Hafen dran.

Zur Frage der Gültigkeitsdauer

WSA Kennzeichen im In und Ausland unbegrenzt gültig. (Solange keine technischen Änderungen am Boot vorgenommen wurden die Eintragungspflichtig sind).

Alle anderen haben eine begrenzte Gültigkeit im Ausland (FLaggenzertifikat, IBS) und müssen verlängert werden.

Das WSA Kennzeichen wird innerhalb der EU anerkannt und man benötigt kein anderes Kennzeichen.
IBS und Flaggenzertifikat benötigt man nur für Fahrten außerhalb der EU
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  #16  
Alt 17.07.2017, 09:03
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
In fast jedem Thread, in dem es um die Kennzeichnung von Booten geht, steht mindestens einmal ein Satz wie "...auf Seeschifffahrtsstraßen nicht nötig..."
Ich meine, auch dieser Thread sollte daher vervollständigt werden :
Im Bereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung ist eine Kennzeichnung für Sportboote nicht erforderlich. Von Ausnahmen (Charter, Wassermotorräder) abgesehen ist ein Anbringen von Name, Heimathafen und Registiernummern nicht vorgeschrieben.
Das Anbringen von Name und Heimathafen sollte allerdings aus Tradition und der vielgepriesenen "guten Seemannschaft" eine Selbstverständlichkeit sein.

Das hat Hein bereits in #002 notiert, lesen ist hilfreich !




Grüßr : TOMMI
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  #17  
Alt 17.07.2017, 09:47
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Das hat Hein bereits in #002 notiert, lesen ist hilfreich !
Ich will zwar nicht unbedingt den Erbsenzähler machen, aber: nein, das hat Hein nicht notiert.

Aus Hein´s Posting geht hervor, dass auf See und im Bereich der SeeSchStrO keine Registrierung notwendig ist, sondern die Anbringung von Name und Heimathafen genügt. Teil zwei der Aussage ist nicht richtig. Es 'genügt', nichts anzubringen.
Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
...
Die egestrierung und das Anbringen der Registriernummer sind für Binnenwasserstrassen zwingend,auf See-und Seesschifffahrtssrassen nicht,da genügt es Namen des Bootes/Schiffes und Heimathafen am heck zu fahren und ...
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  #18  
Alt 22.01.2019, 16:04
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Ich buddel das hier noch mal aus.

Meine Astondoa soll beim ADAC registriert werden, im Formular gibt es den Eintrag für den Heimathafen, der soll auch der Ort sein und nicht der Name der Marina.
Muss dieser Eintrag der Kennzeichnung auf dem Heck entsprechen in dem Fall Egernsund?

Oder kann ich den Namen der Marina (Marina Minde) darauf anbringen?
Wenn das Boot unter 15m ist, muss ja wohl nicht zwangsläufig der Heimathafen angegeben werden, dann kann ich anstelle des Ortes ja auch den Namen der Marina verwenden oder?
Was ist wenn ich mit diesem Boot nun doch ach mal Binnen unterwegs bin?

Mann ist das kompliziert...
Eigentlich wollte ich doch nur Boot fahren.
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Gruß Frank


Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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  #19  
Alt 22.01.2019, 16:15
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Ich buddel das hier noch mal aus.

Meine Astondoa soll beim ADAC registriert werden, im Formular gibt es den Eintrag für den Heimathafen, der soll auch der Ort sein und nicht der Name der Marina.
Muss dieser Eintrag der Kennzeichnung auf dem Heck entsprechen in dem Fall Egernsund?

Oder kann ich den Namen der Marina (Marina Minde) darauf anbringen?
Wenn das Boot unter 15m ist, muss ja wohl nicht zwangsläufig der Heimathafen angegeben werden, dann kann ich anstelle des Ortes ja auch den Namen der Marina verwenden oder?
Was ist wenn ich mit diesem Boot nun doch ach mal Binnen unterwegs bin?

Mann ist das kompliziert...
Eigentlich wollte ich doch nur Boot fahren.
warum IBS (ADAC)? willst du ihn alle paar Jahre teuer verlängern ?

WSA reicht dir.. egal ob Binnen oder Buten gilt EU weit.

zu deiner Frage... Lass das Feld eimnfach leer wenn du keinen Heimathafen hast oder schreib das drauf was auf dem Boot steht... du willst ja auch nicht immer ummelden wenn du mal die Marina wechselst...
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  #20  
Alt 22.01.2019, 17:20
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Für die Ostsee brauchst du ja nicht unbedingt ein Kennzeichen. Namen und Heimathafen am Heck würden reichen.

Wenn du schon deinen Dauerliegeplatz in Dänemark hast, würde ich auch den IBS einer deutschen Binnenregistrierung vorziehen. Ein mehrsprachiges Bootsdokument macht bei Kontrollen schon mehr her. Und die Verlängerungsgebühr reißt kein großes Loch in die Bordkasse.
Als Heimathafen würde ich Egernsund angeben.

Der IBS gilt natürlich auch unbegrenzt auf den deutschen Binnenrinnen.
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Gruß
Wolfgang
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  #21  
Alt 22.01.2019, 17:40
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Hintergrund der Geschichte ist ja auch meine evtl. Überführung von meinem neuen Boot vom Mittelmeer nach Dänemark.

Ich glaube da bietet sich der IBS an und wegen 22,-€ für 2 Jahre mache ich mir nun wirklich keinen Kopf, da habe ich ganz andere Ausgaben.
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Gruß Frank


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  #22  
Alt 22.01.2019, 17:41
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

zu deiner Frage... Lass das Feld eimnfach leer wenn du keinen Heimathafen hast oder schreib das drauf was auf dem Boot steht... du willst ja auch nicht immer ummelden wenn du mal die Marina wechselst...
Ist aber ein Pflichtfeld ...
Ich habe noch kein Boot länger als 5 Jahre gehabt, außerdem möchte ich versuchen das Kennzeichen zu übernehmen.
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Gruß Frank


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Geändert von trockenangler (22.01.2019 um 18:39 Uhr)
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