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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.11.2017, 11:17
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
Admiral
 
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Standard ÖPNV Fahrradmitnahme rechtlich

Oh (fast)allwissendes Forum für alle Lebenslagen

(Vorab, hier ist die Abteilung Kein Boot)
Folgendes
Bei uns darf man in den Bussen der NIAG sein Fahrrad mitnehmen, wenn der Platz ausreicht.
Wenn ich am Bahnhof mit dem Fahrad in den Bus will wo gefühlt ne Million Schüler und 39 Kinderwagen drin sind sagt die Busfahrerin Nö, geht nicht. Alles klar.
So, nu werd ich in nen akzeptablen leeren Bus 4min vor Abfahrt mit meinem Fahrad reingelassen und hab meine "Fahrradkarte" gelöst.. Ne Minute vor Abfahrt kommen noch zwei Kinderwagen in den Bus. Der Busfahrer wirft mich mit dem Fahrrad (kein Platz) aus dem Bus, das Ticket kann ich mir nach schriftlichem bla bla erstatten lassen. Wäre das rechtlich sauber? Ich denk nicht, wg geschlossenen Beförderungsvertrag
.
Zweiter Fall (gestern passiert)
12 jähriger steigt am Bahnhof mit Fahrrad (Platten) in den Bus. Bus fährt los. Einige Haltstellen später mitten in der Pampa (und ich meine mitten in der Pampa) will ne Dame mit Kinderwagen mit in den Bus. (Weiss der Geier wo die herkam)
Busfahrer wirft das Kind mit Fahrrad raus , Begründung kein Platz mehr Kinderwagen geht vor. Fahrpreis würde er auch nicht erstattet bekommen wäre ja mitgefahren) Rechtliche Würdigung?
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  #2  
Alt 21.11.2017, 11:23
billi billi ist offline
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für mich geht beides nicht.....

Fall1: wer zu spät kommt hat halt keinen Platz. Du warst zuerst da und es geht bestimmt noch ein Bus etwas später... für die beiden Kinderwagen...

Fall2: Das Kind aussetzen in der Pampa geht gar nicht.

Das würde bei mir eine Anzeige nach sich ziehen.

ist aber nur meine Meinung....
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  #3  
Alt 21.11.2017, 11:41
diri diri ist offline
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Gibt da von dem Verein garantiert was Kleingedrucktes drüber, schafft dann Aufklärung,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #4  
Alt 21.11.2017, 12:50
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Hier wurde eine Bahnschaffnerin suspendiert, da sie ein Kind ohne Fahrkarte ausgesetzt hat: https://www.welt.de/vermischtes/arti...n-zurueck.html

Hier wird geschrieben die hätten sogar eine Aufsichtspflicht: http://www.taz.de/!5148606/

Das hier ist auch interessant:
Zitat:
„Kinder unter 14 Jahren sind Schutzbefohlene, die darf man nicht einfach auf die Straße setzen. Der Kollege hätte unsere Leitstelle anrufen sollen, damit die Kinder abgeholt werden, oder er hätte sie im Bus warten lassen sollen.“
https://www.derwesten.de/staedte/ess...d10293551.html
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  #5  
Alt 22.11.2017, 08:55
diri diri ist offline
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http://www.rsvg.de/fileadmin/user_up...ungen_2014.pdf
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  #6  
Alt 22.11.2017, 09:09
billi billi ist offline
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demnach geht lt. 9.5.2 der erste fall in Ordnung.. Der Fahrgast muss trotz gelöstem Fahrschein mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen wenn ein Kinderwagen rein will.....
Voraussetzung ist, dass die gleichen Bedingungen in dem vom TO genutzten Fahrgebiet gelten.

Zitat:

Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern.


Im zweiten Fall halte ich das Aussetzen eines Minderjährigen aber dennoch für nicht zulässig.
ggf. Hätte man das Fahrrad an der Haltestelle in der Pampa anbinden können und das Kind weiterbefördern... Aber auf keinen Fall des Busses Verweisen.
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  #7  
Alt 22.11.2017, 09:13
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hätte man das Fahrrad an der Haltestelle in der Pampa anbinden können und das Kind weiterbefördern... Aber auf keinen Fall des Busses Verweisen.
Die Fahrräder von Schulkindern (und ich zähle meins rein) sehen regelmäßig so aus, dass ein Abholen fast schon ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, weils im eBay Kleinanzeigen genauso teuer oder etwas teurer als drei Tickets + Fahrzeit geht.

Die Regelungen halte ich fast für diskriminierend. Zumindest, wenn der Radfahrer schon drinnen war.

Grüße
Tycho
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  #8  
Alt 22.11.2017, 09:25
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Die Fahrräder von Schulkindern (und ich zähle meins rein) sehen regelmäßig so aus, dass ein Abholen fast schon ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, weils im eBay Kleinanzeigen genauso teuer oder etwas teurer als drei Tickets + Fahrzeit geht.

Die Regelungen halte ich fast für diskriminierend. Zumindest, wenn der Radfahrer schon drinnen war.

Grüße
Tycho
klar das Kind in der Pampa auszusetzen halte ich nicht nur für Fragwürdig sondern sogar für Rechtswidrig wie auch die Beispiele von Wolf zeigen....

Ob das Fahrrad weiter transportiert werden muss oder ob es an der Haltestelle angebunden werden kann und die Eltern holen es später mit dem Auto ist denke ich diskutierbar...
hier hat man vielleicht den Ärger der Eltern gegenüber dem Verkehrsbetrieb aber der Fahrer ist in einem Dilemma...

der Kinderwagen hat jederzeit Vorrang vor dem Fahrrad so steht es in den Regeln die er einhalten muss.
Die Mutter mit Kind darf er also nicht stehen lassen.
Das Kind mit dem Fahrrad also auch nicht weiter Befördern
Das Kind darf er aber auch nicht aussetzen...
Also bleibt nur das Fahrrad rauszustellen, zu sichern und dann den jungen die Mutter und das Kind zu befördern....
Blöd ist nur wenn kein Sicherungsmaterial vorhanden ist (kein Schloss am Rad oder ähnliches) und das Rad dann geklaut wird....


Mein Vater ist jahrelang Bus gefahren unter anderem Auch Linie. und da gabe es einige Sachen bei denen man nur den Kopf shütteln konnte.

z.B. beim Städtischen unternehmen konnte man durch alle Türen in den Bus einsteigen. Der Fahrer war nicht für die Kontrolle der Fahrscheine verantwortlich.
Mein Vater hat bei einem Kleinunternehmen gearbeitet welches im Auftrag des Verkehrsbetriebes das Umland bediente.
Dort durfte man nur vorne Einsteigen und der Fahrer musste die Fahrscheine Kontrollieren...
Des Städtischen unternehmen schickte regelmäßig Kontrolleure in die Busse der Kleinunternehmer und wenn ein Fahrgast keinen Fahrschein hatte dies nicht nur Strafe für den Gast sondern auch keine Fahgastbeförderung im Linienverkehr mehr für den Fahrer, da er seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist.
Was dies bedeutet bei einem Unternehmen und den Fahrer was fast 95% nur Linienverkehr bedient kann man sich ausmahlen...
Im Betrieb meines Vaters wurden so fast jährlich 5-10 Fahrer gewechselt.
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  #9  
Alt 22.11.2017, 10:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
....... aber der Fahrer ist in einem Dilemma...

der Kinderwagen hat jederzeit Vorrang vor dem Fahrrad so steht es in den Regeln die er einhalten muss.
Die Mutter mit Kind darf er also nicht stehen lassen.
Das Kind mit dem Fahrrad also auch nicht weiter Befördern
Das Kind darf er aber auch nicht aussetzen...
Also bleibt nur das Fahrrad rauszustellen, zu sichern und dann den jungen die Mutter und das Kind zu befördern.
.........
So gesehen müßte er beliebige erwachsene Fahrgäste vor die Tür setzen.

Wäre das nicht hier bei uns, wären die Passagiere einfach zusammengerückt und beide wären mitgefahren. In so einem Bus muß doch ein Kinderfahrrad und ein Kinderwagen zusammen Platz haben.
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  #10  
Alt 22.11.2017, 10:56
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hier wurde eine Bahnschaffnerin suspendiert, da sie ein Kind ohne Fahrkarte ausgesetzt hat: https://www.welt.de/vermischtes/arti...n-zurueck.html ...
Zitat:
Zitat: „Um zu wissen, dass man ein Kind nicht aus dem Zug werfen darf, muss man aber nicht lange gedient haben“, sagte die Bahn-Sprecherin. Nach der Eisenbahnverkehrsordnung dürften Minderjährige und Jugendliche nicht so einfach ausgesetzt werden. „Egal, was passiert“, sagte die Sprecherin
Man muss auch nicht lange gedient haben, um die Eisenbahnverkehrsordnung zu kennen, vielleicht hätte die Bahn-Sprecherin da mal reingucken sollen

Dann wüsste sie nämlich, dass es in der EVO einen entsprechenden Passus gar nicht gibt und nicht einmal die Wörter "Minderjährige" und "Jugendliche" enthalten sind.

Das es trotzdem nicht korrekt ist ein allein reisendes 12-jähriges Mädchen von der Beförderung auszuschließen dürfte unstrittig sein.

Zitat:
Richtig wäre es gewesen, die Bundespolizei zu rufen und den Fall von den Beamten klären zu lassen.
Jetzt weiß ich auch, wo die vielen Verspätungen wegen "Polizeieinsatz" herkommen

Zitat:
Diese hätten das Kind dann sicher nach Hause bringen sollen.
Gegen Kostenerstattung einverstanden, sonst die Eltern verständigen, dass sie ihr Kind von der Wache abholen können.

Gruß Lutz
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  #11  
Alt 22.11.2017, 10:57
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Moinsen
Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Gibt da von dem Verein garantiert was Kleingedrucktes drüber, schafft dann Aufklärung,

gruss dieter
Klar gibt es kleingedrucktes, aber ist das gültig? Ich kann meine AGBs auch so schreiben wie ich will aber wenn das nicht gesetzeskonform ist ist mein Geschreibsel egal,oder?
MM wenn ich mit dem Fahrad warten muss bis kurz vior der Abfahrt und mir der Fahrer dann nen Ticket verkauft, ist damit mM ein gültiger Berförderungsvertrag zustandegekommen und der wird mM nicht eingehalten.

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hier wurde eine Bahnschaffnerin suspendiert, da sie ein Kind ohne Fahrkarte ausgesetzt hat: https://www.welt.de/vermischtes/arti...n-zurueck.html

Hier wird geschrieben die hätten sogar eine Aufsichtspflicht: http://www.taz.de/!5148606/

Das hier ist auch interessant:
https://www.derwesten.de/staedte/ess...d10293551.html
Ja, das ischt schon klar, das das "aussetzen" schon noch mal ne andere Nummer war. Aber da wir hier nicht sooo viele Fahrer haben die die langen Strecken bedienen ( Emmerich-Nijmwegen) ist das im persönlichem Gespräch geklärt und die Konsequenzen im Wiederholungsfall besprochen worden. - Morgens wartet der Bus durchaus schon mal zwei minuten weil "noch einer fehlt", Dorf halt.
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  #12  
Alt 22.11.2017, 11:01
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
.....
Gegen Kostenerstattung einverstanden, sonst die Eltern verständigen, dass sie ihr Kind von der Wache abholen können.
Oder einfach Fünfe gerade sein lassen, Personalien aufnehmen und erst mal glauben, daß die Fahrkarte vergessen wurde.
Ich bin auch jahrelang mit Jahresticket gependelt.
Einmal hatte ich am ersten Tag nach dem urlaub vergessen das Ticket einzustecken und wurde kontrolliert. Ich gab an, eine Jahresfahrkarte zu besitzen. Also wurden die Personalien aufgenommen und ich durfe weiterfahren, mit der auflage binnen einer Woche die Fahrkarte vorzulegen.
Hätte ich gelogen, wäre ein Zahlungsbescheid wegen Schwarzfahrens gekommen.
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  #13  
Alt 22.11.2017, 11:04
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Die Fahrräder von Schulkindern (und ich zähle meins rein) sehen regelmäßig so aus, dass ein Abholen fast schon ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, weils im eBay Kleinanzeigen genauso teuer oder etwas teurer als drei Tickets + Fahrzeit geht.

Die Regelungen halte ich fast für diskriminierend. Zumindest, wenn der Radfahrer schon drinnen war.

Grüße
Tycho
Äh der Schulweg mit dem Fahrrad sind so lockere 8/10km (je nachdem ob verbotswidrig die Fussgängerzone benutzt wird), dazu gehts noch den einzigsten Hügel hoch nund der hat durchaus ne knackige lange Steigung. (Gut die Alpenmenschen grinsen darüber aber...)
Von daher ist das Fahrrad zwar kein High Tech Rad aber schon ordentlich und auch nicht aus "Wasserrohren".Und wenn abends gefüttert wird, werden die "Stahlponys" auch eben mitversoprgt.
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  #14  
Alt 22.11.2017, 11:04
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Habe den Text gelöscht, da falsch verstanden.
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  #15  
Alt 22.11.2017, 11:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
klar das Kind in der Pampa auszusetzen halte ich nicht nur für Fragwürdig sondern sogar für Rechtswidrig wie auch die Beispiele von Wolf zeigen....

Ob das Fahrrad weiter transportiert werden muss oder ob es an der Haltestelle angebunden werden kann und die Eltern holen es später mit dem Auto ist denke ich diskutierbar...
hier hat man vielleicht den Ärger der Eltern gegenüber dem Verkehrsbetrieb aber der Fahrer ist in einem Dilemma...

der Kinderwagen hat jederzeit Vorrang vor dem Fahrrad so steht es in den Regeln die er einhalten muss.
Die Mutter mit Kind darf er also nicht stehen lassen.
Das Kind mit dem Fahrrad also auch nicht weiter Befördern
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Also bleibt nur das Fahrrad rauszustellen, zu sichern und dann den jungen die Mutter und das Kind zu befördern....
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Ich bin auch nicht auf die Fahrer brastig, die haben ihre Anweisungen und ansonsten gibts Stress oder "den letzten beissen die Hunde". Das werd ich wohl mit der Niag ausfechten bzw ausfechten lassen.( Manchmal ist es ja doch gut das man "Einrichtung" und nicht privat ist)
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  #16  
Alt 22.11.2017, 11:13
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
So gesehen müßte er beliebige erwachsene Fahrgäste vor die Tür setzen.

Wäre das nicht hier bei uns, wären die Passagiere einfach zusammengerückt und beide wären mitgefahren. In so einem Bus muß doch ein Kinderfahrrad und ein Kinderwagen zusammen Platz haben.
Theoretisch reicht der Platz locker, aber : aus versicherungstechnischen Gründen dürfen Kinderwagen und Fahrräder nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden und zb auf keinen Fall im Gang zwischen den Sitzreihen.
In GR zb wäre das Fahrrad hingelegt worden, der Kinderwagen darüber gestell und die drei Ziegen, die vor dem Kinderwagen da waren würden an den Kinderwagen gebunden ,- sowas geht hier natürlich gar nicht.
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  #17  
Alt 22.11.2017, 11:20
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
... Hier wird geschrieben die hätten sogar eine Aufsichtspflicht: http://www.taz.de/!5148606/ ...
Zitat:
Erneut hat eine Schaffnerin der Deutschen Bahn ihre Aufsichtspflicht verletzt...
Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn die als "Schaffnerin" bezeichnete Zugbegleiterin zur Aufsichtspflichtigen einer 16-Jährigen werden, von deren Existenz sie bis zur Fahrscheinkontrolle noch nichteinmal etwas wusste

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 22.11.2017, 12:42
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn die als "Schaffnerin" bezeichnete Zugbegleiterin zur Aufsichtspflichtigen einer 16-Jährigen werden, von deren Existenz sie bis zur Fahrscheinkontrolle noch nichteinmal etwas wusste

Gruß Lutz
Für Rechtsgrundlagen bist du zuständig , ich hab davon keine Ahnung und die interessieren mich auch nicht wirklich.
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  #19  
Alt 22.11.2017, 12:44
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
In GR zb wäre das Fahrrad hingelegt worden, der Kinderwagen darüber gestell und die drei Ziegen, die vor dem Kinderwagen da waren würden an den Kinderwagen gebunden, sowas geht hier natürlich gar nicht.
Ja, deshalb hab ich geschrieben "hier bei uns".
Pragmatisch und locker ist bei uns eine der Todsünden.
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  #20  
Alt 22.11.2017, 13:41
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schimi schimi ist offline
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https://www.niag-online.de/files/01_...befbed_nrw.pdf

Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden (9.5).
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  #21  
Alt 22.11.2017, 13:51
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
https://www.niag-online.de/files/01_...befbed_nrw.pdf

Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden (9.5).
Hallo Schimi,

bleib locker ! Wenn der Vertrag geschlossen ist, ist er eigentlich geschlossen. Sehe ich auch so. Alles andere wäre eine einseitige Benachteiligung eines Vertragspartners, denn der Anbieter hat seine Kohle. Der Kunde aber seine Beförderung nicht, denn eventuell wird er von jemand anderem abgelöst.

Grüße
Tycho
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  #22  
Alt 22.11.2017, 16:51
HänschenHamburg HänschenHamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wäre das nicht hier bei uns, wären die Passagiere einfach zusammengerückt und beide wären mitgefahren. In so einem Bus muß doch ein Kinderfahrrad und ein Kinderwagen zusammen Platz haben.
Sollte so sein, scheint aber eine neue (?) Vorgabe zu sein?

Heute (zum ersten Mal) erlebt:

Ich wohne außerhalb von Hamburg, mache eigentlich alles mit dem Rad. Nur, wenn's gaaanz eklig ist, wie heute, nehme ich manches Mal einen der wenigen Busse (mit Rad), um wenigstens trocken anzukommen.

Beim Bus über die Dörfer gibt es nie Probleme, weil kaum Fahrgäste.
Dann muss ich .nochmal umsteigen. Zwar auch Randgebiet u keinen Vergleich zur City, aber gut besuchte Buslinie.
Oft Kinderwagen, manches Mal noch ein Fahrrad etc. War nie ein Problem; wir haben uns da zusammen gebastelt und gut war's.

Heute anders. Beim entfernten Vorzeigen meiner Karte, damit hinten die Tür aufgemacht wird, wedelte die Busfahrer in schon Richtung Frau mit Kinderwagen
Ja gut, hat Vorrang, soll sie erstmal rein. Kein Problem.

Tür auf, sie rein, ich rein und da das ein Bus mit riesiger Freifläche dafür war, gar kein Problem.

Über Lautsprecher komplimentierte sie mich wieder raus. Ich sagte, es gäbe kein Platzproblem, die Mutter mit Wagen auch....

Nützte nix, ich musste wieder raus; sie dürfe keine Kinderwagen u Fahrräder gleichzeitig transportieren. Anweisung....hmmmm

Hab ich noch nie erlebt.

Also die restlichen km im strõmenden Regen gestrampelt, trotz gelöster Fahrkarte. Super.
__________________
------------

Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt,
jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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  #23  
Alt 22.11.2017, 17:12
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Zitat:
Zitat von HänschenHamburg Beitrag anzeigen
Nützte nix, ich musste wieder raus; sie dürfe keine Kinderwagen u Fahrräder gleichzeitig transportieren. Anweisung....hmmmm

Hab ich noch nie erlebt.

Also die restlichen km im strõmenden Regen gestrampelt, trotz gelöster Fahrkarte. Super.
Da sollte mal jemand in so einem Fall ein Taxi nehmen und die Kosten vor Gericht von denen einklagen, macht nur keiner wegen den paar Euros.

Meiner Ansicht nach schließt man mit Kauf der Fahrkarte einen Beförderungsvertrag ab. Mit Annahme des Geldes sollte der beidseitig angenommen sein.
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  #24  
Alt 22.11.2017, 22:04
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Da sollte mal jemand in so einem Fall ein Taxi nehmen und die Kosten vor Gericht von denen einklagen, macht nur keiner wegen den paar Euros.

Meiner Ansicht nach schließt man mit Kauf der Fahrkarte einen Beförderungsvertrag ab. Mit Annahme des Geldes sollte der beidseitig angenommen sein.
Mit dem Kauf, bzw Entwerten des Fahrscheines, kommt zwar ein Beförderungsvertrag zustande, aber man erkennt auch die Vertragsbedingungen an. Wenn die offensichtlich Quark sind, gehören sie angepasst, und da sind die Fahrgastverbände die Ansprechpartner...
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  #25  
Alt 22.11.2017, 23:25
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Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Mit dem Kauf, bzw Entwerten des Fahrscheines, kommt zwar ein Beförderungsvertrag zustande, aber man erkennt auch die Vertragsbedingungen an. Wenn die offensichtlich Quark sind, gehören sie angepasst, und da sind die Fahrgastverbände die Ansprechpartner...
Bei Fahrgastverbänden kann ich Unterstützung suchen, aber die gibt es bei weitem nicht überall für alle ÖPNV.
Das sind Interessenvertretungen aber nicht die Ansprechpartner, denn die können nichts ändern.

Die Verbraucherverbände wären in der Fläche das was du meinst. Die könnten evtl. eine Verbandsklage einreichen. Aber dieses Recht ist sehr eingeschränkt.
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