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  #26  
Alt 22.05.2017, 16:08
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Dein Bild mit dem Hinweis auf die funkpflichtigen Zeiten war doch an der Lessingbrücke?

Dann wäre zu Berg:
SOW bis Lessingbrücke freie Fahrt für alle. Ab Lessingbrücke in den angegebenen Zeiten nur noch mit Funk (wie machen das die manuellen?) ohne einschränkung der Fahrzeuge. Ab Kanzleramtssteg nur noch Fz über 15 PS mit Führerschein und Funk. Ab Schleuse Mühlendamm wieder ohne Funk aber mit Führerschein, egal welche Motorisierung, aber nicht ohne! Ab Oberbaumbrücke dann wieder freie Fahrt für alle.
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Gruß Mirko

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  #27  
Alt 22.05.2017, 17:02
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Ja, mein Foto ist von der Lessingbrücke.

In Gegenrichtung an der Oberbaumbrücke gibt es aber diese Beschilderung (Foto von ChrAK78), und die passt nicht zum Verordnungstext.

Nach den Schilder braucht man zwingend einen Führerschein, es reichen aber 5PS (und nicht 15). Und in den genannten Zeiten gibt es noch die Funkpflicht.

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Gerhard

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  #28  
Alt 22.05.2017, 18:00
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Genau den meine ich, Mirko. Deckt sich nicht so recht mit der Beschilderung.
Genau genommen hätte der § 21.24 der BinSchStrO am 10.05.2017 mit in Kraft treten der Sportbootführerscheinverordnung (SpVF) geändert werden müssen, denn die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 22. März 1989 (inklusive aller Änderungen) ist seit dem schlicht und ergreifend nicht mehr gültig

Trotzdem liegt der juristische Knackpunkt m.E. in dem Wörtchen "dürfen":
1. Auf der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg (km 14,10) bis zur Oberbaumbrücke (km 20,70) - einschließlich Spreekanal - ist ... der Verkehr von Kleinfahrzeugen ... die Sportfahrzeuge sind und nach der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 22. März 1989 (BGBl. I Seite 536), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Oktober 2012 (BGBl. I Seite 2102) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ohne Fahrerlaubnis geführt werden dürfen ... verboten.

Nach der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen durfen Sportboote mit max. 15 PS führerscheinfrei gefahren werden und mit dem §21.24 wird dieses "dürfen" für den vorgenannten Abschnitt (wieder) verboten.

Hätte man es anders als in der Beschilderung gemeint, hätte es ja ausgereicht, wenn unter
aa die ohne Maschinenantrieb fahren oder mit einer Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung weniger als 3,69 kW beträgt, ausgestattet sind

statt der 3,69 kW eben die 11,03 kW aus der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen stehen würden.

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  #29  
Alt 22.05.2017, 19:47
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Natürlich kann man sich an §21.24 hochziehen, man kann das aber auch pragmatisch sehen und der Beschilderung folgen. Danach sind Sportboote unter 5 PS verboten, Spobo über 5, aber unter 15 PS dürfen dort nur fahren, wenn der verantwortliche Schiffsführer einen SBF Binnen hat.
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  #30  
Alt 22.05.2017, 20:38
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Ja, mein Foto ist von der Lessingbrücke.

In Gegenrichtung an der Oberbaumbrücke gibt es aber diese Beschilderung (Foto von ChrAK78), und die passt nicht zum Verordnungstext.

Nach den Schilder braucht man zwingend einen Führerschein, es reichen aber 5PS (und nicht 15). Und in den genannten Zeiten gibt es noch die Funkpflicht.

Das kann man noch anders interpretieren:
Verbot für Sportboote unter 3,69 kW, und für alle anderen ohne Sportbootführerschein. Demnach könnte man zwischen 3,69 kW und 11,04 kW und Führerschein dort fahren, bis die Funkpflicht beginnt.
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  #31  
Alt 22.05.2017, 20:40
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Natürlich kann man sich an §21.24 hochziehen, man kann das aber auch pragmatisch sehen und der Beschilderung folgen. Danach sind Sportboote unter 5 PS verboten, Spobo über 5, aber unter 15 PS dürfen dort nur fahren, wenn der verantwortliche Schiffsführer einen SBF Binnen hat.
Jo, interpretiere ich auch so.
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  #32  
Alt 22.05.2017, 21:48
Saeldric Saeldric ist offline
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Und wenn man das alles noch versucht mit den Begriffsbestimmungen in Einklang zu bringen passt gar nichts mehr.

Die BinSchStrO kennt zwar den Begriff "Sportfahrzeug" (§1, Satz 21), aber das Schifffahrtszeichen in Anlage 7, Abschnitt I - Hauptzeichen, A. Verbotszeichen, A.13 wird mit "Fahrverbot für ein Sportboot" beschrieben.
Hier wird also etwas verboten was es begrifflich in dieser VO nicht gibt.
Die Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) wiederum kennt den Begriff Sportboot, und definiert ihn in §2, Satz 3 als "nicht gewerbsmäßig, für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge, einschließlich Wassermotorräder, ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur mit einem Segel von höchstens 6 Quadratmeter Fläche fortbewegt werden."

Also darf der Ruderer vor der Oberbaumbrücke zu Tal weiterfahren, oder nicht?
Laut SpFV ist er kein Sportboot. Laut BinSchStrO ein Klein- und/oder Sportfahrzeug, aber das Schild verbietet einem Klein- oder Sportfahrzeug nach BinSchStrO nicht die Weiterfahrt, weil es etwas verbietet was begrifflich nicht existiert.

Etwas konfus, oder?
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  #33  
Alt 22.05.2017, 22:01
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Alt 22.05.2017, 22:21
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
... Also darf der Ruderer vor der Oberbaumbrücke zu Tal weiterfahren, oder nicht?...
Nach diesem Schilderbaum ist es dem Ruderer nicht verboten.

Aber, da steht an der Oberbaumbrücke m. E. auch noch das Zeichen A.16
welches für den Ruderer recht eindeutig ist, aber auch dem Segler geläufig sein sollte:
Fahrverbot für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt

Wobei das Segeln dort schon nach §21.20 1. per se verboten ist.

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  #35  
Alt 22.05.2017, 22:23
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Der Erste der da mit einer Luftmatraze reinpaddelt und sich von der WSP aufbringen lässt, bekommt von mir ein Bier spendiert. ...
Letztes Jahr an der Mühlendammschleuse zu Tal, zwar keine Luftmatratze aber ein Paddelboot.
Der Schleusenwärter hat uns dann per Funk aufgefordert bei roter Sportbootampel nach dem Berufer einzufahren.
"Sonst kommen die mit dem Paddelboot auch noch reingefahren." war sein Kommentar

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 22.05.2017, 22:27
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Ob, und wenn ja, wo dort noch weitere Schilder angebracht sind kann ich auch nicht sagen.
Aber es ist schon etwas merkwürdig das die Begriffsbestimmungen nicht zueinander passen.
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  #37  
Alt 22.05.2017, 22:30
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Der Erste der da mit einer Luftmatraze reinpaddelt und sich von der WSP aufbringen lässt, bekommt von mir ein Bier spendiert.

Klaus, der ne Motoryacht fährt
Och ich sag dann einfach ich wäre über Bord gegangen und konnte gerade noch die Luftmatratze fassen. Und der Skipper hat nichts mit bekommen.

Und für nen Kasten Bier wird der auf Nachfrage genannte Bootsname auch nicht mit Sw.. anfangen und auf ...da enden.
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Alt 23.05.2017, 06:23
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Natürlich kann man sich an §21.24 hochziehen, man kann das aber auch pragmatisch sehen und der Beschilderung folgen.
Wenn ich mich vor einer Reise über ein unbekanntes Revier informiere, schaue ich auch in die Verordnung. Die Schilder sehe ich erst, wenn ich da bin
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  #39  
Alt 23.05.2017, 07:01
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Selbstverständlich machst du das, du bist ja auch ein Ausnahmemensch. Ich bin da mehr so der Durchschnitt ...
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  #40  
Alt 23.05.2017, 09:49
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Selbstverständlich machst du das, du bist ja auch ein Ausnahmemensch. Ich bin da mehr so der Durchschnitt ...
Ist doch auch OK, jeder wie er mag

Kleines Szenario:
Du kommst 11.00 Uhr Bergauf an der Lessingbrücke an und stellst fest, dass Du nur mit UKW-Sprechfunk weiterfahren darfst oder bis 19.00 Uhr warten musst, weil Du eben kein UKW-Sprechfunk hast.

Du beschließt die 3 km zum Wasserstraßenkreuz zurück und die Innenstadt durch den Landwehrkanal zu umfahren. Am Landwehrkanal angekommen siehst Du das Schild das die Bergfahrt mit mehr als 3,69kW (5PS) verbietet und du hast mehr als 5 PS.

Was nun, zurück zur Lessingbrücke und warten oder die Innenstadt über die Schleuse Charlottenburg, die Havel und den Teltowkanal, also ca. 2,5-fache Strecke, umfahren.

Nun ja, auch Umwege erhöhen die Ortskenntnis

Gruß Lutz
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  #41  
Alt 23.05.2017, 09:51
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Zitat:
Selbstverständlich machst du das, du bist ja auch ein Ausnahmemensch.
Ja das ist der Gerhard! Und zwar ein ganz feiner.

Klaus, der das zu schätzen weiß
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  #42  
Alt 23.05.2017, 10:31
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nach diesem Schilderbaum ist es dem Ruderer nicht verboten.

Aber, da steht an der Oberbaumbrücke m. E. auch noch das Zeichen A.16
welches für den Ruderer recht eindeutig ist,...
Genau dieses Schild steht an der Oberbaumbrücke eben leider nicht dort (war aber mal vor ein paar Jahren dort) sondern nur die in meinem hier schon mehrfach gezeigten Foto mit dem Schilderbaum.
Wäre aber sinnvoll, es auch wieder mit aufzustellen....
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  #43  
Alt 23.05.2017, 11:05
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Selbstverständlich machst du das, du bist ja auch ein Ausnahmemensch.
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Alt 23.05.2017, 17:11
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Vielleicht solten wir mal ein freundliches WaschPo-Boot in die geheime Bucht einladen und das mit den Jungs ausdiskutieren?
Könnte mir vorstellen das die armen Kerle das so noch nie betrachtet haben.


Mirko, der grundsätzlich Mitgefühl mit unseren Ordnungshütern hat.
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  #45  
Alt 23.05.2017, 17:40
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Ich wünsche mir auch manchmal, dass die mich häufiger anhalten und kontrollieren, weil ich bei dieser Gelegenheit immer viele Fragen habe, die ich denen stellen könnte.
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  #46  
Alt 23.05.2017, 17:56
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Da bin ich schon vorhin vorbeigekommen und da ich mit offenen Augen fahre, habe ich das da schon gesehen.
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Du beschließt die 3 km zum Wasserstraßenkreuz zurück und die Innenstadt durch den Landwehrkanal zu umfahren. Am Landwehrkanal angekommen siehst Du das Schild das die Bergfahrt mit mehr als 3,69kW (5PS) verbietet und du hast mehr als 5 PS.
da ich aber außer einem SBF Binnen auch 'nen UBI und 'ne Funke habe, geht mir dein aus-den-Fingern-gesogenes-"Szenario" sowas von total am Achterdeck vorbei ...

(Diesen Fehler machen viele Leute: von sich auf andere zu schließen ...)
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  #47  
Alt 23.05.2017, 19:38
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Da bin ich schon vorhin vorbeigekommen und da ich mit offenen Augen fahre, habe ich das da schon gesehen. ...
Andere informieren sich vorher und fahren nicht mal bis zum Wasserstraßenkreuz , aber das sind für Dich ja Ausnahmemenschen.

Wo mir Deine Scheine, Deine Ausrüstung und Deine offenen Augen vorbeigehen schreibe ich hier lieber nicht.

Gruß Lutz
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  #48  
Alt 13.06.2017, 08:27
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Liebe Berliner und natürlich auch nicht Berliner,

ich bin neu im Forum und möchte mich vor dem Kauf eines Bootes erst mal informieren.
Vielen Dank für die super Infos, die ich schon hier im Forum lesen durfte.
Habt ihr ein gutes Buch über Berliner/Brandenburger Gewässer und deren Regeln?

Wie sieht es aus mit dem Berlin-Spandauer-Schiffahrtskanal, darf man den befahren mit über 5PS unter 15PS? ich habe was gelesen von "in nur eine Richtung"?
Man darf den BSK mit Sportfahrzeugen nicht befahren ab 8,35 - 12,2km,
hat jemand eine Karte welcher Abschnitt das ist?

Ich will den Schein noch diesen Sommer machen, aber vorher möchte ich mich schon ins Wasser begeben und gucken, ob mir das auf die Dauer spaß macht.

Hat jemand vielleicht am Rande noch einen Tipp wo man sein Boot unterbringen kann in der Nähe vom BSK? öffentliche Stellen wo man sein Boot in Wasser lassen kann gibt es nicht, oder?
Es wird wohl erst mal ein Schlauchboot mit Aluboden und Motor, oder wenn ich einen guten Platz finde in der Nähe, dann ein Ruderboot oder Aluminiumboot mit Motor, was mir zwecks Haltbarkeit und nicht auf- und abbauen müssen lieber wäre.

Beste Grüße aus Charlottenburg
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  #49  
Alt 13.06.2017, 11:41
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Blackfish Beitrag anzeigen
... ich bin neu im Forum und möchte mich vor dem Kauf eines Bootes erst mal informieren.
Vielen Dank für die super Infos, die ich schon hier im Forum lesen durfte.
Habt ihr ein gutes Buch über Berliner/Brandenburger Gewässer und deren Regeln?

Wie sieht es aus mit dem Berlin-Spandauer-Schiffahrtskanal, darf man den befahren mit über 5PS unter 15PS? ich habe was gelesen von "in nur eine Richtung"?
Man darf den BSK mit Sportfahrzeugen nicht befahren ab 8,35 - 12,2km,
hat jemand eine Karte welcher Abschnitt das ist?
Zunächst herzlich wilkommen im

Die Regeln für alle Gewässer die Binnenschifffahrtstraßen sind stehen in der BinSchStrO.

Speziell für die Berliner/ Brandenburger Gewässer im 2. Teil im § 21.
Im § 21.27 findest Du die Antworten auf Deine Fragen zum Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal (BSK).

Den BSK darf man egal mit welcher Motorleistung und bis 15 PS führerscheinfrei befahren, auch in beide Richtungen.
Das ist der Landwehrkanal, den man (über 5PS] nur von Ost nach West befahren darf.

Der BSK von km 8,35 bis 12,2 ist der Teil vom Westhafen in südöstlicher Richtung zur Mündung in die Spree am Hauptbahnhof.
Also von hier bzw. hier bis hier.

Am besten Du kaufst Dir eine Wasserkarte von dem Gebiet, z.B. Binnen Band 1 vom N.V. Verlag, da liegt auch eine CD mit den elektronischen Karten bei.

Gruß Lutz

P.S. ELWIS ist in vielen Fragen Dein Freund
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Alt 13.06.2017, 20:53
Blackfish Blackfish ist offline
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Vielen Dank @B4-Skipper !!!

Du hast mir sehr geholfen, endlich weiß ich auch, wo man den BSK nicht befahren darf.

Das Buch werde ich mir vorbestellen.

Beste Grüße
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