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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.05.2017, 12:30
beratungs-shop beratungs-shop ist offline
Captain
 
Registriert seit: 13.10.2009
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175 Danke in 94 Beiträgen
Standard Zum ersten Mal ein Funkgerät am Boot...

Hallo,
ich habe bald ein Boot, welches ein einfaches Raymarine (Model weiß ich nicht) und Antenne verbaut hat.
Kann mir mal jemand kurz die 2 Fragen erklären bzw. bestätigen?
1. Mal abgesehen vom SRC/UBI-Schein:
Reicht es wenn ich unter
www.bundesnetzargentur den Antrag ausfülle und abgebe?
2, Wenn ja, welche Nummern, oder alle?, und wofür brauche ich "Rufzeichen", MMSI, und ATIS?
Danke schon Mal für die Hilfe.

PS: FW258V

Gruß Peter
__________________
Gruss Peter
__________________________________________________ ____
Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!!
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  #2  
Alt 12.05.2017, 12:36
Benutzerbild von Wameru
Wameru Wameru ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 14.08.2016
Ort: Duisburg, Rhein-km 780
Beiträge: 148
Boot: Eigenbau 550, Metzeler Maya
109 Danke in 73 Beiträgen
Standard

Ich weiß jetzt gar nicht, was ich schreiben soll... Werbung darf ich hier nicht machen und die Details sind alle schon vielfach hier und bei Wikipedia beschrieben.
In den Funk-Kursen nehme ich diese Details mit den Schülern genau auseinander und jeder weiß anschließend bescheid...
__________________
Gruß
Andreas
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  #3  
Alt 12.05.2017, 12:49
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Ort: St.Leon-Rot
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.714 Danke in 19.932 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von beratungs-shop Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe bald ein Boot, welches ein einfaches Raymarine (Model weiß ich nicht) und Antenne verbaut hat.
Kann mir mal jemand kurz die 2 Fragen erklären bzw. bestätigen?
1. Mal abgesehen vom SRC/UBI-Schein:
Reicht es wenn ich unter
www.bundesnetzargentur den Antrag ausfülle und abgebe?
2, Wenn ja, welche Nummern, oder alle?, und wofür brauche ich "Rufzeichen", MMSI, und ATIS?
Danke schon Mal für die Hilfe.

PS: FW258V

Gruß Peter
Immer alle Nummern beantragen (MMSI und ATIS) auch wenn du heute nur ein Gebiet befährst.
Eine nachträgliche Nummernzuteilung kostet nochmal Geld und das will man ja Vermeiden.

MMSI ist deine Kennung für den Seebereich
ATIS ist deine Kennung für den Binnenbereich.
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=8

Aber das lernt man alles in den Funkscheinen.
Bevor du diese nicht hast würde ich das auch mit der Zulassung lassen.

Wenn das Funkgerät zugelassen ist, muss es eingeschaltet sein bei jeder Fahrt und es muss jemand dabei sein der es Bedienen darf.

wenn du niemanden hast der einen Schein hat, darfst du nicht fahren.
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 12.05.2017, 13:00
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
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Moin Peter,

zu bedenken ist dabei, dass die im Funkgerät bereits programmierten ATIS und MMSI-Nummern i.d.R. nicht durch den Benutzer geändert werden können.

Ich vermute mal, dass bei einem Änderungsantrag bei der Bundesnetzagentur die Nummern beibehalten werden, dazu musst du die aber natürlich kennen und im Antrag angeben.
Also dahingehend erst noch einmal weiter informieren, bevor du einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellst.

Gruß
Andreas
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  #5  
Alt 12.05.2017, 14:29
Benutzerbild von Stingray-Burgi
Stingray-Burgi Stingray-Burgi ist offline
Lieutenant
 
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Ort: 27356 Rotenburg
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Boot: nur Charter
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
....
wenn du niemanden hast der einen Schein hat, darfst du nicht fahren.
... oder das Gerät vorübergehend ausbauen.

Nach der Schilderung ist das Gerät ja wohl schon angemeldet gewesen, dann ist die Bundensnetagentur über den Halterwechsel zu informieren.
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  #6  
Alt 12.05.2017, 14:30
Benutzerbild von Emma
Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Ich vermute mal, dass bei einem Änderungsantrag bei der Bundesnetzagentur die Nummern beibehalten werden, dazu musst du die aber natürlich kennen und im Antrag angeben.
"Kennen" reicht nicht, für eine Änderung musst die alte Frequenzzuteilungsurkunde im Original einschicken.
Einzelne Nummern kann man gar nicht beantragen, warum auch? Du bekommst immer eine ATIS-Nummer, eine MMSI und ein Rufzeichen.
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Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #7  
Alt 12.05.2017, 14:39
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
"Kennen" reicht nicht, für eine Änderung musst die alte Frequenzzuteilungsurkunde im Original einschicken.
Einzelne Nummern kann man gar nicht beantragen, warum auch? Du bekommst immer eine ATIS-Nummer, eine MMSI und ein Rufzeichen.
Stimmt nicht . Wenn du mmsi nicht ankreuzt bekommst du auch keine.
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  #8  
Alt 13.05.2017, 10:10
Benutzerbild von Gummiente
Gummiente Gummiente ist offline
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Auf jeden Fall MMSI mit beantragen. Wenn du einmal ein AIS betreiben möchtest geht das nur mit der MMSI
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Liebe Grüße
Willi
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  #9  
Alt 13.05.2017, 10:12
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Auf jeden Fall MMSI mit beantragen. Wenn du einmal ein AIS betreiben möchtest geht das nur mit der MMSI
Alles beantragen....ummer alles
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Gruß Volker
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  #10  
Alt 13.05.2017, 11:03
tocan tocan ist offline
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Frage dich halt ob Du wirklich den Funk benötigst. Wenn Du viel Schleusen mußt in Deutschland mag das ok sein für bequeme. Jede Schleuse hat aber auch ein Telefon. Bei mir kommt kein Funk ins Boot. Der jeweilige Schiffsführer muss den Funkschein besitzen. Ich höre den Funk mit ganz legal und habe Infos, die mir reichen. Ich habe in Hamburg angerufen grundsätzlich kannst du alles beantragen und bekommst es mit eingetragen auch Radar. Die Geräte brauchst nicht an Bord zu haben.

Wenn mein Bruder mit seiner Familie mal das Boot haben will für 14 Tage Urlaub dann kann er fahren nach Einweisung. Mit Funk an Board müsste er nen Funkschein machen. Nur als Beispiel.
Ich halte Funk persönlich für ne reine Geldschinderei und Einschränkung der persönlichen Freiheit. Du zahlst zudem jedes Jahr eine Gebühr. Die Gebühr ist zwar nicht hoch so dass nur alle 2 Jahre ne Rechnung kommt aber sie ist um einiges höher als für andere Dinge, die die Netzagentur sonst berechnet.

Beispiel:Festnetznummern kostet Dich einmalig 3 Euro fertig. Keine weitere Gebühren. Der Aufwand der Netzagentur ist hierbei höher als für den Schiffsfunk.

Mein Boot bekommt eine eigene Telefonnummer Festnetz und die hole ich mir für 3 Euro direkt von der Netzagentur. Fertig.




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  #11  
Alt 13.05.2017, 11:08
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Libertad Libertad ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen

Mein Boot bekommt eine eigene Telefonnummer Festnetz und die hole ich mir für 3 Euro direkt von der Netzagentur. Fertig.



Interessante Aspekte, und welchen Nutzen bringt mir das?
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Gruß
Ewald
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  #12  
Alt 13.05.2017, 11:57
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
Ich höre den Funk mit ganz legal und habe Infos, die mir reichen
Wie hörst du dem Funk mit?
Funk mithören ohne funkschei ist ein Verstoß gegen das telekommumikationsgesetz
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  #13  
Alt 13.05.2017, 12:17
tocan tocan ist offline
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Boot: Grundel umgebaut mit Achterdeck
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Mehr Nutzen als der Funk. Ab Budapest wird sich eh kein Berufsschiffahrt mit Dir Unterhalten und wenn nur in seiner eigenen Landessprache. Auf Deutsch und Englisch wird einfach nicht reagiert. Soll ich ein Funkgerät haben um es dann dort in dir Donau zu werfen nur weil der Schiffsführer wechselt?

Ein Schiff direkt per Schiffstelefon also normale Telefonleitung anzurufen funktioniert viel besser. Habe ich von Deutschland aus mehrmals probiert. Auch die Schleusen und Behörden sind besser erreichbar.

Vom Boots Raspi aus kann ich in Einklarierungshäfen etc die Papiere faxen und die sind schon fertig btw können zurückgefaxt werden. Ist telefonisch schon zum Teil abgeklärt. Kosten und Arbeitsaufwand werden geringer, da ich Dokumente mehrsprachig oder in der jeweiligen Landessprache liefern kann.

Es gibt da noch einige weitere Dinge von Vorteil. Wenn man beim Schiffsfunk mal auf die Idee kommt das zeitgemäß zu reformieren ist das ok für mich.

Zum Beispiel wäre es völlig ausreichend zu sagen das Gerät kann wenn fehlende Funkerlaubnis besteht an Board bleiben darf aber nicht benutzt werden zum rausfunken. Handgerät das gleiche.
Den Schiffsfunk kann ich ganz legal mithören. Das macht mein Raspi mit SDR-RTL ohne jegliche Gebühren vollkommen legal. Zusätzlich habe ich auf diesem Weg AIS Empfang.

Die Fahne aus historischen Gründen auf der Zeit von Kaiser Wilhelm wehen zu lassen ist nicht mehr unbedingt zeitgemäß und erinnert mich an die Zeiten als das Ansetzen eines Schraubenzieher an die Telefondose um sein Modem anzuschließen strafbar war.

Ja ich bekomme seit 2004 den Stapel der monatlichen Behördenmitteilungen in Papierform zugesendete und bin auf dem laufenden. Wenn Leute wie mich das damals nicht interessiert hätte würdest Du heute noch mit BTX rumdüddeln. Wir haben vor ewigen Zeiten mal die erste Flatrate für Deutschland mitinitiiert zusammen mit Mobilcom.

Ich kann mich gut an 2 Situation auf der Maas erinnern als der Dampfer vollbeladen hinter der Schleuse genau auf unseren Steg zu steuerte um Festzumachen. Direkt auf das Boot zu, das von dem Schleusen Wärter dorthin beordert wurde. Reaktion auf Funk gleich null. Erst als der Funk an dir Schleuse gesendet wurde und die sich mit Lautsprecher bemerkbar machten konnte es koordiniert werden. 2. Situation an dem Tag. Halbe Stunde Funkversuch zu nem Frachter bis der mal reagiert hat und geantwortet. Funkversuch in Holländisch, Deutsch und Englisch.

Das System ist tauglich vor allem aus Behördensicht aber rundum Reformbedürftig.

Deswegen meine Meinung beantragen ja, aber sich überlegen ob man es wirklich braucht. Für Sportboote halte ich es für ein nice to have Feature und mit Wahrscheinlichkeiten dass die Chance auf Hilfe größer wird will ich mich nicht verlassen.

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  #14  
Alt 13.05.2017, 12:19
tocan tocan ist offline
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Wie immer bitte Wortverdrehungen von Tapatalk gedanklich selbst ordnen...

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  #15  
Alt 13.05.2017, 12:32
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
Den Schiffsfunk kann ich ganz legal mithören. Das macht mein Raspi mit SDR-RTL ohne jegliche Gebühren vollkommen legal.
in Deutschland definitiv nicht legal.... wie das bei euch da unten ist kann ich nicht sagen. Die Gesetze da unten kenn ich nicht.
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  #16  
Alt 13.05.2017, 12:54
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
Mehr Nutzen als der Funk. Ab Budapest wird sich eh kein Berufsschiffahrt mit Dir Unterhalten und wenn nur in seiner eigenen Landessprache. Auf Deutsch und Englisch wird einfach nicht reagiert.
Hab ich andere Erfahrungen gemacht.
Deutsch könne die fast alle etwas, mittlerweile viele auch Englisch.
Die Funker am Eisernen Tor (Schleuse) können beides.
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  #17  
Alt 13.05.2017, 13:08
tocan tocan ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wie hörst du dem Funk mit?
Funk mithören ohne funkschei ist ein Verstoß gegen das telekommumikationsgesetz
Das habe ich mit dem netten Beamten in Hamburg abgeklärt.

Es ist nicht erlaubt aber bei Schiffsfunk sieht man es anders als z. B. POLIZEI. Medizinische Funk Dienste etc.

Da es hier um rechtliche Dinge geht werde ich im Moment mal insbesondere von Tapatalk entsprechend etwas vorsichtig sein weil ich dir den entsprechenden Behördentext und die Sichtweise nicht ad hoc zur Verfügung stellen kann... Wäre nett wenn Du das verbotene Mithören explizit belegen könntest. Erspart mir auf dem Mobile Recherchearbeit. Danke...

Bitte es geht hier ums mithören nichts anderes.

2 Fakten. Die Rufnummer also alles was mit der Netzagentur in Verbindung steht ist nicht an Geräte gebunden. Man kann also für sein Schiff alles beantragen egal ob es jemals existiert auf dem Boot. Genehmigt wird das auch.

Die Netzagentur und das sind die einzigen in ganz Europa (bei Belgien weiss ich es nicht) senden auch Funk wagen raus und Hardwareanalizer können auch Störungen feststellen. Den habe ich eh für meine Wlan Sachen. Auch um mal ne Kreuzpeilung vorzunehmen um nem Script Kiddie auf die Finger zu klopfen.



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  #18  
Alt 13.05.2017, 13:18
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LT. Hanbuch Binnen funk darf nur am Binnefunk teilnhemen (Hören und Sprechen) wer über entsprechende Lizenz verfügt.

ist ein Geschützter Frequenzbereich und eine Geschlossene Gruppe.

Entsprechendes ist in den Gestzen zu finden und wurde hier schon diskutiert. Daher einfach mal die Suchfunktion benutzen.
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  #19  
Alt 13.05.2017, 13:29
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
Bitte es geht hier ums mithören nichts anderes.
Zur Zeit meiner Ausbildung mußte ich das TKG rauf und runter lernen.
Damals war es definitiv verboten.
Mittlerweile hat sich einiges verändert, Funkscanner dürfen z.B. verwendet werden. Aber meines Wissens nach kann legal mittlerweile fast alles empfangen werden, aber legal mitgehört nicht alles.
Ob jetzt der Schiffsfunk zu legal oder nicht legal ist wäre mal interessant. Illegal ist Behördenfunk wie Polizei etc.
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  #20  
Alt 13.05.2017, 13:34
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Zur Zeit meiner Ausbildung mußte ich das TKG rauf und runter lernen.
Damals war es definitiv verboten.
Mittlerweile hat sich einiges verändert, Funkscanner dürfen z.B. verwendet werden. Aber meines Wissens nach kann legal mittlerweile fast alles empfangen werden, aber legal mitgehört nicht alles.
Ob jetzt der Schiffsfunk zu legal oder nicht legal ist wäre mal interessant. Illegal ist Behördenfunk wie Polizei etc.
Schiffsfunk ist immer noch illegal.

Funkscanner dürfen zwar verwendet werden aber gewisse FRequenzbänder dürfen nicht abgehört werden auch wenn sie das können.
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  #21  
Alt 13.05.2017, 14:25
tocan tocan ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
LT. Hanbuch Binnen funk darf nur am Binnefunk teilnhemen (Hören und Sprechen) wer über entsprechende Lizenz verfügt.

ist ein Geschützter Frequenzbereich und eine Geschlossene Gruppe.

Entsprechendes ist in den Gestzen zu finden und wurde hier schon diskutiert. Daher einfach mal die Suchfunktion benutzen.
Erst mal Danke.

So ich bin jetzt mal auf dem Laptop weil da ist es einfacher.

Geht um Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Verboten ist der Empfang von BOS Funk
https://de.wikipedia.org/wiki/BOS-Funk

Das ist soweit klar.

Kleinfahrzeuge sind von der Pflicht ein Funkgerät an Board zu haben befreit.

Ich schließe hier bei der Beurteilung auch explizit Östereich und Belgien aus. Belgien befahre ich nicht habe wegen dem Funk meine Route geändert.

Meine Fragestellung an die Bundesnetzagentur war folgende. Funkfrequenzen beantragen ja und zuteilen lassen alles. Aber aufs Boot kommt nichts. Punkt.

Wenn der jeweilige Schiffsführer der Meinung ist er benötigt wirklich Funk, dann kann er sich sein eigenes Funkgerät mitbringen und auf mein Schiff konfigurieren. Fertig.

Die Frage ist nur ob der Binnenfunk tatsächlich BOB Funk ist und das egal was irgendwo steht

1. Nicht geklärt
2. Ich schließe Situationen wie Hochwasser etc. explizit aus.
3. Es werden keine geheime Informationen übermittelt oder Dinge, die der Geheimhaltung unterliegen.
4. Darf ich nen RTL-SDR rechtlich mitführen aber nicht auf die Frequenzen des BOB gehen zum Mithören.
Binnenfunk sendet aber gar nicht auf festgelegten BOB Frequenzen.
Auch AIS nicht.

Der Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die einzige Möglichkeit auf Binnenschifffahrtsstraßen Nachrichten, die sich auf den Schutz von Personen, den Kurs oder die Sicherheit von Schiffen beziehen, auszutauschen. Zudem lässt sich die Kommunikation bei Schleusungen erheblich vereinfachen.

Alle Dinge sind erfüllt und die Bundesnetzagentur muß zuteilen auch wenn es gar keinen Sinn macht weil die Geräte nicht an Bord sind.
Das ganze ist halt nicht mehr wie früher an Geräte geknüpft.

Der gesamte Sprechfunk wird zudem (illegal) mit wenigen Sekunden Verzögerung ins Internet übertragen. Und da ist das mithören weil nicht das Medium Funk bedient wird wiederum nicht strafbar, da passive Handlung ohne persönliches Eingreifen. Ich mache hier jetzt keine Werbung wo und weise mal einfach auf TuneIn als Anbieter von Internetradiostationen hin.
Gibt es als APP und auch per Browser. Das ist das Schlupfloch für Östereich wo mir das Mithören über den RTL-SDR zumindest heikel wäre.

Was bedauerlich ist

Ich bin als Kleinfahrzeug was Funk betrifft nicht verpflichtet da mitzumischen außer in Belgien. Der ganze Kram ist eben ne reine Geldmacherei in meinen Augen zum Hochhalten der Traditionsflagge.

Sinnvolles darf ich nicht! Bin aber halt auch ausgenommen. Wird reformiert zumindest in die Richtung, daß ein Gerät an Bord sein darf wie zum Beispiel der Raspi mit RTL-SDR wäre es ja gut. Man kann ja dann immer noch als Eigner darüber bestimmen daß der Schiffsführer und die Crew die Finger weglassen vom Sendeknopf. Aber ist halt nicht.

Zudem lässt sich die Kommunikation bei Schleusungen erheblich vereinfachen. Gerade bei Einsätzen auf Binnenschifffahrtstraßen ist eine Kommunikation mit allen Beteiligten, wie Wasserschutzpolizei, Berufsschifffahrt, usw. notwendig und ausschließlich über den Schiffsfunk zu ermöglichen. Gesetzliche Bestimmungen schreiben z.B. bei Hochwasser auf dem Rhein zwingend ein Binnenschifffahrtsfunkgerät vor.

Der nette Herr in Hamburg war zumindest erstaunt und konnte mir nichts liefern, daß der Binnenfunk zum BOB Funk gehört. Und zwar aufgrund der Kriterien die benötigt werden um Ihn dem BOB zuzuordnen. Es ist zwar gängige Praxis aber die Kriterien hierzu sind nicht erfüllt.

Im Zweifel würde ich das klären lassen. Aber dazu müsste ich mit meinem SDR-RTL beim mithören erst mal den BOB Funk stören, damit ein Funkwagen der Agentur rauskommt und über deren Analyser mich beim aktiven Abhören erfaßt <grins>

Wenn mein Antrag in Hamburg eingeht dann bekomme ich alles eingetragen. Auch die amerikanische Telefonnummer.Bei der deutschen Festnetznummer ist das noch nicht geklärt. Auf dem Boot wird auf jeden fall in den Telefonserver die deutsche Festnetznummer eingetragen solange es unter deutscher Flagge läuft.

Werde mal ein Bild der 3 Bordtelefone also der Festnetztelefone einstellen. Die funktionieren International und Telefonieren ist quasi kostenfrei. Der Server steht in Kanada aber bei der Telefonie ist eh alles egal wo was steht.
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  #22  
Alt 13.05.2017, 14:33
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ICh finde du solltest deine Bastelllösungen die nichts mit normalem Bootfahren und den damit verknüpften FRagen mal in einem Bastellforum beantworten.

hier werden für normalsterbliche Bürger Fragen gestellt. Solche Bastellösugen die wie ich finde teilweise ilegal sind (Wenn man illegal ins NEtz gestellte Funksprüche abhört, dann ist das auch illegal. genau wie Filme Streamen die aktuell im Kino laufen), sollte man woanders posten.

Bleib doch mal beim Handelsüblichen Funkgert aus dem Katalog (wie es der TO hat ) und antworte auf seine Fragen. Deine Programmierkünst sind so weit weg vom normalen Bootfahren das ich daran zweifle das du überhaupt fährst.

Zum Thema: Eine Nummer kannst du dir Zuteilen lassen. Das hat nie jemand angezwiefelt. Zur Beteiligung an der Teilnahme des Schiffsfunkes berechtigt dies aber noch lange nicht. Dazu benötigst du eine Schiffsfunkstelle (in der die zugelassenen Nummer eingetragen wird) und die entsprechende Lizenz.
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  #23  
Alt 13.05.2017, 14:51
tocan tocan ist offline
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Hab ich andere Erfahrungen gemacht.
Deutsch könne die fast alle etwas, mittlerweile viele auch Englisch.
Die Funker am Eisernen Tor (Schleuse) können beides.
Ja ich weiß, war auch eher provokant. und mehr oder weniger ein altes Zitat von Dir aus dem Kopf widergegeben. Aber die Funker am Eisernen Tor kann man eben auch telefonisch erreichen. Und von der Einklarierungsstelle in Rumänien werden wir eh nett empfangen. Die warten schon und sind schon privat eingeladen und man freut sich. Ab und an telefoniert Daniela und sie fragen immer wann wir kommen. Zum Teil werden eben aus Konstanta Leute kommen, die sich freuen als Crew zu fahren. Das ist ganz entspannt. In Constanta ist eine Universität für Seeleute und so langsam beginnen hier Kontakte zu wachsen. Einer der Professoren hat Interesse für Openplotter als Lehrmaterial angemeldet. Er hält es geeignet da Studenten für die Diplomarbeit drauf anzusetzen. Was mir fehlt ist ein AIS Transponder für unter 100 Euro habe ich mich aber noch nicht drum gekümmert mich da tiefer mit zu beschäftigen.

Ich würde ja gerne bei dem OpenSeamap Projekt mitmachen um dort die Wassertiefen im Flachwasser der Donau und im Delta zu vermessen. Das hat bestimmt Vorang vor ner Funke.
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  #24  
Alt 13.05.2017, 15:45
tocan tocan ist offline
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Zitat von billi Beitrag anzeigen
ICh finde du solltest deine Bastelllösungen die nichts mit normalem Bootfahren und den damit verknüpften FRagen mal in einem Bastellforum beantworten.

hier werden für normalsterbliche Bürger Fragen gestellt. Solche Bastellösugen die wie ich finde teilweise ilegal sind (Wenn man illegal ins NEtz gestellte Funksprüche abhört, dann ist das auch illegal. genau wie Filme Streamen die aktuell im Kino laufen), sollte man woanders posten.

Bleib doch mal beim Handelsüblichen Funkgert aus dem Katalog (wie es der TO hat ) und antworte auf seine Fragen. Deine Programmierkünst sind so weit weg vom normalen Bootfahren das ich daran zweifle das du überhaupt fährst.

Zum Thema: Eine Nummer kannst du dir Zuteilen lassen. Das hat nie jemand angezwiefelt. Zur Beteiligung an der Teilnahme des Schiffsfunkes berechtigt dies aber noch lange nicht. Dazu benötigst du eine Schiffsfunkstelle (in der die zugelassenen Nummer eingetragen wird) und die entsprechende Lizenz.
Es geht rein um den Kompetenzbereich des Amtes in Hamburg. Die Schiffsfunkstelle ist Angelegenheit einer anderen Institution. Die deutschen sehen das sehr verbissen. In Holland hat quasi jedes 2. Boot ne Funke an Bord und hört mit. Aber sie funken nicht.

Mein Boot bekommt eventuell ne Zuteilung aus Hamburg ne Funke kommt nicht an Bord. Weil es nicht erforderlich ist nach Gesetz außer in Belgien. Wenn jemand als Schiffsführer seine Funke mitbringt dann kann er die einrichten auf die Hamburger Zulassung hin. In meinem Zielgebiet nutzen die Fischer die im Notfall helfen könnten, wenn überhaupt: Kurzwelle, was will ich dort mit UKW.

Ich stelle hier klar die Frage nach der Praxis. Warum an ner Schleuse in DE anmelden wenn ich eh in den meisten Fällen an den Steg gehe um 2 Stunden zu warten und dort kann ich mit der Schleuse auch kommunizieren. Oder eben stinknormal anrufen. Ich mache hier keine Werbung für illegal eingestellten Funk, sondern erwähne, daß es Ihn gibt und bezüglich des Medienwechsels als legal beim Hören bewertet würde. Juristisch ist das keine Straftat sondern wenn es ganz schlimm kommt ne Ordnungswidrigkeit wie falsch parken.
Insofern verstehe ich voll und ganz die PWR Initiative auch wenn ich so ne Funke nicht habe. Frage Dich mal wer in Kroatien tatsächlich seinen UKW Funk nicht nur spazierenfährt. Theorethisch dürfte im Seenotfall wenn der Mann nen Unfall hat die Frau ohne Funkschein den Notruf nicht mal raus senden.

Was soll das?

In einem anderen Booteforum ging es darum wer den noch einen Notruf so richtig nach Vorschrift machen kann nach 30 Jahren. Das ergebnis war immerhin, daß man privat nen Auffrischungskurs organisiert hat und der war wohl propevoll. Viele, die außerhalb der Küstensichtweise Segeln.

Mein Standpunkt ist und bleibt: Funke an Bord nein solange es das Gesetz gibt daß es ne Straftat ist wenn der Schiffsführer keinen Lappen hat und das Teil ausgebaut rumliegt. Wenn man auf den Gedanken kommt daß Schiffsführer auch wechseln können und nicht jeder nen Schein hat dann ok, dann lasse ich mit mir reden. Es soll nicht mein Problem sein das zu lösen sondern das Problem der Außenstelle der Bundesnetzagentur.

Diese ist relavant was Gesetzgebung angeht. Alles andere befindet sich in lokaler Regulierung und ist auf Verbandsebene und im Bereich der Ordnungswidrigkeit.

Mein Standpunkt ist klar. Ich bezahle keine Gebühr alle 2 Jahre nach Deutschland, für etwas was nicht nutzbar und sinnlos ist. Die Gebühr nach Rumänien also im Zielgebiet oder in Griechenland zu bezahlen für die Infrastruktur damit hätte ich kein Problem.

Ich kann mir kaum vorstellen, daß Herr Schäuble ohne Grund einen ausgleich für die deutschen Boote in Kroatien vorsieht um dort die Infrastruktur zu verbessern.
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  #25  
Alt 13.05.2017, 16:02
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
. Theorethisch dürfte im Seenotfall wenn der Mann nen Unfall hat die Frau ohne Funkschein den Notruf nicht mal raus senden.

Was soll das?

.
Also Not kennt kein Gebot und im Notfall darf auch ein Nichtfunkscheininhaber funken.
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