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  #51  
Alt 15.02.2020, 08:46
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
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der Strang wird in der Tat immer verworrener.

Fassen wir mal zusammen.

Muss aus welchen Gründen auch immer die "Eigentumsübertragung" nachgewiesen werden reicht doch in der Tat der Erbschein zusammen mit der Versicherungspolice, ein paar Bilder vom Bau währen hilfreich dürften jedoch nicht notwendig sein.

Solange das Fahrtgebiet für das die Anmeldung beim WSA ausreicht nicht überschritten wird erscheint mir diese als die unkomplizierteste und sie ist auch noch die günstigste (Flaggenzertifikat muss ja alle 2 Jahre erneuert werden).

Und ganz wichtig - Die Sachbearbeiter des WSA (alle anderen natürlich auch) sind telefonisch erreichbar und geben in der Regel gerne Auskunft.

Eine Registrierung ist jenseits der Binnengewässer nicht notwenig, sie kann jedoch hilfreich sein, insbesondere bei Auslandsfahrten.

bis denne, Rainer
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  #52  
Alt 15.02.2020, 09:33
quickbuch quickbuch ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
der Strang wird in der Tat immer verworrener.

... (Flaggenzertifikat muss ja alle 2 Jahre erneuert werden)....
Flaggenzertifikat muss ja alle 8 Jahre erneuert werden
__________________
---------------
Gruß Christof

Stammtisch Mitte
https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968
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  #53  
Alt 15.02.2020, 09:53
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
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sory - hab mich dann vertan - aber war da nicht auch was mit alle 2 Jahre, oder war das bei amtlich anerkannten Kennzeichen?
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  #54  
Alt 15.02.2020, 09:58
murphys law murphys law ist offline
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"Man muß die Dinge so einfach wie möglich machen. Aber nicht einfacher"
(A. Einstein)
Diese Aussage sollte doch als Fazit der ganzen Überlegungen hier sein, oder?
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #55  
Alt 17.02.2020, 11:21
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Also, einfach zum WSA gehen, sagen/bescheinigen, daß das Boot geerbt wurde, Papiere ausfüllen und fertig. Boot wird als "Selbstbau" eingetragen, und das wars. ...
Genauso steht es in dem Link, den ich bereits im Beitrag #4 eingestellt hatte

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
"ausreichend schriftlich begründen."

Auf dem Antrag auf Zuteilung eines Kennzeichens … heißt es unter Eigentumsnachweis:
Kaufvertrag oder Rechnung a) für das Boot b) für den Motor.
Können keine Eigentumsnachweise vorgelegt werden, bitte die Eigentumsverhältnisse ausreichend schriftlich begründen.

Da Euer Vater das Material wohl kaum in die EU geschmuggelt haben wird, kann auch keine MwSt. fällig sein.
Ein MwSt.-Nachweis wird vom WSA ohnehin nicht verlangt.

Gruß Lutz
Für alle, die das immer noch nicht glauben, zum direkt hier Nachlesen:
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Eigentumsnachweis.jpg
Hits:	108
Größe:	57,0 KB
ID:	870223

Und es kommt noch besser, bei ELWIS gibt es für die Eigentumserklärung sogar ein Formular

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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