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  #1  
Alt 14.11.2015, 11:20
Bootssaison Bootssaison ist offline
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Standard Boot kaufen in Frankreich

Hallo Bootsfreunde,

ich spiele mit dem Gedanken in Frankreich ein Boot zu kaufen.
Dazu meine Frage:
Wer hat welche Erfahrung damit gemacht?
Ist es empfehlenswert?
Lohnt es sich wirklich, wenn man bedenkt, das ungefähr 3-4 tausend Euro eingespart werden?

Bitte um Info.

Viele Grüße
Christian
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  #2  
Alt 14.11.2015, 11:23
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Hallo Christian,

ich kann dir jetzt zwar nicht helfen, aber ich würde mich da gern mal an die Frage mir dranhängen, bzw sie evt auf das EU-Ausland erweitern.

Bei mir stellt sich die selbe Frage gerade mit dem Bezug auf Italien.
__________________
Grüsse
Matthias

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  #3  
Alt 14.11.2015, 13:10
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Hallo,

folgende Hinweise kann ich dir für Frankreich geben:

1. Dem Verkauf des Bootes muss der französische Zoll zustimmen. Dadurch hast du auch die Gewissheit, das keine Schiffshypotheken, Bootssteuern und Hafengebühren mehr offen sind. Anschließend hast du 30 Tage Zeit das Boot auszuführen. Dies ist kostenpflichtig!
2. Barzahlung ist bis max. € 7.500,00 unproblematisch, danach nur mit Zollanmeldung des Geldes und Nachweis der Herkunft.
3. Überbreitengenehmigungen bis 3 m Breite sind kein Problem.
4. Die Franzosen sprechen am liebsten nur Ihrer Heimatsprache.

Gruss

Holger
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  #4  
Alt 14.11.2015, 13:25
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Mercurius Mercurius ist offline
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Ich habe es in den vergangenen 20 Jahren insgesamt dreimal gemacht, zweimal Italien, einmal Großbritannien.

Um es gleich vorwegzunehmen: die Abwicklung verlief in allen drei Fällen problemlos.
In Italien habe ich zwei Centerkonsolen (2007 und 2008) von privat gekauft, in England (1993) eine Fly über/von einem Makler (in Personalunion). Über den Kauf der Fly in England hat damals sogar die Zeitschrift "Boote" berichtet.

Ausgenutzt habe ich die jeweils zu dem Zeitpunkt bestehenden besonderen finanziellen Anreize. Die in Italien häufig verwendeten Centerkonsolen sind dort besonders günstig gewesen und in England hatte eine temporäre Rezession zu einer sehr starken Abwertung des Pfund also starken Kaufkraftverlusten und Kursvorteilen geführt.

Aufgrund der europäischen Warenverkehrsfreiheit gibt es so gut wie keine Hindernisse beim Kauf eines gebrauchten Bootes im europäischen Ausland. Zoll, Steuern .... alles Vergangenheit. Daher:
Hinfahren - Anschauen - Vertrag aufsetzen - Bezahlen - Mitnehmen - Fertig.

Allerdings gibt es lokale Besonderheiten zu beachten. In Italien ist es z.B. das Geldwäschegesetz. Barzahlungen über 5.000 Euro sind nicht möglich und für die Abwicklung wird ein ortsansässiger Notar benötigt.

Um vertraglich abgesichert zu sein und vor allem um verstanden zu haben, was ich unterschreibe, habe ich bei "best-boats24" einfach zwei identische Formulare ausgedruckt, einmal in deutscher und einmal in der jeweiligen Landessprache.

Nach meiner Erfahrung sollte man allerdings nie nur wegen einem einzelnen Boot Gott weiß wie viele Kilometer fahren. Ich habe es bei einer Centerkonsole getan und bin wegen des supergünstigen Preises mitten im Winter über die Alpen nach Triest gefahren. Natürlich nicht ohne mir vorher alle möglichen Fragen schriftlich beantworten und -zig Bilder schicken zu lassen. Vor Ort habe ich dann lieber Anzeichen bewusst ignoriert, die mir signalisiert haben, dass ich vermutlich über den Tisch gezogen werden soll, als mir einzugestehen, dass ich zwei Tage Fahrt und eine Hotelübernachtung für nichts investiert habe. Zum Glück konnte ich die erste Centerkonsole damals in Deutschland ohne nennenswerten Verlust wieder veräußern, weil diese Boote über 6m Länge hier zwar gefragt, aber eher selten und deutlich teurer sind.
Aber auch in den anderen Fällen waren Boote dabei, bei denen man nur den Kopf schütteln konnte. So bin ich beispielsweise von einer fast neuen Mano Marine mit überdimensioniertem ebenso neuen Yamaha zu einem sehr guten Kurs angelockt bis nach Ostia (Nähe von Rom) gefahren. Dort angekommen präsentierte mir der Verkäufer ein wirklich fast neues Boot. Sah top aus, wie auf den Bildern. Nur hatte er vergessen darauf aufmerksam zu machen, dass es den Wellenbelastungen nicht standgehalten hatte und zwei Risse quer durch den Rumpf gingen. Si, si, barcha kappuuut, abba motore isse bella machina, 1a ....

Auch sollte man sich im Klaren darüber sein, dass ein Rechtsstreit zwar möglich ist, wenn man zu Hause feststellt, dass trotz aller Umsicht doch gravierende Mängel auftreten. Bei richtig teuren Boote nimmt man die Mühe vielleicht auch noch auf sich, bei kleineren beißt man aber doch eher dann die Zähne zusammen und verbucht das unter lehrreichen Erfahrungen.
Außerdem sind die bürgerlichen Rechte wie Vertragsregelungen, Schadenersatz, Nachbesserung, Wandlung etc. nicht überall gleich geregelt. So war es bei dem Kauf der Fly in England beispielsweise so, dass ich nach - nicht vor - dem Abschluss des Kaufvertrags vier Wochen Zeit hatte, das Schiff auf Herz und Nieren zu testen. Die Kosten dafür gingen natürlich zu meinen Lasten, das fing schon mit dem Kranen ins Wasser an. Für alle festgestellten Mängel, die nicht in dem Vertrag aufgelistet waren, hatte der Käufer - also ich - die Wahl, ob Nachbesserung, Preisnachlass oder Rückabwicklung stattfinden soll. Der Verkäufer muss sich den Wünschen des Käufers unterordnen. Nach den vier Wochen können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, auch wenn danach beispielsweise ein Gutachter feststellen würde, dass die Motoren nicht die angegebenen 200 sondern 2000 Betriebsstunden gelaufen sind. Ich fand das damals toll und habe ausgiebig getestet und jede Kleinigkeit nachbessern lassen. Das ging auch reibungslos ohne Zähneknirschen beim Verkäufer. Es gab allerdings auch nicht viel zu bemängeln. Ob die Rechtslage in England heute noch Gültigkeit hat, weiß ich allerdings nicht.
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  #5  
Alt 14.11.2015, 14:43
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Kuseng Kuseng ist offline
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Momentan geht in Italien Barzahlung nur noch bis max. 999,-- €
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  #6  
Alt 15.11.2015, 10:25
Bootssaison Bootssaison ist offline
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Hallo,

folgende Hinweise kann ich dir für Frankreich geben:

1. Dem Verkauf des Bootes muss der französische Zoll zustimmen. Dadurch hast du auch die Gewissheit, das keine Schiffshypotheken, Bootssteuern und Hafengebühren mehr offen sind. Anschließend hast du 30 Tage Zeit das Boot auszuführen. Dies ist kostenpflichtig!
2. Barzahlung ist bis max. € 7.500,00 unproblematisch, danach nur mit Zollanmeldung des Geldes und Nachweis der Herkunft.
3. Überbreitengenehmigungen bis 3 m Breite sind kein Problem.
4. Die Franzosen sprechen am liebsten nur Ihrer Heimatsprache.

Gruss

Holger
Ich habe gehört, dass in Frankreich die Boote vor dem Verkauf geröntgt werden. Ist auch nicht von der Hand zu weisen.
Vielen Dank für die bisherigen Info`s
Gruß
Christian
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  #7  
Alt 15.11.2015, 10:39
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Si, si, barcha kappuuut, abba motore isse bella machina, 1a ....
Das darf man nicht so eng sehen. Unsere südlichen Freunde haben da teilweise eine ganz andere Philosophie: in erster Linie kauft man ein Mortz-Teil von einem Aussenborder - und das bisschen Plastik, was noch dranhängt, sieht man eher als "Zubehör".
Mamma mia!
__________________
Cheers, Ingo
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  #8  
Alt 15.11.2015, 12:53
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Habe selbst in Frankreich ein Boot gekauft und alle Facetten kennengelernt.

Hier noch ein paar Infos:

Der Schiffsbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung ist die "ACTE DE FRANCISATION". Eine vierseitige Klappkarte. Ausgestellt von der zuständigen Zollbehörde. Diese Dokument muss der Verkäufer haben!

Da viele Schiffe verpfändet sind (hypothéque maritime), sollte man vor Kauf sich vom Verläufer ein Negativattest (ausgestellt von speziellen Agenturen http://www.douane.gouv.fr/Portals/0/...-maritimes.pdf) zeigen lassen.

Käufer und Verkäufer gehen dann gemeinsam mit einem Kaufvertrag zur Zollbehörde (bei Händlern reicht eine Vollmacht). Die Behörde bestätigt dann den Kaufvertrag und stellt zusätzlich ein "CERTIFICAT DE RADIATION DE PAVILLON" aus.
Diese Dokument bestätigt erst denn Eigentumsübergang, sowie das keine Bootssteuern und Hafengebühren mehr offen sind. Dadurch hast du die Gewissheit, das das Boot Eigentum des Verkäufers ist.
Neben dem Personalausweis brauchst du zur Identifikation noch eine Rechnung deines Festnetztelefonanbieters oder 3 andere Rechnungen.
Hier noch ein schöner Link dazu: http://www.douane.gouv.fr/articles/a...ques-maritimes

Gruss Holger
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  #9  
Alt 15.11.2015, 20:08
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Mercurius Mercurius ist offline
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Andere Länder, andere Sitten. Dass man ein Boot aber nur dann kaufen darf, wenn der Vorbesitzer seinen Liegeplatz bezahlt und der Käufer seine Identität mit einer Rechnung von 1&1 nachgewiesen hat, ist schon reichlich kurios
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  #10  
Alt 15.11.2015, 21:09
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Andere Länder, andere Sitten. Dass man ein Boot aber nur dann kaufen darf, wenn der Vorbesitzer seinen Liegeplatz bezahlt und der Käufer seine Identität mit einer Rechnung von 1&1 nachgewiesen hat, ist schon reichlich kurios
Lieber Mercurius,

das macht Sinn und ist darüber hinaus auch schlau.

1. Das Boot selbst haftet für Schulden (nicht der Eigentümer, Besitzer usw.). Dadurch kann sofort eine Versteigerung zwecks Befriedigung von Forderungen z.B. durch die Marina angeordnet werden.

2. Durch die Vorlage der Telefonrechnung (vom Käufer und Verkäufer !) wird sichergestellt, das die Adressen der Personen aktuell und nicht gefakt sind.
Hinweis: Bis zum 31.10.2015 konnte jeder in Deutschland beim Einwohnermeldeamt ungeprüft irgendeine Wohnadresse angeben. Seit Anfang November muss nun der Vermieter den Einzug bzw. das Mietverhältnis mit dem Mieter bestätigen. Erst dann wird die Adresse eingetragen.

Gruss

Holger
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  #11  
Alt 16.11.2015, 06:21
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Hab Deine Angaben auch nicht bezweifelt, finde sie nur kurios.

Wenn das Boot automatisch Pfandgegenstand ist, wird´s wohl lustig für die Bank, wenn es finanziert ist und der Liegeplatz aber vom Liegeplatzinhaber nicht bezahlt wurde. Und eine online erstellte Rechnung irgendeiner der vielen Telekommunikationsfirmen zu faken, dürfte wohl ein Kinderspiel sein.

Aber gut, auch in anderen Ländern soll es sinnfreie Bestimmungen geben.
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