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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 13.05.2013, 20:09
Benutzerbild von Frank C.
Frank C. Frank C. ist offline
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Meine Achsen dürfen 3,6 Tonnen tragen.Die Auflaufbremse samt Kugelkopf nur 3,5 Tonnen.Und nu
Ich habe noch keine Auflaufeinrichtung mit mehr als 3,5 Tonnen gesehen
Ich muß zugeben das ich keine Ahnung habe.Unsere Liga spielt sich etwas oberhalb ab Da gibt es aber ähnliche Verwirrungen in Sachen Sattellast
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Gruß
Frank
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  #77  
Alt 13.05.2013, 20:15
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schopp65 schopp65 ist offline
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[QUOTE=Jörg;3102967]Klar ist eine Frage des Führerscheines, wer heutzutage nur einen Autoführerschein macht darf gar keinen Anhänger fahren.


falsch!! das versuchen immer die Fahrschulen den Kunden aufzuschwätzen
du darfst sehr wohl eine Anhäger ziehen auch mit einem nagel neu erworbenen ich sag mal "3er Führerschein"
es kommt auf das Gewicht des Hängers an!
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  #78  
Alt 13.05.2013, 20:15
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
@jörg: Der Paragraph 42 gilt nur für PKW.

@john: Doof wenn von der zulässigen Gesamtmasse die Stützlast abgezogen werden darf wenn die Achse(n) die Gesamtmasse von 3,65t tragen kann. Jetzt verstanden?
Was steht beim Sigma-Trailer in Feld F.2? Wenn über 3,5 t ist's a) mit Pkw und b) mit BE nix.

Das Abziehen der Stützlast betrifft die Frage, was ein Pkw ziehen darf. Die Obergrenze des §42 kommt hinzu.

Das Abziehen der Stützlast betrifft nicht die zulässige Gesamtmasse per se.

Falls Du an §34 Abs. 7 STVZO denkst; der gilt nur für das Gespanngewicht (Auto + Anhänger) und sagt aufgrund des Rückbezugs auf Abs. 6 nichts über die Massen der Einzelfahrzeuge. Schon gar nicht gilt er im Bereich des Fahrerlaubnisrechts.
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Beste Grüße

John
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  #79  
Alt 13.05.2013, 20:17
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In der Beschreibung des Herstellers steht auf jeden Fall eindeutig:

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Mit SIGMA-Sonderfahrwerk 3.650 kg 3650 auch für Zugfahrzeuge mit z.B. 3.500/150 kg zulässiger Anhängelast/Stützlast und Kugelkupplung.

Keine Druckluftbremsanlage am Zugfahrzeug erforderlich
-----------------------------------------------------------------------------------------------

Würde dem Hersteller nach deutschem Recht sehr teuer kommen, wenn dies nicht stimmt.... demnach gehe ich davon aus, daß die wissen was sie schreiben
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Gruß Jörg
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  #80  
Alt 13.05.2013, 20:17
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Der Hersteller liefert auf Wunsch ein Gutachten für dein Boot und Hänger, dass du beides ziehen darfst. Und nochmal, denkt ihr wirklich das die sich so weit aus dem Fenster lehnen würden, wegen ein paar Anhänger die sie mehr verkaufen?

"Auf Wunsch erhalten Sie Ihren ST-3650/ultralight auch mit einer amtl. Bestätigung vom Tüv, mit welchem Bootsgewicht Sie diesen Anhänger an Ihrem Fahrzeug betreiben dürfen.
Hierzu senden Sie uns doch bitte eine Kopie Ihrer Fahrzeugpapiere/Anhängerkupplung."
Dann zeige man doch eine einzige "Bestätigung vom Tüv", bei der mehr als 3,5 t Anhängergesamtmasse rauskommt. Es wird keine geben.
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Beste Grüße

John
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  #81  
Alt 13.05.2013, 20:18
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
In der Beschreibung des Herstellers steht auf jeden Fall eindeutig:

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Mit SIGMA-Sonderfahrwerk 3.650 kg 3650 auch für Zugfahrzeuge mit z.B. 3.500/150 kg zulässiger Anhängelast/Stützlast und Kugelkupplung.

Keine Druckluftbremsanlage am Zugfahrzeug erforderlich
-----------------------------------------------------------------------------------------------

Würde dem Hersteller nach deutschem Recht sehr teuer kommen, wenn dies nicht stimmt.... demnach gehe ich davon aus, daß die wissen was sie schreiben
Fein. Da steht nix von Pkw. Mit Lkw als Zugwagen kann es gehen. Sehr subtil die Herren bei sigma.
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Beste Grüße

John
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  #82  
Alt 13.05.2013, 20:18
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Der Hersteller liefert auf Wunsch ein Gutachten für dein Boot und Hänger, dass du beides ziehen darfst. Und nochmal, denkt ihr wirklich das die sich so weit aus dem Fenster lehnen würden, wegen ein paar Anhänger die sie mehr verkaufen?
Ehrlich : JA.


Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
"Auf Wunsch erhalten Sie Ihren ST-3650/ultralight auch mit einer amtl. Bestätigung vom Tüv, mit welchem Bootsgewicht Sie diesen Anhänger an Ihrem Fahrzeug betreiben dürfen.
Hierzu senden Sie uns doch bitte eine Kopie Ihrer Fahrzeugpapiere/Anhängerkupplung."
Sehen wir uns doch mal an, was da genau steht:
Ich erhalte auf Wunsch eine Bestätigung, mit welchem Gewicht ich die Schose ziehen darf. Stimmt das so?
Da steht aber nicht, dass das dann 3650kg mit dem Kugelkopf als PKW sind.

Und ich glaube auch einfach nicht, dass Sigma als namhafter Hersteller uns Käufern einreden will, dass sie in der Lage sind mit einem Gutachten ein Gesetz einfach außer Kraft zu setzen.

Vielleicht wird jetzt die Verhältnismäßigkeit klarer..
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  #83  
Alt 13.05.2013, 20:20
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Demnach wäre wenn in D 5% Überladung als Toleranz angesetzt werden 3832,5kg möglich, stillgelegt wird man nach meiner Info ja erst ab 10% Überladung, also bei4015kg, wenn ich da richtig liege
In AT ist bei 3570 kg Schicht im Schacht.
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Beste Grüße

John
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  #84  
Alt 13.05.2013, 20:23
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ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Keine Ahnung was du Von Beruf bist, aber wenn mir Leute die damit jeden Tag zu tun haben sagen das es zulässig ist dann verlasse ich mich mal auf die...
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Gruß, Rene

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  #85  
Alt 13.05.2013, 20:25
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
In AT ist bei 3570 kg Schicht im Schacht.
Ja bzw. 3723kg wenn das mit den 3650kg greifen würde
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Gruß Jörg
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  #86  
Alt 13.05.2013, 20:48
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ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Hier mal noch ein Jurist.... Stützlast ist abzuziehen... Also ist Sigma im recht und ihr solltet euch schämen
http://www.boote-forum.de/showpost.p...0&postcount=42
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Gruß, Rene

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  #87  
Alt 13.05.2013, 20:55
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Hier mal noch ein Jurist.... Stützlast ist abzuziehen... Also ist Sigma im recht und ihr solltet euch schämen
http://www.boote-forum.de/showpost.p...0&postcount=42
Das stimmt leider nicht für diesen Fall. Das maximal zulässige Gesamtgewicht ist in Paragraph 42 eindeutig geregelt und zwar mit 3500 kg, und zwar als Anhängelast + Stützlast zusammengenommen.
Genau wegen dieser möglichen Fehldeutungen habe ich meinen Fall auch GENAU präzisiert.
Für 3500 gelten halt andere Regelungen, da ist auch keine schwammige Definition in den Paragraphen zu finden, sondern ein ganz klare Aussage.
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Grüße, Andreas
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  #88  
Alt 13.05.2013, 20:57
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Hier mal noch ein Jurist.... Stützlast ist abzuziehen...
http://www.boote-forum.de/showpost.p...0&postcount=42
Dein Link sagt was zur Anhängelast am Pkw, also zu dem, was der Pkw noch ziehen darf. Lies mal den Thread dort.

Zusätzlich gibt es eine Obergrenze, die den Anhänger alleine betrifft. Bei Pkw als Zugwagen darf (Achslast + Stützlast) des Anhängers nie mehr als 3500 kg betragen.

EOD.
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Beste Grüße

John
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  #89  
Alt 13.05.2013, 20:59
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Und schon wieder das unsägliche Beispiel, das nichts mit diesem Probelm zu tun hat...

Ich bin immer gerne bereit mich zu schämen.

Aber erst wenn mir einer juristisch korrekt folgendes Beispiel nennen kann:

" 3650kg Trailer - 150 kg Stützlast = 3500 kg Anhängelast und somit mit einem PKW und Kugelkopfkupplung rechtlich einwandfrei ziehbar. "

Das genannte Beispiel ist korrekt und steht so auch schon in diesem Fredd!
Auch ist es in den jeweiligen Paragraphen als korrekt nachzulesen.
Geschämt wird trotzdem nicht, weil alles was nicht an der 3500kg Grenze kratzt bzw. darüber geht (!) hier als Beispiel nicht relevant ist.

Bald geb ichs auf..
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  #90  
Alt 13.05.2013, 21:03
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Hier mal noch ein Jurist.... Stützlast ist abzuziehen... Also ist Sigma im recht und ihr solltet euch schämen
http://www.boote-forum.de/showpost.p...0&postcount=42
Hallo zusammen,

ich bewundere diesen Thread, echt super
Sigma und dein Kumpel von der BAG sollten mal ihre Hausaufgaben machen...

Als Anhang ein Schriftstück des Verkehrministeriums zu diesem Thema.
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Dateityp: pdf ges. Gewicht Trailer.pdf (119,1 KB, 375x aufgerufen)
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noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #91  
Alt 13.05.2013, 21:06
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Dein Link sagt was zur Anhängelast am Pkw, also zu dem, was der Pkw noch ziehen darf. Lies mal den Thread dort.

Zusätzlich gibt es eine Obergrenze, die den Anhänger alleine betrifft. Bei Pkw als Zugwagen darf (Achslast + Stützlast) des Anhängers nie mehr als 3500 kg betragen.

EOD.
Das würde bedeuten das mein PickUp als LKW das ziehen dürfte?
Ich frage mich was auf der Kupplung und der Auflaufeinrichtung stehen muß?
3500 oder auch 3650 kg
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #92  
Alt 13.05.2013, 21:12
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Frank C. Frank C. ist offline
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Nachzulesen in verständlicher Form mit schönen Beispielen bei Anhänger Kunaht .Einfach mal googeln.
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Gruß
Frank
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  #93  
Alt 13.05.2013, 21:14
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ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich bewundere diesen Thread, echt super
Sigma und dein Kumpel von der BAG sollten mal ihre Hausaufgaben machen...

Als Anhang ein Schriftstück des Verkehrministeriums zu diesem Thema.
Ich glaube ihr solltet mal eure Hausaufgaben machen. In der StVO wird demnächst auch 3650kg stehen. Das ist bald EU weit so.

BMW gibt auch schon 3650kg aus: https://www.boote-forum.de/showpost....74&postcount=8

Wollt ihr jetzt auch BMW als Lügner/Betrüger hin stellen?
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Gruß, Rene

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  #94  
Alt 13.05.2013, 21:17
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Ich glaube ihr solltet mal eure Hausaufgaben machen. In der StVO wird demnächst auch 3650kg stehen. Das ist bald EU weit so.

BMW gibt auch schon 3650kg aus: https://www.boote-forum.de/showpost....74&postcount=8
Hallo René,

ich habe es so verstanden das wir vom jetzt und heute und nicht von der zukünftigen Gesetzgebung sprechen, oder?
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noch einen schönen Tag

Freddy

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Alt 13.05.2013, 21:20
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Ich glaube ihr solltet mal eure Hausaufgaben machen. In der StVO wird demnächst auch 3650kg stehen. Das ist bald EU weit so.

BMW gibt auch schon 3650kg aus: https://www.boote-forum.de/showpost....74&postcount=8

Wollt ihr jetzt auch BMW als Lügner hin stellen?

...jetzt wirds aber langsam albern, meinst Du nicht auch??

Es ist doch ziemlich wurscht, was wann wie irgendwo bald geschrieben steht..
Fakt ist: Jetzt gehts so nicht. Und das war die Frage.

Wie war das mit dem "schämen"? Also lassen wirs doch gut sein.


Zum Thema LKW-Zulassung:
Da wird es m.E. auch eng, weil §43 StVZO für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t eine selbsttätig wirkende Kupplung vorschreibt.
Es darf keiner zum Einkuppeln zwischen Hänger und Zugfahrzeug geraten.
Bei einer Kugelkopfkupplung muss man aber manuell einkuppeln..
Oder wie ist da Eure Einschätzung?

VG Stephan
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  #96  
Alt 13.05.2013, 21:21
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Dir ist schon klar das EU-Recht über Länderrecht steht? Deswegen wird die niemand einen Strick drehen können mit einem 3650kg Anhänger. Das Gericht wird das gleich in die Tonne treten.
Lesen bildet: http://europa.eu/legislation_summari.../l14548_de.htm
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  #97  
Alt 13.05.2013, 21:23
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
...jetzt wirds aber langsam albern, meinst Du nicht auch??

Es ist doch ziemlich wurscht, was wann wie irgendwo bald geschrieben steht..
Fakt ist: Jetzt gehts so nicht. Und das war die Frage.

VG Stephan
Auch nochmal für dich: EU-Recht steht über nationalem Recht. Und ich find es eher albern das du glaubst mehr zu Wissen als Sigma oder BMW
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  #98  
Alt 13.05.2013, 21:25
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Auch nochmal für dich: EU-Recht steht über nationalem Recht. Und finde eher albern das du glaubst mehr zu Wissen als Sigma oder BMW
Leg doch bitte der Vollständigkeit halber ein Europäisches Gesetz hier vor bzw. eine Quelle, die Deine Aussage belegt.
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Grüße, Andreas
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  #99  
Alt 13.05.2013, 21:30
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Auch nochmal für dich: EU-Recht steht über nationalem Recht. Und ich find es eher albern das du glaubst mehr zu Wissen als Sigma oder BMW
Danke Rene, EU-Recht ist klar.

Ich will mich wirklich gerne schämen und auch gerne was dazu lernen. Kannst Du mir jetzt den Paragraphen nennen, der die StVZO aushebelt?
Oder sonst ein Dokument in irgendeiner Form, das nicht von einem Hersteller mit Profithintergrund kommt?

Zur Entschuldigung meiner Beharrlichkeit muss ich vorbringen, dass ich täglich mit Lügen oder Halbwahrheiten von anerkannten Herstellern konfrontiert bin, die mit Profithintergrund den Kunden hinters Licht führen und einfach auch sicherheitsrelevante Teile anbieten, die keine vorgeschriebene Zulassung für das beworbene Einsatzgebiet haben.. Ein gebranntes Kind spielt nicht gern mit dem Feuer.

VG Stephan
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  #100  
Alt 13.05.2013, 21:31
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Glaubt ich echt BMW würde so was bestätigen wenn es keine Grundlage hätte? Langsam macht ihr euch lächerlich.
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