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  #1  
Alt 10.11.2006, 15:19
tupilaq tupilaq ist offline
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Standard Namenspflicht und Schriftform

Hallo Forumsmitglieder,
weiß jemand von Euch, ob ein Schiffsname zwingend erforderlich ist? Auf dem Antragsformular für die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens wird der Schiffsname nicht abgefragt. Aufgrund welcher Vorschrift könnte ein Name und ggf. auch das Layout (Zeichensatz) vorgeschrieben sein? Wer könnte etwas dagegen haben, wenn ich als Schiffsname den Bewohner des altgriechischen Himmels oder der Unterwelt wähle und ihn in griechischen Buchstaben schreibe?

Grüße von der Ostsee

Tupilaq
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  #2  
Alt 10.11.2006, 15:34
Roland J Roland J ist offline
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Standard

Hallo Tupilaq,
nein ein Name ist nicht zwingend erforderlich und wenn du einen verwendest kannst du jede Schriftart verwenden. Nur das Amtliche Kennzeichen mußt du aufbringen. 10 cm hoch und dunkle Schrift auf hellen Grund oder helle Schrift auf dunklen Grund, die Farbe ist egal.
Gruß Roland J
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  #3  
Alt 10.11.2006, 15:35
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divefreak divefreak ist offline
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Standard Re: Namenspflicht und Schriftform

Zitat:
Zitat von tupilaq
Hallo Forumsmitglieder,
weiß jemand von Euch, ob ein Schiffsname zwingend erforderlich ist? Auf dem Antragsformular für die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens wird der Schiffsname nicht abgefragt. Aufgrund welcher Vorschrift könnte ein Name und ggf. auch das Layout (Zeichensatz) vorgeschrieben sein? Wer könnte etwas dagegen haben, wenn ich als Schiffsname den Bewohner des altgriechischen Himmels oder der Unterwelt wähle und ihn in griechischen Buchstaben schreibe?

Grüße von der Ostsee

Tupilaq
Du kannst dir auch 3 Kreuze aufn Bug malen.

MFG René
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MFG René

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  #4  
Alt 10.11.2006, 15:37
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Zitat:
Zitat von Roland J
Hallo Tupilaq,
nein ein Name ist nicht zwingend erforderlich und wenn du einen verwendest kannst du jede Schriftart verwenden. Nur das Amtliche Kennzeichen mußt du aufbringen. 10 cm hoch und dunkle Schrift auf hellen Grund oder helle Schrift auf dunklen Grund, die Farbe ist egal.
Gruß Roland J
Das kennzeichen brauchst du nur im Binnenrevier und auf der Ostsee für jetski.

MFG René
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MFG René

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  #5  
Alt 10.11.2006, 15:43
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Standard Re: Namenspflicht und Schriftform

Zitat:
Zitat von tupilaq
Hallo Forumsmitglieder,
weiß jemand von Euch, ob ein Schiffsname zwingend erforderlich ist? ...
das ist abhängig von der art des wasserfahrzeuges und dem fahrgebiet

beispiel:
für das kreuzfahrtschiff "Queen Mary" würdest du nie ein Berliner Kennzeichen bekommen

für ein lila schlauchi mit 1PS-Motor bekommst du auch kein Berliner Kennzeichen, darfst es aber "Queen Mary" nennen

le loup
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  #6  
Alt 10.11.2006, 16:03
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Hallo!
Für das Flaggenzertifikat ist Name und Schriftgröße vorgeschrieben. Sonst soviel ich weiß nicht. Aber ich finde es einfach gute Seemannschaft das ein lesbarer Name vorhanden ist.Kann im Zweifelsfall auch der Sicherheit dienen ,wenn Du gezielt angesprochen werden kannst.
Gruß Karl-Heinz
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  #7  
Alt 10.11.2006, 16:11
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Hi,

Namen sind nicht zwingend erforderlich.
Wozu auch - Autos haben auch nur ein Kennzeichen.
Aber es macht immer wieder einen Höllenspaß Bootsnamen zu lesen

Gruß
Henning
Derausdemnorden
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  #8  
Alt 10.11.2006, 16:18
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Hallo!
Autos sind auch nur selten auf dem Wasser anzutreffen. Hast Du schon mal gehört das sich die Berufsschifffahrt mit ihrer IMMO Nr. meldet.
Gruß Karl-Heinz
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  #9  
Alt 10.11.2006, 20:23
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Standard MMSI

hallo,

der Sicherheit dient doch eher die MMSI-Nr. Deines Funkgerätes, oder?

mfG Götz
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  #10  
Alt 10.11.2006, 21:42
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Hallo!
Was hat die mit der Schiffskennzeichnung im Sinne von Namen oder Registriernummer zu tun?
Gruß Karl-Heinz
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  #11  
Alt 11.11.2006, 06:26
katibert katibert ist offline
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Standard Namenspflicht

Nur im Bereich der BinschStrO glit die Verpflichtung, den Namen in lateinischen Buchstaben anzubringen. Vergl. Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge § 2.02 BinSchStr=
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  #12  
Alt 11.11.2006, 08:58
thball thball ist gerade online
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Hallo,

vielleicht noch zur Ergänzung: Wenn Du einen Frequenzzuteilung habne möchtest (Seefunk) wird auch nach einem Namen gefragt. Das war der Zeitpunkt wo ich einen Namen für mein Boot gesucht habe...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #13  
Alt 11.11.2006, 11:21
tupilaq tupilaq ist offline
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Standard Schreibweise von Schiffsnamen

Hallo Katibert,
danke für den Tipp. Folgendes habe ich dort gefunden:

Sofern Kleinfahrzeuge nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen, sind sie, mit Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:

mit ihrem Namen oder ihrer Devise.
Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen, in Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
U.s.w.
Wenn ich also ein amtliches Kennzeichen anbringe, ist der Inhalt und Formalismus des Namens nicht reglementiert.

Gruß, Tupilaq
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  #14  
Alt 11.11.2006, 11:40
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nordic nordic ist offline
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Hallo Tupilag!
Wir haben leider mal eine Yacht versenkt. Mit lesbarem Namen wäre es vielleicht besser ausgegangen.Deshalb ärgere ich mich immer über nicht angebrachte,oder unlesbare Namen.Eine Nummer ist einfach schlecht zum schnellen erkennen. Das meinte ich mit Sicherheit.
Gruß Karl-Heinz
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  #15  
Alt 11.11.2006, 13:56
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Hallo Karl Heinz,

Dann schau dir mal meine Bootsnummer an.
Die ist um längen schneller zu erkennen als viele viele Namen die ich an div. Booten kenne.

Gruß
Henning
Derausdemnorden
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  #16  
Alt 11.11.2006, 14:00
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Hallo!
Ausnahmen bestätigen die Regel!
Gruß Karl-Heinz
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