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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.03.2018, 15:08
RainerLWL RainerLWL ist offline
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Standard Sportbootführerschein oder nicht??

Hallo Leute
Ich habe mal eine generelle Frage zum Sportbootführerschein.
Wenn man hier und auch woanders im Netz liest heißt es ja das Boote bis 15PS Führerscheinfrei sind.
Bezieht sich die Führerscheinfreiheit nur auf die Motorleistung?
Ich selber habe ein Kajütboot ca. 7,0m lang 2,20m breit und ca.3,5t schwer mit einem 12PS Innenbord Motor. Ist auch dieses Boot Führerscheinfrei?

Mfg
Rainer
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  #2  
Alt 27.03.2018, 15:14
Timdog6178 Timdog6178 ist offline
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Hallo Rainer,

ja ist es. Bis 15PS

Stefan
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  #3  
Alt 27.03.2018, 15:15
RainerLWL RainerLWL ist offline
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Das heißt da gibt es dann keine weiteren Auflagen?
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  #4  
Alt 27.03.2018, 15:16
Benutzerbild von Ron_Berlin
Ron_Berlin Ron_Berlin ist offline
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Hallo Rainer,

ja, definitiv führerscheinfrei, Länge bis unter 15 Meter und Leistung bis 15PS, solange für das befahrene Gewässer keine andere Regelung besteht.

Gruß Ronald
__________________
Viele Grüße
Ronald
__________________________________________________


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  #5  
Alt 27.03.2018, 15:16
blackmolly blackmolly ist offline
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Hallo Rainer,
bis auf den Rhein, aber da willst Du mit dem Boot nicht hin. Und Berlin geht wohl auch nicht, habe ich mal gehört...
Gruß Jörg

PS: Ronald war schneller ...
PS 2: Ich würde den Schein trotzdem machen. Kann nichts schaden, wenn man ein bisschen Theorie kennt.
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  #6  
Alt 27.03.2018, 15:17
Wassersportler_ Wassersportler_ ist offline
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Zitat:
Zitat von RainerLWL Beitrag anzeigen
Das heißt da gibt es dann keine weiteren Auflagen?
Ausser auf dem Rhein darfst du es führerscheinfrei fahren....
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  #7  
Alt 27.03.2018, 15:29
Benutzerbild von Ron_Berlin
Ron_Berlin Ron_Berlin ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von blackmolly Beitrag anzeigen
.....Kann nichts schaden, wenn man ein bisschen Theorie kennt.......
Kann nicht nur nichts schaden, sondern ist vor Allem in brenzligen Situationen oder der Vermeidung solcher Situationen sehr von Vorteil!!

Gruß Ronald
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  #8  
Alt 27.03.2018, 15:47
Benutzerbild von schreiner_aus_ob
schreiner_aus_ob schreiner_aus_ob ist offline
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Hallo, das bezieht sich auf Binnenwasserstrassen.
Hier in Ostfriesland gibt es sehr viele Kanäle. auf denen ab 5PS Führerschein Pflicht ist.
__________________
Viele Grüße
----------------------
Peter
Heimathafen Grimersum
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  #9  
Alt 27.03.2018, 15:49
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Wassersportler_ Beitrag anzeigen
Ausser auf dem Rhein darfst du es führerscheinfrei fahren....
und ein paar Landeswasserstrassen und der Bodensee, und im Ausland,....

Und natürlich gelten die Fahreglen auch für Führerscheinfreie Boote.
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  #10  
Alt 27.03.2018, 16:21
LM27-Emilia LM27-Emilia ist offline
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Ganz anderes Problem ist, wenn etwas passiert.
Die Versicherungen sind ganz schnell da mit der Frage
" War der Bootsführer körperlich, geistig und fachlich in der Lage ein Boot zu führen.
Weisen sie das bitte nach."

Dieser Nachweiss ist ohne jeden Schein nur schwerlich zu erbringen.
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  #11  
Alt 27.03.2018, 16:25
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von LM27-Emilia Beitrag anzeigen
Ganz anderes Problem ist, wenn etwas passiert.
Die Versicherungen sind ganz schnell da mit der Frage
" War der Bootsführer körperlich, geistig und fachlich in der Lage ein Boot zu führen.
Weisen sie das bitte nach."

Dieser Nachweiss ist ohne jeden Schein nur schwerlich zu erbringen.
wieder so eine Halbweisheit......

was gesetzlich nicht vorgeschrieben ist kann auch keine Versicherung jemals verlangen.... Gesetzlich ist kein Führerschein vorgeschrieben und somit wird auch keine Versicherung nach einem Führerschein fragen.

Und wenn doch muss sie sich mit der Antwort begnügen das der Schiffsführer geistig und körperlich dazu in der Lage war (ist ja auch eine Vorraussetzung für Führerscheinfreies fahren).
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  #12  
Alt 27.03.2018, 16:27
Gerald29 Gerald29 ist offline
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Empfehle Dir den Führerschein zu machen, er ist nicht schwer und lernst auch noch viel. Mach Binnen und See und bist auf der sicheren Seite.
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  #13  
Alt 27.03.2018, 16:30
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerald29 Beitrag anzeigen
Empfehle Dir den Führerschein zu machen, er ist nicht schwer und lernst auch noch viel. Mach Binnen und See und bist auf der sicheren Seite.
kann man immer nur empfehlen..... wenn man die geringen Kosten sieht die der Führerschein kostet.... dann kann man gar nicht verstehen warum man ein Boot fährt und den Führerschein nicht macht...

Ob man Binnen und See macht muss jeder selbst entscheiden.... mir Persönlich reicht der Binnen vollkommen aus...
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  #14  
Alt 27.03.2018, 16:48
LM27-Emilia LM27-Emilia ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wieder so eine Halbweisheit......

was gesetzlich nicht vorgeschrieben ist kann auch keine Versicherung jemals verlangen.... Gesetzlich ist kein Führerschein vorgeschrieben und somit wird auch keine Versicherung nach einem Führerschein fragen.

Und wenn doch muss sie sich mit der Antwort begnügen das der Schiffsführer geistig und körperlich dazu in der Lage war (ist ja auch eine Vorraussetzung für Führerscheinfreies fahren).
Sorry, aber falsch. Die Versicherung kann sehr wohl verlangen das man nachweist, das man in der Lage ist die Sache zu beherschen.

Das selbe haben Bekannte grade in ähnlicher Form durch.
In Dtl. gibt es keine Scheinpflicht für Pferdegespanne.
Bei einem Unfall fragt die Versicherung sehr wohl, ob man in der Lage ist
ein Gespann zu führen. Und erwartet auch einen Nachweis.
Dazu gibts die, nicht gesetzlich vorgeschriebenen, Kutschenführerscheine .

Ist das selbe in grün.
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  #15  
Alt 27.03.2018, 16:54
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von LM27-Emilia Beitrag anzeigen
Sorry, aber falsch. Die Versicherung kann sehr wohl verlangen das man nachweist, das man in der Lage ist die Sache zu beherschen.

Das selbe haben Bekannte grade in ähnlicher Form durch.
In Dtl. gibt es keine Scheinpflicht für Pferdegespanne.
Bei einem Unfall fragt die Versicherung sehr wohl, ob man in der Lage ist
ein Gespann zu führen. Und erwartet auch einen Nachweis.
Dazu gibts die, nicht gesetzlich vorgeschriebenen, Kutschenführerscheine .

Ist das selbe in grün.
Was bei einem Pferdegepann gilt, Gilt nicht für Boote... und wenn in den Versicherungbedingungen für das Pferdegespann steht dass man es nur mit einem Befähigungsnachweis fahren darf dann ist das so...
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  #16  
Alt 27.03.2018, 17:02
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Hallo, brauchen tut man den Führerschein nicht, aber es kann nicht schaden, wenn man die Schilder sowie die Verkehrsregeln auch zur eigenen Sicherheit kennt.
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Bis die Tage
Petra
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  #17  
Alt 27.03.2018, 17:27
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Zitat:
Zitat von Ron_Berlin Beitrag anzeigen
Hallo Rainer,

ja, definitiv führerscheinfrei, Länge bis unter 15 Meter und Leistung bis 15PS, solange für das befahrene Gewässer keine andere Regelung besteht.

Gruß Ronald
Mit der neuen SportbootführerscheinverordnungSpFV welche die SportbootFüV-Bin und -See abgelöst hat, sogar bis zu einer Länge von <20m

Zitat:
Zitat von blackmolly Beitrag anzeigen
Hallo Rainer,
bis auf den Rhein, aber da willst Du mit dem Boot nicht hin. Und Berlin geht wohl auch nicht, habe ich mal gehört...
Gruß Jörg. ...
In Berlin sind das aber nur 6,6 km, vom Kanzleramtssteg bis zur Oberbaumbrücke (SOW km 14,10 bis km 20,70), überall sonst gilt auch die "Führerscheinfreiheit".
Nachzulesen im § 21.24 der BinSchStrO.

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 27.03.2018, 17:33
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Zitat:
Zitat von Meckpomm Beitrag anzeigen
Hallo, brauchen tut man den Führerschein nicht, aber es kann nicht schaden, wenn man die Schilder sowie die Verkehrsregeln auch zur eigenen Sicherheit kennt.
Die Führerscheinfreiheit für <15PS befreit ja nicht von der Einhaltung der BinSchStrO, also ist ein gewisses Grundwissen schon notwendig.

Als Fußgänger und/ oder Fahrradfahrer braucht man auch keinen "Schein", muss aber die entsprechenden Regeln der StVO kennen um sie einhalten zu können.

Gruß Lutz
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Alt 27.03.2018, 17:36
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Allgemein gilt bis 15 PS Führerschein-frei, aber es gibt eine Menge lokale Ausnahmen. Durch diesen Thread weiß ich nun, es sind noch mehr als mir bislang bekannt war, bei denen der SBF auch bei geringerer Leistung bzw. überhaupt in jedem Fall Pflicht ist.
Auch beim Mindestalter gibts verschiedene Regelungen im Führerschein-freiem Bereich.
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  #21  
Alt 27.03.2018, 18:31
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Genau so muss binnen der rudergänger mindestens 16 sein...
Auf see gibt es keine altersbegrenzung
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Alt 27.03.2018, 18:47
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Genau so muss binnen der rudergänger mindestens 16 sein...
Auf see gibt es keine altersbegrenzung
Wo ist das nachzulesen, das es für See keine Aktersbeschränkung gibt
__________________
Gruss Olli

der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut
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  #23  
Alt 27.03.2018, 18:51
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Allgemein gilt bis 15 PS Führerschein-frei, aber es gibt eine Menge lokale Ausnahmen. ...
Das sind dann aber LANDES-Wasserstraße und keine Binnenschifffahrtstraßen, sonst müsste dies ja in den §§10 bis 27 jeweils unter xx.24 stehen.

Gruß Lutz
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Alt 27.03.2018, 18:53
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Hallo,

Titel: Führerschein oder nicht ?

Was spricht gegen den Führerschein ?

200€ ?

Gruß Bergi
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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Alt 27.03.2018, 18:54
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Zitat:
Zitat von holsteinerjung Beitrag anzeigen
Wo ist das nachzulesen, das es für See keine Aktersbeschränkung gibt
gegenfrage wo findest du eine ?

in der Binnenschifffahrstrassenordnung ist klar zu lesen das der Rudergänger min. 16 jahre alt sein muss...

in der Seeschifffahrtstrassenordnung gibt es keinen solchen Passus....

nur wenn man einen Führerschein macht gibt es ein Mindestalter...

ich hatte mal ein intressantes gespräch mit einem Mitarbeiter der APO in Kiel der bestätigte das theroetisch ein 3 jähriger alleine mit einem 15 PS Boot auf See fahren darf....
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