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  #51  
Alt 08.10.2018, 10:40
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Bist Du Schweizer?
wenn du mich meinst, ja.

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  #52  
Alt 08.10.2018, 10:41
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Nein, ich meinte den Themenersteller
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  #53  
Alt 08.10.2018, 10:44
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Nein, ich meinte den Themenersteller
Ich denke auch ja, denn:
Zitat:
Zitat von Osky Beitrag anzeigen
Ich plane im nächsten Sommer mit dem Zodiac-Schlauchboot (mit 8 PS Aussenmotor) von Basel nach Rotterdam zu fahren. Dazu als Laie folgende Fragen:
1. Reicht eine Bootsnummer, die in der CH immatrikuliert ist?
2. Muss ich eine spezielle Bewilligung für die Fahrt auf dem Rhein einholen? Wenn ja, wo?
3. Was wäre eine gute Reisevorbereitung? Buch? Karten? Links?
4. Wie ist das Schleusenprozedere? Muss ich mich zuvor anmelden? Wie hoch sind die Kosten für eine (kleines) Schlauchboot?
5. Wer hat Tipps, wo wir (im Zelt) übernachten könnten und unser Begleitfahrzeug (VW-Bus mit Aufstelldach) ebenfalls stationiert werden kann?
Vielen Dank für Ihre geschätzte Mithilfe!
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  #54  
Alt 08.10.2018, 10:46
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Zitat:
Zitat von martin1302 Beitrag anzeigen
Ich denke auch ja, denn:
Ich denke auch-aber weiss es nicht.

Ich meine, dann würden für Ihn andere Voraussetzungen gelten.
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  #55  
Alt 08.10.2018, 10:51
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Ja ich bin Schweizer. Weshalb gelten dann andere Voraussetzungen?
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  #56  
Alt 08.10.2018, 11:22
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Ich denke auch-aber weiss es nicht.

Ich meine, dann würden für Ihn andere Voraussetzungen gelten.
Habe ich mich umgekehrt auch schon gefragt. In D gilt ja Führerscheinpflicht erst ab 15 PS und in NL ab 20 km/h

Dürft ihr dann mit eurem in D oder NL eingelösten Boot, mit 15 PS, resp. das kleiner 20 km/h läuft, auf Schweizer Gewässern, wo ab 8 PS Führerschein gilt, als Urlaubs-Besucher fahren?
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  #57  
Alt 08.10.2018, 11:27
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Zitat:
Zitat von martin1302 Beitrag anzeigen
Habe ich mich umgekehrt auch schon gefragt. In D gilt ja Führerscheinpflicht erst ab 15 PS und in NL ab 20 km/h

Dürft ihr dann mit eurem in D oder NL eingelösten Boot, mit 15 PS, resp. das kleiner 20 km/h läuft, auf Schweizer Gewässern, wo ab 8 PS Führerschein gilt, als Urlaubs-Besucher fahren?
In Deutschland gilt auf dem Rhein 5 PS... die 15 Ps gelten nur auf den restlichen Bundeswasserstrassen. Auf Landeswasserstrassrn muss man seperat schauen.. es gibt welche mit 15PS und welche mit 5 PS

In der Schweiz gelten zwar 8 PS aber auch für Schweizer gilt auf dem Rhein 5PS da die Schweiz auch unterzeichner der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ist.

ob man als deutscher in der Schweiz mit 15PS führerschein frei fahren darf weis ich nicht aber bezweifle es mal...
in Kroatien benötigt auch jeder ab 1 Ps den Führerschein...

In italien braucht man erst ab 40PS einen aber unter deutscher flagge ab 15 PS
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  #58  
Alt 08.10.2018, 11:33
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Hab noch ergänzt
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  #59  
Alt 08.10.2018, 11:33
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Soviel ich weiß, dürfen Holländer mit eigenem Boot auch ohne Führerschein in D fahren, daher könnte auch für die Schweizer dieses Recht gelten

Müsste man mal beim WSA nachfragen


Okay, Volker war schneller

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  #60  
Alt 08.10.2018, 11:44
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ob man als deutscher in der Schweiz mit 15PS führerschein frei fahren darf weis ich nicht aber bezweifle es mal...
in Kroatien benötigt auch jeder ab 1 Ps den Führerschein...

In italien braucht man erst ab 40PS einen aber unter deutscher flagge ab 15 PS
Habe die entsprechende Regelung gefunden --> https://www.pom.be.ch/pom/de/index/s...r-standort.pdf

Schiffsführerausweis:
Beträgt die Segelfläche mehr als 15 m2 oder die Motorenleistung
mehr als 6 kW, muss der Halter einen nationalen Schiffsführerausweis
oder eine internationale Karte zum Führen von Schiffen der
entsprechenden Kategorie vorlegen.


Geht also nicht, weil ohne Führerausweis aus dem Herkunftsland, gibts ja wohl auch die internationale Karte nicht.


So und jetzt wieder zurück zum Rhein
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  #61  
Alt 08.10.2018, 12:14
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Soviel ich weiß, dürfen Holländer mit eigenem Boot auch ohne Führerschein in D fahren, daher könnte auch für die Schweizer dieses Recht gelten

Müsste man mal beim WSA nachfragen


Okay, Volker war schneller

auf dem Rhein gelten lt. Sportbootführerscheinverordnung besondere Regeln...

(3) Auf dem Rhein ist bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 Kilowatt für das Führen eines Sportbootes

Folgendes erforderlich:

1. eine Fahrerlaubnis nach § 3 Absatz 1,

2. ein Befähigungszeugnis, das den nationalen Vorschriften der Rheinuferstaaten und Belgiens für Binnengewässer entspricht oder

3. sofern der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat und sein Aufenthalt im Geltungsbereich dieser

Verordnung nicht länger als ein Jahr andauert,

a) ein im Wohnsitzstaat amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern oder

b) ein internationales Zertifikat im Sinne der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart, sofern

diese Resolution im Wohnsitzstaat angewendet wird.

Also ist auch für Holländer deren Boot führerscheinfrei ist auf dem deutschen Rhein ein Führerschein vorgeschrieben...
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Alt 08.10.2018, 15:38
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Zitat:
Zitat von martin1302 Beitrag anzeigen
Sind denn die Wellen eines Rheinfrachtschiffes grösser als die Bugwelle eines grösseren Sportbootes das gerade so zwischen Verdränger und Gleiter-Modus fährt? (...)
(...) in einem Hotelschiff zu nächtigen. Ich habe nicht den Eindruck gewonnen, dass der Wellengang höher ist (...)
Zu Deiner ersten Frage: ein klares Ja. Vor allem, da die an den erwähnten Stellen dazu neigen, in Rudeln aufzutreten.
Und Du meinst tatsächlich, die Höhe und Relevanz von Wellengang für ein kleines Schlauchboot aus einem Hotelschiff beurteilen zu können?

Grüße

Matthias.
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  #63  
Alt 08.10.2018, 16:00
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Zu Deiner ersten Frage: ein klares Ja. Vor allem, da die an den erwähnten Stellen dazu neigen, in Rudeln aufzutreten.
Und Du meinst tatsächlich, die Höhe und Relevanz von Wellengang für ein kleines Schlauchboot aus einem Hotelschiff beurteilen zu können?

Grüße

Matthias.
Da hast du recht, aber kannst du den die Grösse und den Schiffsverkehr der Seen in der Schweiz vom Niederrhein aus beurteilen?
Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
So ein Boot mag auf Schweizer Bergseen .....
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  #64  
Alt 08.10.2018, 17:07
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Zitat:
Zitat von Osky Beitrag anzeigen
Ja ich bin Schweizer. Weshalb gelten dann andere Voraussetzungen?
Ich meine, dass für dich als Schweizer mit einem Schweizer Boot bei der Durchfahrt durch deutsche Gewässer, die Schweizer Führerscheinregelungen gelten. Frag doch einfach mal nach

https://www.service-bw.de/organisati...tionseinheit-0


Wie lang ist denn das Zodiak? Klar können die Wellen von den grossen Berufern und Hotelwellen durchaus mächtig sein. Aber, wenn man vorausschauend fährt und keine Angst vor Wasser hat, dann geht das schon-auch mit 8 PS. Ich würde damit allerdings nur bergab fahren.
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  #65  
Alt 08.10.2018, 17:10
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Ich meine, dass für dich als Schweizer mit einem Schweizer Boot bei der Durchfahrt durch deutsche Gewässer, die Schweizer Führerscheinregelungen gelten. Frag doch einfach mal nach

https://www.service-bw.de/organisati...tionseinheit-0
Hab doch die Regelung eingestellt... 5 PS gelten für ihn
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Alt 08.10.2018, 18:52
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Es gelte die Ortansässigen Regeln jedoch unter Schweizer Recht, weil er facktisch unter Schweizer Flagge fährt und das Boot auch als Schweizer Wasserfahrzueg immatrikuliert und versichert ist.

Das ist Ähnlich wie auf dem Bodensee.
Als Schweizer Bürger ist das Führen eines Motorbootes bis 8 Ps prüfungsfrei erlaubt. Auf dem Bodensee hingegen nur bis 6 PS.
Es gelten desshalb die jeweilgen Regeln auf den Gewässerabschnitten.
Und wenn wir in der CH 300 Ps und mehr fahren als Aussenborder, gilt auf dem Bodensee trotzdem die 100 Ps Regelung oder gleich die Ausnahmen die eine BSO haben.

Sonst könnte ja jeder wie er will
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Alt 09.10.2018, 12:01
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Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen
Es gelte die Ortansässigen Regeln jedoch unter Schweizer Recht, weil er facktisch unter Schweizer Flagge fährt und das Boot auch als Schweizer Wasserfahrzueg immatrikuliert und versichert ist.

Das ist Ähnlich wie auf dem Bodensee.
Als Schweizer Bürger ist das Führen eines Motorbootes bis 8 Ps prüfungsfrei erlaubt. Auf dem Bodensee hingegen nur bis 6 PS.
Es gelten desshalb die jeweilgen Regeln auf den Gewässerabschnitten.
Und wenn wir in der CH 300 Ps und mehr fahren als Aussenborder, gilt auf dem Bodensee trotzdem die 100 Ps Regelung oder gleich die Ausnahmen die eine BSO haben.

Sonst könnte ja jeder wie er will
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Alt 09.10.2018, 12:10
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der Text ist zwar 11 Jahre alt aber:

da steht im Prinzip das man mit dem Schweizer Binnen-Führerschein (wenn es einen separaten gibt) auf deutschen Binnenwasserstraßen fahren darf....

da steht nichts von Führerschein freiem fahren ... und weiter oben habe ich den aktuellen Text aus der SPortbootführerscheinverordnung eingetragen...

dort steht dies explizit genauso drin... Auf Binnenwasserstraßen darf jeder nach den Führerscheinregeln des Heimatlandes fahren (z.B. Italiener mit 40Ps Führerscheinfrei, Holländer bis 20km/h, Schweizer bis 8PS,...).

Ausnahme der Rhein: hier gilt auch für Ausländische Sportbootfahrer dass sie im Besitz eines gültigen Führerscheins des Heimatlandes sein müssen ab einer Motorleistung von 5PS
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  #69  
Alt 09.10.2018, 13:24
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
der Text ist zwar 11 Jahre alt aber:

da steht im Prinzip das man mit dem Schweizer Binnen-Führerschein (wenn es einen separaten gibt) auf deutschen Binnenwasserstraßen fahren darf....

da steht nichts von Führerschein freiem fahren ... und weiter oben habe ich den aktuellen Text aus der SPortbootführerscheinverordnung eingetragen...

dort steht dies explizit genauso drin... Auf Binnenwasserstraßen darf jeder nach den Führerscheinregeln des Heimatlandes fahren (z.B. Italiener mit 40Ps Führerscheinfrei, Holländer bis 20km/h, Schweizer bis 8PS,...).

Ausnahme der Rhein: hier gilt auch für Ausländische Sportbootfahrer dass sie im Besitz eines gültigen Führerscheins des Heimatlandes sein müssen ab einer Motorleistung von 5PS
Ich lese den Text anders. Da steht drin, dass für einen durchreisenden Ausländer die Heimatgesetze gelten. Wenn dann die Heimatgesetze vorsehen, dass er erst ab 8 PS einen Führerschein braucht, dann darf er hier bei uns bis 8 PS führerscheinfrei fahren. Hilf mir, wo steht die Ausnahme für den Rhein-wohlgemerkt für einen Ausländer auf der Durchreise.
https://www.dmyv.de/aktuelles/detail...aed52ce12c52db



Hier der maßgebliche Ausschnitt aus dem Link:
Allerdings enthalten die Sportbootführerscheinverordnungen sog. Gastregelungen, mit denen Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Bundesgebiet haben, ausnahmsweise von der Pflicht befreit werden, eine deutsche Fahrerlaubnis zu besitzen. Ihnen wird gestattet, für die Dauer von höchstens einem Jahr zu den fahrerlaubnisrechtlichen Bedingungen ihres Wohnsitzstaates auf deutschen Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen Sportboote zu führen. Das Recht des Wohnsitzstaates wird sozusagen befristet auf Deutschland übertragen. Ist in dem betreffenden Staat ein Befähigungsnachweis nicht vorgeschrieben, kann dementsprechend auch in Deutschland ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.
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  #70  
Alt 09.10.2018, 13:34
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Ich lese den Text anders. Da steht drin, dass für einen durchreisenden Ausländer die Heimatgesetze gelten. Wenn dann die Heimatgesetze vorsehen, dass er erst ab 8 PS einen Führerschein braucht, dann darf er hier bei uns bis 8 PS führerscheinfrei fahren. Hilf mir, wo steht die Ausnahme für den Rhein-wohlgemerkt für einen Ausländer auf der Durchreise.
https://www.dmyv.de/aktuelles/detail...aed52ce12c52db



Hier der maßgebliche Ausschnitt aus dem Link:
Allerdings enthalten die Sportbootführerscheinverordnungen sog. Gastregelungen, mit denen Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Bundesgebiet haben, ausnahmsweise von der Pflicht befreit werden, eine deutsche Fahrerlaubnis zu besitzen. Ihnen wird gestattet, für die Dauer von höchstens einem Jahr zu den fahrerlaubnisrechtlichen Bedingungen ihres Wohnsitzstaates auf deutschen Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen Sportboote zu führen. Das Recht des Wohnsitzstaates wird sozusagen befristet auf Deutschland übertragen. Ist in dem betreffenden Staat ein Befähigungsnachweis nicht vorgeschrieben, kann dementsprechend auch in Deutschland ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.
ließ mal hier den Gesetzestext:

https://www.gesetze-im-internet.de/spfv/SpFV.pdf

Zitat:



5 Besondere Regelungen


(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen



1. Personen beim Führen eines Sportbootes auf dem Rhein, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 3,68 Kilowatt beträgt,

2. auf allen übrigen Binnenschifffahrtsstraßen und auf den Seeschifffahrtsstraßen Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 Kilowatt beträgt,

3. Personen beim Führen eines Segelsurfbretts,

4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,


Hiernach wäre es wie du schreibst
aber dann kommt Abschnitt (3) zum tragen:

(3) Auf dem Rhein ist bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 Kilowatt für das Führen eines Sportbootes

Folgendes erforderlich:

1. eine Fahrerlaubnis nach § 3 Absatz 1,

2. ein Befähigungszeugnis, das den nationalen Vorschriften der Rheinuferstaaten und Belgiens für Binnengewässer entspricht oder

3. sofern der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat und sein Aufenthalt im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht länger als ein Jahr andauert,

a) ein im Wohnsitzstaat amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern oder

b) ein internationales Zertifikat im Sinne der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart, sofern diese Resolution im Wohnsitzstaat angewendet wird.


Die Schweiz gehört zweifelsohne zu den Rheinuferstaaten...
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Alt 09.10.2018, 13:38
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ein Italiener (kein Rheinuferstaat) dürfte auf dem Neckar (für deutsche ab 15PS Führerscheinpflichtig) mit 40PS Führerscheinfrei fahren da in Italien erst ab 40PS ein Führerschein vorgeschrieben ist.
da hier §5 Abschnitt 1 greift.

auf dem Rhein dürfte er nicht fahren da für den Rhein dann §5 Abschnitt 3 a und b greift... hier benötigt er ab 5PS den Italienischen Führerschein....
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Alt 09.10.2018, 13:55
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Zitat:
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ein Italiener (kein Rheinuferstaat) dürfte auf dem Neckar (für deutsche ab 15PS Führerscheinpflichtig) mit 40PS Führerscheinfrei fahren da in Italien erst ab 40PS ein Führerschein vorgeschrieben ist.
da hier §5 Abschnitt 1 greift.

auf dem Rhein dürfte er nicht fahren da für den Rhein dann §5 Abschnitt 3 a und b greift... hier benötigt er ab 5PS den Italienischen Führerschein....
Interprätationswürdig. Da heißt es sinngemäss: daß dann ein amtlich vorgeschriebener Führerschein des Heimatlandes notwendig ist. Für eben diese 8 PS ist in dem Heimatland aber gar kein amtlich vorgeschriebener Führerschein notwendig. Aber lassen wir es gut sein, unser schweizer Kollege soll bei der Waschpo in Karlsruhe anrufen und nachfragen. Wir beide dürfen eh auf dem Rhein fahren
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  #73  
Alt 09.10.2018, 14:06
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Interprätationswürdig. Da heißt es sinngemäss: daß dann ein amtlich vorgeschriebener Führerschein des Heimatlandes notwendig ist. Für eben diese 8 PS ist in dem Heimatland aber gar kein amtlich vorgeschriebener Führerschein notwendig. Aber lassen wir es gut sein, unser schweizer Kollege soll bei der Waschpo in Karlsruhe anrufen und nachfragen. Wir beide dürfen eh auf dem Rhein fahren
da steht ganz klar das der Befähigungsnachweis erforderlich ist..... wenn die Leistung mehr als 3,68KW beträgt....

also unabhängig was im Heimatland für eine PS grenze ist...

ist im Prinzip wie in Kroatien.. da darfst du auch nicht mit 15PS Führerschein frei fahren... dort wird der Befähigungsnachweis des Heimatlandes gefordert ab 1PS
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Sind denn die Wellen eines Rheinfrachtschiffes grösser als die Bugwelle eines grösseren Sportbootes das gerade so zwischen Verdränger und Gleiter-Modus fährt? Kaum.
Als Merwede Fahrer habe ich eine andere meinung.
Die grosse normalen Frachter sind meistens nicht das Problem, es sind die sehr grossen Schubverbande von Thyssen und die kleinere 'Wasser Taxi' Schiffe die inder nahe von Gorinchem und Dordrecht herum fahren, von wem ich mal Wellen von 1.5m gesehen habe ....
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Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #75  
Alt 10.10.2018, 18:21
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Ich hol dann mal Chips und Erdnüsse.

Der eine Aspekt ist. Führerschein pflicht oder nicht. Der andere ist wohl der Gute Rat das Wissen und die Kenntnisse über die Schifffahrt auf den Gewässern zu besitzen und zu beherschen damit man sich selbst und andere nicht gefährdet und dies mit einen betsehen der entsprechenen Prüfung zu bezeugen. Vorallem auf dem Rhein.

Meine Meinung
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Freundliche Grüsse
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