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  #51  
Alt 03.03.2021, 10:21
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Nein, Du wirst kielgeholt und standrechtlich erschossen, solltest Du Dich auf See wagen.

Ach ne, war nur ein Scherz.

Du darfst damit auf See, ganz einfach so. Idealerweise mit Flagge.

Grüße

Matthias.
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  #52  
Alt 03.03.2021, 10:24
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Aber einen Nachweis in den Papieren an Bord mitzuführen kann ja nicht schaden. Wenn du morgens bei Schietwetter um drei Uhr vom Zoll in der Schleuse aufgebracht wirst kannst du ja gerne mit dem Zoll versuchen in einer dir nicht verständlichen Sprache innerhalb der EU zu diskutieren.... die werden plötzlich kein Englisch können und der Hinweis das sie Beweispflichtig wären wird auch nur zu deren Erheiterung beitragen aber garantiert nicht zur Lösung des Problems.
Wenn man sowas hat ... es gibt viele bootsbesitzer die keinen haben...
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Gruß Volker
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  #53  
Alt 03.03.2021, 10:25
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Zitat:
Zitat von ichnunmal Beitrag anzeigen
Um die Sache nochmal aufzugreifen bezüglich der Bezeichnung. Sorry das ich diesen Thread nutze noch einmal eine Frage.
Ich habe ein kleines Sportboot. 6m.
Habe es beim WSA zugelassen und ein amtliches Kennzeichen auf beiden Seiten.

Darf ich damit jetzt auf See? Ich habe weder einen Namen fürs Boot noch einen Heimathafen. Weder im Kopf noch am Boot angebracht?
Danke für eure fachlichen Antworten.
Gruß
Florian
Ja darfst du.. der Heimathafen reicht nur in deutschem Hoheitsgebiet... in anderen Ländern z.b. Kroatien ist zwingend ein Kennzeichen vorgeschrieben... da muss man sich informieren... aber Kennzeichen ist immer gut
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  #54  
Alt 03.03.2021, 10:46
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Kennzeichen hat er ja auf beiden Seiten.
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Liebe Grüße, jetzt wieder von der Lahn, Roland

Geändert von Käpt'n Rook (03.03.2021 um 15:08 Uhr)
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  #55  
Alt 03.03.2021, 11:14
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Zitat:
Zitat von Käpt'n Rook Beitrag anzeigen
Einen Namen brauchst du, wenn du z.B. ein Funkgerät anmelden möchtest.

Nein.
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Hier stand mal mein Name.
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  #56  
Alt 03.03.2021, 17:43
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@Ostfriesen;
Was schreibst du hier in den Antrag auf Frequenzzuteilung unter Name? Geht das auch ohne?

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Antrag.jpg
Hits:	105
Größe:	61,8 KB
ID:	913257
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Liebe Grüße, jetzt wieder von der Lahn, Roland
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  #57  
Alt 03.03.2021, 18:28
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Zitat:
Zitat von Käpt'n Rook Beitrag anzeigen
@Ostfriesen;
Was schreibst du hier in den Antrag auf Frequenzzuteilung unter Name? Geht das auch ohne?

Anhang 913257

Jahaaa.
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Hier stand mal mein Name.
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  #58  
Alt 03.03.2021, 19:19
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Guhut
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  #59  
Alt 03.03.2021, 19:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
MwSt Nachweis ist nicht mehr erforderlich... steht weiter oben klar... Wenn ein amtliches Kennzeichen oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen am Boot ist ist damit schon der Nachweis erbracht das das boot gemeinschafttsware ist... alles andere muss der zoll beweisen
Sagt wer? Quellen, Gerichtsurteile, Gesetze?

Einfach was nachsabbeln ist kein Beweis. Ein Kennzeichen bekomme ich beim ADAC via E-Mail!

Woraus erwächst denn da der Nachweis einer ordentlichen Einführung (CE) U N D Versteuerung eines US Amerikanischen Bootes in die EU?

Bitte keine Verweise auf irgendwelche Bootsmagazine oder Blogs.

Danke!

Gruß,
Udo
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  #60  
Alt 03.03.2021, 19:42
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Woraus erwächst denn da der Nachweis einer ordentlichen Einführung (CE) U N D Versteuerung eines US Amerikanischen Bootes in die EU?
Udo, entweder kümmert sich der Spediteur um die ordnungsgemäße Verzollung, oder du musst dich als Importeur in den Zollhafen begeben und dort das Boot auslösen. Anders bekommst du es gar nicht (Ich nehme den Seeweg mal aus).

Übrigens, wenn du dein Boot selbst einführst: Der Abgabenbescheid vom Zoll ist ein Witz. Da steht als Verzollungsgegenstand nur z.B.: "Boot Rinker 270" und fertig! Keine HIN Nummer, Baujahr und dergleichen!
__________________
Gruß Holger
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  #61  
Alt 03.03.2021, 20:09
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Udo, entweder kümmert sich der Spediteur um die ordnungsgemäße Verzollung, oder du musst dich als Importeur in den Zollhafen begeben und dort das Boot auslösen. Anders bekommst du es gar nicht (Ich nehme den Seeweg mal aus).

Übrigens, wenn du dein Boot selbst einführst: Der Abgabenbescheid vom Zoll ist ein Witz. Da steht als Verzollungsgegenstand nur z.B.: "Boot Rinker 270" und fertig! Keine HIN Nummer, Baujahr und dergleichen!
Was hat den ein Spediteur damit zu tun???

Also, erstmal ist das obige alles unerheblich und nichtssagend. Wenn ich ein Boot selbst und höchst persönlich Importiere werde ich auch die Entsprechende Verzollung und auch CE Nachzertifizierung hinbekommen. Dan habe ich auch die entsprechenden Nachweise.

Aber darum geht es doch garnicht.

Sondern darum dass ich keinen Container aus Rotterdamm aufgemacht habe und das Boot ins Wasser geworfen habe und es nun durch die Gegend schipper und jetzt das Boot als Versteuert Weiterverkaufen kann ohne jeglichen Nachweis über eben G E N A U Diese. Nennt sich T2L Formblatt mit Sichtvermerk (HIN und Motornummer). In der HIN ist alles augeschlüsselt, Hersteller, Seriennummer, Modelljahr und Baujahr mit Monat.

Warum gebt ihr denn keine Urteile, Verordnungen oder der gleichen wieder?

Ich bin jetzt raus bis hier mal fundiertes Wissen anhand von Quellen kommt.

Gruß,
Udo
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  #62  
Alt 03.03.2021, 20:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn man sowas hat ... es gibt viele bootsbesitzer die keinen haben...
Das bedeutet aber nicht dass man ihn nicht braucht nur weil viele keinen haben. Die EU Länder haben alle samt andere Wege diese Steuer beizutreiben. Wer keinen Nachweis hat, sollte immer damit rechnen Arg zur Kasse gebeten zu werden.

Wünschen tu ich das natürlich keinem!

Gruß,
Udo
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  #63  
Alt 03.03.2021, 20:38
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Genau eine solche Diskussion wollte ich hier nicht haben, deshalb heißt der Faden auch "Praxiserfahrungen: MwST-Nachweis beim Bootsurlaub in NL".
Die Diskussion ist nicht neu, da gibts schon mehrere Trööts, - jeder hat einen anderen Link oder Hinweis. Die einen wissen was, die anderen ahnen was und manche haben schon was erlebt.

An die ging meine Frage. Unabhängig was jetzt irgendwo steht:

Wer ist in Friesland bei Kontrollen schon nach dem MwST-Nachweis gefragt worden und wie lief das?

Das allein war Ziel dieses Fadens. einige haben sich ja auch diesbezüglich geäußert und bis auf einen (mit besonderen Umständen) wurde keiner von ihnen danach gefragt.

Seid so gut und diskutiert alles andere woanders.
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  #64  
Alt 03.03.2021, 20:55
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Was hat den ein Spediteur damit zu tun???

Also, erstmal ist das obige alles unerheblich und nichtssagend. Wenn ich ein Boot selbst und höchst persönlich Importiere werde ich auch die Entsprechende Verzollung und auch CE Nachzertifizierung hinbekommen. Dan habe ich auch die entsprechenden Nachweise.

Aber darum geht es doch garnicht.

Sondern darum dass ich keinen Container aus Rotterdamm aufgemacht habe und das Boot ins Wasser geworfen habe und es nun durch die Gegend schipper und jetzt das Boot als Versteuert Weiterverkaufen kann ohne jeglichen Nachweis über eben G E N A U Diese. Nennt sich T2L Formblatt mit Sichtvermerk (HIN und Motornummer). In der HIN ist alles augeschlüsselt, Hersteller, Seriennummer, Modelljahr und Baujahr mit Monat.

Warum gebt ihr denn keine Urteile, Verordnungen oder der gleichen wieder?

Ich bin jetzt raus bis hier mal fundiertes Wissen anhand von Quellen kommt.

Gruß,
Udo
1. Ich bin überzeugt, das du noch nie einen Einfuhrabgabenbescheid für ein importiertes Boot gesehen hast (Ich habe einen kompletten Fall vor mir liegen).

2. Ich bezweifle, das deine Rinker in ein Container passt! (Oder ist die unter 2,35 m?)

3. Die Zollabwicklung kann sehr wohl beim Versandunternehmen dazu gebucht werden (vollkommen egal, ob es sich um Autos, Boote oder nur ein Handy handelt. UPS regelt z.B. alles)

4. Ein geeigneter Mehrwertsteuernachweis ist kein Beleg dafür, das jemals eine Steuer entrichtet wurde!

5. Quellen! Ich drehe den Spieß um, zeig mir in den deutschen Steuergesetzen, das man für ein (z.B.) 30 Jahre altes Boot Zahlungsnachweise für die entrichtetet Mehrwertsteuer mitführen muss.

Ich empfehle die Lektüre des § 169 AO. Die Festsetzungsfrist für Einfuhrabgaben beträgt 4 Jahre. Bei Steuerhinterziehung 10 Jahre. Danach tritt Verjährung ein.
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Gruß Holger

Geändert von waterfront (03.03.2021 um 21:07 Uhr)
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  #65  
Alt 03.03.2021, 21:06
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
1. Ich bin überzeugt, das du noch nie einen Einfuhrabgabenbescheid für ein importiertes Boot gesehen hast (Ich habe einen kompletten Fall vor mir liegen).
Was soll dass denn heissen? Kennst du mich persönlich oder kannst du hellsehen? Was du vor dir hast ist deine Sache.
Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
2. Ich bezweifle, das deine Rinker in ein Container passt! (Oder ist die unter 2,35 m?)
Ich weiss nicht wie du immer auf mein Boot schliesst. Ist das Hilflosigkeit?
Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
3. Die Zollabwicklung kann sehr wohl beim Versandunternehmen dazu gebucht werden (vollkommen egal, ob es sich um Autos, Boote oder nur ein Handy handelt. UPS regelt z.B. alles)
Ja toll. Mache ich fast wöchentlich. Aber ohne EORI Nummer lachen die dich wahrscheinlich aus.
Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
4. Ein geeigneter Mehrwertsteuernachweis ist kein Beleg dafür, das jemals eine Steuer entrichtet wurde!
Ach nein? Warum? Weil ein windiger Händler den vielleicht nicht abführt? Das ist nicht mein Problem!!!
Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
5. Quellen! Ich drehe den Spieß um, zeig mir in den deutschen Steuergesetzen, das man für ein (z.B.) 30 Jahre altes Boot Zahlungsnachweise für die entrichtetet Mehrwertsteuer mitführen muss.

Ich suche mal die Gesetzte raus.
Sag mal willst du mich veräppeln oder was? Weisst du eigentlich worum es hier geht? Wo ist denn das Baujahr eines Bootes mit dem Inverkehrbringen im Verhältnis? Werden nur neue Boote in deinem Universum importiert?

Ich sehe dass du nicht die geringste Ahnung von dem hast worum es im Grunde geht.

Ich bin hier raus. Ich lebe nach dem Motto "Don't feed the Birds".

Tüss.
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  #66  
Alt 03.03.2021, 21:12
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Was soll dass denn heissen? Kennst du mich persönlich oder kannst du hellsehen? Was du vor dir hast ist deine Sache.

Ich weiss nicht wie du immer auf mein Boot schliesst. Ist das Hilflosigkeit?

Ja toll. Mache ich fast wöchentlich. Aber ohne EORI Nummer lachen die dich wahrscheinlich aus.

Ach nein? Warum? Weil ein windiger Händler den vielleicht nicht abführt? Das ist nicht mein Problem!!!


Sag mal willst du mich veräppeln oder was? Weisst du eigentlich worum es hier geht? Wo ist denn das Baujahr eines Bootes mit dem Inverkehrbringen im Verhältnis? Werden nur neue Boote in deinem Universum importiert?

Ich sehe dass du nicht die geringste Ahnung von dem hast worum es im Grunde geht.

Ich bin hier raus. Ich lebe nach dem Motto "Don't feed the Birds".

Tüss.
Nochmal! Das Stichwort heißt Verjährung. Paragraph 169 AO.
Und das ist kein Grund unhöflich zu werden.
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Gruß Holger
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  #67  
Alt 03.03.2021, 21:16
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Nochmal! Das Stichwort heißt Verjährung. Paragraph 169 AO.
Und das ist kein Grund unhöflich zu werden.
Ich bin nicht unhöflich. Lies deinen Link mal richtig. Das Stichwort ist Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben nach TARIC. Die Abgaben Ordnung ist für den Zoll unerheblich. Nix Verjährung.

"vier Jahre
für Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union sind."


So genug für heute.

Hab nicht vor dich oder wen auch immer zu beleidigen. Wenn wir aber nicht vom selben reden dann macht es für mich keinen Sinn dir was begreiflich zu machen.

Cu.

Geändert von NIDO (03.03.2021 um 21:23 Uhr)
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  #68  
Alt 03.03.2021, 21:27
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Udo, wenn du ein Nachweis hast, ich übrigens auch, ist doch alles easy.
Nur in Deutschland wird dich niemals eine öffentliche Stelle danach fragen 😉
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Gruß Holger
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  #69  
Alt 04.03.2021, 15:31
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Trotz aller Hitzigkeit der Diskussion, warum sollte sich in NL jemand dafür interessieren, ob für das in D zugelassene Boot jemals USt gezahlt worden ist. In deren Kassen fließt das doch nicht.

Schon eher könnte eine deutsche Behörde danach fragen, aber da die Beweispflicht bei den Behörden liegt, sehe ich da auch kein großes Problem.

Ich habe aber tatsächlich immer die Originalrechnung des Erstkäufers bei mir, der MWSt berechnet bekommen hatte.
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  #70  
Alt 04.03.2021, 15:44
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Ich kann dir nur sagen warum mich diese Frage bewegt hat:
Wen du z.B. googelst was man als deutscher auf dem Boot in NL mitführen sollte, dann findest du auf vielen Seiten (u.a.beim ADAC) den Hinweis auf den besagten Nachweis.
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  #71  
Alt 04.03.2021, 15:45
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Zitat:
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Udo, wenn du ein Nachweis hast, ich übrigens auch, ist doch alles easy.
Nur in Deutschland wird dich niemals eine öffentliche Stelle danach fragen 😉
Das ist nocht richtig, wir hatten im Hafen von Ueckermünde eine Zollkontrolle und der Zöllner hat sich auch meinen MwSt Nachweis angesehen.
War alles easy ich weiß auch nicht ob er was gesagt hätte wenn ich nichts gehabt hätte.
Das ganze als PDF auf dem Smartphone, originale wollte der von nichts sehen.
Ich finde es Grundsätzlich bei neueren Booten von außerhalb de EU einen Nachweis miführt.
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