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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #176  
Alt 31.01.2020, 08:38
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
....Was mal noch interessant wäre herauszufinden: Mit welchem Zugmaul wurde der 3650kg Trailer als Baumuster vorgeführt? Immerhin ist das Zugmaul mit Prägung darauf für 3500kg zugelassen. Könnte sein, dass dort ein Graubereich ist. Wie wir wissen, war mal ein Zugmaul für 3650kg im Katalog gelistet, dann wieder verschwunden. Aktuell werden gemäss Foto 3500kg-Teile verbaut. Wie rechtens das ist?
Wenn in den techn. Datenblättern die Kupplung für zGG 3500kg angegeben ist, dann dürfte ein Trailer, an dem diese Kupplung montiert ist, nicht für 3,65t zGG zugelassen werden können. Wenn drinsteht "Für Anhängelast 3,5t" dann wäre es wieder ok.

Gruß Axel
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  #177  
Alt 31.01.2020, 23:00
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Aber reale Bekanntschaft zwischen einem österreichischen Wiegepolizisten und dem 3,65t Hänger-Gespann hat es noch nicht gegeben oder hat schon einer von euch diese Erfahrung machen dürfen bzw müssen?
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  #178  
Alt 01.02.2020, 05:29
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Vorausgesetzt wir leben in einem Rechtsstaat: die Aussagen der anderen Trailerhersteller scheinen mir faule Ausreden zu sein. Das Gesetz ist ja normal für alle gleich. Jeder kann doch seinen Selbsbautrailer für 3650kg beim TÜV zulassen.
Solange alle Komponenten für das Gewicht ausgelegt sind, juckt das ja keinen. Dass SIGMA trickst, ist eher unwahrscheinlich.

Was mal noch interessant wäre herauszufinden: Mit welchem Zugmaul wurde der 3650kg Trailer als Baumuster vorgeführt? Immerhin ist das Zugmaul mit Prägung darauf für 3500kg zugelassen. Könnte sein, dass dort ein Graubereich ist. Wie wir wissen, war mal ein Zugmaul für 3650kg im Katalog gelistet, dann wieder verschwunden. Aktuell werden gemäss Foto 3500kg-Teile verbaut. Wie rechtens das ist?
Denke die 3650Kg sind selbst eingeschlagen[emoji850]
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #179  
Alt 03.02.2020, 12:33
Thomas S Thomas S ist gerade online
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Ich habe auch einen Nachteil entdeckt. Ich hätte gerne einen weißen Trailer und umlackieren ist schlecht möglich wegen der Alu Beschichtung..
Also falls jemand Interesse an einem schwarzen Sigma 3650 hat würde ich mir überlegen den abzugeben..
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Gruß Thomas S

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  #180  
Alt 04.02.2020, 20:30
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Scandthomas Scandthomas ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Leider nicht vollständig zitiert, habe selber davor geschrieben "ich glaube,,"
Aber, diese Lücke zwischen den 3,5t und der Einbeziehung der Stützlast und damit 3,65 t, stammt ja aus der EU. Die Schweiz will das EU Recht zwar möglichst umsetzen, muss sie aber nicht.
Ich hab jetzt keine Lust, die gesamte Schweizer Fahrzeugverordnung durchzulesen, hab mal das hier gefunden klick
Interessant ist der Punkt Bremsen

Ich will hier gar nicht recht haben, nur sollte sich jeder, der mit einem >3,5t Hänger an einer Kugelkopfkupplung durch die Schweiz will, egal ob voll geladen oder nicht, vorher verbindlich informieren, ob das legal ist.

Wenn nicht, gehts nämlich nicht mehr um ein paar Prozent Übergewicht sondern um das Führen einer unzulässigen Fahrzeugkombination, und da rettet keine Waage.
Billi hat´s ja oben schon geschrieben, den genauen Wortlaut so nachfragen
Vielleicht darf ich als CH etwas dazu sagen?
In dem schweizerischen Strassenverkehrsrecht, dürfen Anhänger mit einer Einkreis-Bremse und Kugelkopfkupplung bis maximal 3500 kg zugelassen und betrieben werden.
Ab 3500 Kg wird eine getrennte Zweikreisbremse verlangt.
In der CH gibt es durchaus SUV, die mit 2 Kreis Druckluftbremsen nachgrüstet werden können, welche bis zu 10 Tonnen je nach Fahrzeug und Bauweise aufgerüstet werden können. Die Fahrzeuge haben dann zum Beispiel eine Rockingerkupplung.
Vogels Offroads ist dafür bekannt und der heimliche US Imorteur, von Karl Geiger <BOSS of Bigblocks>
http://www.offroads.ch/


Man darf in der CH einen Sigma Trailer 3650 Kg bis zu 3500 kg betreiben. Das bedeutet jedoch nicht das man auch 3650 Kg Gesammtgewicht ausnutzen darf. Man darf beispielsweise einen leeren 3500 Kg Trailer mit einen Fahzeug das 2000 Kg zuglast zugelassen ist betreiben. massgeblich ist dass der Trailer dann nur bis maximal 2000 Kg beladen ist.
Bei 3500 KG auf der Waage ist Schluss mit Lustig. Es gilt eine Tolleranz von 3 %. Darüber bleibt man stehen. die Bussen beginnen jedoch bereits bei 1% Überschreitung.

Kurzum kann man eine Sigmatrialer der für 3650 Kg geeignet ist in der CH lediglich für 3500 Kg zulassen. Er wird also vom Strassenverkehrsamt abgelastet. Der EU bürger muss dafür sorgen, dass Trotz deutescher Zulassung von 3650 KG lediglich 3500 KG am Hacken hängen.

Genau so mit der 100 km/Zulassung der Fahrer in der CH ab 80 km/H gebüsst wird. Wer mit 100 erwischt wird muss nach Abzug von 5-7 Km/ Tolleranz mit einer Busse von CHF 400.- rechnen

Ich hoffe ich konnte einigermassen die richtige Auskunft erteilen. Ich selbst habe schon zwei Sigmatrailer in die CH importiert, daher mein Erfahrungsschatz
__________________
Freundliche Grüsse
www.bootsservice-roth.ch

Geändert von Scandthomas (04.02.2020 um 20:40 Uhr)
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  #181  
Alt 04.02.2020, 21:46
kurz kurz ist offline
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Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen
Es gilt eine Tolleranz von 3 %. Darüber bleibt man stehen. die Bussen beginnen jedoch bereits bei 1% Überschreitung.
Das klingt irgendwie nach Widerspruch. Meines Wissens sind eben 3% Messtoleranz in der CH.
Dann fallen die ersten 100.-- Franken Busse an. Die sich dann noch steigern können. Etwas absurd finde ich, dass bei der Stützlast es keine Busse gibt. Theoretisch ab 10% Übergewicht zum Stadthalter. Das ist natürlich Erbsenzählerei...

Wobei man auch sagen muss: Bei einem 3500kg-Hänger wären man mit plus 3% schon mal bei 3600kg... Wenns dann nur noch bei den 50kg bleiben würde... Wie schon oben mal gesagt wurde, schaut man auch noch, ob die Achsen/Reifen was aushalten. Klar, am einfachsten ist Umladen. Frau stehen lassen und dafür das Bier ins Auto...
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  #182  
Alt 05.02.2020, 06:28
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Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen
Vielleicht darf ich als CH etwas dazu sagen?
In dem schweizerischen Strassenverkehrsrecht, dürfen Anhänger mit einer Einkreis-Bremse und Kugelkopfkupplung bis maximal 3500 kg zugelassen und betrieben werden.
Ab 3500 Kg wird eine getrennte Zweikreisbremse verlangt.
In der CH gibt es durchaus SUV, die mit 2 Kreis Druckluftbremsen nachgrüstet werden können, welche bis zu 10 Tonnen je nach Fahrzeug und Bauweise aufgerüstet werden können. Die Fahrzeuge haben dann zum Beispiel eine Rockingerkupplung.
Vogels Offroads ist dafür bekannt und der heimliche US Imorteur, von Karl Geiger <BOSS of Bigblocks>
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Man darf in der CH einen Sigma Trailer 3650 Kg bis zu 3500 kg betreiben. Das bedeutet jedoch nicht das man auch 3650 Kg Gesammtgewicht ausnutzen darf. Man darf beispielsweise einen leeren 3500 Kg Trailer mit einen Fahzeug das 2000 Kg zuglast zugelassen ist betreiben. massgeblich ist dass der Trailer dann nur bis maximal 2000 Kg beladen ist.
Bei 3500 KG auf der Waage ist Schluss mit Lustig. Es gilt eine Tolleranz von 3 %. Darüber bleibt man stehen. die Bussen beginnen jedoch bereits bei 1% Überschreitung.

Kurzum kann man eine Sigmatrialer der für 3650 Kg geeignet ist in der CH lediglich für 3500 Kg zulassen. Er wird also vom Strassenverkehrsamt abgelastet. Der EU bürger muss dafür sorgen, dass Trotz deutescher Zulassung von 3650 KG lediglich 3500 KG am Hacken hängen.

Genau so mit der 100 km/Zulassung der Fahrer in der CH ab 80 km/H gebüsst wird. Wer mit 100 erwischt wird muss nach Abzug von 5-7 Km/ Tolleranz mit einer Busse von CHF 400.- rechnen

Ich hoffe ich konnte einigermassen die richtige Auskunft erteilen. Ich selbst habe schon zwei Sigmatrailer in die CH importiert, daher mein Erfahrungsschatz

Danke Thomas,

das deckt sich somit mit der Aussage vom Strassenverkehrsamt Graubünden, die ich 2017 bekommen habe und widerspricht somit auch der Aussage von Sigma, dass es möglich wäre, einen 3,65t legal in der CH zuzulassen. Dass man als EU-ler mit dem 3,65er durch die CH fahren darf, da wäre dann die Aussage von Sigma wieder korrekt, Sigma verschweigt dann aber, dass der 3,65er nur 3,5t wiegen darf.

Jetzt kann man dann natürlich wieder philosophieren darüber, ob der 3,65er, wenn er angekuppelt ist, nur 3,5t wiegt, weil die Stützlast auf das Auto gerechnet werden und somit wieder alles legal wäre.

Gruß Axel
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  #183  
Alt 05.02.2020, 08:17
kurz kurz ist offline
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Also meines Wissens ist es wirklich so, dass wenn es hart auf hart geht, der Trailer abgekoppelt wird und inkl. Stützlast max 3500kg wiegen darf.

Ein 3650kg Trailer mit nur 3500kg beladen zu fahren, dürfte aber wohl keine Strafe nach sich ziehen.
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  #184  
Alt 05.02.2020, 08:27
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Also meines Wissens ist es wirklich so, dass wenn es hart auf hart geht, der Trailer abgekoppelt wird und inkl. Stützlast max 3500kg wiegen darf.

Ein 3650kg Trailer mit nur 3500kg beladen zu fahren, dürfte aber wohl keine Strafe nach sich ziehen.
ich zitiere mal was oben schon verlinkt wurde

https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post3507601

Zitat: Also nochmal zusammengefasst: Die Summe der Achslasten darf bei Zentralachsanhänger der Typenklasse O2 maximal 3500kg betragen. Diese Anhänger dürfen außerdem mit einer Auflaufbremse ausgerüstet sein und brauchen keine durchgehende Druckluftbremsanlage. Desweiteren gilt nach Artikel 184 Absatz 1 VTS, das die Stützlast von Zentralachsanhängern maximal 10% des Garantiegewichtes betragen darf:

Somit darf ein Zentralachsanhänger der Typenklasse O2 gemäß schweizerischer VTS ein maximales Garantiegewicht von 3888,88 kg (3888,88 -10% = 3500) aufweisen. Dies entspricht der geltenden Regelung in der EU.



Das halte ich für Schlüssig...

das selbe Problem hatten wir damals als es um diese Sache für die EU ging... die Begriffe und ihre Zuordnung sind manchmal schwierig für Laien...
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  #185  
Alt 05.02.2020, 09:29
kurz kurz ist offline
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Ich kann mir gut vorstellen, dass billi recht hat. In einem rechtlichen Sinne.

Allerdings kenne ich die Handhabung so wie es Scandthomas dargelegt hat.

Nur: Warum hat sich hier im BF kein einziger Schweizer geoutet, der einen PKW-Trailer über 3500kg zugelassen hat? Bedarf wäre sicher da. Das müsste sich doch gerade auch beim Gewerbe rumgesprochen haben. Die haben ja oft Zugwagen, die locker eine Stützlast von 150kg und höher haben.

Ich möchte einfach mal einen Scan sehen von einem PKW-Anhänger, welcher über 3500kg drin stehen hat in der CH.
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  #186  
Alt 05.02.2020, 13:24
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.... wie oft soll der Kram eigentlich noch durchgekaut werden
Ist das eine sogenannte Endlosschleife
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  #187  
Alt 05.02.2020, 13:36
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
.... wie oft soll der Kram eigentlich noch durchgekaut werden

Ist das eine sogenannte Endlosschleife
Es ist doch Winterpause, also total normal.




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  #188  
Alt 19.02.2020, 11:19
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo Welli,

ein kleiner Hinweis zum 3,65ter: Du musst damit jedes Jahr zum TÜV, da zGG über 3,5t. Der 3,65er hat also nicht nur Vorteile.

Die Aussage mit "...aber deren Tüvprüfer würde die 3,65 nicht abnehmen" ist natürlich Nonsens. Der TÜV würde den Hänger schon abnehmen, warum auch nicht. Die nehmen ihn auch als 4-Tonner oder 5-Tonner ab, wenn er hierfür ausgelegt ist. Es müssen eben alle technischen Voraussetzungen erfüllt sein. Ob der dann von einem SUV nach EU-Vorschrift gezogen werden darf, hat nicht der TÜV zu entscheiden, sondern ist ganz normales EU-Strassen-Recht.

Ich hatte damals die Aussage von versch. Herstellern bekommen, dass es eh keinen Unterschied macht, vorausgesetzt, der Hänger ist angekuppelt. Denn die Stützlast wird ja dann dem Auto zugerechnet und somit wäre dann alles gleich wie beim Sigma Ultra, wenn man beim 3,5er genau 150kg Stützlast und 3,5t Achslast hätte. Dass diese Aussage nicht so ganz korrekt ist, ist auch klar, denn der Trailer wird dann trotzdem mit der Achslast + Stützlast im Gesamten belastet und abgekuppelt hat der dann auch 3,65t. Hier sehen die Hersteller auch eine gewisse Grauzone und lassen ihre Trailer eben nur als 3,5er zu. Es wäre ein Leichtes, jeden Trailer als 3,65er zuzulassen, haben ja auch schon andere gemacht (z.B. Ruschmeier), sogar als 3,85er mit 350kg Stützlast. Auch könnte Sigma seinen Eco mit 3,65t zulassen, die Achsen hätten genug Reserve. Dann würde sich der Ultra light aber nicht mehr verkaufen.

Gruß Axel
Hallo Trikeflieger2

Ihre Vermutung zum SIGMA-Trailer ST-3500/eco ist nicht ganz richtig, deshalb hier zur Info:

Zulässig ist z.B. einen SIGMA-Trailer ST-3650/ultralight (zulässige Gesamtmasse 3.650 kg) - z.B. zwecks 100 km/h-Zulassung - vorrübergehend auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg abzulasten und zu einem beliebig späteren Zeitpunkt wieder auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.650 kg aufzulasten.

Nicht zulässig ist jedoch ein SIGMA-Trailer ST-3500/ultralight (oder ST-3500/eco, zulässige Gesamtmasse 3.500 kg) auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.650 kg aufzulasten.

Ein Überschreitung der hier genannten Gewichte ist zu vermeiden, auch um den Haftpflichtversicherungsschutz des betreffenden Fahrzeugs nicht zu gefährden.

Unangenehmen Überraschungen sollten damit vorgebeut sein


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  #189  
Alt 19.02.2020, 11:43
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Liebe Forumsmitglieder,

um das eigentliche Thema "CH" etwas zu verkürzen...

... keiner unserer Kunden hatte - nicht ohne Grund - bisher mit einem SIGMA-Trailer ST-3650/ultralight Probleme in der Schweiz und auch das Schweizer Bundesamt für Straßen ASTRA hat die Zulässigkeit dieses Trailermodells für die Schweiz wiederholt bestätigt

Zitat von dort:

######################
Aufgrund des explizit erwähnten Gesamtgewichts von 3650 kg gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage darauf bezieht, ob der Anhänger als leichter oder schwerer Anhänger (O2 oder O3) zu klassifizieren ist. Massgebend dafür ist die auf das Zugfahrzeug übertragbare Stützlast. Im vorliegenden Fall beträgt diese 150 kg. Daraus resultiert auf den Anhängerachsen ein Gesamtgewicht von 3500 kg und eine Einteilung als leichter Anhänger.
...

Wie bereits beschrieben, dürfen aufgrund des Wiener-Übereinkommens über den Strassenverkehr, ausländische Fahrzeugführer mit ihren Fahrzeugen im internationalen Verkehr der Vertragsstaaten grundsätzlich verkehren. Voraussetzung dazu ist, dass sie die im Anhang 5 des Übereinkommens festgelegten technischen Mindestanforderungen sowie die nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften ihres Immatrikulationslandes erfüllen.
In Anbetracht der Fahrzeugpapiere dürfte dies bei dem in Frage stehenden Anhänger der Fall sein. Des Weiteren, sind die Verkehrsregeln zu beachten.

########################


Eben deshalb hatte ja auch keiner unserer Kunden jemals Probleme in der Schweiz.
Nicht verwechseln mit "Zulassung innerhalb der Schweiz" - die ist nicht überall möglich da "Kantönligeist", jeder Kanton hat da seine Eigenheiten...




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  #190  
Alt 19.02.2020, 12:01
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Zitat:
Zitat von Süd West Marine Beitrag anzeigen
Hallo Trikeflieger2

Ihre Vermutung zum SIGMA-Trailer ST-3500/eco ist nicht ganz richtig, deshalb hier zur Info:

Zulässig ist z.B. einen SIGMA-Trailer ST-3650/ultralight (zulässige Gesamtmasse 3.650 kg) - z.B. zwecks 100 km/h-Zulassung - vorrübergehend auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg abzulasten und zu einem beliebig späteren Zeitpunkt wieder auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.650 kg aufzulasten.

Nicht zulässig ist jedoch ein SIGMA-Trailer ST-3500/ultralight (oder ST-3500/eco, zulässige Gesamtmasse 3.500 kg) auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.650 kg aufzulasten.

Ein Überschreitung der hier genannten Gewichte ist zu vermeiden, auch um den Haftpflichtversicherungsschutz des betreffenden Fahrzeugs nicht zu gefährden.

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  #191  
Alt 19.02.2020, 12:09
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Zitat:
Zitat von Süd West Marine Beitrag anzeigen
Hallo Trikeflieger2

Ihre Vermutung zum SIGMA-Trailer ST-3500/eco ist nicht ganz richtig, deshalb hier zur Info:

Zulässig ist z.B. einen SIGMA-Trailer ST-3650/ultralight (zulässige Gesamtmasse 3.650 kg) - z.B. zwecks 100 km/h-Zulassung - vorrübergehend auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg abzulasten und zu einem beliebig späteren Zeitpunkt wieder auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.650 kg aufzulasten.

Nicht zulässig ist jedoch ein SIGMA-Trailer ST-3500/ultralight (oder ST-3500/eco, zulässige Gesamtmasse 3.500 kg) auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.650 kg aufzulasten.

Ein Überschreitung der hier genannten Gewichte ist zu vermeiden, auch um den Haftpflichtversicherungsschutz des betreffenden Fahrzeugs nicht zu gefährden.

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Hallo,

so habe ich das auch nie behauptet. Sigma hätte den Eco aber genauso offiziell für zGG 3,65t zulassen können wie den Ultra eben auch, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt wären. Die Achsen haben ja die erforderliche Traglast, der Rahmen müsste eben auch mitspielen. Und wenn er das täte, dann wäre der Zulassungsprozess identisch wie beim 3,65er-Ultra.
Ob das dann firmenpolitisch gewollt ist oder nicht, um den teureren Alutrailer verkaufen zu können, ist eine anderes Sache.

Gruß Axel
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  #192  
Alt 19.02.2020, 12:19
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Schade das zur Durchfahrt der Schweiz mit 3650kg am Haken keine Äußerung kam.
Kam doch direkt danach
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  #193  
Alt 19.02.2020, 12:20
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Oh das hatte sich überschnitten
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  #194  
Alt 19.02.2020, 12:33
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

so habe ich das auch nie behauptet. Sigma hätte den Eco aber genauso offiziell für zGG 3,65t zulassen können wie den Ultra eben auch, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt wären. Die Achsen haben ja die erforderliche Traglast, der Rahmen müsste eben auch mitspielen. Und wenn er das täte, dann wäre der Zulassungsprozess identisch wie beim 3,65er-Ultra.
Ob das dann firmenpolitisch gewollt ist oder nicht, um den teureren Alutrailer verkaufen zu können, ist eine anderes Sache.

Gruß Axel
.... wieso baust du eigentlich keine Trailer ?
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  #195  
Alt 19.02.2020, 15:19
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
.... wieso baust du eigentlich keine Trailer ?
Warum sollte ich? Gibt doch genug Hersteller, die einen 3,65er haben. Warum ich dann auch noch?

Vor allem, was soll der Spruch? Wenn Du Dir den Thread mal richtig durchließt, dann weißt Du auch, um was es eigentlich geht. Dann brauchst Du Dir auch nicht den Kopf dauernd gegen die Wand hauen

Gruß Axel
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  #196  
Alt 19.02.2020, 15:23
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Zitat:
Zitat von Süd West Marine Beitrag anzeigen
Liebe Forumsmitglieder,

um das eigentliche Thema "CH" etwas zu verkürzen...

... keiner unserer Kunden hatte - nicht ohne Grund - bisher mit einem SIGMA-Trailer ST-3650/ultralight Probleme in der Schweiz und auch das Schweizer Bundesamt für Straßen ASTRA hat die Zulässigkeit dieses Trailermodells für die Schweiz wiederholt bestätigt

Zitat von dort:

######################
Aufgrund des explizit erwähnten Gesamtgewichts von 3650 kg gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage darauf bezieht, ob der Anhänger als leichter oder schwerer Anhänger (O2 oder O3) zu klassifizieren ist. Massgebend dafür ist die auf das Zugfahrzeug übertragbare Stützlast. Im vorliegenden Fall beträgt diese 150 kg. Daraus resultiert auf den Anhängerachsen ein Gesamtgewicht von 3500 kg und eine Einteilung als leichter Anhänger.
...

Wie bereits beschrieben, dürfen aufgrund des Wiener-Übereinkommens über den Strassenverkehr, ausländische Fahrzeugführer mit ihren Fahrzeugen im internationalen Verkehr der Vertragsstaaten grundsätzlich verkehren. Voraussetzung dazu ist, dass sie die im Anhang 5 des Übereinkommens festgelegten technischen Mindestanforderungen sowie die nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften ihres Immatrikulationslandes erfüllen.
In Anbetracht der Fahrzeugpapiere dürfte dies bei dem in Frage stehenden Anhänger der Fall sein. Des Weiteren, sind die Verkehrsregeln zu beachten.

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Eben deshalb hatte ja auch keiner unserer Kunden jemals Probleme in der Schweiz.
Nicht verwechseln mit "Zulassung innerhalb der Schweiz" - die ist nicht überall möglich da "Kantönligeist", jeder Kanton hat da seine Eigenheiten...




Wassersportliche Grüße

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Danke für die Antwort. Wenn nun ein 3650kg PKW-Anhänger als "leichter Anhänger" durchgeht, dann hat er wohl nichts mit LKW zu tun, und das Vorführen müsste dann wohl bei 2 Jahren bleiben und nicht auf jährlich wechseln. ODER?
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  #197  
Alt 19.02.2020, 19:15
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Warum sollte ich? Gibt doch genug Hersteller, die einen 3,65er haben. Warum ich dann auch noch?

Vor allem, was soll der Spruch? Wenn Du Dir den Thread mal richtig durchließt, dann weißt Du auch, um was es eigentlich geht. Dann brauchst Du Dir auch nicht den Kopf dauernd gegen die Wand hauen

Gruß Axel
... irgendwie hast du es anscheinend nicht verstanden, wie ich es meinte

Mir musst du nicht erklären, um was es geht. Bin da voll im Bilde .
__________________
Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #198  
Alt 21.02.2020, 09:19
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

so habe ich das auch nie behauptet. Sigma hätte den Eco aber genauso offiziell für zGG 3,65t zulassen können wie den Ultra eben auch, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt wären. Die Achsen haben ja die erforderliche Traglast, der Rahmen müsste eben auch mitspielen. Und wenn er das täte, dann wäre der Zulassungsprozess identisch wie beim 3,65er-Ultra.
Ob das dann firmenpolitisch gewollt ist oder nicht, um den teureren Alutrailer verkaufen zu können, ist eine anderes Sache.

Gruß Axel
Auch diese Vermutung ist nicht richtig.

Unterschied des 3650/ultralight zum 3500/ultralight ist nicht der Rahmen sondern das Fahrwerk (siehe Produktbeschreibung). Auch der 3500/eco hat ein anderes Fahrwerk als der 3650/ultralight.

Wassersportliche Grüße


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  #199  
Alt 21.02.2020, 09:50
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Wie wird der 3650er als LKW-Anhänger eingestuft in D. It jährlichem TÜV?
Wie oben gesagt wurde, wäre er in der CH ein leichter Pkw Anhänger. In D?
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  #200  
Alt 21.02.2020, 09:51
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Wie wird der 3650er als LKW-Anhänger eingestuft in D. It jährlichem TÜV?
Wie oben gesagt wurde, wäre er in der CH ein leichter Pkw Anhänger. In D?
Steht doch dort als pkw Anhänger... nicht als Lkw Anhänger
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