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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.05.2013, 17:39
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Standard Kaufabsicht in NL

Habe da mal eine Frage: Wenn ich mich per Mail mit einem Verkäufer über den Preis einig bin und sage per Mail Ja, zu diesem Preis würde ich das Boot kaufen, ist das schon irgendwie rechtsgültig? Ist ein kleiner NL Händler, erscheint mir nicht sehr seriös.
Natürlich würde ich das Boot erst besichtigen wollen. Seine Bedingung für eine Probefahrt haben mir nicht zugesagt, da er dafür Geld haben wollte. Das Boot liegt an Land, 500€ waren mit aber zuviel Risiko bei Nichtgefallen. Also abgesagt. Jetzt erzählt er mir, ich hätte eine Kaufabsichtserklärung abgegeben und ich müsste das Boot kaufen, da ich in der Mail zugesagt hätte?
Ticken die Uhren anders in NL oder bin ich generell auf dem falschen Dampfer?
__________________
Gruß Harald
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  #2  
Alt 08.05.2013, 17:50
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jogi73 jogi73 ist offline
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Standard

Hallo Harald,
das hört sich nach Ärger an...
Leider kann ich dir diesbezüglich nicht weiterhelfen, aber es wäre gut wenn du hier schreibs wie das ausgegangen ist und wer dieser Händler ist.
Das hört sich jedenfalls auch für mich sehr unseriös an !!!
__________________
Gruß Jörg
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Umweltfreundlich dank Bassantrieb.
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  #3  
Alt 08.05.2013, 17:54
Benutzerbild von Mücke
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Moin Harald

Kannst du mal den Namen des Händlers und seinen Standort nennen ?
Ich hatte schon mal ähnlichen Ärger
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Gruß, Jörg

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  #4  
Alt 08.05.2013, 18:06
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Ohne den Wortlaut der Mails zu kennen wird dir keiner eine Antwort geben können.

Davon ausgehend, dass das niederländische Recht dem deutschen ähnelt kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zu Stande.

Der Händler sagt: Ich verkaufe dir das Boot XY zum Preis von XXXX.
Du sagst: Joo alles klar / Ich nehme an / OK

Und schon ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

Wenn Du ein Gegenangebot machst:

Ich kaufe das Boot für YYYY und der Händler sagt "Joo alles klar" wäre wieder ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

Anders natürlich wenn du irgendwelche Vorbehalte einbaust.

"Ich kaufe das Boot erst wenn es mir nach einer Probefahrt immer noch zusagt"

Dann kein Kaufvertrag.

Hier könnte dir eventuell auch das Widerrufsrecht (312 d BGB) helfen, das ist die Umsetzung einer EU Richtlinie und sollte sich auch im niederländischen Recht wiederfinden lassen.

Gruß
Chris
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  #5  
Alt 08.05.2013, 18:15
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Solche Kaufzusagen, wie hier von Chris beschrieben sind auf den einschlägigen niederländischen Börsen wie z.B. Marktplaats ganz normal.
Hier werden Gebote abgegeben bis der Verkäufer eins annimmt.
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Gruß, Jörg

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  #6  
Alt 08.05.2013, 18:22
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Bei Marktplaats steht aber auch drin, Gebote sind nicht bindend sondern dienen nur der Kontaktaufnahme wenn einen das Gebot zusagt. Soweit ich das übersetzen konnte.
Das Boot ist eigentlich genau mein Schema, nur liegt es in Zuidholland, zu weit weg. Ich bin erst vom Firmensitz ausgegangen in Hoorn. Und die Bedingungen der Probefahrt haben mir eben nicht gefallen.
__________________
Gruß Harald
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  #7  
Alt 08.05.2013, 18:25
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Hohensteinchen Hohensteinchen ist offline
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Hallo Harald,
hast Du denn klar in Deiner mail geschrieben, daß Du das Boot zwar zu dem vereinbarten Preis nehmen würdest, aber nur, wenn die Probefahrt positiv verlaufen ist?
Dann wäre die positive Probefahrt Bedingung für das Wirksamwerden des Kaufvertrages, denke ich.

Veröffentliche hier dochmal Deine mail mit der Kaufabsicht und das Schreiben des Händlers.
Vielleicht können Dir dann Andere mit ähnlichen Erfahrungen etwas weiterhelfen.
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Herzliche Grüße von Jutta
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  #8  
Alt 08.05.2013, 18:28
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Bei der Anzeige dürfte es sich eher um eine "Invitatio ad offerendum" handeln, d.h. die Einladung an einen Käufer ein eigenes Angebot abzugeben, dass der Verkäufer dann annehmen kann.

Gruß
Chris

P.S.: Die Holländer sind - nach meiner Erfahrung - ziemlich abgezockte Verkäufer. Was da alles in "Gutem Zustand" angeboten und angepriesen wird würde ich teilweise als Sondermüll bezeichnen. Uns hat der Verkäufer bei unserem Motor auch ziemlich belogen, angeblich kaum gefahren und immer selbst gewartet. Später hat sich dann herausgestellt, dass der Motor gar nicht gewartet wurde und offenbar sehr viel gelaufen hat. Preislich war es aber immer noch in Ordnung...

Geändert von Verbraucheranwalt (08.05.2013 um 18:38 Uhr)
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  #9  
Alt 08.05.2013, 18:39
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Wenn Du in deiner mail explizit die Zusage von der Probefahrt abhängig gemacht hast,sehe ich da kein Problem. Die 500 € dafür sind allerdings schon Wucher, und sehr unseriös. Das darf im Normalfall so um die 100 € für's Kranen kosten. Ich würde das dem Händler so mitteilen, und dann abwarten ob tatsächlich seinerseits noch Forderungen kommen. Ich denke, er will dich nur verunsichern.Falls er sich dann tatächlich noch einmal meldet, kommst Du wohl um einen anwaltlichen Rat nicht herum.

Viele Grüße und eine Portion Gelassenheit

Klaus
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  #10  
Alt 08.05.2013, 18:48
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Zitat:
Zitat von Erdbär Beitrag anzeigen
..... über den Preis einig bin und sage per Mail Ja, zu diesem Preis würde ich das Boot kaufen
"Würde kaufen" oder "zu diesem Preis nehme ich es" ist schon ein Unterschied.

"Würde kaufen" ist mit Einschränkungen oder an weitere Bedingungen geknüpft.

Was genau hast Du geantwortet?

Gruß
Mi9chael
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus.
Gruß Michael
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  #11  
Alt 08.05.2013, 18:54
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Einfach nur ein blödes DEAL

Habe aber stets ne Probefahrt angesprochen
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Gruß Harald
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  #12  
Alt 08.05.2013, 19:03
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Mir schweben zwei Dinge im Kopf herum:

1. Holländer haben schon einen historischen Grund jeden Deutschen zu verarschen. Das wird sich in den nächsten 1.000 Jahren auch nicht ändern. Ausnahmen bestätigen die Regel!

2. Die Holländische Sprache ist etwas anders strukturiert als die Deutsche. Man kennt dort z.B. nicht das Wort "Muss", so wie wir es kennen. Ebenso ist es mit dem Konjunktiv. Wenn ich sage "Ich würde" dann heißt das "Ich mache"... Kann sein, dass er etwas anderes, als du meintest, verstanden hat/verstehen wollte.

Eine rechtliche Bewertung traue ich mir nicht zu. Zwar haben wir das gleiche Rechtssystem, aber die Holländer leben ihr bügerliches Zivilrecht sicherlcih anders als wir.

Ich würde ihm, wie oben vorgeschlagen, 100 EUR für die Kranerei anbieten, bzw. das Boot erst in Augenschein nehmen. Wie auch oben schon geschrieben, bedeutet "goode stat" in den NL schon mal "ja, schwimmt noch".

Ansonsten; lass ihn doch kommen. Es ist zwar kein Problem Ansprüche in D durchzusetzen, aber auch das muss in die Hand genommen werden.

Noch eins; wer solches Handeln an den Tag legt, dem werden die Boote bestimmt nicht aus der Hand gerissen. Auch darüber sollte man mal nachdenken.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #13  
Alt 08.05.2013, 19:04
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Angesprochen heisst mündlich heisst keine Beweise.

Und Chris, dann müsste man doch davon ausgehen, daß der Makler ( sollte er zur Abgabe einer solchen KV-Annahme-Erklärung vom Eigentümer berechtigt gewesen sein ) dieses Vertragsangebot tatsächlich durch seine mail angenommen hat, oder ?

Unabhängig davon müsste, denke ich, erst geklärt sein, ob Harald den Abschluß des KV vorher abhängig gemacht vom positiven Ausgang einer Probefahrt.


@ Harald: nun veröffentliche doch mal Dein Schreiben und die mail des Händlers, sonst tappen Alle, die Dir helfen wollen, im Dunkeln. Nu mach mal !
Und veröffentliche doch mal das Angebot des Händlers per link.
__________________
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Herzliche Grüße von Jutta
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  #14  
Alt 08.05.2013, 19:07
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Ich Blödmann habe heute mal mein Postfach aufgeräumt...
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Gruß Harald
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  #15  
Alt 08.05.2013, 19:12
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Die Aussage "zu diesem Preis würde ich es kaufen" ist eine nicht soo eindeutige Zusage.

Aber sagt mal, wie ist es denn mit dem Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ?

Wurde das Boot in Deutschland angeboten oder nur in den Niederlanden ?

Wobei es in NL sicherlich auch ein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge gibt. Genau weiß ich es aber nicht.

W
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keine Sau
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  #16  
Alt 08.05.2013, 19:18
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Wenn du Glück hast, liegt die Mail noch auf dem Server.
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Gruss
Robert
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  #17  
Alt 08.05.2013, 19:23
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Widerrufen habe mal vorsichtshalber mit Hinweis auf §312 Bgb, soll auch hinter den Grenzen gültig sein.
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Gruß Harald
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  #18  
Alt 08.05.2013, 19:23
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Wenn du Glück hast, liegt die Mail noch auf dem Server.
wie komme ich da ran? lief über web.de
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Gruß Harald
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  #19  
Alt 08.05.2013, 19:30
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Zitat:
Zitat von Erdbär Beitrag anzeigen
Widerrufen habe mal vorsichtshalber mit Hinweis auf §312 Bgb, soll auch hinter den Grenzen gültig sein.
Schöner Vaddertach, ich hoffe nur der Widerruf ist innnerhalb der Frist. Mit dem Widerruf hast du nämlich den ürsprünglichen Kaufvertrag indirekt bestätigt.
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Gruss Vestus
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  #20  
Alt 08.05.2013, 19:34
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Nee Nee ist gerade nachweislich 5 Tage alt

Ausserdem gibt es keinen Kaufvertrag sondern nur eine -Ich würde kaufen Erklärung- nach Besichtigung. Und diese Bedingungen der Probefahrt waren eben ausschlaggebend für eine Absage
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Gruß Harald
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  #21  
Alt 08.05.2013, 19:41
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Zitat:
Zitat von Erdbär Beitrag anzeigen
wie komme ich da ran? lief über web.de
Hast du dich auf der Web.de Seite angemeldet?
Oder per Outlook abgerufen?
Log dich mal bei Web.de ein, vielleicht sind sie noch im Papierkorb.
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Gruss
Robert
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  #22  
Alt 08.05.2013, 19:45
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Extra Ordner angelegt, die fliegen gleich raus.
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  #23  
Alt 08.05.2013, 20:07
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Ich bin im Moment, bzw. seit einigen Wochen, in einer ähnlichen Situation, es geht um einen Bootskauf für meine Tochter.

Ein niederländischer Händler inseriert ein Boot auf mehreren Internetplattformen
Ich schreibe Ihn an mit Fragen
Er antwortet halbherzig
Ich schreibe Ihn erneut an mit offenen Restfragen
Er beantwortet diese zeitverspätet zögerlich
Ich bekunde meine Kaufabsicht, wenn alles komplett zur verfügung steht (Boot mit Zubehör und Dokumenten)
Er meldet sich (wieder um Tage verzögert): Dokumente fehlen noch, Zubehör ebenfalls teilweise
Ich schreibe Ihm, ich kaufe erst vor Ort, wenn alles komplett ist...
usw. usw.....

So eiern wir seit 3 Wochen hin und her, das Boot wird seit Januar von Ihm inseriert, ist nicht komplett bei Ihm und die Begleitunterlagen sind ebenfalls noch beim Vorbesitzer.

Ich weiß nicht, wie andere niederländischer Händler arbeiten, dieser hier betreffende ist in meinen Augen unfähig.

Seinen Namen gebe ich gerne für interessierte per PN bekannt, ich möchte hier niemanden öffentlich dikriminieren.

Spaß macht so etwas nicht.
__________________

Gruß Heinz,


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  #24  
Alt 08.05.2013, 20:33
Benutzerbild von doncamillo01
doncamillo01 doncamillo01 ist offline
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Ich kann dir leider auch keine Verbindliche rechtsauskunft geben aber ::::::::
Ich lebe seit 5 Jahren in den Niederlanden und da mußt du was Kaufzusagen oder Vertragszusagen angeht höllisch aufpassen .
Auch was Gerichtskosten u Anwaltskosten angeht mußt du höllisch aufpassen . ich weiß nur eines sicher .
bei uns wollte jemand ein Haus kaufen ,hatte dies mündlich zugesagt, der Verkäufer hatte dafür plötzlich Zeugen . Das war dann ein Hickhack über ein halbes Jahr und endete damit : Der Verkäufer bekam vom Gericht 9000€ zugesprochen weil der Kauf letztendlich nicht zustande kam
Gruß
helmut
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  #25  
Alt 08.05.2013, 20:41
Benutzerbild von doncamillo01
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Bedingungen für eine Probefahrt sollten vorher geklärt sein .
Auch bei mir (Privatmann ) würdest du für die Probefahrt bezahlen müssen. Wenn einer ne Probefahrt machen will würde ich immer folgendes vereinbaren .
Liegt das Boot wie jetzt im Wasser 100€ liegt das Boot im Hafen würde ich die Krankosten vorher in Rechnung stellen .
Natürlich würde ich vereinbaren dass sowohl die 100€ als auch die Krankosten bei einem Kauf verrechnet werden .
Meinst du ich hätte Lust mit jedem für lau ne Probefahrt zu machen geschweige denn für jeden die Krankosten zu übernehmen .
So kannst du einigermaßen die Spreu vom Weizen trennen und die Leute aussortieren die echtes Interesse haben und nicht meinen ; Komm Mama das Wetter ist schön machen wir für Lau ne Bootsfahrt .
Helmut
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