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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 03.09.2007, 20:22
wallerkalle wallerkalle ist offline
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Standard Bootsführerschein / Polen

Hallo...kann mir jemand helfen! Wollte mal wissen ob ich als deutscher in Polen ein Bootsschein/ Küste machen kann.
Wenn ja ist der auch in Deutschland anerkannt?
MfG Wallerkalle

Geändert von wallerkalle (03.09.2007 um 20:44 Uhr)
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  #2  
Alt 03.09.2007, 20:38
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Herzlich Willkommen hier im
Das Thema hätte in Rubrik "Allgemeines zum Boot" gehört, versuch das mal zu verschieben

Der polnische Schein wird für dich als deutscher Staatsbürger keine Gültigkeit hier in Deutschland haben, also mach den deutschen Schein
__________________
Gruß Jörg
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  #3  
Alt 03.09.2007, 20:46
wallerkalle wallerkalle ist offline
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Danke für info. wie verschiebe ich das denn?
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  #4  
Alt 03.09.2007, 20:52
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hi,

machen kannst Du den Führerschein dort. Aber er gilt nur in Polen. Er wird in D nicht anerkannt und auch bei anderen Ländern dürfte die Kombination Deutscher und polnischer Bootsführerschein nicht anerkannt werden.
__________________
Charly
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  #5  
Alt 03.09.2007, 20:53
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von wallerkalle Beitrag anzeigen
Danke für info. wie verschiebe ich das denn?

kannste nicht. Aber ein Moderator wirds schon richten.
__________________
Charly
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  #6  
Alt 03.09.2007, 21:07
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
kannste nicht. Aber ein Moderator wirds schon richten.
Hatte mir eine Auszeit genommen
aber Jörg hat mich mit seiner Meldung
( Meldebutton ) geweckt

Wenn ich schonmal wach bin

HERZLICH WILLKOMMEN IM WALLERKALLE

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #7  
Alt 03.09.2007, 21:12
Benutzerbild von michav8
michav8 michav8 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Herzlich Willkommen hier im
Das Thema hätte in Rubrik "Allgemeines zum Boot" gehört, versuch das mal zu verschieben

Der polnische Schein wird für dich als deutscher Staatsbürger keine Gültigkeit hier in Deutschland haben, also mach den deutschen Schein

Hallo !


Das ist Falsch !!!

Habe extra bei der ,,Entenpolizei'' nachgefragt, dort hatt man sich telefonisch extra noch mal rückversichert.
Ist gültig !


MfG Michael
__________________
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  #8  
Alt 03.09.2007, 21:34
Benutzerbild von Friedel
Friedel Friedel ist offline
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Zitat:
Zitat von wallerkalle Beitrag anzeigen
Hallo...kann mir jemand helfen! Wollte mal wissen ob ich als deutscher in Polen ein Bootsschein/ Küste machen kann.
Wenn ja ist der auch in Deutschland anerkannt?
MfG Wallerkalle
Hallo Wallerkalle, deine Frage kann ich verstehen. Habe sie mir auch mal gestellt.
Motiv? Die Angst vor dem Durchfallen und die Hoffnung, woanders klappts auch mit der Kohle.
Wir, das sind Jan (Sohn, 16J, xxeenn) und ich (Vater, 54J) haben dann eine tolle Woche in Külungsborn in der dortigen Segel- und Bootsschule verbracht (www.wassersport-center.de, Preise für VP und Prüfung echt ok!) - jeden Tag von 09:00-18:00 Schule, Abends auch noch lernen. Von Montag bis Freitag volle Kanne....
Am Samstag haben wir dann in Rostock BEIDE Prüfungen abgelegt (Binnen u See) und alle beide auch bestanden - mit Zähneklappern aber trotzdem mit "links".
Für mich alten Zossen ein unheimlich grenzwertiges Erlebnis, für die VaterSohnBeziehung super und für - jetzt kommts - Einstellung und Wissen auf dem Wasser UNERLÄßLICH!
Unser Trainer Bubi (Supertyp), ein ehemalige Steuermann von einem Minensucher unserer ehemaligen Angstgegner war zusammen mit der Kasernierung mit Gleichleidenden der Schlüssel zum Erfolg und - zum Wissen und der neuen Einstellung zum und auf dem Wasser.
(die knoten kann ich trotzdem nicht mehr)

Lohnt sich also eigentlich wirklich, mal abgesehen davon, dass damit auch den neuen Bundesländern Tourigeld bleibt und nix nach Polen........
__________________
MFG Friedel
Dauercamper in Westerholz/FL-Förde
"Willst du ein Schiff bauen, so rufe nicht die Menschen zusammen, um Pläne zu machen, Arbeit zu verteilen....., sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen endlosen Meer". A.deSaint Exupery
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  #9  
Alt 03.09.2007, 21:35
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Habe extra bei der ,,Entenpolizei'' nachgefragt, dort hatt man sich telefonisch extra noch mal rückversichert.
Ist gültig !
Die Gesetzeslage sieht anders aus:
Sowohl in der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen wie in der Sportboot-
führerscheinverordnung-See ist klar geregelt, dass jemand mit Wohnsitz in
Deutschland auch den jeweiligen hiesigen Führerschein braucht.
Die genauen Bestimmungen kannst Du hier und hier nachlesen.

Wenn Deine lokale Wasserschutzpolizei das großzügig handhabt, freu Dich,
aber darauf verlassen kann sich keiner. Spätestens dann, wenn etwas pas-
siert ist, werden die Dinge aufgedeckt, gerne auch von den Versicherungen,
die meist Regress nehmen können, wenn kein gültiger Führerschein beim
Schiffsführer vorlag.

Belem
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  #10  
Alt 03.09.2007, 23:15
Benutzerbild von Red
Red Red ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
...Die genauen Bestimmungen kannst Du hier und hier nachlesen. ...

Belem
Beide Bestimmungen weisen aber auf eine Ausnahme hin. Bezieht sich die Ausnahme, auf den Zeitpunkt, vor den Beitritt, von Polen in die EU ?

Hat Polen die Ausnahmen abgezeichnet bzw. ein Anerkenntis abgegeben ?

Dann wäre es wieder zulässig, also eine Frage welche an richtiger Stelle einmal erörtert werden sollte. Wer ruft den DSV an ?

MfG Red

PS. Eine polnische Ausbildung muss nicht zwingend schlechter sein !

Geändert von Red (03.09.2007 um 23:17 Uhr)
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  #11  
Alt 04.09.2007, 06:21
wallerkalle wallerkalle ist offline
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morgen.bist du dir sicher.will bald nach altefähr angeln.sonnst muss ich wieder 5 ps fahren. mfg wallerkalle
Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !


Das ist Falsch !!!

Habe extra bei der ,,Entenpolizei'' nachgefragt, dort hatt man sich telefonisch extra noch mal rückversichert.
Ist gültig !


MfG Michael
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  #12  
Alt 04.09.2007, 07:39
Benutzerbild von Red
Red Red ist offline
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So, heute um 08:26 Uhr mit Frau Schneider vom DSV telefoniert

- Keine Gegenseitige Anerkennung - ist die Aussage.

Somit besitzt der polnische Führerschein See/Binnen in Deutschland keine Gültigkeit. Die Scheine gelten somit nur dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und pol. gemedlet ist.
Derzeit ist auch keine Änderung auf EU-Ebene in Sicht. Wobei wir dort fahren dürfen, weil eine vorübergehende Gastregelung gezeichnet wurde, welche auch mit anderen Ländern besteht, wie NL-S-DK etc..

MfG Red

Geändert von Red (04.09.2007 um 07:43 Uhr)
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  #13  
Alt 04.09.2007, 08:11
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KäptnBlaubär KäptnBlaubär ist offline
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Bis jetzt waren alle immer Geil auf den Kroatischen Schein, ist das Out? Ist der Polnische Lappen noch einfacher, mit noch weniger Kenntnisse, zu bekommen?
__________________
Käpt´n Blaubär, der im richtigen Leben Jürgen heißt.
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  #14  
Alt 04.09.2007, 14:51
wallerkalle wallerkalle ist offline
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tag.der ist nur gültig wenn du in D eine nachprüfung machst.mfg wallerkalle
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  #15  
Alt 04.09.2007, 17:39
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Red Beitrag anzeigen
Beide Bestimmungen weisen aber auf eine Ausnahme hin. Bezieht sich die Ausnahme, auf den Zeitpunkt, vor den Beitritt, von Polen in die EU?
Die genauen Bestimmungen, auch zu den Ausnahmen, stehen im Gesetzes-
text. Ich weiß auch nicht mehr als dort steht und was ich dort lesen kann.
Im Grunde geht es darum, vorübergehend hierzulande segelnden Menschen
nicht den deutschen Bestimmungen zu unterwerfen, sondern die Regeln
ihres Heimatlandes anzuerkennen.

Mit der EU hat das alles nichts zu tun.


Zitat:
Hat Polen die Ausnahmen abgezeichnet bzw. ein Anerkenntis abgegeben?
Wir reden doch von deutschem Recht auf deutschen Gewässern. Was soll
Polen diesbezüglich anerkennen?


Zitat:
Eine polnische Ausbildung muss nicht zwingend schlechter sein !
Nein. natürlich nicht, aber polnische Ausbildungen zu polnischen Scheinen
beziehen sich auf polnische Gewässer, deutsche Ausbildungen zu deutschen
Scheinen auf deutsche Gewässer. Gäste sind willkommmen und ihre Heimat-
scheine werden bis zu einem Jahr Aufenthalt in Deutschland anerkannt.

Belem
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  #16  
Alt 07.09.2007, 10:25
wallerkalle wallerkalle ist offline
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Tag.kannst du mir telefon nummer von der entenpolizei senden,will selber mal nachfragen.mfg
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  #17  
Alt 29.10.2014, 17:37
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Weiß jemand, wie es im führerscheinfreiem Bereich aussieht? Für Polen habe ich für Ausländer im Web nur gefunden, dass die "Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes" gültig ist. Das wären also bei uns bis 15 PS führerscheinfrei.
Und die Zulassung des Bootes, also amtliche oder antlich anerkannte Kennzeichen vom WSA? Wird dieses auch in Polen anerkannt? Eigentlich geht es mir nicht direkt um Polen, sondern nur um die Oder, um vielleicht mal bis ins Stettiner Haff zu fahren, also ein Fluss, bei dem zumindest ein Ufer teilweise zu Deutschland gehört.
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  #18  
Alt 29.10.2014, 17:53
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !
Das ist Falsch !!!
Habe extra bei der ,,Entenpolizei'' nachgefragt, dort hatt man sich telefonisch extra noch mal rückversichert.
Ist gültig !MfG Michael
Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
Die Gesetzeslage sieht anders aus:
Sowohl in der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen wie in der Sportboot-
führerscheinverordnung-See ist klar geregelt, dass jemand mit Wohnsitz in
Deutschland auch den jeweiligen hiesigen Führerschein braucht.
Die genauen Bestimmungen kannst Du hier und hier nachlesen.
Spätestens dann, wenn etwas passiert ist, werden die Dinge aufgedeckt, gerne auch von den Versicherungen,
die meist Regress nehmen können, wenn kein gültiger Führerschein beim
Schiffsführer vorlag.
Zitat:
Zitat von Red Beitrag anzeigen
So, heute um 08:26 Uhr mit Frau Schneider vom DSV telefoniert
- Keine Gegenseitige Anerkennung - ist die Aussage.
Herrlich...
Das Thema hatten wir doch schon X-fach.
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  #19  
Alt 30.10.2014, 07:44
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Herrlich...
Das Thema hatten wir doch schon X-fach.
Bitte nicht unterbrechen - ich find´s immer wieder lustig da mitzulesen.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #20  
Alt 30.10.2014, 10:46
mike451 mike451 ist offline
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Nein, die 15 PS Regelung gilt nur innerhalb der Grenzen der BRD und wird 2015 erst mal überprüft. Es gilt immer noch die 5 PS Regel im Ausland.
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  #21  
Alt 30.10.2014, 10:48
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von mike451 Beitrag anzeigen
Nein, die 15 PS Regelung gilt nur innerhalb der Grenzen der BRD und wird 2015 erst mal überprüft. Es gilt immer noch die 5 PS Regel im Ausland.
wer sagt den Sowas ?

im Ausland gelten die Regeln des Landes in dem man ist. In Kroatien ab 1 PS in Frankreich ab 9,9 PS ind Holland ab geschwindigkeit schneller als 20km/h und dort gibts auch noch ne PS grenze ab der man den Führerschein braucht.

die liste könnte man für jedes Land machen.
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  #22  
Alt 30.10.2014, 10:56
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Wozu wurde in diesem Uralttrööt weiter geschrieben... , da gibt es doch
viele, die weit aktueller sind...
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gregor

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  #23  
Alt 30.10.2014, 11:05
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Weiß jemand, wie es im führerscheinfreiem Bereich aussieht? Für Polen habe ich für Ausländer im Web nur gefunden, dass die "Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes" gültig ist. Das wären also bei uns bis 15 PS führerscheinfrei.
Und die Zulassung des Bootes, also amtliche oder antlich anerkannte Kennzeichen vom WSA? Wird dieses auch in Polen anerkannt? Eigentlich geht es mir nicht direkt um Polen, sondern nur um die Oder, um vielleicht mal bis ins Stettiner Haff zu fahren, also ein Fluss, bei dem zumindest ein Ufer teilweise zu Deutschland gehört.
Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Wozu wurde in diesem Uralttrööt weiter geschrieben... , da gibt es doch
viele, die weit aktueller sind...
weil hier eine aktuelle frage gestellt wurde. nur Janus hart dies mal wieder nicht kapiert.
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  #24  
Alt 30.10.2014, 11:25
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... nur Janus hart dies mal wieder nicht kapiert.
Danke für die Blumen, billimaus!
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  #25  
Alt 30.10.2014, 11:45
mike451 mike451 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wer sagt den Sowas ?

im Ausland gelten die Regeln des Landes in dem man ist. In Kroatien ab 1 PS in Frankreich ab 9,9 PS ind Holland ab geschwindigkeit schneller als 20km/h und dort gibts auch noch ne PS grenze ab der man den Führerschein braucht.

die liste könnte man für jedes Land machen.
Das stimmt nicht so ganz. Erst mal gilt die Regel des Heimatlandes, wenn nicht Ausnahmen es anders regeln. Auf jeden Fall gilt die 15 PS Regel erst mal nur für die BRD.

Nette Grüsse

mike451
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