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  #1  
Alt 12.08.2018, 11:31
Extrolon Extrolon ist offline
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Standard Sportbootführerschein in der Schweiz gültig?!

Ist mein SBF Binnen in der Schweiz gültig obwohl ich erst 16 Jahre alt bin?

Lg
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  #2  
Alt 14.08.2018, 08:37
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Warum sollte er das nicht sein? Das ist ein internationaler, amtlicher Führerschein, für den man nicht volljährig sein muss.
Schau auch mal hier: http://www.bootsfuehrerschein.com/bo...rnational.html
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  #3  
Alt 14.08.2018, 08:40
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Warum sollte er das nicht sein? Das ist ein internationaler, amtlicher Führerschein, für den man nicht volljährig sein muss.
Schau auch mal hier: http://www.bootsfuehrerschein.com/bo...rnational.html

In Holland wäre er nicht gültig, da muss man 18 sein.



Gruß
Axel
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  #4  
Alt 14.08.2018, 08:55
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
In Holland wäre er nicht gültig, da muss man 18 sein.



Gruß
Axel
Stimmt so offenbar nicht (es bleibt ja auch offen, was der TE überhaupt dort fahren möchte):


Offene Motorboote von bis zu 7 m Länge, die nur eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h erreichen können, dürfen ab 12 Jahren gefahren werden. Für Segelboote bis 7 m Länge und für Boote, die nur mit Muskelkraft bewegt werden, gibt es keine Altersbegrenzung. Für alle anderen Fahrzeuge muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.
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  #5  
Alt 14.08.2018, 09:06
Triumph+Mini Triumph+Mini ist offline
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Unabhängig von den Nationalen Vorschriften, darf ich bei begrenztem Aufenthalt mit der Fahrerlaubnis meines Landes (Urlaub z.B.) Fahrzeuge führen.

Ein 16 Jähriger Amerikaner dürfte auch in Deutschland mit seiner Amerikanischen Fahrerlaubnis Auto fahren, wenn er nur eine begrenzte Zeit in Deutschland ist (ich glaube bis max. 6 Monate). Die Umschreibung einer Fahrerlaubnis hingegen ist nicht möglich! Die Schweizer Gesetze sind da glaube ich sehr Ähnlich.
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  #6  
Alt 14.08.2018, 09:09
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Möglich ist alles.
Wie sieht das mit dem begleitenden PKW-Fahren für 17-Jährige aus?
Gilt das nur für Deutschland? Werden die Führerscheine mit Volljährigkeit noch mal getauscht?
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  #7  
Alt 14.08.2018, 09:17
Triumph+Mini Triumph+Mini ist offline
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Für begleitetes Fahren gilt das nicht, da es sich hierbei nicht um eine "vollwertige Fahrerlaubnis", sondern um eine Prüfbescheinigung handelt.
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  #8  
Alt 14.08.2018, 09:22
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Ok, zum Glück bin ich aus dem Alter längst raus, aber man lernt ja nicht aus...
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  #9  
Alt 14.08.2018, 09:27
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Triumph+Mini Beitrag anzeigen
...
Ein 16 Jähriger Amerikaner dürfte auch in Deutschland mit seiner Amerikanischen Fahrerlaubnis Auto fahren, wenn er nur eine begrenzte Zeit in Deutschland ist (ich glaube bis max. 6 Monate)..
Das ist so nicht richtig!
Der 16-jährige Amerikaner dürfte in Deutschland auch nur Fahrzeuge führen, für die er das nach dem deutschem Recht erforderliche Mindestalter hat.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
II. Führen von Kraftfahrzeugen

5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse

§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.
...

(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
...
1a. die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben ...

Geändert von Pepper (14.08.2018 um 09:37 Uhr)
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  #10  
Alt 14.08.2018, 09:57
Triumph+Mini Triumph+Mini ist offline
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Gut zu wissen! Ich hatte meine Infos aus dem BMVI Merkblatt für Inhaber ausländische Fahrerlaubnisse. Dort stand diese Ausnahme nicht drin.
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  #11  
Alt 14.08.2018, 11:21
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Stimmt so offenbar nicht (es bleibt ja auch offen, was der TE überhaupt dort fahren möchte):


Offene Motorboote von bis zu 7 m Länge, die nur eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h erreichen können, dürfen ab 12 Jahren gefahren werden. Für Segelboote bis 7 m Länge und für Boote, die nur mit Muskelkraft bewegt werden, gibt es keine Altersbegrenzung. Für alle anderen Fahrzeuge muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.

Da die Frage war, ob der SBF im Alter von 16 anerkannt wird, kann man wohl annehmen, dass es um Boote geht, für die man einen SBF braucht. Die oben genannten zählen da aber eher nicht zu.



Gruß
Axel
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  #12  
Alt 14.08.2018, 11:30
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Da die Frage war, ob der SBF im Alter von 16 anerkannt wird, kann man wohl annehmen, dass es um Boote geht, für die man einen SBF braucht. Die oben genannten zählen da aber eher nicht zu.



Gruß
Axel
Kommt selbst auch da drauf an, Verleiher/Vercharterer verlangen häufig immer mehr, als nötig ist.
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  #13  
Alt 14.08.2018, 20:12
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Zitat:
Zitat von Extrolon Beitrag anzeigen
Ist mein SBF Binnen in der Schweiz gültig obwohl ich erst 16 Jahre alt bin?

Lg
Das kommt drauf an, ob es um einem Segel- oder Motorschiffs-Führerausweis geht (Artikel 91 und 82):

https://www.admin.ch/opc/de/classifi...index.html#a90


Segeln ja, Motorschiffe erst ab 18, auch wenn das in D anders ist.
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Gruss
Jons
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