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  #1  
Alt 24.05.2019, 11:27
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jogibaer1509 jogibaer1509 ist gerade online
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Standard Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitung auf Basis von AIS Daten

Moin,

mal ne Frage da wir seit diesem Jahr einen AIS-Transponder an Bord haben.
Gibt es Erfahrungen, dass auf Basis der Geschwindigkeitsmeldung durch das AIS eine Bußgeld eingefordert wurde?
Die Informationslage ist dadurch besser als jede 'visuelle' Schätzung.
__________________
Viele Grüße von Jürgen
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  #2  
Alt 24.05.2019, 11:42
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von jogibaer1509 Beitrag anzeigen
Moin,

mal ne Frage da wir seit diesem Jahr einen AIS-Transponder an Bord haben.
Gibt es Erfahrungen, dass auf Basis der Geschwindigkeitsmeldung durch das AIS eine Bußgeld eingefordert wurde?
Die Informationslage ist dadurch besser als jede 'visuelle' Schätzung.
hier wurde mal Berichtet das dies nur zusammen mit Radaraufzeichnung gehen würde...

https://www.boote-forum.de/showthrea...ight=ais+radar
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  #3  
Alt 24.05.2019, 11:56
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Moin.

Technisch und Theoretisch ist das möglich. Da ich die Tage zum"Boots Dokumente " recherchieren bei der Wapo war hatten wir auch die Frage diskutiert.
I.v. mit einem Radarplott ist es durchaus möglich z.b. im Wattenmeer Verfehlungen zu ahnden. Hauptsächlich wird dies bei groben Verstössen auch wohl getan (Vollgas durchs Vogelschutzgebiet durchgebrakt,Speerzone befahren etc.) . Verwertbar sind die Daten auch bei AIS B. Daher die inoffizielle Empfehlung des Tages, TX Off Schalter .
Binnen ist das eher den Berufern vorbehalten, da deren AIS genauer ist als das der Sportboote.
Ob die Behörden jedoch damit durchkommen (Plott und/oder AIS) steht auf einem anderen Papier

P.s.
Wer Mist bauen will, Schaltet das AIS aus und macht es trotzdem (Die meisten Yoguhrtbecher haben ein sehr kleines Radarecho )
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Mfg
Chris

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  #4  
Alt 24.05.2019, 12:42
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Zitat:
Zitat von Nachtschrauber Beitrag anzeigen

P.s.
Wer Mist bauen will, Schaltet das AIS aus und macht es trotzdem (Die meisten Yoguhrtbecher haben ein sehr kleines Radarecho )
Es geht ja nicht wirklich um Mist machen, aber z.B. auf der Müritz-Elde-Wasserstraße haben sie im letzten Jahr 30 Euro pro km/h drüber genommen. Wir fahren aber als Minimalgeschwindigkeit 7 km/h was schon mal 30 Euro wären. Hat nix mit Mist machen zu tun.
Aber das sollte jetzt nicht das Thema sein, sonder die Verwertbarkeit der AIS Informationen.
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Viele Grüße von Jürgen
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  #5  
Alt 24.05.2019, 12:48
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von jogibaer1509 Beitrag anzeigen
Es geht ja nicht wirklich um Mist machen, aber z.B. auf der Müritz-Elde-Wasserstraße haben sie im letzten Jahr 30 Euro pro km/h drüber genommen. Wir fahren aber als Minimalgeschwindigkeit 7 km/h was schon mal 30 Euro wären. Hat nix mit Mist machen zu tun.
Aber das sollte jetzt nicht das Thema sein, sonder die Verwertbarkeit der AIS Informationen.
30€ /Km/h ist ja nur Grob hoffentlich ... der Strafenkatalog ist ja da Heranzuziehen und der sieht vor...





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  #6  
Alt 25.05.2019, 11:00
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Die machen das immer per Radar, ist auf allen Booten der Küstenwache/WaPo im Einsatz (DE, HR, ...)
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #7  
Alt 26.05.2019, 08:07
Nachtschrauber Nachtschrauber ist offline
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Zitat:
Zitat von jogibaer1509 Beitrag anzeigen
Es geht ja nicht wirklich um Mist machen, aber z.B. auf der Müritz-Elde-Wasserstraße haben sie im letzten Jahr 30 Euro pro km/h drüber genommen. Wir fahren aber als Minimalgeschwindigkeit 7 km/h was schon mal 30 Euro wären. Hat nix mit Mist machen zu tun.
Aber das sollte jetzt nicht das Thema sein, sonder die Verwertbarkeit der AIS Informationen.
Moin Jürgen.
Das sollte Kein Vorwurf sei und war etwas unglücklich formuliert.

Manchmal ist es einfach nicht möglich sich an die Geschwindigkeit zu halten (Technisch bedingt). Daher der "Tipp"mit dem TX off Schalter , Dein AIS würde weiterhin empfangen aber nicht aktiv senden.

Wobei bei 1km/h drüber ist das aber auch schon Kleinlich von der Wapo .
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Mfg
Chris

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  #8  
Alt 26.05.2019, 09:43
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
30€ /Km/h ist ja nur Grob hoffentlich ... der Strafenkatalog ist ja da Heranzuziehen und der sieht vor...





Anhang 841299
Besten Dank Billi für diesen “Strafenkatalog“.
Bezieht der sich auf Deutschland?
Und gibt's dazu vielleicht einen Web-Link?

LG, Saint-Ex

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Lg, Saint-Ex

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Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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  #9  
Alt 26.05.2019, 09:53
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen
Besten Dank Billi für diesen “Strafenkatalog“.
Bezieht der sich auf Deutschland?
Und gibt's dazu vielleicht einen Web-Link?

LG, Saint-Ex

Gesendet von meinem SM-T835 mit Tapatalk
Ja Deutschland ... findet man bei Elwis... Suchbegriff "bvkatbin"
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  #10  
Alt 26.05.2019, 10:09
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von jogibaer1509 Beitrag anzeigen
Es geht ja nicht wirklich um Mist machen, aber z.B. auf der Müritz-Elde-Wasserstraße haben sie im letzten Jahr 30 Euro pro km/h drüber genommen. Wir fahren aber als Minimalgeschwindigkeit 7 km/h was schon mal 30 Euro wären. Hat nix mit Mist machen zu tun.
Aber das sollte jetzt nicht das Thema sein, sonder die Verwertbarkeit der AIS Informationen.
Die Müritz-Elde-Wasserstrasse ist eine ganz kleine Wasserstraße mit geringer Wassertiefe. Schnell fahrende Schiffe mit entsprechendem Sog, sorgen dort für erhebliche Beschädigungen. Dein Schiff ist, wenn du die Geschwindigkeit nicht einhalten kannst, eben nicht für diese Wasserstraße geeignet. Wenn du von der WSP angehalten wirst würde ich auch nicht mit deiner minimal Geschwindigkeit argumentieren, denn dann ist das Vorsatz.
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  #11  
Alt 26.05.2019, 10:59
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Die machen das immer per Radar, ist auf allen Booten der Küstenwache/WaPo im Einsatz (DE, HR, ...)
Dieses bezieht sich dann natürlich auf See. Wie schaut es dann Binnen aus?
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  #12  
Alt 26.05.2019, 11:18
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
...

Dein Schiff ist, wenn du die Geschwindigkeit nicht einhalten kannst, eben nicht für diese Wasserstraße geeignet. Wenn du von der WSP angehalten wirst würde ich auch nicht mit deiner minimal Geschwindigkeit argumentieren, denn dann ist das Vorsatz.
Dann dürften dort auf einigen Streckenabschnitten auch keine "Touridampfer" fahren; die schaffen es nämlich auch nicht die 6km/h zu halten...
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Gruß

Berni
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  #13  
Alt 26.05.2019, 11:28
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Dann dürften dort auf einigen Streckenabschnitten auch keine "Touridampfer" fahren; die schaffen es nämlich auch nicht die 6km/h zu halten...
Die dürfen bei vorliegender Genehmigung schneller fahren, siehe dazu § 24.04 Nr. 6 BinSchStrO:

"Die zuständige Behörde kann ... im Einzelfall für ein Fahrgastschiff, das nach einem festen Fahrplan ... verkehrt, für einzelne Strecken oder aus einem besonderen Anlass für ein Fahrgastschiff ... höhere Geschwindigkeiten zulassen, wenn dadurch der Zustand der Wasserstraße sowie der übrige Schiffsverkehr nicht über Gebühr beeinträchtigt werden."
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  #14  
Alt 26.05.2019, 12:10
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jogibaer1509 jogibaer1509 ist gerade online
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Moin,

bitte jetzt nicht vom Thema abschweifen. Es ging mir rein nur um das Thema der Möglichkeit des Bußgeldes auf Basis von AIS-Daten. Alles andere kann man gern in einer separaten Diskussionsrunde erläutern.

Danke
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  #15  
Alt 26.05.2019, 13:36
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Die dürfen bei vorliegender Genehmigung schneller fahren, siehe dazu § 24.04 Nr. 6 BinSchStrO:

"Die zuständige Behörde kann ... im Einzelfall für ein Fahrgastschiff, das nach einem festen Fahrplan ... verkehrt, für einzelne Strecken oder aus einem besonderen Anlass für ein Fahrgastschiff ... höhere Geschwindigkeiten zulassen, wenn dadurch der Zustand der Wasserstraße sowie der übrige Schiffsverkehr nicht über Gebühr beeinträchtigt werden."
Gilt für die Fahrgastschiffe auf den Müritz-Seen nicht, habe selber bei der WS nachgefragt....

Jürgen, sorry für OT, das soll es jetzt auch gewesen sein
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Gruß

Berni
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  #16  
Alt 26.05.2019, 19:00
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In den Niederlanden habe ich von einem Hafenmeister erfahren, dass sie dort einen Binnenschiffer, sogar aufgrund von Schäden durch Wellenschlag, mit Hilfe von AIS Daten zu Schadensersatz herangezogen haben.
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Beste Grüße aus dem schönen Lipperland
Detlef


Solange nicht endgültig geklärt ist warum Dinosaurier ausgestorben sind betrachte ich eine Männergrippe als ernsthafte Bedrohung!
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  #17  
Alt 27.05.2019, 18:42
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Die Müritz-Elde-Wasserstrasse ist eine ganz kleine Wasserstraße mit geringer Wassertiefe. Schnell fahrende Schiffe mit entsprechendem Sog, sorgen dort für erhebliche Beschädigungen. Dein Schiff ist, wenn du die Geschwindigkeit nicht einhalten kannst, eben nicht für diese Wasserstraße geeignet. Wenn du von der WSP angehalten wirst würde ich auch nicht mit deiner minimal Geschwindigkeit argumentieren, denn dann ist das Vorsatz.
Humbug! Ich bin die MEW damals mehrfach gefahren, um von der Müritz zur Ostsee oder wieder zurück zu kommen. Selbst bei Fahrt mit nur einem Motor im Standgas waren die 6Km/h schon locker um 1 - 1.5Km/h überschritten. Es geht ja nicht darum, da mit 15 Km/h lang zu bügeln und die Ufer zu überfluten, aber wenn der Kahn rein bauartbedingt nicht langsamer als 7 km/h fährt ohne dauernd ein-/auszukuppeln, dann ist das eben so. Genau diese Diskussion habe ich übrigens 2010 oder 2011 mit ein paar WSP-Beamten an der Strecke in irgend einer Schleuse mal geführt. Nicht, weil sie mir was wollten, sondern einfach, weil mich das Thema damals beschäftigt hat. Die Aussage damals war: "Solange klar erkennbar ist, daß gezielt langsam gefahren und Wellenschlag vermieden wird, passiert von unserer Seite aus nichts, wenn das statt 6 dann auch mal 8 Km/h sind." Daß die MEW für einen 600PS-Gleiter nicht gerade das Ideal-Revier darstellt, ist unbestritten. Deswegen darf man aber trotzdem "durchfahren".

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #18  
Alt 28.05.2019, 15:08
Grafenwerth Grafenwerth ist offline
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Hallo zusammen,
um noch einmal auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen:
Ich denke nicht, dass man in Deutschland auf Basis der AIS-Daten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gerichtsfest heran gezogen werden kann. Warum?
AIS verwendet zur Berechnung der Geschwindigkeit die von Euch bereitgestellte GPS-Daten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass GPS in der zivilen Nutzung nicht sonderlich genau ist. Der ein oder andere hat mit Sicherheit schon beobachtet, dass das GPS auch schon mal springt, insbesondere in dem Augenblick, wenn weitere Satelitten erkannt werden oder wegfallen oder die Amerikaner wieder etwas "rumspielen"...
Darüber hinaus ist Euer AIS-Gerät und Eure GPS-Quelle nicht geeicht, hat auch keine gesetzlich vorgeschrieben Toleranz und damit dürfte sie eigentlich nicht gerichtsverwertbar sein.
Bei einer Radarüberwachung sieht das anders aus. Ich gehe davon aus, dass die Geräte, mit denen die Behörden die Geschwindigkeit z.B. im Wattenmeer überwachen, dafür speziell ausgerüstet und auch geeicht sind. Damit erfolgt die Messung direkt durch die Behörde. Und selbst da würde ich vermuten, dass dort erhebliche Toleranzen berücksichtigt werden.
Das bedeutet natürlich nicht, dass andere Länder nicht Gesetze haben, nach denen die Überwachung auf Basis der AIS-Daten erfolgt.
Gruß Wolfgang
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  #19  
Alt 03.06.2019, 12:02
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Gute Antwort Wolfgang!
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