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  #1  
Alt 30.07.2014, 18:22
Towerman Towerman ist offline
Deckschrubber
 
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4 Danke in 2 Beiträgen
Standard Problem mit Kreuzfahrtschiff Bestla der Viking River Cruises auf der Donau

am 29.07.14 haben wir bei Stromkilometer 2259 gegen 19:15 Uhr mit einem kleinen Sportboot in der Donau außerhalb des Fahrwassers geankert. Wir tun dies häufig in dieser Gegend und hatten bisher weder mit Frachtern noch mit Passagierschiffen Probleme. Auch an diesem Tag passierten mehrere Großschiffe unseren Ankerplatz. Unser Boot war wie immer mit 2 Ankern gegen Abtreiben und Anlanden gut gesichert.
Die Bestla lief bergwärts mit hoher Leistung an uns vorbei und die folgende Heckwelle, wir haben eine solche Dimension auf der Donau bisher nicht erlebt, hat beide Anker gelöst, unser Boot um 180° gedreht und uns ans etwa 6 Meter entfernte Ufer geworfen. Glücklicherweise hatten wir dank dem 2. Anker nur ein paar kleine Schrammen an unserem neuen Boot (Erstwasserung 2014!) und keine größeren Schäden zu verzeichnen.
Bisher haben wir uns über die Flußkreuzfahrer sehr gefreut, weil unsere schöne Donau so auch Urlaubern zugänglich ist und die Begegnungen stets freundlich und rücksichtsvoll waren. Nun scheint der Druck der renditeorientierten Kapitalgeber auf den Fahr- und Zeitplan die Kapitäne alle Pflichten und Anstandsregeln vergessen zu lassen.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gesammelt? Was sollte man gegen so rücksichtslose Kapitäne unternehmen? Ich habe bisher noch keine große Forums-Erfahrung und konnte zu dem Thema auch nichts finden. Sollte dies schon im Forum diskutiert worden sein, bitte ich um kurze Nachricht wo ich es finden kann.
Danke vorab
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  #2  
Alt 30.07.2014, 18:49
Benutzerbild von sst
sst sst ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: Aschaffenburg
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1.295 Danke in 680 Beiträgen
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Mittlerweile gibt es sehr viele Flusskreuzfahrtschiffe...auch bei uns (am Main) donnern die meist mit einer richtig hohen Kante durch und beleuchten sogar manchmal des nächstens die Ufer mit Suchscheinwerfern...

alles normal...
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Gr€€ts Stefan
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  #3  
Alt 30.07.2014, 19:06
Benutzerbild von Hohensteinchen
Hohensteinchen Hohensteinchen ist offline
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Boot: Relcraft Topaz BJ 1980, heisst Barbarken II. Fotos im Album. ( Von Barbarken I, 1927, auch).
1.396 Danke in 467 Beiträgen
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Ich würde die Reederei anschreiben, Zeugen benennen und höflich um eine Stellungnahme bitten.
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Herzliche Grüße von Jutta
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  #4  
Alt 30.07.2014, 19:11
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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32.714 Danke in 19.932 Beiträgen
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Für sowas ist Funk an Bord nicht schlecht, dann kann man sofort beim Kapitän anklopfen und die Wasserschutz rufen.

Auch für die gilt das sie niemanden gefärden darf.
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 30.07.2014, 19:25
Benutzerbild von chrisma
chrisma chrisma ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: Tretboot
675 Danke in 482 Beiträgen
Standard

Da hilft nur ein deutlicher Eintrag: https://www.facebook.com/VikingRiverCruises?fref=ts
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Andreas
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  #6  
Alt 30.07.2014, 20:19
SteffenS SteffenS ist offline
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7 Danke in 7 Beiträgen
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Da habe ich vor etwa 14 Tagen hier auf dem Rhein etwas ähnliches erlebt:
Ich war gerade dabei mein kleines Böötchen auszuslippen. Gewartet bis die Frachter durch waren, dann schnell an Land gezogen, Auto geholt, Trailer rein und zurück ins Boot. Vor lauter "schnell schnell" habe ich ein Fahrgastschiff "übersehen" welches um die Kurve gedonnert kam. Durch das zur Zeit hohe Wasser am Rhein wollten die wohl näher an der Natur sein und sind extremst nah am Ufer gefahren.
Ich wollte mein Böötchen noch zurück schieben, aber in diesem Moment geht das Wasser durch den Sog des Schiffs schon zurück. Ungelogen, mindestens 2m Rampe waren auf einmal trocken.
Ok, ich ahnte schon was gleich kommt. Jetzt war die Frage.......Auto in Sicherheit bringen oder das Boot?!?
Ich entschied mich fürs Boot, da das Auto noch gut zur Hälfte "trocken" stand.
Dann kam "sie".....die Welle.....sowas habe ich in 7 Jahren Rhein noch nicht erlebt. Unglaublich was da angerollt kam. Irgendwie fühlte ich mich trotz meiner 2,05m schon "klein". Ich habe mich auf den Bug vom Boot geworfen, in dem Moment als es wieder schwamm, um den AB etwas höher zu kriegen.
Trotzdem gab es doch erhebliche Macken an der Finne. Am Auto (Passat Kombi) hat es mir die Heckklappe verzogen, die hintere rechte Tür "eingedrückt" und Wasser bis zu den Frontsitzen reingedrückt.

Auf dem Schaden bleibe ich sitzen. Habe aber draus gelernt: Dort entweder nur zu zweit slippen oder gleich an anderer Rampe.

Leider habe ich mir vor Schreck den Namen des Schiffs nicht gemerkt. Würde denke ich auch nichts wirklich bringen.....

Aber, wenn mir das mit einem neuen Boot, wie bei dir, passieren würde, dann würde ich sicherlich alles tun, um den Kapitän "dranzukriegen". Der Schaden am Auto ist "überschaubar" im Vergleich zu Schäden, die an einem Boot dabei entstehen können!

Falls du etwas unternimmst, würde mich das Ergebnis hier sehr interessieren!

Viele Grüße
Steffen
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  #7  
Alt 30.07.2014, 21:39
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Maxl Maxl ist offline
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117 Danke in 80 Beiträgen
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Ich hatte mit den Passagierschiffen noch keine Probleme. Wir liegen ein paar Stromkilometer abwärts, vor Passau, hier legen den ganzen Tag -zig Schiffe an und ab. Auch beim Schleusen mit den "Grossen" hatte ich bis dato nur einmal Ärger:
Wir waren mit einem Frachter in der Schleuse und ich hatte extra auf der anderen Schleusenseite hinter dem Frachter angelegt, um nicht in dessen Schraubenwasser zu sein, wenn es rausgeht.
Hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Der Frachter hatte vorn festgemacht und drückte sich achtern mit mehr oder weniger Gas gegen die Wand - und wir hatten unsere liebe Not das Boot im Schraubenwasser schräg gegenüber zu halten. Resultat: Kratzer in der Reling und Gelcoat.
Angeblich kann man den Schleusenwärter auf solches Fehlverhalten aufmerksam machen. Habe ich aber auch erst im Anschluß erfahren.
Grüße,
Peter
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  #8  
Alt 30.07.2014, 21:47
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Ich hätte zumindest den Kapitän von dem Gammelfleischdampfer auf K10 angesprochen, im Zweifelsfall die WSP anfordern.
Und der Tip mit dem Facebook Eintrag ist doch Super. Einen kleinen Shitstorm mögen diese Firmen meist nicht und werden sich schnell bei dir melden.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #9  
Alt 30.07.2014, 22:23
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wolf b. wolf b. ist offline
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Auf der Donau fahren die Weißen immer Vollgas.
Damit rechne ich und würde nie im freien Wasser Ankern wenn ich mir nicht sicher bin daß das hält.
Das war etwa hier: https://www.google.de/maps/place/Hof...eae5284f?hl=de
In der Ecke gibt es doch ein paar geschützte Plätze.

Geärgert hab ich mich auch schon öfers über deren Wellen, aber was willst du machen?
Nur in Bereichen mit mit "Sog und Wellenschlag" vermeiden könnte das Erfolg zeigen.
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  #10  
Alt 31.07.2014, 07:07
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Zitat:
Zitat von Maxl Beitrag anzeigen
Ich hatte mit den Passagierschiffen noch keine Probleme. Wir liegen ein paar Stromkilometer abwärts, vor Passau, hier legen den ganzen Tag -zig Schiffe an und ab. Auch beim Schleusen mit den "Grossen" hatte ich bis dato nur einmal Ärger:
Wir waren mit einem Frachter in der Schleuse und ich hatte extra auf der anderen Schleusenseite hinter dem Frachter angelegt, um nicht in dessen Schraubenwasser zu sein, wenn es rausgeht.
Hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Der Frachter hatte vorn festgemacht und drückte sich achtern mit mehr oder weniger Gas gegen die Wand - und wir hatten unsere liebe Not das Boot im Schraubenwasser schräg gegenüber zu halten. Resultat: Kratzer in der Reling und Gelcoat.
Angeblich kann man den Schleusenwärter auf solches Fehlverhalten aufmerksam machen. Habe ich aber auch erst im Anschluß erfahren.
Grüße,
Peter
Die Schleusenwärter am Rhein schauen penibel drauf, das die Berufsschiffe ihre Maschinen ausmachen bei Schleusen. Einfach über Funk den Schleusenwärter informieren.

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Auf der Donau fahren die Weißen immer Vollgas.
Damit rechne ich und würde nie im freien Wasser Ankern wenn ich mir nicht sicher bin daß das hält.
Das war etwa hier: https://www.google.de/maps/place/Hof...eae5284f?hl=de
In der Ecke gibt es doch ein paar geschützte Plätze.

Geärgert hab ich mich auch schon öfers über deren Wellen, aber was willst du machen?
Nur in Bereichen mit mit "Sog und Wellenschlag" vermeiden könnte das Erfolg zeigen.
egal wo man ist darf man keinen Behindern oder in Gefahr bringen und dies wurde hier gemacht. Somit ist eine Anzeige gerechtfertigt. die Schäden zeigen es deutlich.
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  #11  
Alt 31.07.2014, 07:20
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Geärgert hab ich mich auch schon öfers über deren Wellen, aber was willst du machen?
Nur in Bereichen mit mit "Sog und Wellenschlag" vermeiden könnte das Erfolg zeigen.
Nicht die Reederei anschreiben.
Die WSP anrufen. Das kostet Zeit und das ist das, was ein Fahrgastschiff oder
Frachter überhaupt nicht mag.
Der Schaden ist dann vernünftig dokumentiert und du bekommst dein Geld.
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  #12  
Alt 31.07.2014, 07:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
egal wo man ist darf man keinen Behindern oder in Gefahr bringen und dies wurde hier gemacht. Somit ist eine Anzeige gerechtfertigt. die Schäden zeigen es deutlich.
Wenn ein Sportboot im Strom ankert muß die Berufsschifffahrt langsamer machen?
Ich denke eher, ich muß mir meinen Ankerplatz so aussuchen, daß mir das nicht passiert.

Mir ist das auch schon auf der Donau bei km 1319 passiert, wäre aber nicht auf die Idee gekommen deshalb einen Thread zu eröffnen. http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=66
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  #13  
Alt 31.07.2014, 07:36
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ich hab jetzt nicht die Donauschiffahrtspolizeiverordnung hier aber wäre mal interresannt hierzu die Wasserschutzpolizei anzufragen bzw. in den Verordnungen zu lesen was dort steht.

da alle verordnungen grundsätzlich gleich sind schau ich gleich mal in der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung nach und werde berichten.
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  #14  
Alt 31.07.2014, 08:01
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Les einfach mal in den Prüfungsfragen für den SBF nach (die alte Version).

Zitat:
14. Wo ist die Geschwindigkeit zu vermindern, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden (sechs Beispiele)?
Punkte 3
Antwort
◾Vor Hafenmündungen und in Häfen,
◾an Lade- und Löschplätzen,
◾an den üblichen Liegestellen,
◾in der Nähe nicht frei fahrender Fähren,
◾auf gekennzeichneten Strecken,
◾an Badezonen,
◾in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit.
Quelle: http://www.solmon.org/Seemannschaft/...E/Default.aspx

Ich kann nicht an beliebiger Stelle durch ankern den Rest zum langsam machen zwingen.
Du könntest natürlich auf Grund fahren, dich entsprechend kennzeichnen und dadurch zum schutzbedürftigen Fahrzeug werden.

Geändert von wolf b. (31.07.2014 um 09:14 Uhr)
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Alt 31.07.2014, 09:43
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Ich hab jetzt die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung durch und finde nirgends einen Passus der mich daran hindert, z.B. am Rhein zwischen den Buhnen zu Ankern.

Allerdings finde ich diese Paragraphen in der Rheinshciffahrtspolizeiverordnung. (Ich hab immer die gesammten Paragraphen rausgesucht und die entsprechenden Stellen markiert).


§ 1.04
Allgemeine Sorgfaltspflicht
Über diese Verordnung hinaus hat der Schiffsführer alle Vorsichtsmaßregeln zu treffen, welche die
allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schifffahrt gebieten, um insbesondere
a) die Gefährdung von Menschenleben,
b) die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke
sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern,
c) die Behinderung der Schifffahrt,
d) die übermäßige Beeinträchtigung der Umwelt
zu vermeiden.

§ 6.20
Vermeidung von Wellenschlag
1. Fahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit so einrichten, dass Wellenschlag oder Sogwirkungen, die
Schäden an stillliegenden oder in Fahrt befindlichen Fahrzeugen oder Schwimmkörpern oder an
Anlagen verursachen können, vermieden werden. Sie müssen ihre Geschwindigkeit rechtzeitig
vermindern, jedoch nicht unter das Maß, das zu ihrer sicheren Steuerung notwendig ist:
a) vor Hafenmündungen;
b) in der Nähe von Fahrzeugen, die am Ufer oder an Landebrücken festgemacht sind oder die laden
oder löschen;
c) in der Nähe von Fahrzeugen, die auf den üblichen Liegestellen stillliegen;
d) in der Nähe nicht frei fahrender Fähren;
e) auf Strecken, die durch das Zeichen A.9 (Anlage 7) gekennzeichnet sind.
2. Gegenüber Kleinfahrzeugen besteht die Verpflichtung nach Nummer 1 Satz 2 Buchstabe b und c

nicht; § 1.04 bleibt unberührt.

Also Theoretisch hat nach dieser Verordnung (ich geh jetzt mal davon aus, dass es in der donauschifffahrtspolizeiverordnung genauso steht) der Schiffsführer nicht die Verpflichtung die Geschwindigkeit zu reduzuieren wenn er damit das fahrzeug nicht gefährdet. Man muss also mit Wellen von vorbeifahrenden Schiffen rechnen.
Da Dem TO aber Schäden entstanden sind, ist es ein Verstoß gegen §1.04 und dies hätte der Kapitän auch erkennen können und kann geandet werden.
er hätte also seine Geschwindigkeit reduzierne müssen
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Geändert von billi (31.07.2014 um 09:58 Uhr)
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  #16  
Alt 31.07.2014, 10:10
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Die Frage die man sich natürlich dann stellen muss.

wie sicher war der Anker ausgebracht?
Hätte man beim Ankern mit diesen Wellen Rechnen müssen/könnnen?

Die sorgfaltspflicht beim Ankerauslegen ist natürlich dem Verhalten des Vorbeifahrenden entgegenstellen.

wenn man bei 5m Tiefe nur 10m Kette auslet braucht man sich bei 2m Wellen nicht wundern wenn der Anker nicht hält.
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  #17  
Alt 31.07.2014, 10:16
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Also Theoretisch hat nach dieser Verordnung (ich geh jetzt mal davon aus, dass es in der donauschifffahrtspolizeiverordnung genauso steht) der Schiffsführer nicht die Verpflichtung die Geschwindigkeit zu reduzuieren wenn er damit das fahrzeug nicht gefährdet. Man muss also mit Wellen von vorbeifahrenden Schiffen rechnen.
Da Dem TO aber Schäden entstanden sind, ist es ein Verstoß gegen §1.04 und dies hätte der Kapitän auch erkennen können und kann geandet werden.
Da kann man aber auch einen Verstoß gegen §1.04c, eine Behinderung der Schifffahrt sehen.

Mir ist das egal, ich bin nicht der Typ für Auslegung von Gesetzen sondern ankere lieber so daß ich bei allen zu erwartenden Situationen sicher liege.
Buhnen gibt es an der Stelle keine, aber Plätze zum geschützt liegen (zumindest mit meinem kleinen Boot) schon.
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  #18  
Alt 31.07.2014, 10:21
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Mir ist das egal, ich bin nicht der Typ für Auslegung von Gesetzen sondern ankere lieber so daß ich bei allen zu erwartenden Situationen sicher liege.
Buhnen gibt es an der Stelle keine, aber Plätze zum geschützt liegen (zumindest mit meinem kleinen Boot) schon.

So seh ich das auch. Ich Ankere nur in geschützen Althrheinarmen.
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Alt 31.07.2014, 10:31
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Mal ganz logisch: Auf dem Rhein und auf der Donau gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Wenn die Berufsschiffahrt für jedes Sportboot die Geschwindigkeit reduzieren soll, können die gleich dicht machen. Ist ja auch nicht so wie mit einem Auto mal eben abbremsen, da muss man schon 1 Kilometer vorher vom Gas. Ich glaube die hier meckern, haben noch nie so einen Koloß gefahren, die Wellen kommen ja nicht von der Schraube, sondern von der Verdrängung * Geschwindigkeit. Wenn ich schon am Ufer ankere, muss ich damit rechnen und dementsprechend Vorkehrungen treffen, oder woanders ankern. Gerade Rhein und Donau sind ja teils Autobahnen für Berufsschiffe. Würde hier jemand auf die Idee kommen am Randstreifen zu picknicken und dann verlangen das die Autos auf der Fahrbahn Rücksicht nehmen?
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  #20  
Alt 31.07.2014, 10:33
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Du wirst als Sportbootfahrer nicht viel Erfolg mit einer Anzeige haben.
Im günstigsten Fall fordert doe WSP vom Berufsschiff eine Stellungsnahme, um Dir danach mitzuteilen, dass dieses sich der Situation entsprechen verhalten hat.
Unterm Strich bedeutet das, dass Dein Boot oder Dein Verhalten nicht für die dort gegebenen Verhältnisse geeignet war.
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Alt 31.07.2014, 10:40
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Wir sind in der Mosel gelegen im Päckchen. Mein bekannter hatte den Anker runter.

Ein Passagiersschiff fuhr an uns vorbei und durch seine wellen hat es mir die Klampe aus dem boot gerissen.

Diese war unzureichned befestigt deshalb haben sie nicht gehalten). Daher gab es keine großen Schäden aber der Schreck war erstmal groß.

Der Schiffsführer den ich über Funk angesprochen habe hat nur gemeint das waren nicht seine Wellen und ich soll mich nicht anstellen wegen einer Klampe.
Die Wasserschutz (die kam zufällig grad die Schleuse hoch) war da anderer Meinung und erklärten ihm in der nächsten Schleuse ausführlich in meinem Beisein seine Sorgfaltspflicht (seinen Fahrplan konnte er vergessen).
Meinen Schaden hätte ich Zivilrechtlich einklagen müssen. Aber darauf und auf eine Anzeige habe ich verzichtet.
Der Wasserschutzpolizist meinte noch anschließend zu mir, dass die Zeit die er verloren hatte ein größeres Problem darstellt und eine größere Strafe ist als der Strafzettel den sie ihm verpasst haben.
Es ist der WAPO an der Mosel schon lage ein Dorn im Auge wie die Fahrgastschiffe teilweise auch an schwimenden Anlegern vorbeifahren.
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  #22  
Alt 31.07.2014, 10:52
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Mal ganz logisch: Auf dem Rhein und auf der Donau gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Wenn die Berufsschiffahrt für jedes Sportboot die Geschwindigkeit reduzieren soll, können die gleich dicht machen. Ist ja auch nicht so wie mit einem Auto mal eben abbremsen, da muss man schon 1 Kilometer vorher vom Gas. Ich glaube die hier meckern, haben noch nie so einen Koloß gefahren, die Wellen kommen ja nicht von der Schraube, sondern von der Verdrängung * Geschwindigkeit. Wenn ich schon am Ufer ankere, muss ich damit rechnen und dementsprechend Vorkehrungen treffen, oder woanders ankern. Gerade Rhein und Donau sind ja teils Autobahnen für Berufsschiffe. Würde hier jemand auf die Idee kommen am Randstreifen zu picknicken und dann verlangen das die Autos auf der Fahrbahn Rücksicht nehmen?
Volle Zustimmung!
Deswegen verbuche ich meinen Schaden auch als eigene Blödheit.
Ich habs halt verbummsfiedelt vor dem slippen nochmal "raus" zu fahren und um die Kurve zu gucken.
Ich käme nicht auf die Idee von einem Berufler zu verlangen dass er an jeder Rampe wo jemand slippt, abbremst.
Ein Bekannter war Rheinlotse. Daher weiß ich auch wie sich die Pötte verhalten.

Da hier in diesem Fall aber sogar Gefahr für Leib und Leben bestand, würde ich nicht untätig bleiben. Es wird nichts bringen, regt aber evtl. zum nachdenken des Captains an....

Viele Grüße
Steffen
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  #23  
Alt 31.07.2014, 10:54
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Zitat:
Zitat von SteffenS Beitrag anzeigen
Volle Zustimmung!
Deswegen verbuche ich meinen Schaden auch als eigene Blödheit.
Ich habs halt verbummsfiedelt vor dem slippen nochmal "raus" zu fahren und um die Kurve zu gucken.
Ich käme nicht auf die Idee von einem Berufler zu verlangen dass er an jeder Rampe wo jemand slippt, abbremst.
Ein Bekannter war Rheinlotse. Daher weiß ich auch wie sich die Pötte verhalten.

Da hier in diesem Fall aber sogar Gefahr für Leib und Leben bestand, würde ich nicht untätig bleiben. Es wird nichts bringen, regt aber evtl. zum nachdenken des Captains an....

Viele Grüße
Steffen
naja ein Vorschlag hätte ich. Das nächste mal vielleicht in einer geschützten Rampe Trailern und nicht im Strom.
Gibt ja genügend in dem Bereich.
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  #24  
Alt 31.07.2014, 10:54
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Vorab schon mal danke für die Meinungen zum Thema. Ins Altwasser darf man ja nicht fahren und so bleibt eigentlich nur die Möglichkeit dort, wo die Donau breiter ist zu ankern. Wirklich geschützte Bereiche sind rar, oder eben dann auch schon belegt. Es ist logisch, dass man den Ankerplatz so wählt, dass damit nicht die ganze Berufsschifffahrt ausgebremst wird. Und wenn ich mein 4,70m-Boot mit 2 Ankern sichere und damit bisher keinerlei Probleme hatte, so dürfte deutlich werden, dass hier eine nicht alltägliche Situation aufgetreten ist. Problem ist natürlich, dass die Pötte immer größer werden und auch immer mehr Leistung haben. Wenn dann so ein Monster sein Kraftwerk aufdreht, ist für ein Kleinboot einfach Schicht im Schacht.
Dazu einen Thread aufmachen halte ich für sinnvoll, weil durch die Zunahme dieser Großschiffe (Viking hat seit 2012 30 Schiffe der Longship-Serie in Betrieb genommen, 10 weitere sind für 2015 bestellt) diese Problematik auch andere treffen wird. Und wenn man darüber hier im Forum nicht diskutieren darf, wo dann?? Im Kochforum?
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  #25  
Alt 31.07.2014, 11:31
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Mal ganz logisch: Auf dem Rhein und auf der Donau gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Wenn die Berufsschiffahrt für jedes Sportboot die Geschwindigkeit reduzieren soll, können die gleich dicht machen. Ist ja auch nicht so wie mit einem Auto mal eben abbremsen, da muss man schon 1 Kilometer vorher vom Gas.
Das sehe ich auch so.
Anders würde ja auch bedeuten das Sportboote jeden Stehpaddler, Ruderer, Kanuten, Schlauchbootfahrer und was sonst noch in Tuckerfahrt passieren müssten um Gefährdung durch Wellenschlag auszuschliessen. Überholen würde dann teilweise gar nicht gehen weil die Jungs zu schnell unterwegs sind.
Natürlich verhält man sich Rücksichtsvoll und hält möglichst Abstand aber es erwartet doch auch jeder Sportbootfaher das die anderen Wassersportler mit Wellenschlag zurecht kommen.
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