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  #1  
Alt 09.02.2007, 11:28
Benutzerbild von kanalskipper
kanalskipper kanalskipper ist offline
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Standard Landesschifffahrtsordnung Brandenburg

Hallo Leute,

der Trööt mit der Waschpo und der Geschwindigkeit hat mich doch ins Grübeln gebracht!

Gerade die Bußgeldliste ist ja spannend wie ein Krimi!

Und ich habe wieder was gelernt: Auf vielen Wasserstarßen Brandenburg`s gilt die Landesschifffahrtsordnung Brandenburg.

Vielleicht, dachte ich, fahre ich ja mal nach Brandenburg, schauen wir mal, was da anders geregelt ist als auf den Bundeswasserstraßen.

Zumal in der Bußgeldliste aus obigem Trööt ja auch das Unwissen über die geltenden Vorschriften gleich mit Bußgeld belegt ist!

Also, ab zum ELWIS! Der kennt ja alles im Bereich der Vorschriften auf deutschen Wasserstraßen. Sogar eine Vorschrift zum Baden in der Hunte!

Aber die Landesschifffahrtsordnung Brandenburg kennt der ELWIS nicht!

Also hab ich mal den Herrn Google gefragt. Der liefert eine kleine Anzahl von Treffern und einige Links zu pdf`s. Klasse dachte ich mir! Aber!

Die Links zeigen auf den Bußgeldkatalog, auf einige Merkblätter (Haupttenor: Du mußt die Landesschifffahrtsordnung Brandenburg beachten, ein Öltagebuch führen und noch so`n Quatsch).

Aber der Text der Landesschifffahrtsordnung Brandenburg war nicht dabei. Schein also geheim zu sein. Und ich dachte, Veröffentlichen hätte irgendwas mit öffentlich zugänglich zu tun!

Noch nicht einmal teure Schwarten im Buchhandel wurden mir gelistet, dabei tauchen die doch bei der Suche nach Informationen über ein Revier immer als erstes auf.

Langes Geschwafel, kurzer Sinn: Bin ich zu blöd zum suchen? Oder muß man erst nach Brandenburg fahren? Oder bekommt man bei "Grenzübertritt" mit dem ersten Knöllchen wegen Unwissenheit gleich ein Exemplar dieser merkwürdigen Verordnung???

Grüße

Jürgen

P.S. Öltagebuch beim Sportboot: Die spinnen, die Römer!
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  #2  
Alt 09.02.2007, 12:15
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Standard

Hi Jürgen,

nimmst Du diese

und hier findest Du noch mehr über den Wasserverkehr in Brandenburg
__________________
Charly
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  #3  
Alt 09.02.2007, 15:30
Benutzerbild von De Ollnborger
De Ollnborger De Ollnborger ist offline
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Standard

Hallo

@Kanalskipper: Geh doch mal auf die Links von Charlyvoss und lies dir das mal GENAU durch. Am interessantesten sind die Seiten 49 bis 55 der Verordnung, dort sind nämlich die LANDESGEWÄSSER aufgelistet, auf denen die Verordnung gilt. Die meisten Gewässer in Brandenburg sind aber Bundeswasserstraßen. Also keine Panik. Und wenn dir das zu suspekt ist mit diesen Vorschriften, dann fahr doch einfach nicht auf diesen paar Wasserflächen, die davon betroffen sind.

Gruß
Erwin
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  #4  
Alt 10.02.2007, 16:16
Benutzerbild von Sail-Skip
Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hi Jürgen,

nimmst Du diese

und hier findest Du noch mehr über den Wasserverkehr in Brandenburg
Moin Charly,

gibbet sowat auch von Meck.-Vorpom.... ?

Andreas
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Andreas
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-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #5  
Alt 10.02.2007, 16:21
Benutzerbild von mailo
mailo mailo ist offline
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Standard

und hier der Bußgeldkatalog

http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf
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  #6  
Alt 10.02.2007, 20:42
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
Admiral
 
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1.832 Danke in 726 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Micromonster
Moin Charly,

gibbet sowat auch von Meck.-Vorpom.... ?

Andreas
gibts da Schiffe
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Charly
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  #7  
Alt 10.02.2007, 22:38
Benutzerbild von mue
mue mue ist offline
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848 Danke in 535 Beiträgen
Standard

schon mal was von der Müritz gehört? Dem größten Binnensee IN Deutschland!

und dann gäbe es da noch die Meckenburger Seenplatte und die Ostsee ...
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Gruß
Christian
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  #8  
Alt 12.02.2007, 10:15
katibert katibert ist offline
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Standard Landesschifffahrtsordnung

Hi, also eigentlich ist es gaaanz einfach...
Erst mal Bundeswasserstr. kennst du ja, dann gibst noch Landesgewässer, die sich in Landesgewässer 1. und 2. Ordnung unterteilen.
Auf Landesgewässern die zugleich BuWaStr sind, gilt zuerst Bundesrecht (Idealkokurenz).
Für Teile von Landesgewässern kann es sogar erforderlich , eine Genehmigung zum Befahren beantragen zu müssen.
Landesgewässer 2. Ordnung sind z. B. TEiche, Seen , Flüsse die nicht schiffbar oder mit schiffbaren Gewässern verbunden sind.

Kurz und knapp: wo Brufsschifffahrt fährt gilt Bundesrecht, da wo im allgemeinen motorisierte Sportboote fahren Bundesrecht und/oder Landesrecht, auf dem Feuerlöschteich Landesrecht.
Gruss katibert
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