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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin @ all,
da blieb mir doch die Spucke weg wie ich folgendes auf unserem RSH Newsticker gelesen habe: Zitat:
Da fällt mir echt nichts mehr zu ein ![]() Kopfschüttelnde Grüße Bernd
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#2
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Naja...fakt ist nur, das ein Segelboot vorbei gefahren ist. Warum ist völlig unklar.
Ich trauen keinem Segler oder MoBo zu, einfach bewußt nicht zu helfen. Wahrscheinlicher ist ja wohl, das er die Kinder nicht bemerkt hat oder die Situation nicht als solche erkannt hat. |
#3
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Im Zweifel für den Angeklagten...... dem folge ich
Gerade wurde in den News bekannt gegeben das die Waschpo den Schiffsführer ermitteln konnte und Ihn wegen unterlassener Hilfeleistung belangen würde. Gruß Bernd
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#4
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![]() Zitat:
![]() Ich würde dem zustimmen, wenn es heißen würde : ermitteln ! Immer erst zwei Seiten anhören, bevor man sich zu einem Urteil hinreißen läßt !! ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#5
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mich würde die distanz zwischen boot und den personen interessieren.
kann mir auch kaum vorstellen, dass da jemand bewusst nicht hilft. und zwar ganz gleich ob segler oder motorbootfahrer! meist ist es ja so, dass man das herumfuchteln missdeutet. man denke nur an die leute in schlauchbooten denen ein paar hundert meter draussen der aussenborder verreckt und die dann verzweifelt richtung strand winken............und von dort wird dann fröhlich zurückgewunken, so nach dem motto: mensch guck mal, was für nette leute da draussen, die winken uns. (umgekehrt geht`s auch) alles schon vorgekommen. gruss bertl |
#6
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Je nach Abstand hat der Segler die vielleicht wirklich nicht gesehen, insbesondere, wenn er gerade irgendwie mit seinen Strippen und Tüchern beschäftigt war. Aber eine gründliche Untersuchung des Vorgangs halte ich auch für notwendig und wenn er irgendwie die seemannische Sorgfaltspflicht verletzt hat oder bequemer Weise angenommen hat, die werden wohl nur Schwimmen und Spielen, ohne sich zu vergewissern, dann schlage ich "Kielholen" vor.
Und zu dem Schlauchboot: Wenn ein Motorboot treibt, werde ich schon hellhörig. Klar, daß Landratten das vieleicht falsch einschätzen, aber andere Bootsführer? Vor ein paar Wochen trieb auf dem Rhein auch ein recht neues Sportboot, 2 Typen drauf, einer am Steuer, der andere kletterte dauernd auf den Bug, kam wieder zurück, redete mit dem anderen usw. Wir haben den Spaß mit dem Feldstecher beobachtet und waren bereit, Hilfe zu rufen (hatten gerade kein Boot da). Naja, waren keine Berufsschiffer in der Nähe und als sie bei uns vorbei getrieben sind, haben wir halt mal gefragt, ob alles klar ist. Die haben sich dann bedankt und gesagt, sie hätten nur den Anker ausprobieren wollen. Tja, jedenfalls wissen sie jetzt, daß er so nicht funktioniert ![]() Michael
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There are 10 kinds of people in the world. ![]() |
#7
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Hier ist die Original Pressemitteilung der Polizei:
Personen in Not - unterlassene Hilfeleistung Pressemitteilung Am 30.07.2006 wurde der WSPSt. Büsum um 15.04 Uhr von der ELSt. Heide gemeldet, daß vor der Einfahrt zum Meldorfer Hafen mehrere Kinder und Erwachsene im Wasser treiben würden und in Not seien. Zwei Kinder waren vor der Zufahrt zum Meldorfer Hafen vom auflaufenden Wasser überrascht worden und trieben ab. Die Großmutter eines der Jungen hatte, nachdem sie die Notlage erkannte, versucht, schwimmend zu den Kindern zu gelangen. Doch auch ihr gelang es nicht, die Kinder ans Ufer zu bringen. Mehrere Männer, die das Geschehen beobachtet hatten, eilten den Personen im Wasser zu Hilfe. Es gelang schließlich allen Beteiligten, das Ufer zu erreichen. Dabei erlitt einer der Helfer anschließend einen Schwächeanfall und wurde nach der Erstversorgung vor Ort durch zwei zufällig anwesende Rettungssanitäter zur weiteren Behandlung von einem herbeigerufenen RTW ins Westküstenklinikum Heide gebracht. Noch während der laufenden Rettungsaktion fuhr ein Sportboot an den im Wasser treibenden Personen vorbei in den Meldorfer Hafen, ohne den in Not geratenen - trotz lauten Rufens der Betroffenen und der Personen am Ufer - zu Hilfe zu kommen. Mit Hilfe von Zeugen konnte der Schiffsführer des Segelbootes nach Ende der Rettungsaktion im Meldorfer Hafen festgestellt werden. Von der Wasserschutzpolizei Büsum wird gegen ihn eine Anzeige gemäß § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) gefertigt. Sachbearbeitende Dienststelle: WSPSt. Büsum Eingesetzte Kräfte:ein Wagen der WSP Büsum, 1x RTW Stefan Schmidt Polizeioberkommissar Wichtiger Hinweis: Bei dieser Meldung handelt es sich um eine Original-Pressemitteilung der Polizei. Sie wurde automatisch in unseren Dienst übernommen und von uns redaktionell nicht bearbeitet. Gruß Norman ![]() |
#8
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sehr spannend...
der Schiffsführer wird sicherlich irgendetwas an Bord zu tun gehabt haben und nichts gehört haben. Damit ist dann wahrscheinlich der Vorsatzvorwurf vom Tisch und das Verfahren wird eingestellt. Man müsste dem Skipper schon nachweisen, dass er die Schwimmer (und die Notsituation) überhaupt wahrgenommen hat. Aus dem Ermittlungsverfahren wird sowieso nichts, die Story füllt nur leeres Zeitungspapier. Aber unabhängig davon glaube ich auch nicht so wirklich, dass ein Segler oder MoBo-Fahrer einfach so vorbeifahren würde, wenn er denn wirklich so was wahrnehmen sollte ... Gruss Lars |
#9
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Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die was bemerkt haben.
Wenn ich im Sommer den Kanal entlang fahre, winken und rufen Kinder ohne ende, auch Schwimmer. Aber meist wollen die nur das ich mehr Wellen mache ![]() Muss zugeben, da höre ich auch nicht immer hin, aber nach dem Tread wohl wieder eher... ![]()
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------------------------------------------ Wo die Möwen können stehn, wird es wohl nicht weitergehn.... Oliver. |
#10
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im Fernsehen werden gelegentlich gestellte Unfallszenen gezeigt. Wenn man da sieht wieviele Autofahrer oder Fußgänger sich abwenden und weiter gehen als ob sie nichts bemerkt hätten, kann ich mir kaum vorstellen, dass unsere Spezies (Bootler) da die einzige rühmliche Ausnahme wären.
![]() Ich habe mir bei Feuerwehreinsätzen angewöhnt die "Sensationstouristen" an Unfallstellen zu Arbeiten einzuteilen. Es dauerte meist keine 5 Minuten und die Einsatzstelle war wieder "Zuschauerfrei" ![]()
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Charly |
#11
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Hallo Forum,
ich glaub auch nicht, daß der da wissentlich einfach so vorbei gefahren ist. Die ganze Sache wird ihm wohl mehr oder weniger entgangen sein. Die Hafeneinfahrt ist bei Seglern meißt eine Situation, in der sehr viele Dinge möglichst gleichzeitig erledigt werden wollen. Boot läuft evtl schon unter Maschine, die Segel werden eingeholt, verpackt und UV-Schutzhülle drüber, evtl noch schnell nen Eintrag im Log, Anmeldung im Hafen per Funk oder Tel, das Gerödel zum Festmachen wird noch zurechtgelegt usw. Da konzentriert sich Mancheiner eben nicht ganz so toll auf die Umgebung. Und Hilfe kann eben erst dann geleistet werden, wenn man eine Notlage erkannt hat. Aber auch die Oma hat meiner Ansicht nicht korrekt gehandelt, statt im Alleingang das Unmögliche zu versuchen, hätte sie wohl besser an Land erst ein paar Retter mobilisieren sollen um die Sache dann gemeinsam anzugehen.
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Gruß Frank ![]() Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#12
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so jetz ich auch...
also wenn mich von weitem irgendwelche kanuten anwinken..dann erkenne ich (spätestens mit fernglass) ob des noch schwimmt oder nich.... und wenn ich von zwei seiten angeblööckt werde,merke ich das auch... ![]() und wenn beide zeugen (land und wasser) gesagt haben,er sei wissentlich vorbeigefahren...dann wird der skipper wohl doch einen blick haben schweifen lassen... wie sollten die sonst auf diese idee kommen...dann wäre der wortlaut gewesen"wir haben gerufen,aber die haben uns nicht wahrgenommen,ignoriert,nich gehört..etc"!!!!!!!!!! so seh ich des jetz! ![]() Gruß Mucke ![]()
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Semper Fidelis ![]() |
#13
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@charlyvoss:
ich glaub schon, du schriebst : Zitat:
M.a.W. derjenige, der sich seither im Bereich "Erste Hilfe" freiwillig oder unfreiwillig nicht fortgebildet hat. Der Staat schreibt eine Fortbildung für denjenigen, der die Fahrerlaubnis erstmal hat ja nicht vor. Auf dem Boot ist das doch ganz anders - was ist schon daran einen ausgepowerten Schwimmer an Bord zu nehmen ???? Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Skipper da was mitbekommen hat, es ging doch nicht um Re-Animation eines blutenden Ohnmächtigen ... |
#14
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Ich weiß nicht was das alles soll, da wird ohne genauen Sachverhalt schon vermutet, daß jemand soooo beschäftigt war.
Bei jeder Einfahrt im Hafen sitzt man nicht unter Deck, sondern beobachtet genau die Umgebung. Wenn dann jemand nicht einen Notfall feststellt, ist die Frage der Eignung zum Sportbootführen doch zu fragen. Leider erlebt man immer häufiger mangelnde Seemannschaft - manchmal aus Bequemlichkeit. Wenn die Polizei eine Anzeige aufgibt, kann man wohl von ausreichendem Anfangsverdacht sprechen. An alle Vorposter, überlegt doch mal eure Handlungsweise in so einem Fall und warum solltet ihr so jemanden noch in Schutz nehmen. Gruß Wolfram |
#15
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![]() Zitat:
aber hier......... "mein gott,das boot schwimmt noch und eine ältere person ist auch schon da und da hinten auf land stehen weiter zum abmarsch bereit..." ich will niemanden beschuldigen...aber so könnte man auch denken... ![]() einmal hab ich auch schon kanuten links liegen lassen... 1. kameraden waren da... 2. 7m bis zum land 3.die waren alle besoffen...selbst schuld... 4.hatten alle schwimmweste,waren nicht in der fahrrinne und es war spiegelglatter see...
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Semper Fidelis ![]() |
#16
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![]() Zitat:
Wenn der Diesel 30cm unter mir läuft höre ich nicht mehr viel. Wir Menschen sind keine Maschinen, und solange keiner das Gegenteil beweisen kann, sollte man höchstens von unaufmerksamkeit reden!
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------------------------------------------ Wo die Möwen können stehn, wird es wohl nicht weitergehn.... Oliver. |
#17
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hallo mucke,
in dem fall hätte er aber auch keine Notlage erkannt und damit keinen Vorsatz... also straflos |
#18
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![]() Zitat:
Aber mein Beitrag sollte keine Vorverurteilung dieser Segler sein. Aufgrund dieser wenigen Anhaltspunkte kann ich überhaupt keine Beurteilung der Sachlage abgeben. Aber......schwarze Schafe gibt is überall ![]()
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Charly |
#19
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Nur zur Erinnerung :
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Vorsatz eines Täters, nämlich "nicht Hilfe leisten zu wollen" trotz eines erkannten "Unglücksfalles" (oder "Not") muss dem jeweiligen Täter nachgewiesen werden. Ohne heute oder gestern dabeigewesen zu sein - das muss (strafrechtlich) schon erkennbar ne Notlage gewesen sein. Unabhängig davon kann man ja im Zweifel mal hinfahren und fragen, ob alles o.k. ist, aber wenn man es nicht tut und darauf vertraut, dass alles i.O. ist, ist man auf der subjektiven Seite (=Vorsatz) eben unangreifbar. |
#20
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Wenn ich Eure Äußerungen hier so lese, werde ich zukünftig ab ca. 5 sm vor nem Hafen nur noch beten daß ich keinen Notfall erleide.
Heinrich |
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