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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.06.2005, 17:09
simso simso ist offline
Lieutenant
 
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Standard Boot nach Slowenien verkauft!! Probleme!!!

Hallo liebes Forum!

ich habe mein Boot für etwas über 2000 Euro über Ebay leider nach Slowenien verkauft.
Nun ja, heute waren die Herrschaften da, jedoch ohne Nummernschild ( der Trailer ist seit 10 jahren abgemeldet. Sie wussten das auch)
Also sind die Herren unverrichteter Dinge wieder gefahren, haben 1000 Euro angezahlt und wollen am Montag mit Nummernschid kommen. Jetzt kennen die sich aber überhaupt nicht aus, daher soll ich mich für sie erkundigen wie man eines in Deutschland bekommt. Daher meine Frage an euch:
Man sollte den Trailer damit bis nach Slowenien zeihen dürfen,
möglichst wenig Aufwand und es sollte schnell zu bekommen sein....
Die Leute haben was von einer Zolltafel geredet.....was ist das ???
Ich würde denen das auch besorgen, vorausgesetzt es steht dann nirgens mein Name!!
__________________
Danke
Herbert
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  #2  
Alt 09.06.2005, 17:12
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Superpapa Superpapa ist offline
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Ein Kennzeichen, mit dem ich nicht ermittelbar bin, möchte ich auch gern haben....
Kann mir absolut nicht vorstellen, daß so etwas anonym geht.
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  #3  
Alt 09.06.2005, 17:15
simso simso ist offline
Lieutenant
 
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Ist klar! Aber was kann ich den Leuten empfehlen um das Boot zu überführen??
__________________
Danke
Herbert
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  #4  
Alt 09.06.2005, 17:21
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Eine Autotransportanhänger von zu Hause mitbringen und da alles drauf.
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  #5  
Alt 09.06.2005, 17:23
Benutzerbild von Paul Petersik
Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Hallo,
mit Zolltafel ist sicher ein Zollkennzeichen gemeint. Ruf doch mal bei Eurer Kfz-Zulassungsstelle an, welche Formalitäten zur Zuteilung dieses Zollkennzeichens erforderlich sind. Ich denke, das ist der einzige Weg für die Slowenen, das Boot überführen zu können.
Gruß
Paul
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  #6  
Alt 09.06.2005, 17:24
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Hi,

die brauchen ein Zollkennzeichen. Das sind die Kennzeichen mit der roten Plakette vorne dran.

Ruf doch mal bei deinem Straßenverkehrsamt an, und frag nach, wer da was vorlegen muss.

M.E. können die das allein machen.

Melde den Trailer bloß nicht wieder auf deinen Namen an, sonst ruft dich in einem halben Jahr der deutsche Zoll im Rahmen eines Amtshilfeersuchens der Slowenen an, und will Steuern oder Zoll kassieren, nur weil in irgendeinem slowenischen Hafen der Trailer mit deinem Kennzeichen rumsteht.

CU
Micha

P.s.: Das ist der Nachteil bei iii-bäääh. Man hat es (fast) nur mit Chaoten zu tun, die erst Ersteigern und dann anfangen sich zu erkundigen, wie sie die Sachen nach Hause bekommen..... Ätzend!!!
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  #7  
Alt 09.06.2005, 17:26
simso simso ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa
Eine Autotransportanhänger von zu Hause mitbringen und da alles drauf.




Das hab ich denen auch empfohlen aber....................
__________________
Danke
Herbert
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  #8  
Alt 09.06.2005, 17:30
Benutzerbild von Flybridge
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Zitat:
Zitat von simso
Zitat:
Zitat von Superpapa
Eine Autotransportanhänger von zu Hause mitbringen und da alles drauf.




Das hab ich denen auch empfohlen aber....................
Aber was......genau das meine ich mit ÄTZEND!!!! Ich kann mir die Burschen gut vorstellen. Ich hatte auch schon mit solchen Experten zu tun. Zahle die Kohle nicht zurück und behalte das Boot, bis es komplett bezahlt ist. Einzige Chance. Dann geht's auch plötzlich mit der Überführung......
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  #9  
Alt 09.06.2005, 17:31
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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für ein Zollkennzeichen müssen die Slovenen da sein, du brauchst deren Pass, eine Vollmacht, es muss eine Versicherung abgeschlossen werden für den Zeitraum (min 4 Wochen) und du mußt verschiedene Ämter besuchen, Zulassungstelle, Zollamt, etc.

ich habe früher sehr viele Zollnummern machen lassen.

Wenn deine Slovenen das wollen lasse sie kommen und setze dich vorher mit einem KFZ Zulassungsdienst in Verbindung, der das alles erledigen kann.

Ist alles in einem Tag zu schaffen, aber halt dich selber raus.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #10  
Alt 09.06.2005, 17:33
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Hallo,
mit Zolltafel ist sicher ein Zollkennzeichen gemeint. Ruf doch mal bei Eurer Kfz-Zulassungsstelle an, welche Formalitäten zur Zuteilung dieses Zollkennzeichens erforderlich sind. Ich denke, das ist der einzige Weg für die Slowenen, das Boot überführen zu können.
Gruß
Paul
Das heißt Ausfuhrkennzeichen im Behördendeutsch. Habe das ergoogelt
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  #11  
Alt 09.06.2005, 17:35
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Die Doppelkarten (heißt jetzt 29a Anzeige) gibt's beim Schildermacher gegenüber vom Starßenverkehrsamt. Die Burschen können sich ja morgen früh beim Amt informieren und dann am Montag mit Restkohle und Kennzeichen wiederkommen.
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  #12  
Alt 09.06.2005, 17:36
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bin schon etwas aus der Praxis , aber da fällt mir noch was ein.

Möglicherweise geht auch ein Überführungskennzeichen, d.h. eine rote Nummer, nachdem Slo ja EU ist.

Das bekommt man auch für ein paar Tage bei der Zustelle.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #13  
Alt 09.06.2005, 17:38
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Zitat:
Zitat von Gerd1000
bin schon etwas aus der Praxis , aber da fällt mir noch was ein.

Möglicherweise geht auch ein Überführungskennzeichen, d.h. eine rote Nummer, nachdem Slo ja EU ist.

Das bekommt man auch für ein paar Tage bei der Zustelle.
Damit kommt man aber nicht über die Grenze. Über die Grenze geht's nur mit normalen oder Zollkennzeichen.
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  #14  
Alt 09.06.2005, 17:39
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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also wie gesagt mein Tage als Autohändler liegen schon etwas zurück, aber innerhalb der EU müßte rote Nummer gehen. Und Ausfuhr ist das nach SLo nicht.

Aber das ist ja schnell zu erfragen.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #15  
Alt 09.06.2005, 17:43
simso simso ist offline
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Die fahren jetzt wieder nach Slowenien zurück. Eigentlich müssten die Leute dort sowas bekommen oder nicht????
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Danke
Herbert
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  #16  
Alt 09.06.2005, 19:28
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Nein, mit SLO Kennzeichen dürfen Sie hier nicht fahren. Rote Kennzeichen aus D werden in manchen Ländern geduldet. Ausfuhrkennzeichengehen überall.
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Bourbon and Coke
and Big Block Boats
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  #17  
Alt 10.06.2005, 05:56
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Hallo,
Deine Käufer müssen hier zur Kfz. Zulassungsstelle und ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, dabei wird der D Kfz Brief geschnitten und entwertet, daraufhin bekommen sie ein Internationalen Fahrzeugbrief/Zulassungsschein mit begrenzter Zulassungsdauer.
Vorher müssen die sich eine Doppelkarte für die Deckung besorgen, dann Nummernschild lösen, und zurück nach Söowenien.
Falls der Hänger keinen Tüv hat, so macht das nichts denn der Tüv drückt bei Ausfuhr gerne beide Augen und Ohren zu, da das Material eh raus kommt aus D.
So habe ich Fahrzeuge nach HR gebracht, könnt jetzt etwas anders sein da Slo in EU.
Die ganze Prozedur dauert im Schnitt 1-2 Stunden, und das müssen die Slowenen selber machen.
Die Kosten belaufen sich auf ca, 80-170€ je nach Versicherungsgesellschaft der Doppelkarte
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  #18  
Alt 10.06.2005, 06:53
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Meine Erfahrung innerhalb der EU (NL). Boot da gekauft und nach D importiert. Ich konnte versicherungstechnisch in NL mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren, in D sowieso ok. Das Kurzzeitkennzeichen ist in NL nicht zulassungstechnisch nicht legal, wird aber von der Polizei stillschweigend geduldet. Und wegen dem Kurzzeitkennzeichen ist TÜV in D auch nicht notwendig gewesen.

Wenn ich das jetzt auf deinen Fall übertrage:

Der Impoteur (Slowenen) müssen sich im Heimatland drum kümmern, welches Kennzeichen dort für einen gerade importierten Hänger anerkannt wird.

Wie viele Fahrzeuge werden denn nicht von hier Richtung Osten exportiert. Da rennt doch auch nicht jeder zum deutschen Straßenverkehrsamt und meldet die Karre hier noch mal an.

Sollte es Stress geben: Zahl die Kohle zurück, verbuche das unter Lehrgeld und verkauf neu in ebay nur in D.

100 Eur weniger und auch in Deutschland wirste schon einen Deppen finden.
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Gruß, Thomas
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  #19  
Alt 10.06.2005, 06:59
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glumpo glumpo ist offline
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Hab das hier aus der Zulsaaungsstelle München:


Einem Fahrzeug wird dann ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt, wenn es in das Ausland ausgeführt wird. Dazu muss das Fahrzeug endgültig abgemeldet werden. Der Fahrzeugbrief wird durch abschneiden einer Briefecke und einem Vermerk über das zugeteilte Ausfuhrkennzeichen entwertet und mit einem Löschvermerk versehen.

Eine gültige Hauptuntersuchung (HU) ist notwendig/vorgeschrieben.
Ist das Fahrzeug bereits endgültig abgemeldet oder über 18 Monate stillgelegt, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich.

Für ausländische Fahrzeuge ist gemäß der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich.

Wenn ein Ausfuhrkennzeichen länger als 3 Monate beantragt wird, so ist im Vorab beim Zentralfinanzamt München die Kraftfahrzeugsteuer für diesen Zeitraum zu begleichen. Der Zahlbeleg und der Steuerbescheid sind der Zulassungsstelle vorzulegen.

Der Steuerbescheid und die Quittung sind der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich.

Notwendige Unterlagen
Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis
Fahrzeugschein und Kennzeichen
bzw. bei stillgelgtem Fahrzeug: Abmeldebescheinigung
Versicherungsbescheinigung nach § 7 Abs 2 IntVO
Internationale Versicherungskarte für Kraftfahrzeugverkehr (grün)
gültiger TÜV-Nachweis (Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Prüfbericht)
gültiger Personalausweis / Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist zusätzlich eine Meldebescheinigung
bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
zusätzlich:


bei Firmen:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Kontaktinformationen
Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bzw. Zollkennzeichens ist nur nach persönlicher Vorsprache oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über den internationalen Straßenverkehr -IntVO-
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO-
Entstehende Kosten
ab 40,10 € für München-Land Kennzeichen
ab 45,20 € für auswärtige Kennzeichen
zuzüglich Kennzeichenschilder
Formulare
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  #20  
Alt 10.06.2005, 08:57
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Zollkennzeichen o.k. - TÜV kann ich auch nachvollziehen,
aber wozu Versicherung? ein Anhänger ist doch durch das ziehende Fahrzeug versichert?
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #21  
Alt 10.06.2005, 09:02
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Zitat:
Zitat von Pit
Zollkennzeichen o.k. - TÜV kann ich auch nachvollziehen,
aber wozu Versicherung? ein Anhänger ist doch durch das ziehende Fahrzeug versichert?
Das weiß ichnicht beim Hänger,
kann aber ein Anruf bei der Zulass. alles klären.
Das obige ist ein Beispiel aus Kfz. Überführung.
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  #22  
Alt 10.06.2005, 09:04
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Vielen Dank für eure Anteilnahme.

Eine Vollabnahme würde der Trailer niemals bekommen, auch nicht mit viel Glück!
Das habe ich bei Ebay aber alles geschrieben " der Trailer ist nicht Verkehrstauglich" !!!
Nagut ich habe gerade wieder mal nach Slowenien telefoniert, die Herren kommen heute oder morgen mit einem Autotrailer! Endlich!!!

Aber fürs nächste mal: kann ich den käuferkreis einschränken, d.h. dass nur in Deuschland gemeldete Bieter bieten können??
Mich regt das nämlich auf, ich habe schon oft kleinere Dinge ins Ausland verkaut, die Leute sind dann immer wegen der hohen Versandkosten eingeschnappt, obwohl ich wirklich NUR die Kosten berechne die es am Postschalter kostet...... In meinen Auktionen schreibe ich IMMER "XXXVersandkosten innerhalb Deutschlands, Europa auf Anfrage"

Naja jetzt hoffe ich dass das alles gut abläuft ohne viel geschrei und telefonieren mit dem "Chef"!!!
__________________
Danke
Herbert
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  #23  
Alt 10.06.2005, 09:07
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Ich denke mal das ist die beste Lösung für beide.
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  #24  
Alt 10.06.2005, 10:44
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Zitat:
Zitat von glumpo
Hab das hier aus der Zulsaaungsstelle München:


Einem Fahrzeug wird dann ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt, wenn es in das Ausland ausgeführt wird. Dazu muss das Fahrzeug endgültig abgemeldet werden. Der Fahrzeugbrief wird durch abschneiden einer Briefecke und einem Vermerk über das zugeteilte Ausfuhrkennzeichen entwertet und mit einem Löschvermerk versehen. ....
In dem Artikel/Zitat geht es doch darum, dass der Verkäufer oder überhaupt der Eigentümer ausführt. Oder habe ich das falsch verstanden?

Danach wäre zu klären wo der Erfüllungsort ist.

Wie mir bei diesem Verkauf erscheint, geht die Gefahr mit Übergabe des Hängers beim Verkäufer auf den Käufer über.

Und damit auch die Ausfuhr und somit ist es ein Import durch Slowene in sein Heimtatland.

Ich denke weiterhin, er muss sich in Slowenien um alles kümmern.
__________________
Gruß, Thomas
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  #25  
Alt 10.06.2005, 10:54
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Hallo Boatman,
ja klar hast Du Recht.
Simso könnte es sgal sein, er hat verkauft und müsste sich um nichts mehr kümmern.
Ich denke mal es ist ein Freundliches entgegenkommen von Simso.
Was ich auch o.k. finde.

Der Vertrag kommt hier in D zustande und der Käufer hat sich um den Rest zu kümmern. So Läuft es eigentlich ab.
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