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  #41  
Alt 17.02.2005, 11:41
Benutzerbild von Averna
Averna Averna ist offline
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Wie immer hat Gerd recht - wird ja schon peinlich

Seltsam, anscheinend zahlt jeder was anderes. Ist ja mal Interessant das zu wissen.89

Meine Rechnung von 11.02.05

TKG: € 34,30
EMVG: € 8,90

gesamt also € 43,20

wir können die Rechnung gerne Tauschen und ich übernehme die € 1,89

Vielleicht kann uns já jemand mal aufklären wieso diese verschiedenen Beiträge zustande kommen.

In diesem Sinne

Averna
In diesem
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AVERNA - Dirk
Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen


GRÖMITZ
Die Perle der Ostsee
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  #42  
Alt 17.02.2005, 12:07
Benutzerbild von Averna
Averna Averna ist offline
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Boot: Windy Mistral 35 HT
29.216 Danke in 9.853 Beiträgen
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Ich habe mal die letzten Rechnungen nachgesehen - manchmal sind diese Beträge garnicht schlecht - vorher hab ich mich noch nie um so etwas gekümmert.

Folgende Beiträge bzw. Erhöhungen sind erlassen worden:

2001: TKG 7,77 EMVG 2,81 € 10,58
2002: TKG 13,60 EMVG 2,81 € 16,41
+ 75 % Erhöhung

2003: TKG 16,00 EMVG 4,90 € 20,90
+ 17,6 % + 74,4 % Erhöhung

2004: TKG 18,30 EMVG 4,00 € 22,30
+ 14,3 % - 22,5 ??? Erhöhung / Verringerung

d.H. + 106,9 % + 51,9 % Erhöhung in vier Jahren


Wer hat in seinem Geschäft solche Preiserhöhungen durchsetzen können?


In diesem Sinne

Averna
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GRÖMITZ
Die Perle der Ostsee
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  #43  
Alt 17.02.2005, 17:21
Belem Belem ist offline
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Standard Re: RegTP

Zitat:
Zitat von boatman
Gibt es auch Musterprozesse zum EMV?
Es scheint sich noch kein Idiot gefunden zu haben, der wegen 4-5 Euro
Jahresgebühr vor das Verwaltungsgericht zieht und drei gestandene
Berufsrichter mit seinen Kinkerlitzchen beschäftigt.

Ich bin aber sicher, der wird sich auch noch finden. Solange kann man ja
mal vorbeugend Einspruch gegen jeden Bescheid einlegen, damit den
Beamten die Arbeit nicht ausgeht.

Belem, ob solcher Verhaltensweisen wg. Dreimarkfünfzig fassungslos
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  #44  
Alt 17.02.2005, 17:42
Belem Belem ist offline
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Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Averna
Wer hat in seinem Geschäft solche Preiserhöhungen durchsetzen können?
Der Hintergrund der ganzen Sache mit den Frequenznutzungs- und EMV-
Beiträgen ist rechtlich ziemlich vertrackt. Sie sollten in dieser Form erst-
mals nach dem Telekommunikationsgesetz von 1996 erhoben werden. Es
kam daraufhin zu Klagen, die erst 2001 höchstrichterlich entschieden
wurden.

An den unterschiedlichen Höhen der Beiträge in den verschiedenen Jah-
ren, die z.B. beim EMV-Beitrag von 2003 auf 2004 gesunken sind, kannst
Du mit ein wenig gutem Willen erkennen, dass die Beträge nicht freihändig
festgesetzt werden, sondern dass eine Kalkulation dahintersteht, die sich
von Jahr zu Jahr unterscheiden kann.

Belem
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  #45  
Alt 18.02.2005, 15:56
Benutzerbild von Lutz
Lutz Lutz ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 12
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Standard hier stehts

hallo Ihr Winterleider,
hier steht, was wann und wie zu zahlen ist:
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/In...operty=pdf.pdf

herzliche Grüße
Lutz
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  #46  
Alt 18.02.2005, 16:57
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
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Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard Re: RegTP

Zitat:
Zitat von katibert
Viel besser ist das Gesetz über Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). wir verschmutzen nämlich den Äther mit unserer Funkerei. Für Handybenutzer gilt das Gesetz nicht (wunder?).
Natürlich gilt das Gesetz auch für Handybenutzer, also den Mobilfunkbereich.
Wenn Du Dir die Frequenzschutzbeitragsverordnung mal ansiehst - den Link
hat Lutz eben gepostet - wirst Du unter Ziffer 1.1 der Anlage auch die D-
und E-Netze finden. Sinnvollerweise belastet man die Betreiber und nicht
jeden Mobilfunkkunden einzeln.

So, und wofür ist diese Gebühr von weniger als 5 Euro pro Jahr bestimmt?
Das steht laut o.g. Verordnung in § 8 EMVG Absätze 1 bis 6. Das EMVG
kann man hier lesen und sich selbst wenigstens mal ein Bild machen, was
mit diesem irrsinnig hohen EMVG-Beitrag bei der RegTP veranstaltet wird.

Für den TKG-Beitrag gilt ähnliches. Hier stehen die Aufgaben, die die RegTP
wahrnehmen muss und die mit unseren Beiträgen finanziert werden, in § 48
Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes, alte Fassung (das TKG wurde
im letzten Sommer ziemlich umfassend überarbeitet wurde und die Para-
graphen sind jetzt andere geworden). Die alte Fassung ist aber hier noch
nachzulesen.

Belem
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  #47  
Alt 18.02.2005, 17:15
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: RegTP

Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von katibert
Viel besser ist das Gesetz über Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). wir verschmutzen nämlich den Äther mit unserer Funkerei. Für Handybenutzer gilt das Gesetz nicht (wunder?).
Natürlich gilt das Gesetz auch für Handybenutzer, also den Mobilfunkbereich.
Wenn Du Dir die Frequenzschutzbeitragsverordnung mal ansiehst - den Link
hat Lutz eben gepostet - wirst Du unter Ziffer 1.1 der Anlage auch die D-
und E-Netze finden. Sinnvollerweise belastet man die Betreiber und nicht
jeden Mobilfunkkunden einzeln.

So, und wofür ist diese Gebühr von weniger als 5 Euro pro Jahr bestimmt?
Das steht laut o.g. Verordnung in § 8 EMVG Absätze 1 bis 6. Das EMVG
kann man hier lesen und sich selbst wenigstens mal ein Bild machen, was
mit diesem irrsinnig hohen EMVG-Beitrag bei der RegTP veranstaltet wird.

Für den TKG-Beitrag gilt ähnliches. Hier stehen die Aufgaben, die die RegTP
wahrnehmen muss und die mit unseren Beiträgen finanziert werden, in § 48
Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes, alte Fassung (das TKG wurde
im letzten Sommer ziemlich umfassend überarbeitet wurde und die Para-
graphen sind jetzt andere geworden). Die alte Fassung ist aber hier noch
nachzulesen.

Belem
Dir wagt man kaum zu widersprechen.
Weil supergut gegoogelt!

Aber lass´ uns noch die Luft zum atmen!


BTW
Besser googeln geht immer, aber bloß mal einen Beitrag stehen lassen, welcher mehr oder weniger stimmt und wo es nicht um substanzielle Dinge geht, wäre nicht schlecht!
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