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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#41
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Wie immer hat Gerd recht - wird ja schon peinlich
Seltsam, anscheinend zahlt jeder was anderes. Ist ja mal Interessant das zu wissen.89 Meine Rechnung von 11.02.05 TKG: € 34,30 EMVG: € 8,90 gesamt also € 43,20 wir können die Rechnung gerne Tauschen und ich übernehme die € 1,89 Vielleicht kann uns já jemand mal aufklären wieso diese verschiedenen Beiträge zustande kommen. In diesem Sinne Averna In diesem
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#42
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Ich habe mal die letzten Rechnungen nachgesehen - manchmal sind diese Beträge garnicht schlecht - vorher hab ich mich noch nie um so etwas gekümmert.
Folgende Beiträge bzw. Erhöhungen sind erlassen worden: 2001: TKG 7,77 EMVG 2,81 € 10,58 2002: TKG 13,60 EMVG 2,81 € 16,41 + 75 % Erhöhung 2003: TKG 16,00 EMVG 4,90 € 20,90 + 17,6 % + 74,4 % Erhöhung 2004: TKG 18,30 EMVG 4,00 € 22,30 + 14,3 % - 22,5 ??? Erhöhung / Verringerung d.H. + 106,9 % + 51,9 % Erhöhung in vier Jahren Wer hat in seinem Geschäft solche Preiserhöhungen durchsetzen können? ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() In diesem Sinne Averna
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#43
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![]() Zitat:
Jahresgebühr vor das Verwaltungsgericht zieht und drei gestandene Berufsrichter mit seinen Kinkerlitzchen beschäftigt. Ich bin aber sicher, der wird sich auch noch finden. Solange kann man ja mal vorbeugend Einspruch gegen jeden Bescheid einlegen, damit den Beamten die Arbeit nicht ausgeht. Belem, ob solcher Verhaltensweisen wg. Dreimarkfünfzig fassungslos |
#44
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![]() Zitat:
Beiträgen ist rechtlich ziemlich vertrackt. Sie sollten in dieser Form erst- mals nach dem Telekommunikationsgesetz von 1996 erhoben werden. Es kam daraufhin zu Klagen, die erst 2001 höchstrichterlich entschieden wurden. An den unterschiedlichen Höhen der Beiträge in den verschiedenen Jah- ren, die z.B. beim EMV-Beitrag von 2003 auf 2004 gesunken sind, kannst Du mit ein wenig gutem Willen erkennen, dass die Beträge nicht freihändig festgesetzt werden, sondern dass eine Kalkulation dahintersteht, die sich von Jahr zu Jahr unterscheiden kann. Belem |
#45
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hallo Ihr Winterleider,
hier steht, was wann und wie zu zahlen ist: http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/In...operty=pdf.pdf herzliche Grüße Lutz |
#46
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![]() Zitat:
Wenn Du Dir die Frequenzschutzbeitragsverordnung mal ansiehst - den Link hat Lutz eben gepostet - wirst Du unter Ziffer 1.1 der Anlage auch die D- und E-Netze finden. Sinnvollerweise belastet man die Betreiber und nicht jeden Mobilfunkkunden einzeln. So, und wofür ist diese Gebühr von weniger als 5 Euro pro Jahr bestimmt? Das steht laut o.g. Verordnung in § 8 EMVG Absätze 1 bis 6. Das EMVG kann man hier lesen und sich selbst wenigstens mal ein Bild machen, was mit diesem irrsinnig hohen EMVG-Beitrag bei der RegTP veranstaltet wird. Für den TKG-Beitrag gilt ähnliches. Hier stehen die Aufgaben, die die RegTP wahrnehmen muss und die mit unseren Beiträgen finanziert werden, in § 48 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes, alte Fassung (das TKG wurde im letzten Sommer ziemlich umfassend überarbeitet wurde und die Para- graphen sind jetzt andere geworden). Die alte Fassung ist aber hier noch nachzulesen. Belem |
#47
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Weil supergut gegoogelt! ![]() Aber lass´ uns noch die Luft zum atmen! BTW Besser googeln geht immer, aber bloß mal einen Beitrag stehen lassen, welcher mehr oder weniger stimmt und wo es nicht um substanzielle Dinge geht, wäre nicht schlecht! |
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