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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 08.02.2007, 15:53
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le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von le loup
oder steht im jeweiligen landes-schiffajrtsgesetz ein paragraph, welcher die busldregeln des jeweiligen landes auf die bundeswasserstrassen überträgt?
Ich weiß jetzt nicht so genau, was Du willst, aber Bußgelder dürfen nur
aufgrund eines Gesetzes erhoben werden, und Landes- und Bundes-
recht sind in diesem Punkt getrennt.

Belem
na gut
dann sag ich es andersrum

steht im bundes-schiffahrtsgesetzt eventuell drin
das die regeln der jeweiligen länder anzuwenden sind?

möglich ist alles

le loup
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  #27  
Alt 08.02.2007, 16:36
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat:
Zum Thema "Weg durch Zeit" mein lieblingsbeispiel vom Elbe-Lübeck-Kanal (vom hörensagen und sicherlich eine urbane Legende, aber denkbar):
Morgens in Lauenburg reingefahren, Washpo Scherge steht in der Schleuse und macht sich Notizen. Abends in Lübeck angekommen, Waschposcherge verteilt Tickets: "Guten Abend, Sie hätten noch gar nicht hier sein dürfen...."
Das ist in dieser Form eine praktisch nicht mögliche urbane Legende, weil Du
zeitgetaktet durch die insgesamt sieben Schleusen fährst. Da könntest Du
mal zwischendurch auf einer Teilstrecke gemessen werden, aber eigentlich
auch nur auf dem Abschnitt Witzeeze - Donnerschleuse, alle anderen Ab-
schnitte sind wohl zu kurz.

Wer verbreitet solche Märchen?
Es gibt aber durchaus Methoden und das sogar mit automatischer Nummerschilderkennung, Temposünder im Straßenverkehr durch eine Weg/Zeit-Messung genau zu erkennen und das mit Rechtssicherheit.
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Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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  #28  
Alt 08.02.2007, 18:17
skyraker skyraker ist offline
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Standard Bussgeldkatalog

Habe mir auch gerade mal den Katalog durchgelesen.

Fahren eines Fahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis. 100-500 Euro

Wonach wird entschieden wieviel ich da bezahlen muss? Nach Gefährdung, Fahrdauer ....?

__________________
Grüße aus dem Norden

Thomas Wiebers
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  #29  
Alt 08.02.2007, 18:31
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Standard Re: Bussgeldkatalog

Zitat:
Zitat von skyraker
Habe mir auch gerade mal den Katalog durchgelesen.

Fahren eines Fahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis. 100-500 Euro

Wonach wird entschieden wieviel ich da bezahlen muss? Nach Gefährdung, Fahrdauer ....?

... ob der Bootsführer mit oder ohne Hut fährt!
Gruß Hans-H.
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  #30  
Alt 08.02.2007, 20:30
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Zitat:
Zum Thema "Weg durch Zeit" mein lieblingsbeispiel vom Elbe-Lübeck-Kanal (vom hörensagen und sicherlich eine urbane Legende, aber denkbar):
Morgens in Lauenburg reingefahren, Washpo Scherge steht in der Schleuse und macht sich Notizen. Abends in Lübeck angekommen, Waschposcherge verteilt Tickets: "Guten Abend, Sie hätten noch gar nicht hier sein dürfen...."

Das ist in dieser Form eine praktisch nicht mögliche urbane Legende, weil Du
zeitgetaktet durch die insgesamt sieben Schleusen fährst. Da könntest Du
mal zwischendurch auf einer Teilstrecke gemessen werden, aber eigentlich
auch nur auf dem Abschnitt Witzeeze - Donnerschleuse, alle anderen Ab-
schnitte sind wohl zu kurz.

Wer verbreitet solche Märchen?
Nix Märchen !
Wird sogar bei KFZ in einigen Tunneln (Frankreich, CH) praktiziert - an der Einfahrt werden alle Kennzeichen gescannt und mit einem Zeitstempel versehen. Bei der Ausfahrt werden ebenfalls alle Kennzeichen gescannt udn die Zeit abgeglichen. So läst sich leicht ermitteln, ob die Durchschnittliche Geschwindigkeit über der Höchstgeschwindigkeit lag und es kann Tickets regnen. Vorteil für die Fahrer : es wird nur der Durchschnitt ermittelt, nicht die eigene Höchstgeschwindigkeit.
Bei der Zwischen-Schleusen-Messung würde das bedeuten : 15 Minuten Gleiten, 30 Minuten Picknick, 15 Minuten Gleiten, und trotzdem bliebe man unter dem Limit !
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #31  
Alt 08.02.2007, 21:11
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper
Wenn ich, bei erlaubten 12 km/h in Gleitfahrt bin, dann fahre ich mit Sicherheit schneller als erlaubt. Das sieht sogar ein einäugiger WSP.
Aber wieviel schneller ist nur durch Messung exakt zu sagen.

Also ohne Messung kein Bußgeld Gruß Lutz
Hallo B4-Skipper,
ganz so einfach ist das leider nicht
hier bei uns auf dem DH Kanal, wird dir fahren in Gleitfahrt vorgeworfen obwohl nur 12 Km/H erlaubt sind, dann fragt der freundliche Beamte ob du mit 20 Euro einverstanden bist,
bisher war mir der Spaß immer 20 Euro wert
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #32  
Alt 08.02.2007, 23:31
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Zitat:
Zitat von xtw
....... es wird nur der Durchschnitt ermittelt, nicht die eigene Höchstgeschwindigkeit.
Bei der Zwischen-Schleusen-Messung würde das bedeuten : 15 Minuten Gleiten, 30 Minuten Picknick, 15 Minuten Gleiten, und trotzdem bliebe man unter dem Limit !
lach
sag ich doch
kreativität ist gefragt

dieses system der zeitstempel gab es übrigens auch auf den transitstrecken von/nach Berlin

le loup
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  #33  
Alt 08.02.2007, 23:35
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt
........
hier bei uns auf dem DH Kanal, wird dir fahren in Gleitfahrt vorgeworfen obwohl nur 12 Km/H erlaubt sind, dann fragt der freundliche Beamte ob du mit 20 Euro einverstanden bist...
hätte ich einen kahn welcher mit 11 km/h ins gleiten kommt wäre mir der nachfolgende prozess ein vergnügen.

das blöde gesicht des spendeneintreibers würd ich gern sehen.

le loup
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  #34  
Alt 08.02.2007, 23:39
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Zitat:
Zitat von hansenloewe
......
Es gibt aber durchaus Methoden und das sogar mit automatischer Nummerschilderkennung, Temposünder im Straßenverkehr durch eine Weg/Zeit-Messung genau zu erkennen und das mit Rechtssicherheit.
aber nicht aufm wasser

le loup
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  #35  
Alt 09.02.2007, 03:40
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Zitat:
Zitat von le loup
dieses system der zeitstempel gab es übrigens auch auf den transitstrecken von/nach Berlin

le loup

Das wäre mir neu, oder sie haben mich einfach nicht erwischt.
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Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #36  
Alt 09.02.2007, 03:43
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Zitat:
Zitat von le loup
Zitat:
Zitat von hansenloewe
......
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aber nicht aufm wasser

le loup
Jede Geschwindigkeitsmessung ist eine Weg-/ Zeitstreckenmessung, egal ob an Land oder auf dem Wasser!
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Thomas
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  #37  
Alt 09.02.2007, 06:18
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
... Das würde ich mir dann so vorstellen, dass man deutlich zu schnell ist, so dass die Waspo hinterherfährt und dabei auf dem eigenen Tacho die Geschwindigkeit abliest. Dabei ist die Toleranz, die abgezogen werden muß, aber deutlich höher als beim Lasern. ...
Ich denke da weniger an höhere Toleranz, die können ja GPS haben. Aber sie müssten schon länger als ein paar Sekunden im gleichen Abstand (wer will das genau beurteilen ) oder auf gleicher Höhe fahren.
Ansonsten bleibt nur die Gewissheit, zu schnell gefahren. Aber wieviel zu schnell ist nicht zu beweisen.

Gruß Lutz
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  #38  
Alt 09.02.2007, 08:22
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
Zitat:
Zitat von le loup
dieses system der zeitstempel gab es übrigens auch auf den transitstrecken von/nach Berlin
le loup
Das wäre mir neu, oder sie haben mich einfach nicht erwischt.
ist kein wunder
tanken, kanister füllen, alk+zigaretten im intershop kaufen

so schnell kannste nicht sein um diese zeit wieder aufzuholen.

le loup
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  #39  
Alt 09.02.2007, 08:25
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
Zitat:
Zitat von le loup
Zitat:
Zitat von hansenloewe
......
Es gibt aber durchaus Methoden und das sogar mit automatischer Nummerschilderkennung, Temposünder im Straßenverkehr durch eine Weg/Zeit-Messung genau zu erkennen und das mit Rechtssicherheit.
aber nicht aufm wasser
le loup
Jede Geschwindigkeitsmessung ist eine Weg-/ Zeitstreckenmessung, egal ob an Land oder auf dem Wasser!
die stichworte waren
automatische nummernschilderkennung
und rechtssicherheit

le loup
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  #40  
Alt 09.02.2007, 08:44
katibert katibert ist offline
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Hi, der maßgebliche Bußgeldkatalogs heißt VBKatBinSee. Dieser Katalog gilt Binnen und Buten in D.
Mann kann Geschwindigkeiten nicht nur durch hinterherfahren feststellen, sondern auch durch Radarmessung, Funkstopp.
Hier bei uns haben sich schon einige Schnellfahrer gewundert, wo und wann sie gerichtsverwertbar gemessen wurden.
Einigen unbelehrbaren wurde vom Schiffahrtsrichter sogar angedroht, dass im Wiederholungsfall das Boot als Tatwerkzeug eingezogen werden könnte. Es gibt auch Fahrverboote, die vorzugsweise von Mai bis Oktober verhängt werden können.
Die angefügte Datei gilt als BEISPIEl für unsere Konrintenk...

katibert
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 2052_1171010291.pdf (92,8 KB, 2236x aufgerufen)
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  #41  
Alt 09.02.2007, 11:21
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Besonders gut ist

33.11 00 00 Verstoß gegen Vorschriften über den Gebrauch nicht zugelassener Schallsignalanlagen
Wenn schon nicht zugelassen, dann aber wenigstens Vorschrift einhalten

33.12 10 00 Verwendung nichtelektrischer Positionlaternen
Petroleum-Ankerlaterne unzulässig

33.13 64 00 Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 1km/h
No Toleraanz

Gruß Lutz
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  #42  
Alt 09.02.2007, 17:35
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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@ Belem

Ist kein Märchen auf dem ELK. Als noch die Station Mölln mit zwei Mann besetzt war, wurde nebenher gefahren:Tacho des Dienstfahrzeuges minus 10 %. Kamen Damit immer durch. Und die Mindestzeiten wurden auch überprüft. Von Schleuse zu Schleuse. Diese zeiten stehen übrigens auf dem Merkblatt für den ELK.


@Allgemein

Nach der derzeit gültigen Eichordnung ist von dem Meßwert einer bauartzugelassen Geschwindigkeit Meßeinrichtung nach der Messung unter 100 km/h 3 km/h abzuziehen.
In Brandenburg schon interresant: Vor schleusen erlaubt z.B. 6 km/h damit müßte mindestens 10 km/h gemessen werden um ein Verwarnungsgeld zahlen zu müssen.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #43  
Alt 09.02.2007, 21:41
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von le loup
hätte ich einen kahn welcher mit 11 km/h ins gleiten kommt wäre mir der nachfolgende prozess ein vergnügen. das blöde gesicht des spendeneintreibers würd ich gern sehen. le loup
so ein Boot möchte ich mal sehen
na ja träumen wir mal weiter, die meisten Sportboote brauchen schon 30 Km/H zum gleiten
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  #44  
Alt 09.02.2007, 22:01
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Wovon genau ist das abhängig ? Das mit der Rumpfgeschwindigkeit habe ich ja begriffen, auch wenn ich es nicht unbedingt verstehe, aber wie setzt sich die Gleitgeschwindigkeit zusammen ?
Wir grübeln ja noch im Elektroantrieb-Thread über solche Fragen...
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #45  
Alt 12.02.2007, 09:55
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Ich denke das "Problem" der Beweisführung, Beweisicherheit etc im Vergleich zum Straßenverkehr liegt darin, dass beim Wassersport eben die Vielzahl an Gerichtsverfahren ausbleibt und somit eine größere Bandbreite an Meßverfahren im Rennen bleibt. Sei es die Laserpistole, das Weg/Zeit-Verfahren mittels Stoppuhr etc. Im Straßenverkehr wird jeder Scheiß angezweifelt, keiner fühlt sich schuldig, alle sind nur Verfolgte und Abgezockte. Jeder rennt mit seiner ADAC-Verkehrsrechtschutz-Police zum nächsten Anwalt und streitet wegen 10€ bis aufs Messer. Auf dem Wasser siegt vielleicht noch der Sportsgeist, das Wissen und die Einsicht um den eigenen Fehler (no Speed-no Fun) und oftmals das kameradschaftliche Miteinander (evtl auch mit der WaschPO).

Und wer "gleitend" einen Kanal bereist und im Anschluß gerademal 20.- "Gleitgebühr" berappen muß kommt doch eigentlich gut weg...

Zurück zu eigentlichen Thema...die Beweispflicht liegt bei der messenden Instanz. 10-15% Toleranz sind gerade bei niedrigen Geschwindigkeiten kein Problem (gemäß eines Kollegen der WaschPO Berlin).
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MfG Eric


Allet wird jut...
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  #46  
Alt 12.02.2007, 10:02
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Bärlinskipper Bärlinskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Greta
10-15% Toleranz sind gerade bei niedrigen Geschwindigkeiten kein Problem (gemäß eines Kollegen der WaschPO Berlin).
Kein Problem für wen oder was? Bei welchem Meßverfahren? Bei niedrigen Geschwindigkeiten.. und was ist bei "höheren" Geschwindigkeiten?

Fragen über Fragen..
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Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #47  
Alt 12.02.2007, 10:23
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Wegen fehlender Prozeße:

Das liegt auch daran, das teilw. nur bestimmte Gerichte zuständig, in Berlin nur ein Amtsgericht. In Emden dasselbe wegen Querung Trennenungsgebiet nicht rechtwinklig.
Wenn sich dort ein Amtsrichter auf bestimmte Beweismittel einläßt und dementsprechend urteilt, bleibt nur das Verfahren der Berufung vor dem Landgericht. Bei einem Bußgeld von z.B. 150 € überlegt der eine oder andere schon ob man sich dem Risiko aussetzt, vor dem Landgericht auch zu verlieren. Denn Kosten belaufen sich dann schnell im 3-4 stelligen Bereich.
Anders wäre ies, wenn in der Urteilsbegründung ein klarer Ansatz über verkehrte Beweisführung erfolgt. z.B gemäß Eichordnung/Bauartzulassungsanforderungen sind 3km/h abzuziehen, tatsächlich nur 1 km/h erfolgt, so Berichte von Bekannten aus Brandenburg.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #48  
Alt 12.02.2007, 10:23
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt
Zitat:
Zitat von le loup
hätte ich einen kahn welcher mit 11 km/h ins gleiten kommt wäre mir der nachfolgende prozess ein vergnügen. das blöde gesicht des spendeneintreibers würd ich gern sehen. le loup
so ein Boot möchte ich mal sehen
na ja träumen wir mal weiter, die meisten Sportboote brauchen schon 30 Km/H zum gleiten
hm
da war doch mal was
-> mit muskelkraft angetriebenes ultraleicht-wasserfahrzeug, ausgestattet mit hydrofoils

le loup
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  #49  
Alt 12.02.2007, 10:30
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Wegen fehlender Prozeße:
.....
Wenn sich dort ein Amtsrichter auf bestimmte Beweismittel einläßt und dementsprechend urteilt, bleibt nur das Verfahren der Berufung vor dem Landgericht. Bei einem Bußgeld von z.B. 150 € überlegt der eine oder andere schon ob man sich dem Risiko aussetzt, vor dem Landgericht auch zu verlieren. Denn Kosten belaufen sich dann schnell im 3-4 stelligen Bereich.
Anders wäre ies, wenn in der Urteilsbegründung ein klarer Ansatz über verkehrte Beweisführung erfolgt. z.B gemäß Eichordnung/Bauartzulassungsanforderungen sind 3km/h abzuziehen, tatsächlich nur 1 km/h erfolgt, so Berichte von Bekannten aus Brandenburg.
früher deckte die familien-und-verkehrs-rechtsschutzversicherun die risiken "fahrzeuge zu land, zu wasser, in der luft"
aber solche uraltverträge gibt es wohl nicht mehr.

es gibt (oder gab noch vor einigen jahren) jedoch im privaten bereich verkehrs-rechtschutzversicherungen, welche von standard "landfahrzeuge" erweitert werden können durch einschluss des risikos "wasserfahrzeuge". ist dann auch noch der zusatz "allgemeiner vertragsrechtsschutz" für dieses zusätzliche risiko enthalten schrumpfen viele probleme auf briefmarkenformat.

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  #50  
Alt 12.02.2007, 10:55
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Zitat:
Zitat von Greta
... Und wer "gleitend" einen Kanal bereist und im Anschluß gerademal 20.- "Gleitgebühr" berappen muß kommt doch eigentlich gut weg...
Gleitgebühr

Nach vbkatbinsee sind da 150,- € fällig, weil mehr als 6 km/h zu schnell.

Was mich viel mehr nervt, sind die in keiner Weise nachvollziehbaren Geschwindigkeitsbegrenzungen mit den 1-km/h-Schritten.

Da Sportbootunfälle eher selten sind und mit garantiert nicht auf 1, 2 oder 3 km/h "überhöhte" Geschwindigkeit zurück zu führen sind, dürfte die Erhöhung der Sicherheit kein Argument sein.

Was geht im Teltowkanal oder im Gosener Kanal kaputt, wenn man statt der erlaubten 8 km/h die im Oder-Spree-Kanal erlaubten 10 km/h fährt?

Gleiches gilt für die Spree, warum 12, 9, 10 oder 8 km/h (von der Mündung in Spandau aus gesehen). Kommt jetzt bitte nicht mit Verkehrsdichte. Wenn der Straßenverkehr die innerorts erlaubten 50 km/h nicht zuläßt, dann muss ich auch langsamer fahren.

Wer hat die Höchstgeschwindigkeit auf (ausgewählten) Seen und seenartigen Erweiterungen auf 25 km/h festgelegt
Verdränger erreichen diese Geschwindigkeit nicht und Gleiter verursachen bei dieser Geschwindigkeit eine "Mörderwelle".

Ein Bußgeld von 50,- €, bei einer (nachgewiesenen) Geschwindigkeitsübertretung von weniger als 3 km/h steht in keinem Verhältnis zur "Schwere" der Tat.

Aber "der gute Zweck" (Einnahmen für den Staat sichern) rechtfertigt eben, das mit Knonen auf Spatzen geschossen wird.

Gruß Lutz
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