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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 16.02.2005, 22:28
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
Admiral
 
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Na ja,

eigentlich will ich mich ja gar nicht beklagen. Für rund 22 Euro im Jahr darf ich soviel funken wie ich will

Wenn man dann überlegt was man an Rundfunkgebühren bezahlen muß
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Charly
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  #27  
Alt 16.02.2005, 22:56
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dieter dieter ist offline
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.... das mit den Rundfungebühren ist ein schlechter vergleich.... ich habe im jahr 2004 höchstens 5 x dan Funk benutzt.... (sonst war mein Stecker defekt).... und dafür 39,-- EUr .... das ist WUCHER
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
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  #28  
Alt 17.02.2005, 00:14
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Ihr müßt euch mal eine Kopie von der RegTP bestellen.

Das ist echt ein Knaller.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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  #29  
Alt 17.02.2005, 07:42
Wolf
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Zitat:
Zitat von charlyvoss


hallo, dann bitte auch direkt eine Erklärung für meine Rechnung (Binnenfunk)

Frequenzzuteilung:
Jahresbeitrag 2003 = 16,00 Euro
Jahresbeitrag 2004 = 18,30 Euro

EMVG:
Jahresbeitrag 2003 = 4,90 Euro
Jahresbeitrag 2004 = 4,00 Euro

zusammen.............= 43,20 Euro


wieso muß ich armes Schwein am meisten bezahlen
Bei mir die gleiche Aufstellung, die gleiche Endsumme.

Allerdings zwei angemeldete Funkgeräte mit gleicher Rufnummer.
Ein altes ohne DSC/ATIS und ein neues mit.

Ist das zweite Gerät umsonst?
Muss ja wohl.
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  #30  
Alt 17.02.2005, 08:00
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Hallo,
ehrlich gesagt bin ich über das Rätselraten über die Gebühren für die Funke erstaunt.
Obwohl bei mir (noch) keine Funke an Bord ist, habe ich mich schon vor dem "Schein" über die diesbezüglichen Kosten Informiert .
Die Funkgeräte sind ja langsam das billigste bei der ganzen Seefunkerei.
Die Frequenzzuteilung ist mit 130,- Euro; fast so teuer wie die preiwertesten Funken. Echt stark ist aber der Preis für die Änderung bzw. Zweitschrift einer Frequnzzuteilungsurkunde - je 60,- Euro; .

Wenn man weiß für welchen Zeitraum die Gebühren erhoben werden kann man das m.E. auch nachvollziehen.
@sagblos
18,30 Euro / 12 = 1,53 Euro und 4,00 Euro / 12 = 0,33 Euro, also 1,86 Euro für einen Monat (Dezember?) in 2004

@kalle
18,30 Euro /12 =1,525 Euro * 9 = 13,73 Euro und 4,00 Euro / 12 = 0,333.. * 9 = 3,00 Euro also für 9 Monate (April - Dezember?) in 2004 völlig korrekt. In diesem Fall, du sprichst selbst von 9 Monaten, beherrschen die Beamten also neben dem Texten auch Mathe.

@rauti
In der "Informationen für die Teilnahme am Seefunkdienst" vom Juni 2004 hat die RegTP erklärt, dass die Beiträge 2003 und 2004 für bestehende Seefunkstellen bisher noch nicht erhoben wurden. Also keine nachträgliche Erhöhung bereits gezahlter Beiträge. Du müsstest ansonsten ja auch schon eine rechnung für 2003 und 2004 vorliegen haben.

@mäffi
Wenn Du seit Jahren keine Funke mehr hast, melde sie doch bei der RegTP ab, dann hört auch die "Schweinerei" auf. Wenn Du Dein Auto verschrottest meldest Du es doch auch ab.

@ dieter
Wie oft Du Deine Funke benutzt kann die RegTP nicht beeinflussen, aber solange Du sie nutzen kannst ist logischer Weise der Jahresbetrag fällig. Wenn dass Wucher für Dich ist, dann musst Du Deine Funke abmelden.
Wer nur einmal im Jahr mit seinem Auto in den Urlaub fährt und es ansonsten in der Garage stehen hat, zahlt auch Kfz-Steuer für ein ganzes Jahr.

Nun schlagt mich bitte nicht, ich bin weder bei der RegTP noch finde ich diesen ganzen Gebührenkram gut und richtig.
Ich hab auch nichts gegen Beamten, die tun doch nichts.
Schon die Entwicklung der Gebühren, hier mal ohne EMV, ist beachtlich und für mich nicht logisch:
2000 19,20 DM (9,82 Euro)
2001 15,20 DM (7,77 Euro)
2002 13,60 Euro
2003 16,00 Euro und
2004 18,30 Euro.

Aber immer nur meckern und bei anderen die Schuld suchen ist auch keine Lösung.

Im übrigen würde ich mich, egal welche Rechnung, schlau machen wofür der Betrag gefordert wird, wenn dass nicht eindeutig Erkennbar ist. Bisher habe ich bei der RegTP immer freundlich und kompetent Auskunft erhalten, die Sachbearbeiter "machen" ja auch nicht die Preise.

Gruß Lutz

P.S. warum werden meine "schönen" Euro-Zeichen (Alt Gr + E) immer zu € ???
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #31  
Alt 17.02.2005, 08:15
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper
Im übrigen würde ich mich, egal welche Rechnung, schlau machen wofür der Betrag gefordert wird, wenn dass nicht eindeutig Erkennbar ist. Bisher habe ich bei der RegTP immer freundlich und kompetent Auskunft erhalten, die Sachbearbeiter "machen" ja auch nicht die Preise.
dem kann ich nur beipflichten. Sowohl die Mitarbeiter unsere regionalen Außenstelle, die für Amateurfunk zuständig sind, sind sehr hilfbereit (z.T ja selber Funker) als auch die Mitarbeiter in der Stelle HH, die die Genehmigung für Seefunk (Frequenzzuteilung) erstellen.

Ich habe bei Afu 3x mein Wunschrufzeichen bekommen, bei der Genehmgiung für Seefunk ging das immer in kürzester Zeit von zwei drei Tagen, bis die Urkunde da war. Fragen wurden kompetent und hilfbereit beantwortet, ggfs. sogar nach Recherche zurückgerufen.

Also großes Lob an diese Leute..

Die Preise machen sie ja nicht, aber ich finden mit denen kann man leben.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #32  
Alt 17.02.2005, 08:16
Michael26
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Hallo Lutz,

noch besser:
Frequenzzuteilung 2001: 125,00 DM (63,91 €)
Zweitschrift/Änderung: 30,00 DM (15,31 €)
Ab 2003 dann die von Dir genannten Summen. Das nenn´ ich satte 100 Prozent.

Gruß Michael.
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  #33  
Alt 17.02.2005, 08:24
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Hallo,
so ist es doch mit vielen Preisen, "DM" weg und "Euro" dran, fertig ist der Lack.
Das hat aber sicher weniger mit PISA und Mathe-Schwäche zu tun
Un trotzdem, die Mitarbeiter der RegTP machen die Preise nicht und müssen aber ggf. die verärgerten Bürger Ertragen.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #34  
Alt 17.02.2005, 08:26
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Zitat:
Zitat von Gerd1000
[ Also großes Lob an diese Leute..

Die Preise machen sie ja nicht, aber ich finden mit denen kann man leben.
... so ist es halt im Leben...

ich musste ein halbes Jahr mit denen kämpfen, da Sie mir ein Seefunkgerät als ein Binnengerät angemeldet hatten.... noch dazu eins ohne Atis ... als binnenfunkgerät... sogar eine Urkunde hatte ich bekommen...

als die Angelegenheit dann nach vielfachen Telefonaten zwischen Mühlheim und Hamburg geklärt war... bekam ich zwei REchnungen, eine für die Binnenanmeldung und eine für die Seefunkanmeldung....

auch hier war es nicht einfach dies zu klären....

und dann der Knüller..... nach einem Jahr... bekam ich eine Mahnung für die Binnenfunkanmeldung ... und der Zirkus ging wieder von vorne los...

mein Eindruck..... totale Beamte ohne flexibilität und nicht in der lage auch mal nach "links" oder "rechts" zu sehen... um die Lage zu klären....

(vielleicht bin ich auch darum etwas reserviert zu dieser Behörde....!!)
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #35  
Alt 17.02.2005, 08:31
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Was noch gar nicht angesprochen wurde.

Für "meinen" Betrieb lege ich für die Aviation regelmäßig Einspruch gegen den EMV-Bescheid ein.

Für die Aviation werden noch Musterprozesse geführt, in denen geklärt wird, ob dieser Beitrag überhaupt erhoben werden darf. Der Einspruch hebt zwar nicht die Zahlungsverpflichtung auf, aber im Fall einer günstigen Entscheidung vor Gericht hat man den Anspruch auf Rückerstattung.

Wie sieht das denn bei uns Maritimkollegen aus. Ist das alles rechtskräftig, oder legt Ihr auch fleißig Einspruch ein.

Begründung der Aviation: Kauf von geprüften und Zugelassenen Geräten. Regelmäßige Kontrolle dieser (und hier ist der einzige Unterschied zu unseren Geräten) verhindert eigentlich das Recht die Kosten für "Störer" auf die Allgemeinheit umzulegen.

Also was macht Ihr?
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Gruß, Thomas
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  #36  
Alt 17.02.2005, 08:44
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Sunwind Sunwind ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Zitat:
Zitat von dieter
...bei mir ist heute ein doppelter Bescheid ins Haus geflattert....

ein TKG Beitragsbesheid... keine Ahnung was das ist... über 30.30 für

Solländerung für Jahresbeiträge gemäß Frequzennutzungsbeitragsverordnung 2003 und 2004

sowie ein EMVG Beitragsbescheid über

Solländerung für Jahresbeiträge gemäß EMV Beitragsverordnung über 7,68


ich soll also 37,98 zahlen.... und weiss nicht wofür.....

kann mir das jemand erklären.. ist das was neues.... ??


hallo, dann bitte auch direkt eine Erklärung für meine Rechnung (Binnenfunk)

Frequenzzuteilung:
Jahresbeitrag 2003 = 16,00 Euro
Jahresbeitrag 2004 = 18,30 Euro

EMVG:
Jahresbeitrag 2003 = 4,90 Euro
Jahresbeitrag 2004 = 4,00 Euro

zusammen.............= 43,20 Euro


wieso muß ich armes Schwein am meisten bezahlen
Mach dir nichts draus Charly - mir hat man genau die gleiche Rechnung aufgemacht.
Wir zahlen halt die volle Dröhnung für See - und Binnen und den vollen Zeitraum.

Gruss Sunwind
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"Der Weg ist das Ziel"
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  #37  
Alt 17.02.2005, 08:59
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WoSo WoSo ist offline
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504 Danke in 328 Beiträgen
Standard

Hallo,
ist das hier nicht Werbung ?

Gruß
Wolfgang
__________________
Gruß
Wolfgang
----------------------------------
Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #38  
Alt 17.02.2005, 10:58
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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15.514 Danke in 8.108 Beiträgen
Standard

...eher was für den schwarzen kanal...

aber du hast recht ... es gibt ja auch negativwerbung... und die ist hier erlaubt...
__________________
servus
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Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #39  
Alt 17.02.2005, 10:59
katibert katibert ist offline
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Standard RegTP

Hallo Boatman,
die KA des DSV hat eine Musterklage gegen die RegTp geführt. Da ging es um die rückwirkende Erhebung von Beiträgen. Das wurde dann geändert auf den jeztigen Stand. Die Beiträge werden zur Verwaltungsvereinfachung für mehrere Jahre erhoben.

Viel besser ist das Gesetz über Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). wir verschmutzen nämlich den Äther mit unserer Funkerei. Für Handybenutzer gilt das Gesetz nicht (wunder?).
Die Frequenzzuteilung hat schon immer Geld gekostet und war m. E. früher teurer.

Gruß katibert
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  #40  
Alt 17.02.2005, 11:15
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
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24 Danke in 14 Beiträgen
Standard Re: RegTP

Zitat:
Zitat von katibert
... Viel besser ist das Gesetz über Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). wir verschmutzen nämlich den Äther mit unserer Funkerei. Für Handybenutzer gilt das Gesetz nicht (wunder?). ...
Und

Gibt es auch Musterprozesse zum EMV?
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Gruß, Thomas
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  #41  
Alt 17.02.2005, 11:41
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Averna Averna ist offline
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Wie immer hat Gerd recht - wird ja schon peinlich

Seltsam, anscheinend zahlt jeder was anderes. Ist ja mal Interessant das zu wissen.89

Meine Rechnung von 11.02.05

TKG: € 34,30
EMVG: € 8,90

gesamt also € 43,20

wir können die Rechnung gerne Tauschen und ich übernehme die € 1,89

Vielleicht kann uns já jemand mal aufklären wieso diese verschiedenen Beiträge zustande kommen.

In diesem Sinne

Averna
In diesem
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AVERNA - Dirk
Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen


GRÖMITZ
Die Perle der Ostsee
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  #42  
Alt 17.02.2005, 12:07
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Averna Averna ist offline
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29.216 Danke in 9.853 Beiträgen
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Ich habe mal die letzten Rechnungen nachgesehen - manchmal sind diese Beträge garnicht schlecht - vorher hab ich mich noch nie um so etwas gekümmert.

Folgende Beiträge bzw. Erhöhungen sind erlassen worden:

2001: TKG 7,77 EMVG 2,81 € 10,58
2002: TKG 13,60 EMVG 2,81 € 16,41
+ 75 % Erhöhung

2003: TKG 16,00 EMVG 4,90 € 20,90
+ 17,6 % + 74,4 % Erhöhung

2004: TKG 18,30 EMVG 4,00 € 22,30
+ 14,3 % - 22,5 ??? Erhöhung / Verringerung

d.H. + 106,9 % + 51,9 % Erhöhung in vier Jahren


Wer hat in seinem Geschäft solche Preiserhöhungen durchsetzen können?


In diesem Sinne

Averna
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GRÖMITZ
Die Perle der Ostsee
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  #43  
Alt 17.02.2005, 17:21
Belem Belem ist offline
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110 Danke in 63 Beiträgen
Standard Re: RegTP

Zitat:
Zitat von boatman
Gibt es auch Musterprozesse zum EMV?
Es scheint sich noch kein Idiot gefunden zu haben, der wegen 4-5 Euro
Jahresgebühr vor das Verwaltungsgericht zieht und drei gestandene
Berufsrichter mit seinen Kinkerlitzchen beschäftigt.

Ich bin aber sicher, der wird sich auch noch finden. Solange kann man ja
mal vorbeugend Einspruch gegen jeden Bescheid einlegen, damit den
Beamten die Arbeit nicht ausgeht.

Belem, ob solcher Verhaltensweisen wg. Dreimarkfünfzig fassungslos
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  #44  
Alt 17.02.2005, 17:42
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Averna
Wer hat in seinem Geschäft solche Preiserhöhungen durchsetzen können?
Der Hintergrund der ganzen Sache mit den Frequenznutzungs- und EMV-
Beiträgen ist rechtlich ziemlich vertrackt. Sie sollten in dieser Form erst-
mals nach dem Telekommunikationsgesetz von 1996 erhoben werden. Es
kam daraufhin zu Klagen, die erst 2001 höchstrichterlich entschieden
wurden.

An den unterschiedlichen Höhen der Beiträge in den verschiedenen Jah-
ren, die z.B. beim EMV-Beitrag von 2003 auf 2004 gesunken sind, kannst
Du mit ein wenig gutem Willen erkennen, dass die Beträge nicht freihändig
festgesetzt werden, sondern dass eine Kalkulation dahintersteht, die sich
von Jahr zu Jahr unterscheiden kann.

Belem
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  #45  
Alt 18.02.2005, 15:56
Benutzerbild von Lutz
Lutz Lutz ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 12
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard hier stehts

hallo Ihr Winterleider,
hier steht, was wann und wie zu zahlen ist:
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/In...operty=pdf.pdf

herzliche Grüße
Lutz
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  #46  
Alt 18.02.2005, 16:57
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard Re: RegTP

Zitat:
Zitat von katibert
Viel besser ist das Gesetz über Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). wir verschmutzen nämlich den Äther mit unserer Funkerei. Für Handybenutzer gilt das Gesetz nicht (wunder?).
Natürlich gilt das Gesetz auch für Handybenutzer, also den Mobilfunkbereich.
Wenn Du Dir die Frequenzschutzbeitragsverordnung mal ansiehst - den Link
hat Lutz eben gepostet - wirst Du unter Ziffer 1.1 der Anlage auch die D-
und E-Netze finden. Sinnvollerweise belastet man die Betreiber und nicht
jeden Mobilfunkkunden einzeln.

So, und wofür ist diese Gebühr von weniger als 5 Euro pro Jahr bestimmt?
Das steht laut o.g. Verordnung in § 8 EMVG Absätze 1 bis 6. Das EMVG
kann man hier lesen und sich selbst wenigstens mal ein Bild machen, was
mit diesem irrsinnig hohen EMVG-Beitrag bei der RegTP veranstaltet wird.

Für den TKG-Beitrag gilt ähnliches. Hier stehen die Aufgaben, die die RegTP
wahrnehmen muss und die mit unseren Beiträgen finanziert werden, in § 48
Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes, alte Fassung (das TKG wurde
im letzten Sommer ziemlich umfassend überarbeitet wurde und die Para-
graphen sind jetzt andere geworden). Die alte Fassung ist aber hier noch
nachzulesen.

Belem
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  #47  
Alt 18.02.2005, 17:15
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: RegTP

Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von katibert
Viel besser ist das Gesetz über Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). wir verschmutzen nämlich den Äther mit unserer Funkerei. Für Handybenutzer gilt das Gesetz nicht (wunder?).
Natürlich gilt das Gesetz auch für Handybenutzer, also den Mobilfunkbereich.
Wenn Du Dir die Frequenzschutzbeitragsverordnung mal ansiehst - den Link
hat Lutz eben gepostet - wirst Du unter Ziffer 1.1 der Anlage auch die D-
und E-Netze finden. Sinnvollerweise belastet man die Betreiber und nicht
jeden Mobilfunkkunden einzeln.

So, und wofür ist diese Gebühr von weniger als 5 Euro pro Jahr bestimmt?
Das steht laut o.g. Verordnung in § 8 EMVG Absätze 1 bis 6. Das EMVG
kann man hier lesen und sich selbst wenigstens mal ein Bild machen, was
mit diesem irrsinnig hohen EMVG-Beitrag bei der RegTP veranstaltet wird.

Für den TKG-Beitrag gilt ähnliches. Hier stehen die Aufgaben, die die RegTP
wahrnehmen muss und die mit unseren Beiträgen finanziert werden, in § 48
Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes, alte Fassung (das TKG wurde
im letzten Sommer ziemlich umfassend überarbeitet wurde und die Para-
graphen sind jetzt andere geworden). Die alte Fassung ist aber hier noch
nachzulesen.

Belem
Dir wagt man kaum zu widersprechen.
Weil supergut gegoogelt!

Aber lass´ uns noch die Luft zum atmen!


BTW
Besser googeln geht immer, aber bloß mal einen Beitrag stehen lassen, welcher mehr oder weniger stimmt und wo es nicht um substanzielle Dinge geht, wäre nicht schlecht!
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