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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.01.2005, 18:26
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Standard Welcher Führerschein?

Hallo,
da ich mir ja nun bald ein Boot kaufen will und nun mit dem Führerschein beginne, will ich schon mal im Vorfeld abchecken wo ich mit meinem Boot später fahren kann. Ich wollte nur den Binnenschein machen. Meine Frage ist nun ob das Ijsselmeer und das Grevelinger Meer "Binnengewässer" sind oder ob ich um da zu fahren schon die See-Lizens haben muss???

gruss mk-motorenteile
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Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
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  #2  
Alt 23.01.2005, 19:15
Benutzerbild von jumon42
jumon42 jumon42 ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: Beachcraft 1200
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Ich hoffe, dass du dein Traumboot findest. Auf diesen Gewässern reicht dir der Binnenschein.

Was hälst du denn von diesem Boot?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...sPageName=WDVW (PaidLink)
__________________
Grüße aus dem Rheinland

Jürgen

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  #3  
Alt 23.01.2005, 19:52
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Standard

Hallo Jürgen,
bist du dir sicher mit dem Binnenschein und Ijsselmeer , irgend wie widersprechen sich da die Infos
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #4  
Alt 23.01.2005, 19:57
AndreasR AndreasR ist offline
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vom isjelmeer hab ich bislang auch nur gehört das da binnen pflicht ist
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  #5  
Alt 23.01.2005, 19:57
Benutzerbild von chris-b
chris-b chris-b ist offline
Commander
 
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Also wenn dann

der (Mehr-)Aufwand, auch den Seeschein zu machen ist gering.

Gruß
Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!"

für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de
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  #6  
Alt 23.01.2005, 20:02
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo,

hier ist die Vorschrift:

Führerschein

Seit dem 1. April 1992 ist auf holländischen Gewässern der holländische Sportbootführerschein, 'klein vaarbewijs' genannt, Pflicht. Dieser Schein ist vorgeschrieben für:

* Boote mit einer Länge von 15 Metern und mehr.
* Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern die schneller fahren können als 20 km pro Stunde.

Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das Sportschifferzeugnis werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen anerkannt.
Ausnahme: Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.
Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, wird für die Fahrt mit einem Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich - Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard -, anerkannt.
Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent werden anerkannt für die Fahrt auf dem Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek.
Ohne einen dieser Scheine oder den 'klein vaarbewijs' dürfen die oben genannten Wassersportfahrzeuge nicht geführt werden.
Nur die oben genannten Führerscheine sind anerkannt.



nachzulesen hier: http://www.wasserschutzpolizei-nrw.de/wfuehrer.htm
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Charly
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  #7  
Alt 23.01.2005, 20:03
Segelwilly
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Moin,

ich meine, Ijsselmeer ist See...

Wlly
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  #8  
Alt 23.01.2005, 20:19
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo,

in dem Zusammenhang sollten Führerscheinbesitzer deren "Lappen" schon etwas älter ist, nochmal hier nachlesen
__________________
Charly
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  #9  
Alt 23.01.2005, 21:02
Benutzerbild von jumon42
jumon42 jumon42 ist offline
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OH das ist ja ein Ding. Hab bisher fest geglaubt, dass der Binnenschein reicht. Wollen nächstes Jahr unseren Standort von der Mosel nach Holland (Lemmer) verlagern.
Da muss ich wohl im nächsten Winter doch noch den Seeschein machen.
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Grüße aus dem Rheinland

Jürgen

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  #10  
Alt 23.01.2005, 21:11
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Also, jetzt mal ganz klar: wie Charly schon richtig schreibt, ist nur für schnelle (über 20km/h) oder große (über 15m) Boote ist überhaupt ein Schein erforderlich, ob Ijsselmeer oder irgendwo anders in NL.
ABER: wenn Du ein Boot hast, das kleiner oder langsamer ist, braucht Du in Holland ÜBERHAUPT keinen Schein.
Dass man auf dem Ijsselmeer schon ein bischen Ahnung haben sollte, ist eine ganz andere Frage.

Groetjes

Matthias.
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  #11  
Alt 23.01.2005, 21:13
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chris-b chris-b ist offline
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Da läßt sich irgend was "tricksen", also nicht im negativen Sinne!

Die Prxisprüfung für den SBF-See wird für den SBF-Binnen anerkannt, weil im Prinzip identisch aber eine Übung mehr drin. Also macht es sinn, den SBF-See zeurst und ann den Binne zu machen.

Hab ich mal wo gelesen ...

Gruß
Christoph
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  #12  
Alt 23.01.2005, 22:55
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von chris-b
Da läßt sich irgend was "tricksen", also nicht im negativen Sinne!

Die Prxisprüfung für den SBF-See wird für den SBF-Binnen anerkannt, weil im Prinzip identisch aber eine Übung mehr drin. Also macht es sinn, den SBF-See zeurst und ann den Binne zu machen.

Hab ich mal wo gelesen ...

Gruß
Christoph
Hab ich auch so gemacht. Zuerst den See, dann die Prüfungsfragen für den Binnen gebüffelt, zur Prüfung angemeldet und fertig.
__________________
Charly
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  #13  
Alt 23.01.2005, 23:00
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
Also, jetzt mal ganz klar: wie Charly schon richtig schreibt, ist nur für schnelle (über 20km/h) oder große (über 15m) Boote ist überhaupt ein Schein erforderlich, ob Ijsselmeer oder irgendwo anders in NL.
ABER: wenn Du ein Boot hast, das kleiner oder langsamer ist, braucht Du in Holland ÜBERHAUPT keinen Schein.
Dass man auf dem Ijsselmeer schon ein bischen Ahnung haben sollte, ist eine ganz andere Frage.

Groetjes

Matthias.

das stimmt nur bedingt Mattias. Theoretisch gilt auf einem deutschen Boot unter deutscher Flagge auch deutsches Recht. Das heist, man braucht einen Führerschein. Allerdings wird das z.B. in Holland wo für solche Boote keine Führerscheinpflicht besteht, vermutlich niemand durchsetzen wollen.
__________________
Charly
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  #14  
Alt 24.01.2005, 01:50
derdilbert derdilbert ist offline
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Zitat:
Zitat von chris-b
Da läßt sich irgend was "tricksen", also nicht im negativen Sinne!

Die Prxisprüfung für den SBF-See wird für den SBF-Binnen anerkannt, weil im Prinzip identisch aber eine Übung mehr drin. Also macht es sinn, den SBF-See zeurst und ann den Binne zu machen.

Hab ich mal wo gelesen ...

Gruß
Christoph
Da muss man nichts tricksen, das ist so. Gilt aber nur in diese Richtung erst SBF-See und dann SBF-Binnen, nicht umgekehrt.

Zweite Möglichkeit für "Südstaatler": Bodenseeschifferpatent mit Navigationszusatzprüfung. Dann SBF-Theorie. Dann BSP auf Binnen umschreiben lassen. Dann hat man alle drei auf einmal.

Ob das sinnvoll ist, will ich mal dahingestellt sein lassen und muss jeder für sich selbst entscheiden.
Aber ist sicherlich die kosteneffizienteste Variante.

Mfg
Klaus
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  #15  
Alt 24.01.2005, 07:07
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
das stimmt nur bedingt Mattias. Theoretisch gilt auf einem deutschen Boot unter deutscher Flagge auch deutsches Recht. Das heist, man braucht einen Führerschein. Allerdings wird das z.B. in Holland wo für solche Boote keine Führerscheinpflicht besteht, vermutlich niemand durchsetzen wollen.
Hallo Charly,

das wird zwar immer wieder behauptet, vor allem von den DSV-Blauröcken, die damit ihre völlig idiotischen Führerscheine und die Goldgrube des Prüfungsunwesens verteidigen wollen. Fakt aber ist:
"der Sportbootführerschein See ist die amtliche Erlaubnis zum Führen von Sportbooten auf Seeschiffahrtsstrassen. Diese sind die 3sm breiten, zum deutschen Hoheitsgebiet gehörenden Meeresstreifen (...)"
Also definitiv nur für deutsche Gewässer.

Groetjes

Matthias.
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  #16  
Alt 24.01.2005, 08:16
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
Also definitiv nur für deutsche Gewässer.
So einfach ist das nun auch wieder nicht. Zwar hast Du Recht mit dem Hin-
weis, dass der SBF See, im Gegensatz zu den Patenten der Großschifffahrt,
nicht an der Flagge, sondern am Fahrtgebiet, also den deutschen Seeschiff-
fahrtsstraßen hängt. Du brauchst diesen Schein aber fast immer in den
Gewässern solcher Staaten, wo es ebenfalls eine Führerscheinpflicht für
Sportboote gibt. Das ist in den Niederlanden nur bei schnellen oder großen
Booten der Fall, aber vielleicht will man ja auch mal das Revier wechseln.

Ein amtlicher Befähigungsnachweis wird zudem von manchen Versicherungen
ausgesprochen gern gesehen, und so ganz verkehrt ist es auch nicht, mal
wenigstens von ein paar Grundbegriffen der Navigation, der Seezeichen etc.
gehört zu haben.

Belem
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  #17  
Alt 24.01.2005, 10:29
Benutzerbild von Pit
Pit Pit ist offline
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Aussage der WaschPo - NL auf der boot2004 (auch so im Merkblatt des ADAC zu den Niederlanden und im Text von Charly zu lesen)

SBF-See gilt auf ALLEN Gewässern in NL, ist aber nur für Grosse bzw. schnelle Boote nötig. Eigentlich bei deutschen Booten auch sonst, wird aber nicht unbedingt kontrolliert.
Nach geltenden Recht aber wie in D handhaben, wobei der SBF-See reicht.

Aber unbedingt zu beachten ist: wer in D oder NL auf offiziellen Wasserstrassen (binnen oder see) unterwegs ist braucht eine Registrierung.
Also Kleinfahrzeigkennzeichen vom WSA oder dem IBS von einem der Verbände bzw. ADAC

WSA ich günstiger - 18,-- EUR einmalig - und dauerhaft gültig - IBS nur im Inland (ab 20,--EUR) , muss für das Ausland alle 2 Jahre verlängert werden(nochmals ab 17,--EUR). So die Angaben beim WSA bzw. ADAC (habe ich vom ADAC auch per Mail bekommen).

Daher habe ich mein neues Boot mit Kennzeichen vom WSA versehen - bin ja mehr auf der Maas als auf der Ostsee, wo man das nicht braucht
und möchte auch mal Binnen auf die Ruhr oder einen Kanal.

Pit
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

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  #18  
Alt 24.01.2005, 10:48
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Pit
Aber unbedingt zu beachten ist: wer in D oder NL auf offiziellen Wasserstrassen (binnen oder see) unterwegs ist braucht eine Registrierung.
Also Kleinfahrzeigkennzeichen vom WSA oder dem IBS von einem der Verbände bzw. ADAC
Pit
Hör' ich heute zum ersten mal. Steht auch nirgends im BPR, und das ist alleine ausschlaggebend. Ich kenne kaum Boote mit Registrierung, weder am Ijsselmeer, noch auf der Noordsee, noch bei Euch am Leuker Meer.

Groetjes

Matthias.
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  #19  
Alt 24.01.2005, 11:13
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
Zitat:
Zitat von Pit
Aber unbedingt zu beachten ist: wer in D oder NL auf offiziellen Wasserstrassen (binnen oder see) unterwegs ist braucht eine Registrierung.
Also Kleinfahrzeigkennzeichen vom WSA oder dem IBS von einem der Verbände bzw. ADAC
Pit
Hör' ich heute zum ersten mal. Steht auch nirgends im BPR, und das ist alleine ausschlaggebend. Ich kenne kaum Boote mit Registrierung, weder am Ijsselmeer, noch auf der Noordsee, noch bei Euch am Leuker Meer.

Groetjes

Matthias.
Ist auch in NL unzutreffend. In NL benötigen nur schnelle Motorboote (solche, die schneller als 20km/h fahren können) ein Nümmerchen. Früher musste das, auch für ausländische Boote, die niederländische Registrierung sein. Heute wird ein deutsches Nümmerchen akzeptiert.

In D binnen brauche ich selbstverständich eine Registrierung.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #20  
Alt 24.01.2005, 11:23
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hier mal zum Nachlesen:

Kennzeichnung für Sportboote


Großfahrzeuge (über 20 m) müssen gekennzeichnet sein mit:

Namen des Bootes an beiden Vorderseiten oder am Heck.
Heimathafen an beiden Seiten oder am Heck. Die Kennzeichen müssen in mindestens 20 cm hohen Buchstaben, dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund sein.
Kleinfahrzeuge (unter 20 m) müssen gekennzeichnet sein mit:

Namen des Bootes an der Außenseite in Buchstaben, dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund.
Name des Eigentümers und dessen Anschrift gut sichtbar innen oder außen am Boot.
Ausnahme! Ruderboote und Segelboote kürzer als 7 Meter.

Schnelle Motorboote:

Ein kleines Motorboot (Länge unter 20 Meter), das schneller als 20 km pro Stunde fahren kann, ist ein 'schnelles Motorboot'. Schnelle Motorboote müssen in den Niederlanden zusätzlich gekennzeichnet sein. Ab 1. April 1997 ist die zusätzliche niederländische Registriernummer für schnelle Motorboote, die sogenannte Y-Nummer, keine Pflicht mehr für deutsche Sportboote. Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen werden in den Niederlanden anerkannt, wenn sie den deutschen Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen entsprechen.
Achtung! Kennzeichnung muss an beiden Seiten angebracht sein. Nur am Heck genügt nicht.
Schnelle Motorboote, die einen Liegeplatz in den Niederlanden haben, haben die Wahl zwischen der Y-Nummer und der deutschen Kennzeichnung. Die Y-Nummer kann man bei der Post beantragen. Wenn Sie die Y-Nummer nicht mehr benutzen, schicken Sie Ihre Anmeldebescheinigung mit einem Vermerk an folgende Adresse:
Rijksdienst voor het Wegverkeer, Abteilung: snelle motorbootregistratie, Postbus 30000, 9640 RA Veendam.
Achtung! Anmeldebescheinigungen, abgegeben vor dem 1. März 1995, sind nicht mehr gültig. Bei der Post können Sie gegen Bezahlung einen neuen Schein beziehen. Die Registriernummer bleibt unverändert.

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Charly
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  #21  
Alt 24.01.2005, 11:28
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Pit Pit ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
Hör' ich heute zum ersten mal. Steht auch nirgends im BPR, und das ist alleine ausschlaggebend. Ich kenne kaum Boote mit Registrierung, weder am Ijsselmeer, noch auf der Noordsee, noch bei Euch am Leuker Meer.

Groetjes

Matthias.
Ijsselmeer, Noordsee, Leuker Meer - alles keine Schiffartstrasse!!!!!

AAAber: das Kennzeichen bzw. die Registrierung gilt auch als Eigentumsnachweis und ist deshab bei Grenzübertritt lt. Zoll sehr empfehlenswert - auch für kleine bzw. langsame boote.

Pit
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Pit

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  #22  
Alt 24.01.2005, 11:45
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Zitat:
Zitat von Pit
Ijsselmeer, Noordsee, Leuker Meer - alles keine Schiffartstrasse!!!!!
Auch auf Waal, Merwede, Maas, IJssel usw. brauchst du kein Kennzeichen.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #23  
Alt 24.01.2005, 11:46
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Zitat:
Zitat von Pit
das Kennzeichen bzw. die Registrierung gilt auch als Eigentumsnachweis
Nur das Flaggenzertifikat ist ein Eigentumsnachweis.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #24  
Alt 24.01.2005, 12:17
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Pit Pit ist offline
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Zitat:
Zitat von h-d
Nur das Flaggenzertifikat ist ein Eigentumsnachweis.
Das brauchst Du nur in F

warum zweifelst Du die Aussage des Zoll und der WaschPo aus D und NL an? Ich zitiere nur deren Aussagen und das aktuelle Merkblatt des ADAC.
Das Merkblatt sehe ich heute Abend zu hause nioch mal ein und werde dann morgen dazu Stellung nehmen.

Ich muss auch nicht unbedingt recht bekommen, möchte nur verhindern, dass jemand wg. Fehlender Dinge Probleme bekommt, wenn ich es verhindern könnte. Nimms nicht persönlich, es geht mir um die Sachlage selbst, denn ich bin als in NL fahrende ja direkt betroffen und möchte eben nicht falsch machen. Deshalb hatte ich die Jungs auf der boot direkt angesprochen und gebe deren Aussagen hier nur wieder.

Pit
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Pit

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  #25  
Alt 24.01.2005, 12:19
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Pit
SBF-See gilt auf ALLEN Gewässern in NL, ist aber nur für Grosse bzw. schnelle Boote nötig.
So sehe ich das auch, aber das ...

Zitat:
Eigentlich bei deutschen Booten auch sonst, wird aber nicht unbedingt kontrolliert.
Nach geltenden Recht aber wie in D handhaben, wobei der SBF-See reicht.
... halte ich rechtlich für nicht haltbar. Wenn das Führen von Sportbooten -
in gewissen Grenzen, was Größe und Geschwindigkeit betrifft - auf nieder-
ländischen Gewässern führerscheinfrei ist, so muss diese Regel auch dis-
kriminierungsfrei sein. Man kann nicht für Ausländer, zumal für EU-Aus-
länder, Zertifikate verlangen, für die eigenen Staatsangehörigen jedoch
nicht.

Belem
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