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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 01.12.2019, 17:26
Benutzerbild von Tobaran
Tobaran Tobaran ist offline
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Standard ATIS Kennung übernehmen?

Schönen ersten Advent allgemein, ich hab da mal ne Frage:

Ich plane ein holländisches Boot zu kaufen, dort ist ein modernes Funkgerät mit Atis Kennung eingebaut - allerdings ist dieses Funkgerät samt Atis Kennung auf einen Holländer in Holland registriert.
Das Boot bleibt in den Niederlanden, aber ich bin Deutscher. Bisher habe ich mein (altes) Boot in Deutschland mit Funk angemeldet.
Eine Bootsregistrierung ist weder bei dem alten noch bei dem neuen Boot notwendig.

Das Funkgerät würde ich gern übernehmen. Die Atis Kennung kann man nicht so einfach ändern, aber man kann Sie übernehmen. Zumindest geht das in Deutschland soviel ich weiß.

Aber geht das auch eine holländische Atis Kennung zu übernehmen - oder muss ich das Funkgerät in den Niederlanden anmelden wenn ich es denn behalten will?
Ist letzteres für mich als Deutscher überhaupt möglich?

Die Alternative ist etwas teurer und heisst ich muss ein neues Funkgerät kaufen.
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  #2  
Alt 01.12.2019, 17:43
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Standard

Moin

Da rufst Du einfach an oder schickst eine Mail (bevor hier wieder orakelt wird):

Seefunk
Bundesnetzagentur, Außenstelle Hamburg,
Sachsenstr. 12 + 14, 20097 Hamburg

Telefon 040 / 23655 - 0
Telefax 040 / 23655 - 182

E-Mail: seefunk@bnetza.de

und dann werden die Dir sagen, was geht. Bei den meisten Funkgeräten muss aber ein autorisierter Service die ATIS-Nummer ändern (falls notwendig).

Gruß

Kapitaenwalli

Geändert von kapitaenwalli (01.12.2019 um 17:54 Uhr)
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  #3  
Alt 01.12.2019, 18:06
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Standard

Nachtrag:

https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=9

Liest Du die Erläuterungen zum Antrag, wäre es in Deutschland als Ausländer für ein eigenes Schiff nicht möglich, eine ATIS Nummer zu beantragen. Der Eigentümerwechsel muss aber bekanntgegeben werden.

Daraus könnte geschlossen werden, dass es in Holland auch nicht geht. Aber ruf doch einfach an und die Kollegen der BNetzA können das ja mal klären.

Kapitaenwalli
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  #4  
Alt 01.12.2019, 18:49
Benutzerbild von Tobaran
Tobaran Tobaran ist offline
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Ist ja schön und gut da anzurufen, das letzte Gespräch zur Änderung meiner Zulassungsurkunde für mein Funkgerät bei einem Schiffswechsel zur Mitnahme des Funkgerätes lief wie folgt:

ich: Schönen guten Tag, mein Name ist xxx , ich würde gern mein Funkgerät von einem Boot ins nächste mitnehmen, können Sie mir sagen wie das geht....

BNA: Sagen Sie mir bitte die Kennung

ich: die weiss ich nicht auswendig, die Urkunde liegt im alten Schiff, auf dem das Funkgerät noch eingebaut ist, bitte suchen Sie in Ihrer Datenbank über meinen Namen.

BNA: ...aber Sie müssen die Nummer ja auswendig wissen, Sie müssen die ja auch immer auf Funk nennen.

ich: ....ähhh, nein, ich melde mich immer mit Schiffsnamen, wie das allg. üblich ist.

BNA: ...wie? Sie müssen doch immer Ihre Nummer nennen....

ich: ich weiss, in der Theorie , aber die Praxis ist allgemein anders, man nennt nur den Schiffsnamen....

BNA: das ist Blödsinn, das hab ich ja noch nie gehört , Sie müssen immer Ihre Kennung nennen, das haben Sie doch auch so gelernt.....

-das ging noch drei mal hin und her bis mir der Kragen geplatzt ist und ich höflich sagte:

ich: ich weiß die Kennung nicht, die Urkunde liegt im Boot, bitte suchen Sie mich über Namen und Adresse....

BNA: bitte laden Sie sich den Änderungsantrag runter, füllen Sie ihn aus und schicken Sie den mit der originalen Zulassung zurück.

usw.....

Wegen solcher Diskussionen frag ich lieber erst mal hier nach.... die Kennung von dem anderen neuen Schiff kenn ich ja auch noch nicht.

Aber Du hast natürlich recht. Die BNA ist erst mal der nächste Anlaufpunkt.
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  #5  
Alt 01.12.2019, 18:59
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Agentschap Telecom
t.a.v. Certificaten Maritieme Radiocommunicatie
Postbus 450
9700 AL Groningen

Frag mal da nach.
Du kannst als Deutscher in NL ein Gerät mit NL Kennung auf dich anmelden. War früher das Mittel der Wahl für Habdfunkgeräte Binnen.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #6  
Alt 01.12.2019, 19:34
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Zitat:
Zitat von Tobaran Beitrag anzeigen
Ist ja schön und gut da anzurufen, das letzte Gespräch zur Änderung meiner Zulassungsurkunde für mein Funkgerät bei einem Schiffswechsel zur Mitnahme des Funkgerätes lief wie folgt:

ich: Schönen guten Tag, mein Name ist xxx , ich würde gern mein Funkgerät von einem Boot ins nächste mitnehmen, können Sie mir sagen wie das geht....

BNA: Sagen Sie mir bitte die Kennung

ich: die weiss ich nicht auswendig, die Urkunde liegt im alten Schiff, auf dem das Funkgerät noch eingebaut ist, bitte suchen Sie in Ihrer Datenbank über meinen Namen.

BNA: ...aber Sie müssen die Nummer ja auswendig wissen, Sie müssen die ja auch immer auf Funk nennen.

ich: ....ähhh, nein, ich melde mich immer mit Schiffsnamen, wie das allg. üblich ist.

BNA: ...wie? Sie müssen doch immer Ihre Nummer nennen....

ich: ich weiss, in der Theorie , aber die Praxis ist allgemein anders, man nennt nur den Schiffsnamen....

BNA: das ist Blödsinn, das hab ich ja noch nie gehört , Sie müssen immer Ihre Kennung nennen, das haben Sie doch auch so gelernt.....

-das ging noch drei mal hin und her bis mir der Kragen geplatzt ist und ich höflich sagte:

ich: ich weiß die Kennung nicht, die Urkunde liegt im Boot, bitte suchen Sie mich über Namen und Adresse....

BNA: bitte laden Sie sich den Änderungsantrag runter, füllen Sie ihn aus und schicken Sie den mit der originalen Zulassung zurück.

usw.....

Wegen solcher Diskussionen frag ich lieber erst mal hier nach.... die Kennung von dem anderen neuen Schiff kenn ich ja auch noch nicht.

Aber Du hast natürlich recht. Die BNA ist erst mal der nächste Anlaufpunkt.
Moin

Da hast Du natürlich recht, bei solchen Anworten bekommt man einen Hals. Es wäre mir auch neu, dass ich eine ATIS-Nummer nennen muss. Die kann sich jeder aus meinem Rufzeichen selbst zusammenbauen.

Ich denke auch, dass es hier eher um eine grundsätzliche Frage geht. Dann hilft manchmal nur schreiben oder vielleicht sind die Kollegen der BNetzA in den Niederlanden auch eher serviceorientiert.

Mit dieser Behörde in den Niederlanden musste ja ohnehin zur Ab- oder ?? Ummeldung Kontakt aufgenommen werden.

Gruß

Kapitaenwalli
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  #7  
Alt 01.12.2019, 19:50
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Zitat:
Zitat von Tobaran Beitrag anzeigen
Aber geht das auch eine holländische Atis Kennung zu übernehmen - oder muss ich das Funkgerät in den Niederlanden anmelden wenn ich es denn behalten will?
Ist letzteres für mich als Deutscher überhaupt möglich?

Die Alternative ist etwas teurer und heisst ich muss ein neues Funkgerät kaufen.
Du wirst eine niederländische ATIS-Kennung nicht in eine deutsche Rufnummernzuteilung übernehmen können. In der ATIS-Kennung ist das Die Länderkennung und das Rufzeichen selbst codiert, und in dem falle müsste die BNetzA ein niederländisches Rufzeichen vergeben.

Die alternative heißt, das Gerät zu einem Händler zu geben, da ein paar Euros einzuwerfen und die MMSI und ATIS-Kennung löschen zu lassen. Wenn es nen Lowrance- oder Northstar-Gerät ist, fliegt hier im Forum auch irgendwo der Code rum, mit dem du selbst in das entsprechende Menü kommst.
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Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #8  
Alt 01.12.2019, 20:09
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Moin,

verstehe ich das richtig , dass zB ein Raymarine Händler in D das löschen gegen Kosten übernehmen kann ?

Habe gerade eine ähnliche Situation. Danke.

Frank
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  #9  
Alt 01.12.2019, 20:13
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Ja, einfach mal bei den üblichen Verdächtigen anfragen.
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Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #10  
Alt 01.12.2019, 20:15
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Ja, die meisten Händler können ihre Fabrikate zurücksetzen.
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Gruß
Jörg
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  #11  
Alt 01.12.2019, 20:37
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Zitat aus dem Antrag der B-NetzAg. :
Zitat:
Antrag auf ... (Übertragung der Zuteilung auf Rechtsnachfolger)
Zitat:
Bei Eigentümern mit Sitz im Ausland ist ein Empfangsbevollmächtigter mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland zu benennen.
Vielleicht gibt es ja in den Niederlanden etwas Entsprechendes: Also bräuchtest du dann nur einen "Empfangsbevollmächtigten mit ladungsfähiger Anschrift" in Holland.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh.
Gruß Volker
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  #12  
Alt 01.12.2019, 22:46
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stenner stenner ist offline
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Zitat:
Zitat von ericjoo Beitrag anzeigen
verstehe ich das richtig , dass zB ein Raymarine Händler in D das löschen gegen Kosten übernehmen kann ?
Ja. Kostet bei Busse Yachtshop ca. 30€.

Oder mal selber probieren. Beim Lowrance Link 8 (wenn ich mich richtig erinnere, gibt es das in baugleich auch von Raymarine...) geht das wie folgt:

-----------------------------------------------------------------------------
MMSI & ATIS können im sogenannten Vendow Mode zurückgesetzt werrden:

- Ausschalten
- Tasten "Exit" + "Scan" drücken und halten (ggf. ESC + Scan oder X + Scan)
- PIN / Code eingeben (Standard: 7100)
- Menü folgen
- Ausschalten

Beim nächsten Einschalten ist die MMSI wieder leer.
-----------------------------------------------------------------------------
__________________
Gruß

Klaus

Küstenklatsch der Kieler Sprotten
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  #13  
Alt 01.12.2019, 23:04
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Zitat:
Zitat von stenner Beitrag anzeigen
Oder mal selber probieren. Beim Lowrance Link 8 (wenn ich mich richtig erinnere, gibt es das in baugleich auch von Raymarine...) geht das wie folgt:
Nope, Raymarine ist was anderes. Baugleich (zumindest annähernd) wären Simrad und B&G, bei denen sollte das funktionieren.
__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #14  
Alt 01.12.2019, 23:05
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ericjoo ericjoo ist offline
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Moin,

Danke für die Hinweise, wäre schon froh wenn es für den o.g. Kurs beim Fachhändler klappt. 👍

Frank
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  #15  
Alt 02.12.2019, 06:45
Benutzerbild von Stoffy 2100sc
Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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2.308 Danke in 1.372 Beiträgen
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Das geht in Österreich etwas entspannter runter, wir haben unsere alte Bayliner inkl. Funkgerät verkauft und der neue Eigner konnte die MMSI und ATIS übernehmen nur der Eigner Name wurde geändert in der Netzagentur fertig👍
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹
„nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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  #16  
Alt 02.12.2019, 06:53
quickbuch quickbuch ist offline
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Beiträge: 588
Boot: Quicksilver 805
1.018 Danke in 434 Beiträgen
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Das geht innerhalb D auch ohne Probleme.
__________________
---------------
Gruß Christof

Stammtisch Mitte
https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968
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  #17  
Alt 02.12.2019, 07:01
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Kladower Kladower ist offline
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Boot: Nidelv 26
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Zitat:
Zitat von Stoffy 2100sc Beitrag anzeigen
Das geht in Österreich etwas entspannter runter, wir haben unsere alte Bayliner inkl. Funkgerät verkauft und der neue Eigner konnte die MMSI und ATIS übernehmen nur der Eigner Name wurde geändert in der Netzagentur fertig��
Das geht in Deutschland auch ganz entspannt, wenn die Funkstelle im Land bleibt. Wie schon erwähnt wurde, enthält die ATIS-Kennung die landesspezifische Maritime Identification Digit. Wenn eine Funkstelle das Land wechselt und dort angemeldet wird, ist also immer eine neue ATIS-Kennung fällig.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

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  #18  
Alt 02.12.2019, 07:01
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Du kannst als Deutscher ohne Probleme ein Gerät in den Niederlanden anmelden, bekommst dann eine NL Kennung was ja nicht schlimm ist. Die MMSI / Atis sollte zu übernehmen sein.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #19  
Alt 02.12.2019, 08:59
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Tobaran Tobaran ist offline
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Standard ATIS Kennung übernehmen?

So, vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Tatsächlich verlief das Gespräch mit beiden Institutionen heute Morgen mal etwas entspannter.

BNA-Hamburg:
Nein, Sie bekommen in jedem Fall eine neue Atis Kennung und das Funkgerät muss dann neu programmiert werden.

Agentschap Telecom Nederland:
Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ist es mir NICHT möglich die Nummer zu übernehmen, solange das Schiff nicht im Kadaster eingetragen ist - und das ist es nicht.

Also muss ich entweder umprogrammieren oder neu kaufen. [emoji19]

Ich weiß bzw hab mehrfach davon gehört das es möglich war als Deutscher Funkgeräte in NL anzumelden, entweder war dies nur für Handfunkgeräte möglich oder die Regelung gibt es nicht mehr. Danach hatte ich jetzt speziell nicht nach gefragt.
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  #20  
Alt 02.12.2019, 09:04
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Zitat:
Zitat von Tobaran Beitrag anzeigen
Agentschap Telecom Nederland:
Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ist es mir NICHT möglich die Nummer zu übernehmen, solange das Schiff nicht im Kadaster eingetragen ist - und das ist es nicht.
Und als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ist es nicht möglicht ein Schiff in NL Kataster ein zu tragen wenn mann kein festes Postadresse (also kein Postfach!) in NL hat.
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #21  
Alt 02.12.2019, 09:07
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Zitat:
Zitat von Tobaran Beitrag anzeigen
BNA: ...aber Sie müssen die Nummer ja auswendig wissen, Sie müssen die ja auch immer auf Funk nennen.
Stimmt, und das mache ich auch ....
Jedes mahl wenn ich etwas sage ....
Mache das automatisch ....
Wirr nennen das ATIS

Seriös:
Habe noch nie einer seiner Callsign rufen gehört, egal NL, B, F oder D
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
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  #22  
Alt 02.12.2019, 09:45
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.....ich auch nicht, aber egal.
Das sind Schreibtischtheoretiker.
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  #23  
Alt 02.12.2019, 12:16
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Eine ATIS Kennung besteht aus 9, der 3stelligen MID und dem Rufzeichen
Zum Beispiel 9203041234 würde bedeuten OED1234.
Ein Mit nehmen in ein anderes Land ist daher NICHT möglich da es einen anderen Landeskenner (MID) gibt
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #24  
Alt 02.12.2019, 18:45
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Zitat:
Zitat von Tobaran Beitrag anzeigen
So, vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Tatsächlich verlief das Gespräch mit beiden Institutionen heute Morgen mal etwas entspannter.

BNA-Hamburg:
Nein, Sie bekommen in jedem Fall eine neue Atis Kennung und das Funkgerät muss dann neu programmiert werden.

Agentschap Telecom Nederland:
Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ist es mir NICHT möglich die Nummer zu übernehmen, solange das Schiff nicht im Kadaster eingetragen ist - und das ist es nicht.

Also muss ich entweder umprogrammieren oder neu kaufen. [emoji19]

Ich weiß bzw hab mehrfach davon gehört das es möglich war als Deutscher Funkgeräte in NL anzumelden, entweder war dies nur für Handfunkgeräte möglich oder die Regelung gibt es nicht mehr. Danach hatte ich jetzt speziell nicht nach gefragt.
Moin

Ja, es soll möglich sein, mit Beamten mal ganz entspannt zu plaudern und an der richtigen und sachkundigen Stelle auch ganz vernünftige Ergebnisse zu erzielen.

Somit ist die Lösung doch ganz klar und wenn man jetzt nicht das Pech hat, ein unprogrammierbares Funkgerät zu haben auch garnicht so teuer.

Kapitaenwalli, der als ehemaliger Beamter auch mal ganz zufrieden war, auf wirklich mündige Bürger zu treffen
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  #25  
Alt 09.12.2019, 09:44
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So, ich bin etwas weiter....das eingebaute Funkgerät ist ein
advanSea FX-400. in der Bedienungsanleitung steht zwar drin wie man die Atis Kennung eingeben kann, Aber nicht ob diese dann eingebrannt ist oder sich noch mal wieder löschen oder überschreiben lässt.

Noch hab ich das Funkgerät leider nicht und kann es daher nicht ausprobieren.
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