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  #1  
Alt 11.04.2021, 13:06
noelelias noelelias ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Regelungen zu öffentlichen Liegeplätzen

Welche Regelungen gelten bezüglich öffentlichen Liegeplätzen?

Hintergrund:
Diesen März hab ich mein erstes Boot gekauft (7.6m Segelboot) und musste nun feststellen, dass in Koblenz (Mosel) alle privaten Liegeplätze bereits vergeben sind. Nun würde ich dennoch gerne mindestens einen Monat zu Hause das Boot kennenlernen. Daher die Frage wie lange darf man an einem öffentlichen Liegeplatz (wo Sportboote erlaubt sind (Blaue Tafel mit Pfeil)) das Boot festmachen und ist es erlaubt das Boot unbeaufsichtigt zu lassen. Alternativ habe ich auch überlegt außerhalb des Fahrwassers zu ankern aber das scheint auch sehr unklar geregelt zu sein.
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  #2  
Alt 11.04.2021, 13:17
murphys law murphys law ist offline
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Ich vermute, die Regelung ist von Land zu Land und Gemeinde unterschiedlich.
Mein Tip , wende Dich an die entsprechende Gemeinde mit Deiner Anfrage.
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #3  
Alt 11.04.2021, 13:31
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
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Also ich kenne nur " 24 h " Regelung (auf Bundeswasserstraßen). Danach muss der Platz wieder geräumt werden.
In dieser Zeit kann und darf das Boot auch verlassen werden.
Wie das bei Landesgewässern aussieht ist dann Länder Sache.
__________________
Gruß Holger
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  #4  
Alt 11.04.2021, 13:33
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von noelelias Beitrag anzeigen
Welche Regelungen gelten bezüglich öffentlichen Liegeplätzen?

Hintergrund:
Diesen März hab ich mein erstes Boot gekauft (7.6m Segelboot) und musste nun feststellen, dass in Koblenz (Mosel) alle privaten Liegeplätze bereits vergeben sind. Nun würde ich dennoch gerne mindestens einen Monat zu Hause das Boot kennenlernen. Daher die Frage wie lange darf man an einem öffentlichen Liegeplatz (wo Sportboote erlaubt sind (Blaue Tafel mit Pfeil)) das Boot festmachen und ist es erlaubt das Boot unbeaufsichtigt zu lassen. Alternativ habe ich auch überlegt außerhalb des Fahrwassers zu ankern aber das scheint auch sehr unklar geregelt zu sein.
An der mpsel kannst du dein boot eigentlich nur in einen der Vereine oder Marinas legen...
Es gibt öffentliche Anleger wie z.b. in cochem aber da zahlst du auch pro Tag
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #5  
Alt 11.04.2021, 17:52
Benutzerbild von Aurora-13
Aurora-13 Aurora-13 ist offline
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Ich vermute mal der TE meinte diese Zeichen als öffentlicher Liegeplatz?
Das eine mit Pfeil (Dreieck) ist auch in Ordnung, die anderen mit den Pfeilen (Dreiecke) sind meines Wissens nach für Berufler, zusätzlich gibt es noch welche mit Abstandsangaben, jedoch ohne mir bekannte Zeitbeschränkung.

Sogenannte 24 Stundenanleger die bei ELWIS genannt werden, kenne ich nur aus Berlin. Wobei es unter Umständen regionale Anleger geben kann.
Angehängte Grafiken
   
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Gib niemals auf - höchstens einen Brief.
(Heinz Erhardt)

Geändert von Aurora-13 (11.04.2021 um 17:58 Uhr)
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  #6  
Alt 11.04.2021, 19:10
Saeldric Saeldric ist offline
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Als erstes würde ich da den $7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu Rate ziehen. Danach im Zweiten Teil der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen) die Informationen für das relevante Revier studieren.
Sollte es sich um ein Landesgewässer handeln muss man die entsprechenden Landesregelungen zu Rate ziehen.
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Gruß Mirko

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Alt 11.04.2021, 19:12
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Ich vermute, die Regelung ist von Land zu Land und Gemeinde unterschiedlich.
Mein Tip , wende Dich an die entsprechende Gemeinde mit Deiner Anfrage.
Wenn es um die Mosel geht, dürften wohl nicht die Gemeinden sondern die MoselSchPV zuständig sein.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #8  
Alt 11.04.2021, 19:18
Saeldric Saeldric ist offline
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Boot: Marco 860 AK
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Mensch Lutz, guter Hinweis!
Die "speziellen" Schifffahrtsstraßenordnungen habe ich ja komplett verdrängt.
Also genug zu lesen.
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Gruß Mirko

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