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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 03.07.2016, 13:19
Benutzerbild von Matelot
Matelot Matelot ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 03.10.2015
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Boot: bin auf der Suche
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Standard Hafentrailer auf Transportanhänger für Überführung

Moin, moin,
als Matelot fehlt mir die Erfahrung Drum brauche ich eure Hilfe. Also,.... es geht um die Überführung eines Motorboot von A nach B, etwa 160Km, soweit so gut bis jetzt kein Probleme, aber Boot: L 6,35 - B 2,10 - Gew. 1000Kg steht auf ein Hafentrailer (2 Achse ohne TÜV und sonst noch was). Ich möchte gern den Hafentrailer mitnehmen weil am Ort B kein Trailer zum slippen wäre. Nun frage ich mich ob ein Transportanhänger die Lösung wäre?? Boot und Trailer machen zusammen geschätzt 7 bis 8m gesamt Länge, wie soll der Anhänger lang sein um das ganz zu transportieren ?? Die meisten sind ja nur 4 oder 5 m lang??? Oder gibt es eine bessere Lösung???.
Voila le probleme
__________________
- von meinem i-Boot gesendet -
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  #2  
Alt 03.07.2016, 13:37
Benutzerbild von Frank mannheim
Frank mannheim Frank mannheim ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: Sprint 370 Karl Class
816 Danke in 473 Beiträgen
Standard

Das größte Problem ist das die meisten Auto Transportanhänger in der Mitte nichts haben worauf dein Deichselrad steht
Wie weit die Ladung überstehen darf steht in der straßenverkehrsordnung
__________________
Gruß
Frank
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  #3  
Alt 03.07.2016, 14:54
Silberlocke Silberlocke ist offline
Captain
 
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Boot: Jeanneau Merry Fisher 855
492 Danke in 277 Beiträgen
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Auf diese Art wurde unser erstes Boot samt Trailer mal abgeschleppt. Allerdings hat das ein Profi übernommen. Grundsätzlich sollte das schon gehen, richtige Ladungssicherung vorausgesetzt. Das Stützradproblem, sofern vorhanden lässt sich aber schon lösen, man kann ja eine stabile Bohle quer legen, verzurren und darauf das Stützrad stellen. Aber ohne jede Gewähr, dass das auch so erlaubt ist.
Viele Grüße
Jürgen
__________________
Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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  #4  
Alt 03.07.2016, 15:12
Benutzerbild von Hai-Bruce
Hai-Bruce Hai-Bruce ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: LM 24 "Odyssee"
2.914 Danke in 888 Beiträgen
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Nimm doch einen Autotransporter mit Drehschemmel. Die sind um einiges länger. Meiner hatte hinten Rampen und an der Stirnseite eine Seilwinde.
War Kinderleicht das Boot mit Trailer da aufzuladen.
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Gruß Wolfgang

Navigare necesse est

Grüße aus dem schönen Hamburg

Geändert von Hai-Bruce (03.07.2016 um 15:17 Uhr)
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Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 03.07.2016, 15:48
Benutzerbild von Frank mannheim
Frank mannheim Frank mannheim ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: Sprint 370 Karl Class
816 Danke in 473 Beiträgen
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Der Drehschemelanhänger setzt aber den altem zweier Führerschein voraus wie der heute heißt weiß ich nicht genau BE??
__________________
Gruß
Frank
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  #6  
Alt 03.07.2016, 18:36
Benutzerbild von Matelot
Matelot Matelot ist offline
Deckschrubber
 
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Boot: bin auf der Suche
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Danke,
Autostransporter,..... abschleppen wie Campingwagen!! Das ist gut!!!..... aber Dreschemelanhänger muss ich prüfen.
Also Abschleppwagen (wie ADAC) mieten oder Abschleppdienste beauftragen...
Sieht gut aus. Morgen gibt es erstmal ´n Probefahrt.
Ich bin sehr gespannt...

Danke für die Rückmeldung!!!

Christophe
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  #7  
Alt 03.07.2016, 20:48
Generador Generador ist offline
Captain
 
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301 Danke in 255 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Frank mannheim Beitrag anzeigen
Der Drehschemelanhänger setzt aber den altem zweier Führerschein voraus wie der heute heißt weiß ich nicht genau BE??
Die alte Klasse 2 ist LKW wenn dann wäre es die alte Klasse 3
__________________
MFG Dieter
Fiberline G 15 Bj. 1972
Suzuki DT 65 Bj. 1995
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  #8  
Alt 03.07.2016, 20:53
stefan307 stefan307 ist offline
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Boot: Biesbosch Rietaark "Alexa" 13,5x2,4m
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364 Danke in 245 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Generador Beitrag anzeigen
Die alte Klasse 2 ist LKW wenn dann wäre es die alte Klasse 3
Ne ist schon richtig so mit dem alte Klasse 3 darf man nur gespanne mit 3 Achsen fahren (Achsen unter 1m Abstand zählen als 1 Achse) kann man aber durch Umschreiben auf den neuen EU "Schein" umgehen...

MFG S
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  #9  
Alt 03.07.2016, 21:09
Janus Janus ist offline
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Boot: Mobo
Rufzeichen oder MMSI: ist bekannt
3.017 Danke in 1.605 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
... kann man aber durch Umschreiben auf den neuen EU "Schein" umgehen...
Leider nein.

Die Achzahlbegrenzung auf 3 bleibt bei Umschreibung alter Scheine bestehen.
Nur bei neuen Scheinen fällt die Achszahlbegrenzung ersatzlos weg.
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  #10  
Alt 03.07.2016, 21:43
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
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Boot: Kein Eigenes mehr....
18.794 Danke in 5.620 Beiträgen
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Das Thema Trailer auf Trailer hatten wir erst kürzlich:
https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post4173391
__________________

Gruß Heinz,


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  #11  
Alt 03.07.2016, 22:02
solcio solcio ist offline
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359 Danke in 153 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Matelot Beitrag anzeigen
Moin, moin,
als Matelot fehlt mir die Erfahrung Drum brauche ich eure Hilfe. Also,.... es geht um die Überführung eines Motorboot von A nach B, etwa 160Km, soweit so gut bis jetzt kein Probleme, aber Boot: L 6,35 - B 2,10 - Gew. 1000Kg steht auf ein Hafentrailer (2 Achse ohne TÜV und sonst noch was). Ich möchte gern den Hafentrailer mitnehmen weil am Ort B kein Trailer zum slippen wäre. Nun frage ich mich ob ein Transportanhänger die Lösung wäre?? Boot und Trailer machen zusammen geschätzt 7 bis 8m gesamt Länge, wie soll der Anhänger lang sein um das ganz zu transportieren ?? Die meisten sind ja nur 4 oder 5 m lang??? Oder gibt es eine bessere Lösung???.
Voila le probleme
Interessant.
Genau das haben wir gerade gemacht.
Boot (1000kg Breedgard Damjolle) auf Autotransporter samt Hafentrailer mitgenommen.
Trailer gemietet hier: http://as-scheuber.de/autotrailer.html
Hat geschlossene Anhänger mit 5,50 Ladefläche und Autotransporter.

Luft beim Transport aus den Hafentrailerreifen gelassen und alles verzurrt.
Klötze und die Deichsel.

Hat alle bestens geklappt.

Gruß Jens
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  #12  
Alt 03.07.2016, 22:41
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ne ist schon richtig so mit dem alte Klasse 3 darf man nur gespanne mit 3 Achsen fahren (Achsen unter 1m Abstand zählen als 1 Achse) kann man aber durch Umschreiben auf den neuen EU "Schein" umgehen...

MFG S
Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Leider nein.

Die Achzahlbegrenzung auf 3 bleibt bei Umschreibung alter Scheine bestehen.
Nur bei neuen Scheinen fällt die Achszahlbegrenzung ersatzlos weg.
Hier
http://www.fahrschule-boeker.de/seit...lassen/50+.php
kann man sich informieren, dass nach Umtausch des 3er die Achszahlbegrenzung fällt.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #13  
Alt 03.07.2016, 22:55
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Hier
http://www.fahrschule-boeker.de/seit...lassen/50+.php
kann man sich informieren, dass nach Umtausch des 3er die Achszahlbegrenzung fällt.
Kannst du deinen eigen Link nicht lesen oder nur nicht verstehen?
, L=3 '.
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  #14  
Alt 03.07.2016, 23:18
Benutzerbild von checki
checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Kannst du deinen eigen Link nicht lesen oder nur nicht verstehen?
, L=3 '.
Ich schon, evtl. Überzeugt Dich dieser Link https://www.adac.de/infotestrat/ratg...n/default.aspx
und Du verunsicherst hier nicht weiter die User.
Und gewöhne Dir bitte einen anderen Tonfall an.

Bin wieder weg hier.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #15  
Alt 04.07.2016, 00:07
Janus Janus ist offline
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Dann les' halt deinen eigenen Link mal ganz durch und/oder schau auf ein umgeschriebenes "Kärtchen" hinten drauf.

Zitat aus deinem Link:

Viele Führescheininhaber denken nach dem Abholen des neuen Führscheines daher irrtümlich, die Führerscheinstelle hat nicht aufgepasst und sie dürfen jetzt sogar LKWs fahren.

Diese beschränkte Klasse CE wird ohne die Zugfahrzeugklasse C erteilt und mit der Beschränkung „(79)“ und dem erläuternden Zusatz „(C1E > 12.000 kg, L=3)“ im Feld 12 des EU-Kartenführerscheins eingetragen, um den oben dargestellten Zusammenhang „(Züge der Klasse C1E schwerer 12 t, Achsenzahl kleiner/gleich drei)“ darzustellen.

Auch wenn man das Amtsdeutsch nicht gleich lesen kann, es bleibt nach dem Umtausch alles wie vorher!
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  #16  
Alt 04.07.2016, 00:17
Janus Janus ist offline
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Ich hab' auch die entsprechenden Gesetzestexte hier, müsste sie aber abschreiben od. einscannen. Hab' aber dazu heute keine Lust mehr.
Wenn gewünscht, mache ich mir die Arbeit aber um mit solchen Halbwissen-wahrheiten und deren Verbreitung von Unwissenden aufzuräumen.
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  #17  
Alt 04.07.2016, 00:26
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Dann les' halt deinen eigenen Link mal ganz durch und/oder schau auf ein umgeschriebenes "Kärtchen" hinten drauf.

Zitat aus deinem Link:

Viele Führescheininhaber denken nach dem Abholen des neuen Führscheines daher irrtümlich, die Führerscheinstelle hat nicht aufgepasst und sie dürfen jetzt sogar LKWs fahren.

Diese beschränkte Klasse CE wird ohne die Zugfahrzeugklasse C erteilt und mit der Beschränkung „(79)“ und dem erläuternden Zusatz „(C1E > 12.000 kg, L=3)“ im Feld 12 des EU-Kartenführerscheins eingetragen, um den oben dargestellten Zusammenhang „(Züge der Klasse C1E schwerer 12 t, Achsenzahl kleiner/gleich drei)“ darzustellen.

Auch wenn man das Amtsdeutsch nicht gleich lesen kann, es bleibt nach dem Umtausch alles wie vorher!
Züge über 12 Tonnen dürfen nach Umtausch nur 3 Achsen haben,
so der erläuternde Zusatz(C1E > 12000kg)
Bleibst Du unter dem Zuggewicht von 12 T(das ist ja in dem Strang hier der Fall), gilt wie in den Links beschrieben die BE und C1E uneingeschränkt.
Und mit C1E <12000kg kann ich nun >3Achsen fahren.
Wenn Du dieses nicht teilst, zeig uns etwas, dass das unmißverständlich
widerlegt.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #18  
Alt 04.07.2016, 00:53
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Wenn gewünscht, mache ich mir die Arbeit aber um mit solchen Halbwissen-wahrheiten und deren Verbreitung von Unwissenden aufzuräumen.
Ich dachte es mir schon das du hartnäckig bist und hab's deshalb noch rausgesucht.

Aber sag, was verstehst du unter der Info in deinem eigenen Link nicht?
"Auch wenn man das Amtsdeutsch nicht gleich lesen kann, es bleibt nach dem Umtausch alles wie vorher". Du hast ganz offensichtlich Probleme mit dem Amtsdeutsch.

Nun gut, hier der Gesetzestext incl. Ausführungen aber bitte beachte dabei "Sattelzüge". Nicht, daß du da wieder durcheinanderkommst.

Aber gräme dich nicht. Weder Polizei, Führerscheinstellen noch Ordnungsämter sind sich in der Beurteilung der jetzt gültigen Fahrerlaubnisse absolut sicher. Da kursieren die tollsten Konstrukte. Gute Nacht ...
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Geändert von Janus (04.07.2016 um 01:30 Uhr)
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  #19  
Alt 04.07.2016, 02:23
Bastard Bastard ist offline
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Zitat:
Zitat von Generador Beitrag anzeigen
Die alte Klasse 2 ist LKW wenn dann wäre es die alte Klasse 3


Die aussage ist nicht Richtig so .....! mit Alt 3 darfst du Fahrzeuge führen die 7,5 Tonnen Gesammtmasse haben + Anhänger mit einer Achse oder 2 Achsen die einen mittelabstand von 1 Meter haben alles andere ist Alt klasse 2 oder aber Klasse C1E nach neuer Verordnung. Weil der Drehschemel Anhänger Zwischen der ersten und der zweiten Achse einen abstand von Radnabe zu Radnabe über 1 Meter hat. Der Zusatz 79 ist darauf bezogen das Leute mit Alt 3 heut zu tage die 12 Tonner Fahren dürfen also einen LKW der eine Gesammtmasse von 12 tonnen hat.
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Gruß
Björn

Geändert von Bastard (04.07.2016 um 02:46 Uhr)
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  #20  
Alt 04.07.2016, 04:39
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piranha miura piranha miura ist offline
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Zitat:
Zitat von Bastard Beitrag anzeigen
Der Zusatz 79 ist darauf bezogen das Leute mit Alt 3 heut zu tage die 12 Tonner Fahren dürfen also einen LKW der eine Gesammtmasse von 12 tonnen hat.
das ist falsch, "alt 3" durfte noch nie einen 12t LKW fahren und darf es heutzutage auch nicht.
__________________
Leinen los,
Holger

Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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  #21  
Alt 04.07.2016, 08:35
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Ich dachte es mir schon das du hartnäckig bist und hab's deshalb noch rausgesucht.

Aber sag, was verstehst du unter der Info in deinem eigenen Link nicht?
"Auch wenn man das Amtsdeutsch nicht gleich lesen kann, es bleibt nach dem Umtausch alles wie vorher". Du hast ganz offensichtlich Probleme mit dem Amtsdeutsch.

Nun gut, hier der Gesetzestext incl. Ausführungen aber bitte beachte dabei "Sattelzüge". Nicht, daß du da wieder durcheinanderkommst.

Aber gräme dich nicht. Weder Polizei, Führerscheinstellen noch Ordnungsämter sind sich in der Beurteilung der jetzt gültigen Fahrerlaubnisse absolut sicher. Da kursieren die tollsten Konstrukte. Gute Nacht ...
Ich gräme mich nicht, "es bleibt alles wie vorher" bezieht sich doch auf
die vorher beschriebene fälschliche Annahme einiger, die jetzt denken LKW fahren zu dürfen.
Dein Link funktioniert leider nicht, hier aber etwas erklärendes vom TÜV Nord dazu auf Seite 5.
http://www.byandreas-diefahrschule.d...iewMail_2_.pdf
Man wird als umtauschender 3er dem C1E gleich gestellt und bekommt
auf Antrag seinen Besitzstand bis 18,5 Tonnen(CE79), den aber wie früher
nur mit 3 Achsen.

Und hier endet jetzt meine "Hartnäckigkeit"
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.

Geändert von checki (04.07.2016 um 21:17 Uhr)
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  #22  
Alt 04.07.2016, 09:50
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@ Solcio
Danke Jens, für die Antwort, genaue so auf bis mich das vorgestellt, ich fühle mich jetzt nicht mehr so ahnunglos.
"Luft beim Transport aus den Hafentrailerreifen gelassen " wegen der Stabilität bzw. das hin und her...bei der Fahrerei ?
Der Link ist gut, super.
Also danke und Gruß
Christophe
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  #23  
Alt 04.07.2016, 09:59
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Dein Link funktioniert leider nicht,...
Kann nicht sein! Öffne ihn mit Word od. Open Office. Ist eine DOC. Datei.

Jetzt erkläre ich es dir noch mal mit gaanz einfachen Worten, vielleicht verstehst du's dann:

Der alte 3er berechtigt zum Ziehen eines Zuges mit 3 Achsen! Sind wir uns da einig? Für einen 4-Achszug brauchtest du (alt) einen 2er. Gibst du mir da recht?

Beim Umtausch aufs "Kärtle" gilt der Passus der "Besitzstandswahrung", d.h. dir darf nix weggenommen werden. Dürftest du nach Umtausch nun auf einmal einen Zug mit 4-Achsen fahren, wie du behauptest, dann hättest du ja etwas dazugeschenkt bekommen (einen Teil vom 2-er), ohne Prüfung oder sonstige Umstände. Verstanden?

Das ein deutscher Verwaltungsbeamter einem Bürger einfach so etwas schenkt, das wirst selbst du doch nicht im ernst glauben und ist einfach unmöglich im deutschen Leben.
Das kann nicht sein, das darf nicht sein und das wird es auch nie geben!

Kann mir deine bisherige Lebensweisheit auch darin recht geben?

So ein Tohuwabohu bei den Führerscheinklassen wie bei uns ist einmalig , das gibts sonst nirgendwo auf der Welt.

Wenn du unbedingt Drehschemel fahren willst, dann kannst du zur Fahrschule gehen und einen Anhängerführerschein machen. Dann darfst auch du.

Geändert von Janus (04.07.2016 um 10:04 Uhr)
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  #24  
Alt 12.04.2021, 00:08
Jens_M Jens_M ist offline
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Registriert seit: 11.04.2021
Beiträge: 1
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Der Post ist ja nun schon etwas älter, ich möchte aber der Vollständigkeithalber dann doch noch den letzten Komentar ergänzen.

Doch, auch deutsche Verwaltungsbeamte MÜSSEN dem Bürger etwas "schenken" wenn es die Regeln verlangen. Wir haben ja nicht aus Spaß den alten Führerschein abgegeben und für den EU Führerschein noch einmal extra Geld bezahlen müssen, nur um eine nette Plastikkarte zu bekommen.
Deutschland ist EU Mitgleid und muss sich somit den EU Verordnungen fügen. Direkt nach der Gründung der EU haben bereits die Gremien angefangen mit den entsprechenden Verantwortlichen in den Mitgleidsstaaten um einen gemeinsamen, überall gültigen Führterschein zu verhalndeln. Der EU-Führerschein ist das ausgehandelte Ergebnis. Und genau da kommt der Punkt: "es darf niemandem entwas weg genommen werden" zum tragen! Wenn in irgend einem EU-Land vorher bei einem ähnlichen Prüfungsverlauf mit der Erteilung der vergleichbaren Führescheinklasse PKW vor 1980 erlaubt war (z.B: einem Portugiesen) einen LKW mit 12t zu fahren, dann mussten jetzt den anderen Führerscheinbesitzern in anderen Mitgliedsstaaten das gleiche Recht eingeräumt werden, da man ja dem (vermeintlichen) Portugiesen nichts wegnehmen durfte und "gleiches Recht für alle" gilt.

Also wird uns nichts Geschenkt, sondern der deutsche Staat ist per EU Verordnung verpflichtet uns zusätztliche Rechte einzuräumen. Ob der deutsche Beamte das will oder nicht.
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  #25  
Alt 13.06.2022, 23:56
Walterhh40 Walterhh40 ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Brauche hilfe

Zitat:
Zitat von Hai-Bruce Beitrag anzeigen
Nimm doch einen Autotransporter mit Drehschemmel. Die sind um einiges länger. Meiner hatte hinten Rampen und an der Stirnseite eine Seilwinde.
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Hi Wolfgang,

Habe das gleich Problem. Komme aus Hamburg, weißt du wo ich einen Autotransporter mit Drehschemel mieten kann????
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