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  #1  
Alt 11.04.2021, 12:55
MS-Friedrich MS-Friedrich ist offline
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Standard Truma Heizung im Boot

Guten Tag, ich habe eine Truma Gasheizung im Boot unterflur montiert. Bei der erneuten Gasprüfung, in Holland an meinem Liegeplatz,hat mir der Prüfer die Heizung nicht abgenommen, da diese im Motorraum installiert ist. Diese Heizung ist seit 10 Jahren dort und wurde vorher nicht beanstandet. Was soll ich nun machen? Habt Ihr bitte eine Idee. Ich möchte auf die Heizung nicht verzichten. Ps. Die Truma ist ordnungsgemäß installiert und Abgas geht nach draußen. Danke für die Antwort.
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  #2  
Alt 11.04.2021, 13:04
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Standard

Gab es für das Boot schon mal eine Gas-Abnahme? Wenn ja, müsste es darüber ja ein Nachweisheft geben, indem die Anlage so dokumentiert ist. Dann sollte ja so etwas wie Bestandsschutz bestehen, sofern die Anlage an sich in Ordnung ist.
Fährt das Boot unter deutscher Flagge? Falls ja, vielleicht mal in Deutschland einen G-608 zertifizierten Sachkundigen für Flüssiggasanlage auf Booten suchen und von ihm die Prüfung machen lassen.
Hier kann man diese Sachkundigen nach Postleitzahl sortiert finden:
https://gaspruefung-boote-yachten.de/
Viel Erfolg!
LG, Saint-Ex
(dessen wirklich angenehme Trumatic C-3402 leider vor drei Wochen für immer das Zeitliche gesegnet hat … )
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Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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  #3  
Alt 11.04.2021, 13:07
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Zitat:
Zitat von MS-Friedrich Beitrag anzeigen
...Bei der erneuten Gasprüfung, in Holland an meinem Liegeplatz,hat mir der Prüfer die Heizung nicht abgenommen, da diese im Motorraum installiert ist.
Begründung des Prüfers?


LG,
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  #4  
Alt 11.04.2021, 13:11
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Nur so zur Info welche Normen es u.a. Für kleine Wasserfahrzeuge gibt. Der Prüfer prüft nach Norm und hat hier wenig Spielraum. Aber nicht alle prüfen genau...[emoji16]


LG,
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  #5  
Alt 11.04.2021, 15:37
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Dann mal die harte Realität.
Bestandsschutz gibt es nicht.
Gasheizung offen im Motorraum ist verboten.
Beste Lösung , hole den Prüfer der die letzte Prüfung abgenommen hat. Der ist sowieso damit durch....
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Alt 11.04.2021, 22:21
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Zitat:
Zitat von chrissly Beitrag anzeigen
Nur so zur Info welche Normen es u.a. Für kleine Wasserfahrzeuge gibt. Der Prüfer prüft nach Norm und hat hier wenig Spielraum. Aber nicht alle prüfen genau...[emoji16]


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der G608 Prüfer prüft nach den TRF (technische Regeln Flüssiggas), die von dir aufgeführten Normen interessieren einen G608er relativ wenig
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Bernhard

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Alt 11.04.2021, 22:31
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Bestandsschutz gibt es nicht. da irrst du dich aber sehr
Gasheizung offen im Motorraum ist verboten. wo steht das?
Eine 50mbar Installation hat weiterhin Bestandsschutz und darf weiter betrieben werden, erst bei einer Neuinstallation muss mit 30mbar gearbeitet werden.

Wenn ich das Profil des TO richtig interpretiere, ist bei ihm ein 120Ps DAF Diesel verbaut.
In dem Fall steht der Installation der Heizung im Motorraum nichts entgegen.
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Alt 12.04.2021, 04:23
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Moin , dann etwas genauer.
Es gibt keinen Bestandsschutz für eine falsche Installation.
Das man 50 mbar Anlagen weiterhin betreiben kann, steht nicht zur Diskussion.
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Alt 12.04.2021, 17:51
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Es gibt keinen Bestandsschutz für eine falsche Installation.
Woran machst du eine falsche Installation fest???
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Alt 12.04.2021, 18:08
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An der Aussage des Prüfers.
Und solange wir nichts anderes gesehen haben , zählt das für mich.
Mir ist ein Prüfer welcher nicht alles abnimmt lieber , als ein Kollege welcher irgendwelche Schlupflöcher sucht.
Was könnte es sein ? Zu— und Abluft der Truma z.B. Ist das bereits aus Edelstahl ?
Nein , dann auch keine Abnahme.
Alle Abstände zu brennbaren Teilen eingehalten ?
Rohrleitung im Maschinenraum alle 30 cm befestigt ?
Wir wollen uns aber nicht streiten . Wenn jemand seinen Stempel in das Prüfheft drückt , seine Sache.
Man sollte aber auch akzeptieren, wenn einige Kollegen das nicht mehr machen.

Gruß vom Sachverständigen......
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Alt 12.04.2021, 18:23
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
der G608 Prüfer prüft nach den TRF (technische Regeln Flüssiggas), die von dir aufgeführten Normen interessieren einen G608er relativ wenig

Ich schrieb u.a., oder?


LG,
Chris
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