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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 13.05.2021, 13:18
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Standard Beherberungsverbot

Ist es wirklich noch so, dass in Deutschland das Beherbergungsverbot immer noch gilt? Also das man nicht im Wohnmobil übernachten darf ? Das würde auch heissen ihr dürft nicht auf eurem Boot übernachten?

Gruss Oliver
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  #2  
Alt 13.05.2021, 13:37
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Zitat:
Zitat von Oskj Beitrag anzeigen
Ist es wirklich noch so, dass in Deutschland das Beherbergungsverbot immer noch gilt?
Moin,

ja, aber es gibt Ausnahmen

Zitat:
Also das man nicht im Wohnmobil übernachten darf ?
nein, aber es gibt Ausnahmen

Zitat:
Das würde auch heissen ihr dürft nicht auf eurem Boot übernachten?
nein, aber es gibt Ausnahmen

Jedes Bundesland hat bei der Beherbung seine eigenen Regeln, daher lässt sich keine allgemeine Aussage treffen.

Jörg
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Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #3  
Alt 13.05.2021, 13:39
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Okay danke, wollten wieder mal in "den grossen Kanton" aber dann warten wir noch obwohl Baden-Würtemberg ja nun die Grenzen wieder offen hat für 24 Stunden.
Gruss Oliver
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  #4  
Alt 13.05.2021, 14:27
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Hallo, wir stammen aus Ba-Wü und hier kommt es
schwer auf die Region an die man Besuchen möchte!
Grüssle DLK die auch einen Oliver hat
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu
beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.

(Antoine de Saint-Exupéry)
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  #5  
Alt 13.05.2021, 14:58
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Standard immer das Kleingedruckte lesen

Zitat:
Zitat von Oskj Beitrag anzeigen
Ist es wirklich noch so, dass in Deutschland das Beherbergungsverbot immer noch gilt? Also das man nicht im Wohnmobil übernachten darf ? ...
ein Beherbergungsverbot heißt nur, dass Dir niemand einen Stellplatz für TOURISTISCHE Übernachtungen vermieten darf ...

wenn Du autark bist/freistehend übernachten willst, dann wäre eher zu prüfen, ob das (im jeweiligen Landkreis) gegen irgendeine Ausgangssperre verstößt?

ach ja, und dazu können noch Verordnungen des jeweiligen Landesfürsten kommen:
Niedersachsen hatte z.B. explizit das Übernachten im Autos und Wohnmobilen verboten ...
(weiß aber nicht, ob die Regelung noch gültig ist)
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  #6  
Alt 13.05.2021, 21:15
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Musikbaer Musikbaer ist offline
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Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Soweit ich weiß, muss die Inzidenz aber mindestens fünf Tage in Folge unter 100 liegen. In Brandenburg ist es m.W. ab 21.5. wieder erlaubt, in MV nicht.
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Viele Grüße Joachim
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  #7  
Alt 13.05.2021, 22:14
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In Niedersachsen dürfen die Landeskindern wieder beherbergt werden.

Genauso dürfen andere in ihrer Zweitwohnung, Boot am Heimatliegeplatz oder Dauercampingplatz übernachten.

In SH ist glaube ich ab dem 17.:alles wieder auf, vorher nur in den Modellregionen
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #8  
Alt 14.05.2021, 07:43
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Moin,

Schleswig-Holstein:
Keine Modellregion: Übernachten im Boot oder Wohnwagen nur im Heimathafen erlaubt, nicht aber in fremden Häfen. Gleiches gilt für Campingplätze.

Modellregion: Übernachten im Boot oder Wohnwagen auch für Gäste erlaubt, wenn der Hafen / Campingplatz an der Modellregion teilnimmt. Zumindest bei Campingplätzen ist eine Voranmeldung erforderlich. Gäste müssen bestimmte Auflagen erfüllen und leisten, wie z.B. obligatorische Covid Tests.

An den TO: An den paar Posts kannst Du schon erkennnen, dass jedes Bundesland und dann weiter unterteilt auch noch jeder Landkreis andere Regeln hat. Selbst wir als Bundesbürger blicken da kaum noch durch.
Über Google kannst Du die entsprechenden Landesverordnungen der einzelnen Bundesländer finden. Wobei Schleswig-Holstein meiner Meinung nach sie relativ verständlich geschrieben hat, bei Baden-Würtemberg dagegen konnte ich keine Informationen finden.

Jörg
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  #9  
Alt 14.05.2021, 16:24
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Zitat:
Zitat von Oskj Beitrag anzeigen
Ist es wirklich noch so, dass in Deutschland das Beherbergungsverbot immer noch gilt? Also das man nicht im Wohnmobil übernachten darf ? Das würde auch heissen ihr dürft nicht auf eurem Boot übernachten?

Gruss Oliver
Übernachtest du in deinem Wohnmobil? Kann ich mir nicht vorstellen, du stellst doch bestimmt nur die Fahrtüchtigkeit wieder her
Dann solltest aber nicht alle Camping Möbel aufbauen sondern nur das absolut nötigste.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #10  
Alt 15.05.2021, 22:51
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Zitat:
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Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Soweit ich weiß, muss die Inzidenz aber mindestens fünf Tage in Folge unter 100 liegen. In Brandenburg ist es m.W. ab 21.5. wieder erlaubt, in MV nicht.
In Brandenburg dürfen ab 21. Mai wieder autarke Unterkünfte vermietet werden, die über eine eigene Küche und Bad verfügen. Dazu gehören auch Charterboote und Wohnmobile, sofern sie entsprechend ausgerüstet sind, weil gemeinschaftliche Sanitäranlagen in den Häfen und Campingplätzen geschlossen bleiben müssen.
Auch Hotels und Pension müssen vorerst geschlossen bleiben, da es durch das Frühstücks-Buffet zu Kontakt mit anderen Gästen kommen könnte. Nur Ferienwohnungen und Bungalows (Selbstversorger) dürfen vermietet werden und pro Miet-Einheit sind x Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt.
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