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  #1  
Alt 26.01.2020, 17:39
PatrickS PatrickS ist offline
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Standard Zuständigkeit bei geschlossenen Gewässern

Hallo,

hoffe, es gehört hier hin - hab nix rechtliches gefunden.

Ich frage mich, wie sich das mit einem kleinem See verhält, der keinen Zugang zu einer Wasserstraße hat. Wer ist hier zuständig, dennoch das WSA?

Danke
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  #2  
Alt 26.01.2020, 17:43
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Ich denke eher die Gemeinde, oder der Kreis in dem das Gewässer liegt

Handelt es sich um einen See
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #3  
Alt 26.01.2020, 17:45
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Zitat:
Zitat von PatrickS Beitrag anzeigen
Hallo,

hoffe, es gehört hier hin - hab nix rechtliches gefunden.

Ich frage mich, wie sich das mit einem kleinem See verhält, der keinen Zugang zu einer Wasserstraße hat. Wer ist hier zuständig, dennoch das WSA?

Danke
Das WSA ist nur für Bundeswasserstraßen zuständig und ein kleiner See ohne "Zugang" dürfte wohl kaum eine Bundeswasserstraße sein.

Für so einen See wird es einen Eigentümer geben, Land, Kommune Privatperson, ...

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #4  
Alt 26.01.2020, 17:48
Maasmann25 Maasmann25 ist offline
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Untere Wasserbehörde
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  #5  
Alt 26.01.2020, 17:58
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Standard

Zitat:
Zitat von PatrickS Beitrag anzeigen
Wer ist hier zuständig, ...
Was verstehst du unter zuständig?
Bootfahrmäßig immer der Besitzer des Gewässers.
Für den Gewässerschutz z.B. die untere Wasserbehörde.
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  #6  
Alt 26.01.2020, 18:47
PatrickS PatrickS ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Was verstehst du unter zuständig?
Bootfahrmäßig immer der Besitzer des Gewässers.
Für den Gewässerschutz z.B. die untere Wasserbehörde.
Zuständig zb dafür, wenn ich ein Boot habe, das keine Papiere und Kennung besitzt. In dem Fall würde ich dann in der Gemeinde/Kommune um Erlaubnis bitten?
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  #7  
Alt 26.01.2020, 18:53
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von PatrickS Beitrag anzeigen
Zuständig zb dafür, wenn ich ein Boot habe, das keine Papiere und Kennung besitzt. In dem Fall würde ich dann in der Gemeinde/Kommune um Erlaubnis bitten?
Du musst den Besitzer des Sees fragen, ob du überhaupt aufs Wasser darfst.
Auch das Grundstück mit Ufer usw bedarf einer Frage des Besitzers.
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #8  
Alt 26.01.2020, 19:01
PatrickS PatrickS ist offline
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Dann weiß ich Bescheid, wo ich hingehe.
Danke.
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  #9  
Alt 27.01.2020, 06:12
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
… Auch das Grundstück mit Ufer usw bedarf einer Frage des Besitzers.
Grundsätzlich ja.
Liegt der See aber in einem Wald, dann darf dieser zum Zwecke der Erholung auch ohne Genehmigung betreten werden (§14 Bundeswaldgesetz).

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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