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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #201  
Alt 14.03.2024, 08:51
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.06.2021
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4 Danke in 2 Beiträgen
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Also dann mal die Reihenfolge:
  1. Aus der RAINWAT
    Die Verwendung von UKW-Handsprechfunkgeräten ist auf die Kanäle 15
    und/oder 17 beschränkt, es sei denn, nationale Verwaltungen haben deren
    Verwendung als eigenständige oder zusätzliche Anlagen auf Kleinfahrzeugen für
    alle Verkehrskreise innerhalb ihrer Landesgrenzen nach Absatz 1 – i) dieses
    Anhangs gestattet.

    Wie wir alle wissen, hat Deutschland dies nicht gestattet.

    Siehe S. 29: https://www.danubecommission.org/upl...13%20-%20D.pdf
  1. Aus der BinSchStrO
    § 4.05 Sprechfunk
    1. Jede Sprechfunkanlage an Bord eines Fahrzeugs oder einer schwimmenden Anlage muss der Regionalen Vereinbarung über
    den Binnenschifffahrtsfunk entsprechen
    Siehe: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...cationFile&v=6
  1. Aus BVKatBin-See
    22.240510
    Nicht sicherstellen, dass die
    Sprechfunkanlagen des
    Fahrzeugs oder der
    schwimmenden Anlage in der
    vorgeschriebenen Art und Weise
    betrieben werden

    Verstoß gegen: BinSchStO 4.05 Nummer 7 i. V.
    m. Nummer 1 Satz 2,
    3, Nummer 2 Satz 2,
    3, Nummer 3 Satz 2,
    dieser auch in
    Verbindung mit Satz
    4, Nummer 3 Satz 3,
    Nummer 4, 5 Satz 1

    Verwarnung: 55 EUR
    Bußgeld: 125-1000 EUR

So wie ich das nun verstanden habe, hat es in der Vergangenheit den verallgemeinerten Satz in der BinSchStrO nicht, dass die Funkanlage der RAINWAT entsprechen muss. Oder es gab diese allgemeine Bestrafung "vorgeschriebene Art und Weise" nicht. Wann genau welche Zeile geändert wurde, werde ich jetzt nicht nachvollziehen.

Nichtsdestotrotz ist die Kette m. E. eindeutig.
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  #202  
Alt 14.03.2024, 09:01
billi billi ist offline
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Beiträge: 37.891
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Zitat:
Zitat von MoDDa4711 Beitrag anzeigen
Also dann mal die Reihenfolge:
  1. Aus der RAINWAT
    Die Verwendung von UKW-Handsprechfunkgeräten ist auf die Kanäle 15
    und/oder 17 beschränkt, es sei denn, nationale Verwaltungen haben deren
    Verwendung als eigenständige oder zusätzliche Anlagen auf Kleinfahrzeugen für
    alle Verkehrskreise innerhalb ihrer Landesgrenzen nach Absatz 1 – i) dieses
    Anhangs gestattet.

    Wie wir alle wissen, hat Deutschland dies nicht gestattet.

    Siehe S. 29: https://www.danubecommission.org/upl...13%20-%20D.pdf
  1. Aus der BinSchStrO
    § 4.05 Sprechfunk
    1. Jede Sprechfunkanlage an Bord eines Fahrzeugs oder einer schwimmenden Anlage muss der Regionalen Vereinbarung über
    den Binnenschifffahrtsfunk entsprechen
    Siehe: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...cationFile&v=6
  1. Aus BVKatBin-See
    22.240510
    Nicht sicherstellen, dass die
    Sprechfunkanlagen des
    Fahrzeugs oder der
    schwimmenden Anlage in der
    vorgeschriebenen Art und Weise
    betrieben werden

    Verstoß gegen: BinSchStO 4.05 Nummer 7 i. V.
    m. Nummer 1 Satz 2,
    3, Nummer 2 Satz 2,
    3, Nummer 3 Satz 2,
    dieser auch in
    Verbindung mit Satz
    4, Nummer 3 Satz 3,
    Nummer 4, 5 Satz 1

    Verwarnung: 55 EUR
    Bußgeld: 125-1000 EUR

So wie ich das nun verstanden habe, hat es in der Vergangenheit den verallgemeinerten Satz in der BinSchStrO nicht, dass die Funkanlage der RAINWAT entsprechen muss. Oder es gab diese allgemeine Bestrafung "vorgeschriebene Art und Weise" nicht. Wann genau welche Zeile geändert wurde, werde ich jetzt nicht nachvollziehen.

Nichtsdestotrotz ist die Kette m. E. eindeutig.
doch den gab es schon vor Jahrzehnten (2004 schon als ich den Funkschein gemacht habe... )
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  #203  
Alt 14.03.2024, 09:03
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
Cadet
 
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
doch den gab es schon vor Jahrzehnten (2004 schon als ich den Funkschein gemacht habe... )
Aber auch den Eintrag im BVKatBin-See?
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  #204  
Alt 14.03.2024, 09:06
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von MoDDa4711 Beitrag anzeigen
Aber auch den Eintrag im BVKatBin-See?
da hab ich keinen Plan... ich denke aber auch den gab es schon immer..

evnetuell war ja nur dein Ausbilder nicht aktuell als er die erste aussage getroffen hat...

ich habe vor ein paar Jahren (2 oder 3 ist das her) bei einer Veranstaltung bei uns im Club den WaPo Beamten gefragt ob er sich erklären kann warum Handfunkgeräte an Bord von Sportbooten nicht erlaubt sind...

seine Antwort: "Wusste gar nicht das diese nicht erlaubt sind..."
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  #205  
Alt 14.03.2024, 14:52
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Fearless Beitrag anzeigen
Und um noch was hinzuzufügen:
Ich habe mir ein B&G V60 gekauft mit dem separaten H60 als Handgerät.
Jetzt kann ich beim warten auf die Schleusung in der Sonne liegen und muss nicht an der Funke sitzen….
Ganz ohne Zweifel eine tolle Kombi, aber das H60 ist nun mal keine Funke. Das Gerät ist mit dem V60 verbunden, Reichweite vielleicht 100m. Für die Anwendung im Dinghi eher nicht geeignet. Insofern keine Alternative zur Handfunke.

Grüße

Matthias.
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  #206  
Alt 15.03.2024, 05:25
Fearless Fearless ist offline
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Völlig richtig!
Ich habe das ja auch nicht für das Dhingi, sondern wenn wir in der Sonne liegen, oder auf Schleusung warten ( kann ja mal länger dauern).
Dann muss ich zumindest nicht am Hauptgerät sitzen.
__________________
Stefan


Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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  #207  
Alt 15.03.2024, 05:39
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Ganz ohne Zweifel eine tolle Kombi, aber das H60 ist nun mal keine Funke. Das Gerät ist mit dem V60 verbunden, Reichweite vielleicht 100m. Für die Anwendung im Dinghi eher nicht geeignet. Insofern keine Alternative zur Handfunke.

Grüße

Matthias.
da Handfunkgeräte ja Binnen nicht erlaubt sind in Deutschland braucht es auch keine Alternative...
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