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  #1  
Alt 17.10.2017, 12:40
Michael2203 Michael2203 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 17.10.2017
Ort: München
Beiträge: 1
Boot: H-Jolle
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Bootssicherung bei Landeliegeplätzen

Hallo zusammen,
ich bin stolzer Besitzer einer H-Jolle am Chiemsee. Sie steht mit zehn anderen Booten auf einem Wiesengrundstück am Ufer. Beim letzten starken Sturm wurde leider eines der anderen Boote, ein Katamaran, vom Wind angehoben und gegen meine H-Jolle gedrückt - mit dem traurigen Ergebnis eines Totalschadens (Mastbruch und Schäden im GFK-Rumpf) .
Der Katamaran war nicht besonders gesichert, weder durch Gewichte noch durch eine Bodenverankerung . Meines Wissens müssen aber Katamarane aufgrund ihrer "ungünstigen" Konstruktion (Gewicht zu Windangriffsfläche) bei Landliegeplätzen besonders gesichert werden.
Hat dazu jemand von Euch Erfahrungen? Gibt es anerkannte Regeln zur Bootssicherung (insbes. bei Katamaranen) bei Landliegeplätzen?
Herzlichen Dank vorab schon für Antworten.
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  #2  
Alt 17.10.2017, 12:51
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Michael2203 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
ich bin stolzer Besitzer einer H-Jolle am Chiemsee. Sie steht mit zehn anderen Booten auf einem Wiesengrundstück am Ufer. Beim letzten starken Sturm wurde leider eines der anderen Boote, ein Katamaran, vom Wind angehoben und gegen meine H-Jolle gedrückt - mit dem traurigen Ergebnis eines Totalschadens (Mastbruch und Schäden im GFK-Rumpf) .
Der Katamaran war nicht besonders gesichert, weder durch Gewichte noch durch eine Bodenverankerung . Meines Wissens müssen aber Katamarane aufgrund ihrer "ungünstigen" Konstruktion (Gewicht zu Windangriffsfläche) bei Landliegeplätzen besonders gesichert werden.
Hat dazu jemand von Euch Erfahrungen? Gibt es anerkannte Regeln zur Bootssicherung (insbes. bei Katamaranen) bei Landliegeplätzen?
Herzlichen Dank vorab schon für Antworten.
Selbst wenn es diese gibt (ich kenne keine Regelung dafür) ist es ja jetzt zu Spät...
Du meldest den Unfall deiner Boots-Kasko und der Schädiger seiner Boots-Haftpflicht. (Die Info muss deiner Kasko aber auch mitgeteilt werden).

Dann Bekommst du dein Geld entweder von der Haftpflicht des Schädigers oder von deiner Kasko.

Genau für solche Fälle sind die Versicherungen da.

Geändert von billi (17.10.2017 um 12:59 Uhr)
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  #3  
Alt 17.10.2017, 12:59
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
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Ach grad gesehen.... willkommen im Boote Forum.
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  #4  
Alt 17.10.2017, 19:40
Benutzerbild von Flieger
Flieger Flieger ist offline
Admiral
 
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Boot: Doriff 666
Rufzeichen oder MMSI: PRINCESS II
2.032 Danke in 1.011 Beiträgen
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Standard

Auch von mir willkommen im -Forum

Zitat:
Zitat von Michael2203 Beitrag anzeigen
Meines Wissens müssen aber Katamarane aufgrund ihrer "ungünstigen" Konstruktion (Gewicht zu Windangriffsfläche) bei Landliegeplätzen besonders gesichert werden.
Kannst du mal die Quelle deines Wissens kundtun.
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 18.10.2017, 05:05
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2012
Ort: Kleve Niederrhein links am Deich
Beiträge: 2.874
Boot: Segelboot " Tante T"
7.993 Danke in 2.799 Beiträgen
Standard

Moin Michael
Es gibt keine Vorschrift, nach der (Strand)kats besonders gesichert sein müssen. Aber
Es gibt den Begriff des " Ortsüblichen"
An der(Nord) See ist es zb nicht unüblich, Strandkats und andere Segelboote auf dem Strand mit nem Ankerchen zu sichern, gewachsen aus der Angst das das Boot als herrenloses Strandgut gewertet wird. Im Mittelmeer dagegen liegen die Teile zu dreissig nebeneinander am Strand ohne irgentweine Sicherung. Auf den Kanaren ist es dagegen üblich die Kats direkt nach gebrauch über Kreuz mit Leinen und Bodenanker zu sichern.
Könnte dir also argumentiv helfen, wenn du sagen kanst : " nach dem Augenschein ist es hier aber üblich die Kats an Land festzutüdeln."
Dann gibt es noch den gesunden Menschenverstand,(gute Seemannschaft) nachdem es wohl fahrlässig ist, nen Kat bei (angekündigtem) Wind umngesichert rumliegen zu lassen.
Falls die Liegeplätze in nem Verein oder so siond steht doch bestimmt was in den Verträgen, wie die Haftung bzw die Bootssicherung zu gestalten ist?.
Für eine evt vorliegende Versicherung des Kats ist ne Fahrlässigkeit des Eigners zwingend notwendig, ansonsten ist selbiger (bzw dessen Versicherung) nicht haftbar zu machen.
Falls dui allerdings ne Vollkasko für die Jolle hast, (kicher) siehe Vorschreiber.
__________________
Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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