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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 06.07.2017, 09:56
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Standard Spanien / SBF Binnen / Eigenes Boot

Moin zusammen

leider muss ich nochmal in diesem Thema rumeiern.

Vorgeschichte:
In Spanien ist es mit dem SBF Binnen erlaubt, auf dem Meer zu fahren, innerhalb der 3sm Zone.
( Bitte keine Diskussion hierüber...das ist erlaubt, fertig )

Jetzt die Frage:

Wenn ich zu einem Vercharterer gehe und ein Boot mieten will, dann funktioniert das ja bestens ( hab ich bereits gemacht ).

Was ist aber, wenn ich mein eigenes Boot mitbringe ?

Gilt dann die Regelung mit den 3sm immer noch ?

Wer kann da belastbare Aussagen zu tätigen ?


Hintergrund:

Werde im Winter den SBF See machen ( Binnen habe ich bereits seit einiger Zeit ), wollte aber im September mit dem eigenen Boot nach Spanien und frage mich, ob das alles so klappt, wie ich mir das denke


Gruß

Andi
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  #2  
Alt 06.07.2017, 10:18
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So lange nichts passiert wird es den spanischen Behörden relativ egal sein da sie vermutlich nicht wissen oder es ihnen schlicht egal ist, dass es in Deutschland einen Separaten Sportbootführerschein für Binnen und See gibt.

Im Versicherungsfall stehst du allerdings ohne Versicherungsschutz da, da in den Versicherungsbedingungen immer steht:

...Geeigneter Befähigungsnachweis vorhanden....
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  #3  
Alt 06.07.2017, 10:44
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Das ist überhaupt kein Problem, da du weder in Spanien wohnst, noch unter spanischer Flagge fährst.

Hier ein Auszug aus den spanischen Regelungen:


Der "Patrón de Embarcaciones de Recreo", der dem deutschen Sportbootführerschein-Binnen entspricht, gilt für Segel- und Motorboote bis zwölf Meter Kiellänge, die sich bis zwölf Meilen vor der Küste und insbesondere innerhalb der Inselgruppen der Balearen und Kanaren bewegen.
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Gruß Thomas
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  #4  
Alt 06.07.2017, 11:26
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Na und außerhalb der 12 Meilen hast du außer Piraten ohnehin nichts zu fürchten.
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Gruß,
Frank
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  #5  
Alt 06.07.2017, 12:35
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Also nochmal....der deutsche Binnen erlaubt das befahren der Küste innerhalb der 3sm Zone

Wo auch immer die 12sm herkommen...das stimmt schlicht nicht. Mag sein, dass der spanische Schein gleichgestellt ist, aber es steht ganz klar im Regelwerk, dass man mit einem SBF Binnen nur innerhalb der 3sm fahren darf.

Mir geht es darum, ob das auch mit einem Boot unter deutscher Flagge mit deutscher Anmeldung erlaubt ist.

Ein Charterboot kann ich problemlos chartern und innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen fahren, dass ist klar.

Und wenn es denn auch für mich mit einem deutschen Boot erlaubt ist, dann kann auch die Versicherung im Zweifel nichts sagen. Ich hab dann ja nichts verbotenes getan

Gruß
Andi
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  #6  
Alt 06.07.2017, 12:41
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Zitat:
Zitat von AKL44 Beitrag anzeigen
Also nochmal....der deutsche Binnen erlaubt das befahren der Küste innerhalb der 3sm Zone
Verwechselst du da nicht etwas???

SBF-Binnen gilt in D. nur für Binnenwasserstraßen ... und das ist Definitionssache und recht klar geregelt.
Aber auch in Spanien gilt die Prämisse: ..."den für das Fahrgebiet im Heimatland vorgeschriebenen Führerschein" und da steht nirgens was von 3 sM-Zone.
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  #7  
Alt 06.07.2017, 12:44
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Ich verwechsel da nichts. Klingt unlogisch, ist vermutlich auch so, aber ich schrieb bereits eingangs, dass ich nicht über die Tatsache, dass der SBF Binnen dort bis 3sm vor Küste gilt, diskutieren will. Es ist in Spanien so geregelt. By the way...der SBF See gilt in Spanien auch nur bis 4sm vor der Küste. Für alles andere benötigt man den SKS
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  #8  
Alt 06.07.2017, 12:45
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Zitat:
Zitat von AKL44 Beitrag anzeigen

Und wenn es denn auch für mich mit einem deutschen Boot erlaubt ist, dann kann auch die Versicherung im Zweifel nichts sagen. Ich hab dann ja nichts verbotenes getan

Gruß
Andi
Du hast vielleicht nichts verbotenes nach Spanischem Recht getan bist aber lt.definition des deutschen Führerscheinrechts auf einer Seewasserstrasse ohne Befähigungsnachweis gefahren somit ohne Befähigungsnachweis und somit ist die Versicherung nicht vorhanden.
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  #9  
Alt 06.07.2017, 12:47
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du hast vielleicht nichts verbotenes nach Spanischem Recht getan bist aber lt.definition des deutschen Führerscheinrechts auf einer Seewasserstrasse ohne Befähigungsnachweis gefahren somit ohne Befähigungsnachweis und somit ist die Versicherung nicht vorhanden.
Ich weiß nicht, ist das so ?

Wenn Du hier auf der linken Straßenseite fährst und einen Unfall baust, bist Du ziemlich sicher schuld. In England möglicherweise nicht....

Du verstehst worauf ich hinaus will. Wenn ich mich an geltendes Recht halte, in dem Land in dem ich mich aufhalte, dann kann das auch versicherungstechnisch nicht so verkehrt sein
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  #10  
Alt 06.07.2017, 12:49
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Zitat:
Zitat von AKL44 Beitrag anzeigen
Ich verwechsel da nichts. Klingt unlogisch, ist vermutlich auch so, aber ich schrieb bereits eingangs, dass ich nicht über die Tatsache, dass der SBF Binnen dort bis 3sm vor Küste gilt, diskutieren will. Es ist in Spanien so geregelt. By the way...der SBF See gilt in Spanien auch nur bis 4sm vor der Küste. Für alles andere benötigt man den SKS
Billi hat es dir ja schon geschrieben ... nicht was du glaubst od. denkst ist Fakt sondern einfach und ergreifend die nationalen Vorschriften gelten.
Und so sieht es auch Deine Versicherung.

Über was" du diskutieren willst" ist nicht das Thema.
Mach einfach den SBF-See und alle Dis. und deine Probleme sind vom Tisch!
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  #11  
Alt 06.07.2017, 12:53
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Ich hatte mit solchen Reaktionen schon gerechnet. Nur weil Du glaubst, dass es nicht sein kann, muss es nicht falsch sein:

Mit dem SBF Binnen ist es in Spanien erlaubt ein Boot innerhalb der 3sm Zone zu fahren. Das ist gesetzlich verankert.

Was die Versicherung betrifft...die werde ich jetzt mal anrufen und nachfragen...
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  #12  
Alt 06.07.2017, 12:56
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wenn das in Spanien Erlaubt ist dann ist es Erlaubt ))
es gilt Spanisches Recht.
spielt doch keine rolle wie die Eigentumsverhältnisse des Bootes sind.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas Gruß Rolf
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  #13  
Alt 06.07.2017, 12:56
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Zitat:
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Ich weiß nicht, ist das so ?

Wenn Du hier auf der linken Straßenseite fährst und einen Unfall baust, bist Du ziemlich sicher schuld. In England möglicherweise nicht....

Du verstehst worauf ich hinaus will. Wenn ich mich an geltendes Recht halte, in dem Land in dem ich mich aufhalte, dann kann das auch versicherungstechnisch nicht so verkehrt sein
Du fährst ein deutsches Boot unter deutscher Flagge und dann gilt für dich erst mal deutsches Führerscheinrecht. Ausgenommen das dortige recht ist strenger wie in Kroatien wo man schon ab 1 PS den Führerschein benötigt.

Du kannst in Italien auch nicht ohne Führerschein mit einem deutschen Boot mit 40 PS fahren nur weil in Italien erst ab 40PS ein Führerschein vorgeschrieben ist auch dort gilt für dich die 15PS Grenze.
Erst wenn du ein Italienisches Boot Charterst ist für dich die 40 PS Grenze bindend.
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  #14  
Alt 06.07.2017, 13:00
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Kurze Zwischeninfo:

Meine Versicherung gilt weltweit.

Wenn ich mit dem Binnen in Spanien fahre und es passiert was, dann würde meine Versicherung das übernehmen, da es in Spanien ja erlaubt ist.
Also versicherungstechnisch wäre das kein Problem
Das hat mir die Versicherung gerade mitgeteilt

Und ja...es steht im Gesetz so drin, dass ein Inhaber des SBF Binnen das so darf
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  #15  
Alt 06.07.2017, 13:00
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Zitat:
Zitat von AKL44 Beitrag anzeigen
Mit dem SBF Binnen ist es in Spanien erlaubt ein Boot innerhalb der 3sm Zone zu fahren. Das ist gesetzlich verankert.
Kannst du mir dafür mal einen belastbaren Link zeigen?

Die selben Unsinnsargumente kenn ich doch schon vom "Kroatischen Führerschein". Da sind auch viele auf höchst brüchigem Holzweg unterwegs.
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  #16  
Alt 06.07.2017, 13:02
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Aber die Frage würde ich einfach mla direkt an den DMYV stellen die schreiben dies auch nicht so 100% eindeutig auf ihrer Seite.
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  #17  
Alt 06.07.2017, 13:03
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Kannst du mir dafür mal einen belastbaren Link zeigen?

Die selben Unsinnsargumente kenn ich doch schon vom "Kroatischen Führerschein". Da sind auch viele auf höchst brüchigem Holzweg unterwegs.
ob der belastbar ist weiß ich nicht

https://www.dmyv.de/toerninfo/revier...ional/spanien/

aber das ist zumindest die einzige Info die ich finden kann und diese würde ich schon relativ belastbar halten.

Demnach eigenes Boot SBF Binnen bis 3m Aber mit Funk SRC vorgeschrieben.....
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  #18  
Alt 06.07.2017, 13:16
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Funk hab ich SRC hab ich auch.

Hier das spanische Gesetz...die Übersetzung habe ich gerade nicht parat....im Zweifel Google Übersetzer:

http://noticias.juridicas.com/base_d...-2007-fom.html
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  #19  
Alt 06.07.2017, 14:24
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Zitat:
Zitat von AKL44 Beitrag anzeigen
Hier das spanische Gesetz...die Übersetzung habe ich gerade nicht parat....
Frage: Was an dieser Aussage ist dir nicht klar? :
Grundsätzlich gilt, dass ausländische Bootsfahrer den entsprechenden Führerschein ihres Heimatlandes besitzen
müssen.

BTW gilt das generell für alle Fahrgebiete als Deutscher.
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  #20  
Alt 06.07.2017, 14:30
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Frage: Was an dieser Aussage ist dir nicht klar? :
Grundsätzlich gilt, dass ausländische Bootsfahrer den entsprechenden Führerschein ihres Heimatlandes besitzen
müssen.

BTW gilt das generell für alle Fahrgebiete als Deutscher.
Dir ist ja offensichtlich auch nicht klar, dass darüber hinaus noch in Spanien UM Resolution ECE40 gilt.
Das man zum MoBo fahren einen Führerschein benötigt, dürfte unstrittig sein.

Könnten bitte nur diejenigen antworten die zur ursprünglichen Fragestellungen Auskunft geben können ? Den Rest könnt ihr ja in einem eigenen Thread klären

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  #21  
Alt 06.07.2017, 15:04
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Nur weil es die spanischen Behörden erlauben kann trotzdem sein das es deine Versicherung nicht abdeckt. Dies würde ich mir schriftlich bestätigen lassen
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  #22  
Alt 06.07.2017, 15:06
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Aber wenn ich deine Antworten so lese hast du dir deine Meinung gebildet und willst dich eh nur bestätigt wissen.
Wiederworte werden nicht erlaubt oder nicht akzeptiert.

Für was stellst du dann überhaupt die Frage wenn du es eh besser weißt?

Geändert von billi (07.07.2017 um 06:23 Uhr)
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  #23  
Alt 06.07.2017, 15:31
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Zitat:
Zitat von AKL44 Beitrag anzeigen
Dir ist ja offensichtlich auch nicht klar, dass darüber hinaus noch in Spanien UM Resolution ECE40 gilt.
Erstens ist Spanien kein Unterzeichnerstaat der ECE 40. (Richtigerweise ICC).

Darüber hinaus zitiere ich dir mal den "Grundgedanken" dieser ICC 40 der da lautet:

Es fällt unter die Resolution Nr. 40 der Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt für die Wirtschaftskommission Europa der Vereinten Nationen. Ziel der Einführung des ICC war es, Inhabern von nationalen Sportbootführerscheinen zu erleichtern, ihre Kompetenz international einfach nachzuweisen.[1] Die Ausweise werden von den einzelnen Staaten nach deren eigenen Regeln ausgestellt. Die Resolution gibt jedoch Mindestvorgaben vor, die ein Kandidat erfüllen muss, um einen entsprechenden Ausweis zu beantragen. Die Kandidaten müssen sich einer Prüfung unterziehen, in der Kenntnisse in Schiffsführung, Seerecht, Seeverkehrsrecht, Navigation, Meteorologie und Notsituationen abgefragt werden. Dies ist in der Regel in einer praktischen und einer theoretischen Prüfung nachzuweisen.

Wichtig für dich zu wissen ist : nach deren eigenen Regeln .... heißt, wie im Heimatland üblich.
Den Rest kannst du selber lesen ... wenn du ihn nicht verstehen solltest, kannst du ja hier noch mal nachfragen, ich verklüser dir das dann so, daß auch du es verstehst..
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  #24  
Alt 06.07.2017, 19:15
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Der Spanier verchartert Dir zur Not auch ein Boot ohne dass Du jemals einen SBF hattest. Habe ich selbst auf Malle schon gesehen, solange nix passiert interessiert das keinen, aber wenn, dann könnte das ein längererererer Urlaub werden. Und teuer wird er auch, denn der Vermieter des Bootes wird nicht haftbar gemacht, die Versicherung zahlt nicht, schwarzer Peter -> DU.
Aber mach nur wenn Du Dir sicher bist, hier wird Dir keiner helfen können.
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Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet!

Christian
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  #25  
Alt 06.07.2017, 21:18
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...also nur mal zur Info,
ganz ohne diskutieren zu wollen...
in Spanien gibt es keine 3 Sm Regelung in irgendeiner Form.
Es gibt die "navegacion local" 2 oder 5 Sm, ( zona 6 und 5)
oder "litoral" 12 Sm (zona 4)
Ebenso gibt es ausserhalb der 12 Sm noch die Begrenzungen von 25 Sm , bis und über 60 Sm (zona 3,2,und 1)

Das Führerscheinrecht hat sich in Spanien in den letzten Jahren mehrmals geändert, "local" und "litoral" sind dafür Begrifflich auch nicht mehr angewendet,
vgl.
Ausserdem wurde der PER (Patron de Embarcaciones de Recreo) letztes Jahr auf 14 m Bootslänge erweitert
Den spanischen Behörden ist es bisher relativ Ladde welches Führerschwein Ausländer haben;
es gibt in Spanien keinen auf Binnen begrenzten Führerschein!


...Belgier zB. brauchen hier nur den Nachweis Ihres Bootsclubs, das sie dort auch Boot fahren.

Anders wird es nur, wenn man hier Wohnhaft ist,
deutsche Führerscheine werden seit letztem Jahr nicht mehr umgeschrieben, sie müssen neu gemacht werden!
...Das ist die Retourkutsche, weil diese Praxis in Deutschland schon lange Jahre Praxis ist.
__________________
Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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