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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 10.06.2014, 14:01
segelboot1 segelboot1 ist offline
Cadet
 
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Standard Segelscheinbinnen mit Motor aber das Alter (16 jahre) nicht ereicht

Hallo die Frage meines freunden ist: Wenn man noch nicht 16 ist aber den segelschein binnen (ab 14) macht ,kann man dan den binnen mit motor auch gleich mit machen und den Segelscheinbinnen krigt man aber den Binnen (motor ) dann erst mit 16
geht das?
ich kann es ihm nicht beantworten kann da einer helfen und mir die Frage beantworten?
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  #2  
Alt 10.06.2014, 14:22
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Was ist denn ein "Segelschein binnen"?
Es gibt den Sportbootführerschein binnen, und da kann man die Motorprüfung erst ab 16 machen. Also für alle unter 16: Prüfung ablegen ohne die Fragen, die für den Motor relevant sind, zu beantworten. Dann nach dem 16. Geburtstag die sieben Fragen richtig beantworten, Gebühr entrichten, fertig.
Keine Ahnung, wie das bei dem "Segelschein" sein soll, den kenne ich nicht.

Grüße

Matthias.
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  #3  
Alt 10.06.2014, 20:09
Mrba125 Mrba125 ist offline
Lieutenant
 
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Das ist der Sportbootführerschein für Sportboote unter Segel.
Bei meinem Sportbootführerschein ist alles was drinsteht und ich nicht fahren darf,z.B. Segelsurfbrett durchgekreutzt.

Mfg Bastian
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  #4  
Alt 11.06.2014, 09:54
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Na die Zeiten sind aber schon länger vorbei... als amtliche Sportbootscheine gibt es den für binnen und den für See. Bei dem für binnen wird die geprüfte Antriebsart genannt.
Einen amtlichen Segelschein gibt es nicht, einen Surfschein auch nicht (mehr).

Grüße

Matthias.
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  #5  
Alt 11.06.2014, 12:25
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Emotion Emotion ist offline
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Es gibt den sportbootschein binnen in drei Varianten

Nur Segel (a-Schein oder jüngsten Schein) ab 14

Nur Motor (ab16) den haben die meisten

Motor und Segel um z.b. Auch in Berlin mit mehr als 14 qm segelfläche fahren zu dürfen
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #6  
Alt 11.06.2014, 12:27
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Zur ausgangsfrage

Mit 14 kann man nur den Segelschiff machen und dann am besten mit 16 binnen Motor und See

Hab ich damals auch
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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(Stan 4 / Abt. FW)
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  #7  
Alt 11.06.2014, 16:02
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Sorry, aber das stimmt schon lange nicht mehr. Es gibt nur den SBF binnen oder See, bei binnen halt ohne (dann ab 14) oder mit Motorprüfung (ab 16), dabei kann man den Schein mit oder ohne Segelprüfung bekommen.
Den A-Schein oder Jüngstenscheine gibt es schon ewig nicht mehr.

Grüße

Matthias.
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  #8  
Alt 11.06.2014, 16:23
Benutzerbild von Ceozwo
Ceozwo Ceozwo ist offline
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Hi,

irgendwie lesen hier nicht alle, was die Vorschreiber so schreiben...

Den SBF binnen für Antriebsart Motor kann man ab 16 machen, dabei die Prüfung max. 3 Monate vor dem 16. Geburtstag ablegen.
SBF binnen für Antriebsart Segeln kann man ab 14 machen.

Also kann man als 14jähriger nur den Segelteil machen, und muß dann frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag den Motorteil separat machen.

Zumindest für die Praxis bietet es sich dann aber an, erst SBF See zu machen, da dann die Praxis für SBF binnen unter Motor anerkannt wird (umgekehrt nicht).

Gruß

Ralf
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  #9  
Alt 11.06.2014, 16:43
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Es gibt den sportbootschein binnen in drei Varianten

Nur Segel (a-Schein oder jüngsten Schein) ab 14

Nur Motor (ab16) den haben die meisten

Motor und Segel um z.b. Auch in Berlin mit mehr als 14 qm segelfläche fahren zu dürfen
Falsch!!!!
Die Segelflächengrenze für Berlin beträgt 3 m² !!!
Guckstu hier, auf Seite 61 den Punkt 6.2 oder da.
Das reicht nichtmal für ein Kindersegelboot Optimist mit seinen 3,5 m², geschweige denn Surfbretter(obwohl die keinen Schein mehr brauchen, die können jetzt 50m² haben). Paddelboot mit Regenschirmtreiberantrieb geht vielleicht gerade so?
...Ich war bis eben der Meinung, die Grenze läge bei 7m², deshalb extra nachgesehen... Mit soviel Blödheit unseres WSA habe ich nicht gerechnet!!!! Jetzt dürfen die Berliner Gören garnichtmehr segeln???
Wie war das denn früher, ab wieviel qm brauchte man da den Schein?
fassungslose Grüße
Michael
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  #10  
Alt 12.06.2014, 14:19
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Sorry, aber das stimmt schon lange nicht mehr. Es gibt nur den SBF binnen oder See, bei binnen halt ohne (dann ab 14) oder mit Motorprüfung (ab 16), dabei kann man den Schein mit oder ohne Segelprüfung bekommen.
Den A-Schein oder Jüngstenscheine gibt es schon ewig nicht mehr.

Grüße

Matthias.

Doch. Den Jüngstenschein als Verbandsschein des DSV gibt es noch: http://www.dsv.org/index.php?id=383
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #11  
Alt 12.06.2014, 17:52
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Motorbootfahren geht auch schon ab 12 Jahren.
Dazu ist eine B-Lizenz erforderlich, das Boot darf max. 5 m lang und mit höchsten 5 PS motorisiert sein und nur auf den im § 1.09. 5. der BinSchStrO genannten Gewässerabschnitten.

Gruß Lutz
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  #12  
Alt 12.06.2014, 18:04
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Bei uns fängt die Jugend bereits mit 8 Jahren an an Motorbootrennen Teilzunehmen. Dafür gibts dann Extra Lizenzen die das Fahren unter Motor auf den Übungsstrecken erlaubt.

Ansonsten ist ja alles Gesagt.

Motorbootshcein Binnen Segel ab 14 (Prüfung 3 Monate Früher)
Motorbootschein Binnen Motor ab 16 (Prüfung 3 Monate Vorher)
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 12.06.2014, 18:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bei uns fängt die Jugend bereits mit 8 Jahren an ...
Die A-Lizenz kann sogar schon mit 6 Jahren gemacht werden.

Gruß Lutz
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  #14  
Alt 12.06.2014, 18:13
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die A-Lizenz kann sogar schon mit 6 Jahren gemacht werden.

Gruß Lutz

Laut DMYV ist die Aufnahme in die Schlauchbootjugend erst mit 8 Jahren möglich

http://www.dmyv.de/jugend/downloads/dmyvflyer.pdf
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  #15  
Alt 12.06.2014, 18:29
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Das scheint ein Druckfehler zu sein .

Gleiche Quelle:

Die Lizenz A kann ab 6 Jahren erworben werden.

Ausschreibung 2014 siehe Punkte C1. (Seite 6) und D1. (Seite 11).

Gruß Lutz
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  #16  
Alt 13.06.2014, 08:17
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Ist ja alles gut und schön, aber wir sind uns sicher dahingehend einig, dass das alles keine amtlichen Scheine sind? Die stellen daher auch keine Berechtigung zur Befahrung von führerscheinpflichtigen Gewässern dar.

Grüße

Matthias.
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  #17  
Alt 13.06.2014, 09:42
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
... keine Berechtigung zur Befahrung von führerscheinpflichtigen Gewässern ...
Welche Gewässer sind denn führerschein frei

Die Führerscheinfreiheit bezieht sich doch nicht auf die Gewässer sondern auf das Alter des Bootsführers und der maximalen Motorleistung (sowie Bootsgröße).

Die 12-Jahre-Regel gestattet das Befahren von Gewässern, die ansonsten ab 16 Jahren bis 15 PS führerscheinfrei und über 15 PS führerscheinpflichtig befahren werden dürfen - also "führerscheinpflichtige Gewässer" sind.

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 13.06.2014, 10:00
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Hi Lutz,
wie oben (#9) geschrieben, ist in Berlin das Führen von Segelbooten ab 3 m² führerscheinpflichtig. Da bedarf es des amtlichen Sportbootführerscheins Binnen mit der Antriebsart "Segel".
Damit ist die Relevanz eindeutig gegeben. Es dürfen nichtmal Optis ohne amtlichen Führerschein gefahren werden, den es erst außerhalb des üblichen Opti-Alters gibt.
Damit sind alle in Berlin segelnden Kinder kriminell!
Inwieweit das Berliner Opti-Regattageschehen davon betroffen ist, vermag ich nicht zu sagen, da dieses ja weitgehendst im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet. Ich bezweifle ernsthaft, dass für jedes Training und Regatta eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Die meist dabei mitmachenden Begleitboote ersetzen in meinen Augen nicht die jeweiligen Schiffsführer.
Gruß
Michael
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  #19  
Alt 13.06.2014, 10:44
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Hi Lutz,
wie oben (#9) geschrieben, ist in Berlin das Führen von Segelbooten ab 3 m² führerscheinpflichtig. ...
Hi Michael,

gleich danach (#10) findest Du den Link zum Jüngstensegelschein:

"Befähigungsnachweis zum Führen von altersgerechten Segelbooten unter fachkundiger Aufsicht und unter den vorgeschriebenen räumlichen und zeitlichen Grenzen sowie zur Teilnahme an Regatten, welche für Jüngstensegelscheininhaber ausgeschrieben sind.

Zulassungsvoraussetzungen:
- Vollendung des siebenten Lebensjahres und bis zur
Vollendung des vierzehnten Lebensjahres,
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter,
- Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze,
beziehungsweise 15 Minuten Dauerschwimmen
im schwimmtiefen Wasser."

Ich gehe davon aus, dass die Berliner Opti-Kids diesen Schein haben und somit legal segeln.

Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
... Damit sind alle in Berlin segelnden Kinder kriminell!. ...
Selbst das würde so nicht stimmen, da es "nur" eine Ordnungswidrigkeit wäre

Gruß Lutz
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  #20  
Alt 16.06.2014, 05:57
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Dieser Jüngstensegelschein ist eben kein amtlich anerkannter.
Das mag für alle anderen, außer dem Berliner Revier, funktionieren.
Es sei denn, ein Begleitfahrzeug ersetzt mehrere Schiffsführer. Das ist aber unvorstellbar.
Ich staune, dass die Berliner Waschpo diese Ordnungsgeldquelle bisher offenbar nicht erschlossen hat -pssst!
Gruß
Michael
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  #21  
Alt 16.06.2014, 06:25
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
... Ich staune, dass die Berliner Waschpo diese Ordnungsgeldquelle bisher offenbar nicht erschlossen hat...
Ich glaube nicht, dass dies eine Ordnungsgeldquelle ist

1. Halte ich die Waschpo nicht für so dämlich, dass sie nicht Wissen das eine Opti 3,5m² Segelfläche hat und
2. Die Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren, die mit 6 PS und 15 PS Schlauchbootslalom fahren, wären dann ebenfalls illegal und noch auffälliger unterwegs.

Unter was der Jüngstenschein fällt bzw. wie und wo er vom BMVI anerkannt wird kann ich allerdings nicht sagen.

Gruß Lutz
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  #22  
Alt 16.06.2014, 10:40
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Hi Lutz,
die Gesetzeslage ist in meinen Augen recht eindeutig.
Warum die Berliner WaschPo dieses (absolut unsinnige) Gesetz nicht durchsetzt, kann wohl nur mit Angst vor schlechter Presse begründet werden. Dabei ist der Gesetzgeber der Bekloppte bzw. seine Wähler/Auftraggeber.
Zitat:
Zitat:
Für Sportfahrzeuge unter Segel, deren Segelfläche mehr als 3 m² beträgt, ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich des Landes Berlin (außer Zeuthener See und Dämeritzsee) eine Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein-Binnen unter Segel) erforderlich.
Dies bedeutet nun definitiv, dass der verantwortliche Schiffsführer eines Optis den SBF-binnen-Segel benötigt. Die alten, weitergeltenden Führerscheine sind aufgrund des Kapitänsalters nicht relevant. Die Auslegungsfrage könnte sein, wer der Schiffsführer ist, der über Kurs und Geschwindigkeit bestimmt. Gemäß BinSchStrO § 1.02 (4) muss aber der Schiffsführer an Bord sein!
Der Rudergänger eines Kleinfahrzeuges ohne Maschine hat gemäß § 1.09 (2) keine Altersbegrenzung.
Gruß
Michael

Geändert von Superpapa (16.06.2014 um 10:52 Uhr)
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  #23  
Alt 16.06.2014, 11:21
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Hi Michael,
die gleiche "Eindeutigkeit" liegt doch auch beim Schlauchbootslalom vor:

Zitat:
Zitat:
Ein Fahrzeug ... darf nur führen (Schiffsführer), wer hierfür geeignet ist. Seine Eignung gilt als vorhanden, wenn er ein Befähigungszeugnis oder eine sonstige Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke besitzt sowie körperlich und geistig zur Führung des Fahrzeugs geeignet ist.
Das Befähigungszeugnois wäre der SBF-Bin (Motor)
Zitat:
Zitat:
Der Antragsteller muss für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ... für das Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine das 16. Lebensjahr ...
vollendet haben;
Trotzdem "heizen" die Kids ab 6 Jahren mit 6 PS, später auch mit 15 PS und Vollgas übers Wasser.
Natürlich nicht überall und zu jeder Zeit, sondern beim organisierten Training und bei Wettkämpfen.

Bei den Optimisten wird es ähnlich sein, organisiertes Training und Regatta sind mit dem Jüngstesegelschein rechtlich abgesichert, mit 12 solo über den See hingegen wohl nicht.

Gruß Lutz
__________________
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  #24  
Alt 16.06.2014, 12:13
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Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
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Für Sportfahrzeuge unter Segel, deren Segelfläche mehr als 3 m² beträgt, ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich des Landes Berlin (außer Zeuthener See und Dämeritzsee) eine Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein-Binnen unter Segel) erforderlich.

Welche Strecken betrifft den das genau ?

Wenn ich auf die Karte schaue geht es ja fast nur um die Berliner Innenstadt und Teile der Havel. Der Rest ist doch Brandenburg ... oder ?

Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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  #25  
Alt 16.06.2014, 12:30
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Nee, Havel, Wannsee und Teglersee.

Meiner segelt auch "schwarz" Opti. Ich bin mir sicher, dass die Grenze früher 5 qm war.
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