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#1
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Kleinboot – Selbstbau regelkonformer Navigationsbeleuchtung
Hallo,
Serienmässig ist mein Boot (4,77 Meter mit Schlupfkajüte) mit einer nicht zugelassenen Beleuchtung ausgestattet, weder die Lampen an sich noch die Montageposition genügen den Regeln. Es gibt eine Backbord- und eine Steuerbordlaterne sowie ein steuerbord/achtern steckbares Ankerlicht. Regelkonform wäre nach KVR und BinSchStrO, also für Buten UND Binnen die Seitenlichter als „Zweifarbenlaterne“ am oder nah am Bug in der Schiffsachse und das Topplicht mindestens einen Meter über der Zweifarbenlaterne (sowie das Hecklicht) Nun findet man erstaunlicherweise keine fertigen Sets zum nachrüsten - irgendwo habe ich gelesen, dass die Lampenhersteller keine fertigen Kombinationen mit z.B. Edelstahlstreben und Trägern anbieten, da dann das Gesamtpaket vom BSH geprüft werden müsste, und nicht nur die Lampe selbst. Wünschenswert wäre für mich eine steckbare Lösung am Bug, wo der Lampenträger nur bei Bedarf eingestöpselt und in Betrieb genommen wird. Hat sich schon mal jemand so einen Lampenträger gebastelt? Gruß Andreas |
#2
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Hallo Andreas,
bei mir hatten Sie bemängelt, dass man mein Positionslicht nicht sehen kann, weil es von mir in der Sitzposition verdeckt ist. Ich habe ein weißes 360°C Positionslicht. Daraushin habe ich mir ein VA Rohr besorgt und es in den Halter eingeschliffen und verklebt. (Epoxi) nun Habe ich das Pos. Licht 1m erhöhrt und zum Transport oder unter der Persenning wird es umgeklappt. Für den Transport habe ich ein kleines einfaches Auflager aus Holzplatten gesägt. Da kannst Du auch kleine Löcher und Gewinde einbohren / -schneiden. Die VA-Laschen vom Baumarkt ranschrauben und Du hast zugleich Deinen Fahnenhalter. Ober die Landesflagge, unten Notflagge bei Bedarf oder Weiß bzw gelb für fischen.
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Viele Grüße Frank ------------------ Ein Boot - mehr als auf dem Wasser fahren. https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=256388
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#3
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Zitat:
vielen Dank, eine sehr schöne Ergänzung, das habe ich noch gar nicht bedacht Gruß Andreas |
#4
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Moin Andreas,
Deine vorhandene Beleuchtung ist doch bereits nach KVR und Binnenschiffahrtsstrassenordnung zulässig wenn die leuchten eine BSH Zulassung haben. Siehe Bilder: 1. nach KVR 2. nach BinSchStrO hier Kombination aus e) Variante aa) und f) Gruß, Marco
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#5
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Zitat:
nein - leider nicht. Die fehlende BSH-Zulassung könnte ich ja einfach durch Austausch 1:1 ändern, aber: 1. Nach KVR Regel 23 (d) iii müsste ich - da meine "Ankerleuchte" (welche ich als BSH-Rundumlicht umrüsten könnte) eben an der Steuerbordseite und NICHT über der Längsachse montiert ist, eine Zweifarbenlaterne über der Längsachse verwenden, ich habe jedoch getrennte Seitenlichter. 2. Nach BinSchStrO paßt bei mir gar nichts - weder habe ich ein Toplicht 1 Meter vor den getrennten Seitenlichtern (zusätzlich Heckleuchte), noch habe ich in der anderen Variante die Zweifarbenlaterne (mit Rundumlicht oder Toplicht 1 Meter da drüber) Gruß Andreas |
#6
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Hallo Andreas,
Nach KVR muss ich dir bei näherer Betrachtung Recht geben, soweit hatte ich garnicht gelesen. Für mich war die Welt schon in Ordnung als ich unter Punkt d. i. gelesen habe, dass auch ein weißes Rundumlicht geführt werden darf. Binnen finde ich jedoch nach den von mir genannten Punkten die Positionsbeleuchtung wie du sie bisher hast (ich im übrigen auch) durchaus anwendbar. Oder hast du hier auch einen Punkt gefunden in dem steht, dass das Rundumlicht auf der Längsachse des Schiffes sein muss? Ich könnte mich gerade echt ärgern... da hab ich ein neues Boot gekauft mit extra bestellter regelkonformer Beleuchtung für See und Binnen und habe dann genau das was du auch hast bekommen. Gruß, Marco
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#7
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Zitat:
Hallo Marco, ne, die von dir genannte Variante "e" in Verbindung mit "aa" und "f" geht zumindest bei mir nicht (habe Seitenlichter und achterliche Ankerleuchte) weil: Ich habe kein Topplich "d" (oder "f" anstelle des Topplichtes nach Buchstabe d ein von allen Seiten sichtbares weißes helles Licht) 1 Meter höher als die Seitenlichter (ist von der Höhe jetzt nur eine Vermutung, das werde ich morgen mal nachmessen). Ist deine in Auftrag gegebene Beleuchtung denn zumindest BSH-zugelassen, also mit dem Steuerradsymbol auf den Leuchten? Wenn die Ankerleuchte tatsächlich ein Meter höher als die Seitenlichter sind, könnte das vielleicht konform sein. Gruß Andreas Geändert von Pepper (30.03.2017 um 19:25 Uhr) |
#8
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Hallo Marco nochmal
vielen Dank auf jeden Fall für den Hinweis auf aa mit f, denn diese Variante war mir die ganze Zeit nicht bewußt, ich bin IMMER von der Zweifarben-Laterne ausgegangen. So genügt ja tatsächlich eine mittschiffs - 1 Meter höher - angebrachte Rundumleuchte. Kann aber sein, dass diese Rundumleuchte (die dann vor mir steht) blendet - dann könnte ich auf getrennte Topp- und Heckleuchte ausweichen. Das verringert ja schon den Bastelaufwand Gruß Andreas |
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