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  #51  
Alt 26.01.2017, 15:15
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Positive Änderungen.
  • Auch die Prüfung für die Seeschifffahrtsstraßen kann zukünftig im Ausland abgelegt werden (ähnlich wie jetzt schon beim Sbf Binnen)
Was ist das denn,
mein in Jugoland und dann zweimal umgeschriebener kroatischer nun auch hier gültig, oder Was?


gruss dieter
...im Ausland abgelegt werden muss nicht bedeuten nach ausländischem Recht.

Aber was genau man darunter verstehen soll interressiert mich auch.

Gruß Mirko
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  #52  
Alt 26.01.2017, 15:39
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wo steht das

In den Richtlinien für den DMYV und DSV heißt es im Punkt 8. lediglich:

Die beauftragten Verbände unterliegen der Fach- und Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, soweit sie im Rahmen des § 11 SportbootFüV-Bin tätig werden. Die Aufsicht erstreckt sich insbesondere auf die einheitliche und gleichmäßige Durchführung ihres Auftrags. Dazu gehört auch die stichprobenartige Kontrolle von einzelnen Prüfungen.

Sofern die beauftragten Verbände Prüfungen außerhalb des Geltungsbereichs der Sportbootführerscheinverordnung abnehmen, sind die Prüfungstermine so rechtzeitig bekannt zu geben, dass auch dort im Einzelfall die unangemeldete Teilnahme an der Prüfung durch die Aufsichtsbehörden möglich ist.

Ausland im Sinne dieser Richtlinie beschränkt sich übrigens auf:
das europäische Ausland und Mittelmeeranliegerstaaten

Das ganze lohnt sich m.E. auch nur bei größeren Gruppen von Prüflingen, da die Anreise der Prüfungskommission zu den Prüfungsgebühren hinzu kommt.

Gruß Lutz
Moin,

da hast Du natürlich recht. "Muss" war verkehrt von mir.
Aber in den neuen Regelungen (soll) entfällt die Rechtsaufsicht durch den WSD.

Jörg
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Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #53  
Alt 26.01.2017, 15:58
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Das sind die Binnen-Richtlinien. Da war Ausland schon länger möglich. Das gilt aber nur (noch) für See! https://www.elwis.de/Freizeitschifff...e/6/index.html
§6 (2)
Ja sicher Binnen, war ja auch als Beispiel gemeint, wie es dann bei See aussehen könnte.

Mit Sicherheit ist aber nicht gemeint, dass ein nach kroatischem Recht vor einer kroatischen "Prüfungskommission" abgelegte Prüfung auf der deutschen SBF-Plastikkarte als SBF-See eingetragen wird.

Gruß Lutz
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  #54  
Alt 26.01.2017, 16:56
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
dabei geht es aber um Ausländische Staatsbürger die z.B. ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen. Das war schon immer so.

....
Nö - Warum sollte es dort nur um ausländische Staatsbürger gehen? "Auch" ist klar.
Nach welcher Verordnung wird z.B. der dort genannte polnische Sportbootführerschein umgeschrieben?
Nehmen wir an ein deutsche hat einige Zeit in Polen gelebt und dort den polnischen SBF gemacht, dann wäre es eine Ungleichbehandlung bei ihm den polnischen SBF nicht umzuschreiben.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #55  
Alt 26.01.2017, 17:08
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Meinte Wohnsitz
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  #56  
Alt 26.01.2017, 17:37
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
... Nach welcher Verordnung wird z.B. der dort genannte polnische Sportbootführerschein umgeschrieben? ...
Das würde mich auch brennend interessieren.

Gruß Lutz
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  #57  
Alt 29.01.2017, 10:42
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Alles schon da gewesen.

Ich verbuche die Nachricht mal unter "Zyklische Gesetzesänderung zur generierung weiterer Einahmequellen durch die Verbände".

Wer sich freundlicherweise erinnern möchte, den "Amtlichen Sportbootführerschein" für Binnen und See hatten wir schon mal (genau, der alte, grüne Lappen), bis berufene Häupter sich stark dafür machten die beiden Reviere tunlichst zu Trennen und für jedes einen eigenen Führerschein zu schaffen.
Damit konnten die Einnahmequellen Ausbildung, Ausbildungsmaterial und Prüfungsgebüren fast verdoppelt werden.

Vermutlich wird 2030 der Einheitsführerschein wieder abgeschafft und nach bestandener Binnen und / oder Seeprüfung der entsprechende Chip für ein Heidengeld unter die Haut appliziert.
Unterm Strich alles Beutelschneiderei.

Gruß Robin
das die Führerscheine nicht zusammengeführt werden (der See und binne durch einen Ersetzt wird) sondern nur die Beiden Führerscheine auf einer Karte zussamengeführt werden wo man dann auf der Karte sieht welchen Führerschein man bestizt, das dürft auch dem letzten nun klar sein.

Deine Ausführungen sind daher schon überholt.

es wird weiterhin zwei Führerscheine geben einen für See und einen Für Binnen.
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  #58  
Alt 29.01.2017, 12:05
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das die Führerscheine nicht zusammengeführt werden (der See und binne durch einen Ersetzt wird) sondern nur die Beiden Führerscheine auf einer Karte zussamengeführt werden wo man dann auf der Karte sieht welchen Führerschein man bestizt, das dürft auch dem letzten nun klar sein.

Deine Ausführungen sind daher schon überholt.

es wird weiterhin zwei Führerscheine geben einen für See und einen Für Binnen.
Danke Volker für die Korrektur.
Sorry für die Verwechslung, so hatte ich es leider nicht verstanden.

Na dann kann ich's ja auch wieder löschen.
Gruß Robin
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  #59  
Alt 29.01.2017, 12:43
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das die Führerscheine nicht zusammengeführt werden (der See und binne durch einen Ersetzt wird) sondern nur die Beiden Führerscheine auf einer Karte zussamengeführt werden wo man dann auf der Karte sieht welchen Führerschein man bestizt, das dürft auch dem letzten nun klar sein.

Deine Ausführungen sind daher schon überholt.

es wird weiterhin zwei Führerscheine geben einen für See und einen Für Binnen.
Dann schreibe es bitte richtig!
Es wird nicht weiterhin zwei Führerscheine geben, sondern es wird weiterhin zwei Klassen (oder Geltungsbereiche) geben, also Binnen und See. Sie werden lediglich in einem Dokument zusammengefasst.

Natürlich bietet es sich da auch an, gleich die Sprechfunkzeugnisse und Radarpatent mit aufzunehmen, sowie weitere Patente (Bodensee usw). Aber das ist wohl noch nicht geplant?
Als ich in letztem Jahr bei einem Forum-Mitglied auf dessen Boot mitgefahren bin, hat er mir seine ganzen Scheine auf den Tisch gelegt. Waren so an die fünf Stück glaube ich.
In dem Fall ist es natürlich super, künftig nur noch eines mitschleppen zu müssen. Auch aus Kostengründen sicher sinnvoll, wenn die Scheine mal verloren gehen. Fünf Scheine heisst ja schon allein fünf Passbilder machen lassen zu müssen....
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  #60  
Alt 29.01.2017, 12:45
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Dann schreibe es bitte richtig!
Es wird nicht weiterhin zwei Führerscheine geben, sondern es wird weiterhin zwei Klassen (oder Geltungsbereiche) geben, also Binnen und See. Sie werden lediglich in einem Dokument zusammengefasst.

Natürlich bietet es sich da auch an, gleich die Sprechfunkzeugnisse und Radarpatent mit aufzunehmen, sowie weitere Patente (Bodensee usw). Aber das ist wohl noch nicht geplant?
Als ich in letztem Jahr bei einem Forum-Mitglied auf dessen Boot mitgefahren bin, hat er mir seine ganzen Scheine auf den Tisch gelegt. Waren so an die fünf Stück glaube ich.
In dem Fall ist es natürlich super, künftig nur noch eines mitschleppen zu müssen. Auch aus Kostengründen sicher sinnvoll, wenn die Scheine mal verloren gehen. Fünf Scheine heisst ja schon allein fünf Passbilder machen lassen zu müssen....
Also ich finde ich habe es richtig geschrieben. nur du mich nicht verstanden.
aber das ist oft so wenn man schreibt. ein anderer liest was anderes als man selbst.

zudem steht weite oben alles schon klar und deutlich und ich dachte jetzt nicht das ich wieder den Vergleich zum PKW führerschien bringen muss.
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  #61  
Alt 29.01.2017, 13:28
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Volker,
von deiner Seite her ist es verständlich geschrieben.
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Gruß, Klaus

PMR Infos
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  #62  
Alt 29.01.2017, 13:42
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ja der letzt Satz hat ihn wohl verwirrt.
aber die Führerscheine bleiben ja als Selbständige Führerscheine erhalten.
Es gibt keine Klassen im Binne und See bereich wie im PKW Bereich.

es gibt zwei seperate Führerscheine aber ein einheitliches Dokument wo man sieht welche Führerscheine der Scheininhaber hat.
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  #63  
Alt 30.01.2017, 16:01
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Nö - Warum sollte es dort nur um ausländische Staatsbürger gehen? "Auch" ist klar.
Nach welcher Verordnung wird z.B. der dort genannte polnische Sportbootführerschein umgeschrieben?
Nehmen wir an ein deutsche hat einige Zeit in Polen gelebt und dort den polnischen SBF gemacht, dann wäre es eine Ungleichbehandlung bei ihm den polnischen SBF nicht umzuschreiben.
3 x NEIN

Ich hatte wegen dieser Problematik beim DMYV nachgefragt und folgende Antwort Dazu erhalten:

Sehr geehrter Herr xyz,

die Umschreibung eines polnischen Befähigungsnachweises in einen Sportbootführerschein-Binnen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundlage hierfür ist Artikel 7 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 17 in Verbindung mit dem zugehörigen Protokoll des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Binnenschifffahrt vom 08. November 1991.

Voraussetzung ist allerdings, dass der polnische Befähigungsnachweis und der Sportbootführerschein-Binnen gleichwertig sind. Gleichwertigkeit ist z.B. für das polnische Patent für Motorbootsführer gegeben.

Deutsche Staatsangehörige mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Abkommens. Es ist nicht Sinn und Zweck des Abkommens, eine Umgehung der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen zu ermöglichen. Danach gilt der Grundsatz, dass deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich nur nach Bestehen einer Führerscheinprüfung einen Sportbootführerschein-Binnen erhalten. Der Erwerb eines Sportbootführerscheins-Binnen ohne Prüfung soll nicht über den Umweg eines polnischen Sportbootführerscheins ermöglicht werden.

Eine Umschreibung in einen Sportbootführerschein-Binnen soll also nur dann erfolgen, wenn

1. der Antragsteller entweder polnischer Staatsangehöriger ist bzw. war, zur Zeit des Erhalts des polnischen Sportbootführerscheins seinen Wohnsitz in Polen hatte und erst nach Erhalt des polnischen Sportbootführerscheins nach Deutschland übergesiedelt ist oder

2. gleiche Voraussetzungen auf einen nicht-polnischen Staatsangehörigen zutreffen.

Eine Umschreibung eines ausländischen Patentes in einen Sportbootführerschein-See ist nicht möglich, da es hier an einer rechtlichen Grundlage fehlt.

Mit freundlichen Grüßen

Deutscher Motoryachtverband e.V.


Gruß Lutz
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  #64  
Alt 20.02.2017, 08:57
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Zitat:
Der neue Sportbootführerschein Im Frühjahr 2017 tritt die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft. Die bisherigen Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See werden zu einem Schein zusammengefasst. Es wird dann künftig nur noch einen Sportbootführerschein geben, der
• für Binnenwasserstraßen „Unter Motor und/oder unter Segel“
• für Seeschifffahrtsstraßen „Unter Motor oder unter Motor und Segel“

(einen ausschließlichen Segelschein auf Seeschifffahrtsstraßen wird es nicht geben)
erworben werden kann.
Da hätte ich mal Fragen zu Eurer Interpretation ...
Ich habe SBF Binnen unter Motor und SBF See (antriebsartunabhängig, gibts da ja bisher nicht). Ich mache gerade SBF Binnen unter Segel (also die kleine Zusatzprüfung und eine praktische Prüfung unter Segel, Abschluss nach Mai/17).

Was bedeutet denn jetzt "für Seeschifffahrtsstraßen "[...] unter Motor und Segel"? SBF See kennt doch keine Differenzierung nach Antriebsart, oder? Sprich: ich darf (ich weiß, hat mit Können nichts zu tun) heute schon auf Seeschifffahrtsstraßen segeln, weil ich den SBF See habe.

Ich hoffe ja wohl mal, dass der bisherige SBF See antriebsunabhängig in den neuen "unter Motor und Segel" umgeschrieben wird. Und ändert sich dann der Ausbildungs- und Prüfungsablauf für SBF See? Ist der SBF See, wie ich ihn kenne, dann nur noch "unter Motor", und für den Segelteil müssen sich die Schulen etwas komplett Neues ausdenken? oder andersherum: was wird beim SBF See weggelassen, wenn er nur "unter Motor" erteilt wird?

Ich bin verwirrt.
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www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #65  
Alt 20.02.2017, 09:02
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Da hätte ich mal Fragen zu Eurer Interpretation ...
Ich habe SBF Binnen unter Motor und SBF See (antriebsartunabhängig, gibts da ja bisher nicht). Ich mache gerade SBF Binnen unter Segel (also die kleine Zusatzprüfung und eine praktische Prüfung unter Segel, Abschluss nach Mai/17).

Was bedeutet denn jetzt "für Seeschifffahrtsstraßen "[...] unter Motor und Segel"? SBF See kennt doch keine Differenzierung nach Antriebsart, oder? Sprich: ich darf (ich weiß, hat mit Können nichts zu tun) heute schon auf Seeschifffahrtsstraßen segeln, weil ich den SBF See habe.

Ich hoffe ja wohl mal, dass der bisherige SBF See antriebsunabhängig in den neuen "unter Motor und Segel" umgeschrieben wird. Und ändert sich dann der Ausbildungs- und Prüfungsablauf für SBF See? Ist der SBF See, wie ich ihn kenne, dann nur noch "unter Motor", und für den Segelteil müssen sich die Schulen etwas komplett Neues ausdenken? oder andersherum: was wird beim SBF See weggelassen, wenn er nur "unter Motor" erteilt wird?

Ich bin verwirrt.
dort steht:

für Seeschifffahrtsstraßen „Unter Motor oder unter Motor und Segel“

Also darfst du mit dem Führerschein Motorboote oder Segelboote fahren.
Anders wie beim Binnen.

hier darfst du mit dem Binnenführerschein Motor keine Segelboote fahren wo ein Segelführerschein vorgeschrieben ist (z.B. in Berlin) Dort benötigst du den Binnenführerschein Segeln
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  #66  
Alt 20.02.2017, 09:10
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
dort steht:

für Seeschifffahrtsstraßen „Unter Motor oder unter Motor und Segel“

Also darfst du mit dem Führerschein Motorboote oder Segelboote fahren.
Anders wie beim Binnen.

hier darfst du mit dem Binnenführerschein Motor keine Segelboote fahren wo ein Segelführerschein vorgeschrieben ist (z.B. in Berlin) Dort benötigst du den Binnenführerschein Segeln
Ja, aber der Zusatz "(einen ausschließlichen Segelschein auf Seeschifffahrtsstraßen wird es nicht geben)" suggeriert doch, dass es - im Gegensatz dazu - einen "ausschließlichen Motorschein auf Seeschifffahrtsstraßen" geben wird - so lese ich auch "unter Motor oder unter Motor und Segel".
Und das erscheint mir neu.
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #67  
Alt 20.02.2017, 09:37
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Ja, aber der Zusatz "(einen ausschließlichen Segelschein auf Seeschifffahrtsstraßen wird es nicht geben)" suggeriert doch, dass es - im Gegensatz dazu - einen "ausschließlichen Motorschein auf Seeschifffahrtsstraßen" geben wird - so lese ich auch "unter Motor oder unter Motor und Segel".
Und das erscheint mir neu.
Für mich suggeriert es nur, dass es nur einen einheitlichen Führerschein geben wird (wie bisher) mit dem Mann Motorboot und Segelboot fahren darf.

Im Binnenbereich kann man ja z.B. auch ausschließlich den Segelschein machen und darf dann kein Motorboot fahren.
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  #68  
Alt 20.02.2017, 09:39
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Buten ist der SBF-See auch für Segelboote unter Segel erforderlich, wenn die Antriebsleistung des Motors >11,03kW (>3,68kW) ist.
Egal ob der Motor läuft oder nicht.
Für Segelboote ohne Motor oder Motorleistung <11,03kW (<3,68kW) ist KEIN SBF erforderlich.

Gruß Lutz
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  #69  
Alt 20.02.2017, 09:42
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Im Binnenbereich kann man ja z.B. auch ausschließlich den Segelschein machen und darf dann kein Motorboot fahren.
Aber auch ein Segelboot mit Motor, wenn dieser nicht in Betrieb gesetzt ist = unter Segel gefahren wird.

Buten ist der SBF-See aber auch unter Segel erforderlich, wenn ein Motor mit >11,03kW vorhanden ist, egal ob dieser in Betrieb gesetzt oder nicht.

Gruß Lutz
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  #70  
Alt 20.02.2017, 12:36
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Was bisher bei dieser Diskussion zum "neuen Sportbootführerschein" noch nicht gesagt wurde, ist die Tatsache das die bestehende Grenze bei Motorbooten in Binnengewässern von 15 auf 20 Meter Länge angehoben werden soll. Aus dem Grunde scheiterten schon einige Yachtkäufe, weil kaum ein vielbeschäftigter Unternehmer noch zusätzlich ein Sportschifferzeugnis ablegen wollte und Luxusyachten unterhalb 15 Meter zu klein waren. Ich begrüße auf jeden Fall diesen Schritt, weil es sicherlich mehr "Freiheit" und Komfort bedeutet. Wie sich alle Regelungen allerdings in der Praxis bewähren muss man erstmal abwarten.
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  #71  
Alt 20.02.2017, 12:45
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Da hätte ich mal Fragen zu Eurer Interpretation ...
Ich habe SBF Binnen unter Motor und SBF See (antriebsartunabhängig, gibts da ja bisher nicht). Ich mache gerade SBF Binnen unter Segel (also die kleine Zusatzprüfung und eine praktische Prüfung unter Segel, Abschluss nach Mai/17).

Was bedeutet denn jetzt "für Seeschifffahrtsstraßen "[...] unter Motor und Segel"? SBF See kennt doch keine Differenzierung nach Antriebsart, oder? Sprich: ich darf (ich weiß, hat mit Können nichts zu tun) heute schon auf Seeschifffahrtsstraßen segeln, weil ich den SBF See habe.

Ich hoffe ja wohl mal, dass der bisherige SBF See antriebsunabhängig in den neuen "unter Motor und Segel" umgeschrieben wird. Und ändert sich dann der Ausbildungs- und Prüfungsablauf für SBF See? Ist der SBF See, wie ich ihn kenne, dann nur noch "unter Motor", und für den Segelteil müssen sich die Schulen etwas komplett Neues ausdenken? oder andersherum: was wird beim SBF See weggelassen, wenn er nur "unter Motor" erteilt wird?

Ich bin verwirrt.
Im Grunde sollte man erst mal abwarten bis die neuen Verordnungstexte veröffentlicht sind - aber hier mal meine Deutung:
  • ist wird zukünftig einen SBF mit dem Fahrtbereich SEE nur Motor und einen SBF mit dem Fahrtbereich SEE Motor + Segeln geben. Mit beiden Scheinen darf man genau das selbe. Man darf mit beiden "Formen" des Scheins sowohl segeln als auch motoren. Erforderlich ist er immer nur, wenn ein Motor mit mehr als 15 PS an Bord ist. Segeln wird auch weiterhin scheinfrei sein. Man macht hier nur einen freiwilligen Schein - keine wirkliche Fahrerlaubnis.
  • der alte SBF-See wird "nur" in einen SBF mit Fahrtbereich SEE nur Motor umgeschrieben, damit geht aber keinerlei Berechtigung verloren, die man jetzt hatte s.o.
  • durch den SBF-Binnen Segeln bzw. SBF-Binnen Motor und Segeln erhält man zusammen mit einem alten SBF-See Motor oder einem neuen SBF mit Fahrtbereich SEE (Motor) auch den neuen SBF mit Fahrtbereich SEE (Segeln+Motor) - Umschreibung
  • beim neunen SBF Fahrtbereich See wird nichts weggelassen. Nur unter Motor ist nahezu identisch mit dem jetzigen SBF-See und bei Segeln kommt eine praktische Prüfung und vermutlich ein paar Fragen dazu. Ob man den Segelteil dann macht oder nicht bleibt jedem selber überlassen.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #72  
Alt 20.02.2017, 12:46
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Was bisher bei dieser Diskussion zum "neuen Sportbootführerschein" noch nicht gesagt wurde, ist die Tatsache das die bestehende Grenze bei Motorbooten in Binnengewässern von 15 auf 20 Meter Länge angehoben werden soll. Aus dem Grunde scheiterten schon einige Yachtkäufe, weil kaum ein vielbeschäftigter Unternehmer noch zusätzlich ein Sportschifferzeugnis ablegen wollte und Luxusyachten unterhalb 15 Meter zu klein waren. Ich begrüße auf jeden Fall diesen Schritt, weil es sicherlich mehr "Freiheit" und Komfort bedeutet. Wie sich alle Regelungen allerdings in der Praxis bewähren muss man erstmal abwarten.
Dies betrifft aber nicht das gesamte Binnennetz. Der Rhein bleibt davon unberührt. Da bleibt es bei den 15m.

dies ist aber eine Diskussion aus einem anderen Thröth.
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  #73  
Alt 20.02.2017, 13:01
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Im Grunde sollte man erst mal abwarten bis die neuen Verordnungstexte veröffentlicht sind - aber hier mal meine Deutung:
  • ist wird zukünftig einen SBF mit dem Fahrtbereich SEE nur Motor und einen SBF mit dem Fahrtbereich SEE Motor + Segeln geben. Mit beiden Scheinen darf man genau das selbe. Man darf mit beiden "Formen" des Scheins sowohl segeln als auch motoren. Erforderlich ist er immer nur, wenn ein Motor mit mehr als 15 PS an Bord ist. Segeln wird auch weiterhin scheinfrei sein. Man macht hier nur einen freiwilligen Schein - keine wirkliche Fahrerlaubnis.
  • der alte SBF-See wird "nur" in einen SBF mit Fahrtbereich SEE nur Motor umgeschrieben, damit geht aber keinerlei Berechtigung verloren, die man jetzt hatte s.o.
  • durch den SBF-Binnen Segeln bzw. SBF-Binnen Motor und Segeln erhält man zusammen mit einem alten SBF-See Motor oder einem neuen SBF mit Fahrtbereich SEE (Motor) auch den neuen SBF mit Fahrtbereich SEE (Segeln+Motor) - Umschreibung
  • beim neunen SBF Fahrtbereich See wird nichts weggelassen. Nur unter Motor ist nahezu identisch mit dem jetzigen SBF-See und bei Segeln kommt eine praktische Prüfung und vermutlich ein paar Fragen dazu. Ob man den Segelteil dann macht oder nicht bleibt jedem selber überlassen.
Danke, das geht auf meine konkrete Frage ein.

Dass bei SBF See irgendwas wegfällt, habe ich auch nicht wirklich geglaubt . Deine Interpretation, dass es einen neuen freiwilligen See-Segel-Teil geben könnte, finde ich valide - lassen wir uns überraschen. Vielleicht ein SKS-"Light", der dann international vielleicht sogar bei Vercharterern akzeptiert wird?

Wenn es kommt, könnte ich meine SBF See und SBF Binnen (derzeit nur Motor, ab Sommer Motor + Segeln) dann in einen SBF (alle Reviere, alle Antriebsarten) umschreiben lassen. Fänd' ich ok.
__________________
Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #74  
Alt 20.02.2017, 13:09
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Danke, das geht auf meine konkrete Frage ein.

Dass bei SBF See irgendwas wegfällt, habe ich auch nicht wirklich geglaubt . Deine Interpretation, dass es einen neuen freiwilligen See-Segel-Teil geben könnte, finde ich valide - lassen wir uns überraschen. Vielleicht ein SKS-"Light", der dann international vielleicht sogar bei Vercharterern akzeptiert wird?

Wenn es kommt, könnte ich meine SBF See und SBF Binnen (derzeit nur Motor, ab Sommer Motor + Segeln) dann in einen SBF (alle Reviere, alle Antriebsarten) umschreiben lassen. Fänd' ich ok.

Also mein Bekannter hat schon Oft Segelboote gechartert und dies nur mit dem SBF-See.
Gab bisher keine Probleme.
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  #75  
Alt 21.02.2017, 07:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Also mein Bekannter hat schon Oft Segelboote gechartert und dies nur mit dem SBF-See.
Gab bisher keine Probleme.
Hallo Volker

ja gibt welche aber die meisten wollen einen Befähigungsnachweis haben (SKS/BR alt). In der Karibik bekommst Du teilweise sogar nur ein Segelboot wenn Du einen Lebenslauf über Deine gesegelten Seemeilen einreichst.
Was hierbei vor allem vergessen wird, bei einem Schadensfall verlangt die Versicherung ebenfalls einen Befähigungsnachweis dass Du überhaupt in der Lage warst ein Segelboot zu führen. Nur beim Besitz des SBF- See könntes du Pech haben. Soll heissen SBF-See bisher nur MoBo gefahren und nun mal schnell eine Segelyacht im Mittelmeer chartern kann bei Schaden schiefgehen.

Gruß
Roland
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