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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Aber was genau man darunter verstehen soll interressiert mich auch. Gruß Mirko
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#52
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da hast Du natürlich recht. "Muss" war verkehrt von mir. Aber in den neuen Regelungen (soll) entfällt die Rechtsaufsicht durch den WSD. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#53
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Mit Sicherheit ist aber nicht gemeint, dass ein nach kroatischem Recht vor einer kroatischen "Prüfungskommission" abgelegte Prüfung auf der deutschen SBF-Plastikkarte als SBF-See eingetragen wird. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#54
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Nach welcher Verordnung wird z.B. der dort genannte polnische Sportbootführerschein umgeschrieben? Nehmen wir an ein deutsche hat einige Zeit in Polen gelebt und dort den polnischen SBF gemacht, dann wäre es eine Ungleichbehandlung bei ihm den polnischen SBF nicht umzuschreiben.
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Liebe Grüße Mattze |
#55
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Meinte Wohnsitz
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#56
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#57
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Deine Ausführungen sind daher schon überholt. es wird weiterhin zwei Führerscheine geben einen für See und einen Für Binnen. |
#58
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Sorry für die Verwechslung, so hatte ich es leider nicht verstanden. Na dann kann ich's ja auch wieder löschen. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#59
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Es wird nicht weiterhin zwei Führerscheine geben, sondern es wird weiterhin zwei Klassen (oder Geltungsbereiche) geben, also Binnen und See. Sie werden lediglich in einem Dokument zusammengefasst. Natürlich bietet es sich da auch an, gleich die Sprechfunkzeugnisse und Radarpatent mit aufzunehmen, sowie weitere Patente (Bodensee usw). Aber das ist wohl noch nicht geplant? Als ich in letztem Jahr bei einem Forum-Mitglied auf dessen Boot mitgefahren bin, hat er mir seine ganzen Scheine auf den Tisch gelegt. Waren so an die fünf Stück glaube ich. In dem Fall ist es natürlich super, künftig nur noch eines mitschleppen zu müssen. Auch aus Kostengründen sicher sinnvoll, wenn die Scheine mal verloren gehen. Fünf Scheine heisst ja schon allein fünf Passbilder machen lassen zu müssen.... |
#60
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aber das ist oft so wenn man schreibt. ein anderer liest was anderes als man selbst. zudem steht weite oben alles schon klar und deutlich und ich dachte jetzt nicht das ich wieder den Vergleich zum PKW führerschien bringen muss. |
#61
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Volker,
von deiner Seite her ist es verständlich geschrieben.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#62
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ja der letzt Satz hat ihn wohl verwirrt.
aber die Führerscheine bleiben ja als Selbständige Führerscheine erhalten. Es gibt keine Klassen im Binne und See bereich wie im PKW Bereich. es gibt zwei seperate Führerscheine aber ein einheitliches Dokument wo man sieht welche Führerscheine der Scheininhaber hat. |
#63
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Ich hatte wegen dieser Problematik beim DMYV nachgefragt und folgende Antwort Dazu erhalten: Sehr geehrter Herr xyz, die Umschreibung eines polnischen Befähigungsnachweises in einen Sportbootführerschein-Binnen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundlage hierfür ist Artikel 7 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 17 in Verbindung mit dem zugehörigen Protokoll des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Binnenschifffahrt vom 08. November 1991. Voraussetzung ist allerdings, dass der polnische Befähigungsnachweis und der Sportbootführerschein-Binnen gleichwertig sind. Gleichwertigkeit ist z.B. für das polnische Patent für Motorbootsführer gegeben. Deutsche Staatsangehörige mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Abkommens. Es ist nicht Sinn und Zweck des Abkommens, eine Umgehung der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen zu ermöglichen. Danach gilt der Grundsatz, dass deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich nur nach Bestehen einer Führerscheinprüfung einen Sportbootführerschein-Binnen erhalten. Der Erwerb eines Sportbootführerscheins-Binnen ohne Prüfung soll nicht über den Umweg eines polnischen Sportbootführerscheins ermöglicht werden. Eine Umschreibung in einen Sportbootführerschein-Binnen soll also nur dann erfolgen, wenn 1. der Antragsteller entweder polnischer Staatsangehöriger ist bzw. war, zur Zeit des Erhalts des polnischen Sportbootführerscheins seinen Wohnsitz in Polen hatte und erst nach Erhalt des polnischen Sportbootführerscheins nach Deutschland übergesiedelt ist oder 2. gleiche Voraussetzungen auf einen nicht-polnischen Staatsangehörigen zutreffen. Eine Umschreibung eines ausländischen Patentes in einen Sportbootführerschein-See ist nicht möglich, da es hier an einer rechtlichen Grundlage fehlt. Mit freundlichen Grüßen Deutscher Motoryachtverband e.V. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#64
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Ich habe SBF Binnen unter Motor und SBF See (antriebsartunabhängig, gibts da ja bisher nicht). Ich mache gerade SBF Binnen unter Segel (also die kleine Zusatzprüfung und eine praktische Prüfung unter Segel, Abschluss nach Mai/17). Was bedeutet denn jetzt "für Seeschifffahrtsstraßen "[...] unter Motor und Segel"? SBF See kennt doch keine Differenzierung nach Antriebsart, oder? Sprich: ich darf (ich weiß, hat mit Können nichts zu tun) heute schon auf Seeschifffahrtsstraßen segeln, weil ich den SBF See habe. Ich hoffe ja wohl mal, dass der bisherige SBF See antriebsunabhängig in den neuen "unter Motor und Segel" umgeschrieben wird. Und ändert sich dann der Ausbildungs- und Prüfungsablauf für SBF See? Ist der SBF See, wie ich ihn kenne, dann nur noch "unter Motor", und für den Segelteil müssen sich die Schulen etwas komplett Neues ausdenken? oder andersherum: was wird beim SBF See weggelassen, wenn er nur "unter Motor" erteilt wird? Ich bin verwirrt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#65
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für Seeschifffahrtsstraßen „Unter Motor oder unter Motor und Segel“ Also darfst du mit dem Führerschein Motorboote oder Segelboote fahren. Anders wie beim Binnen. hier darfst du mit dem Binnenführerschein Motor keine Segelboote fahren wo ein Segelführerschein vorgeschrieben ist (z.B. in Berlin) Dort benötigst du den Binnenführerschein Segeln |
#66
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Und das erscheint mir neu.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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Im Binnenbereich kann man ja z.B. auch ausschließlich den Segelschein machen und darf dann kein Motorboot fahren. |
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Buten ist der SBF-See auch für Segelboote unter Segel erforderlich, wenn die Antriebsleistung des Motors >11,03kW (>3,68kW) ist.
Egal ob der Motor läuft oder nicht. Für Segelboote ohne Motor oder Motorleistung <11,03kW (<3,68kW) ist KEIN SBF erforderlich. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#69
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Buten ist der SBF-See aber auch unter Segel erforderlich, wenn ein Motor mit >11,03kW vorhanden ist, egal ob dieser in Betrieb gesetzt oder nicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#70
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Was bisher bei dieser Diskussion zum "neuen Sportbootführerschein" noch nicht gesagt wurde, ist die Tatsache das die bestehende Grenze bei Motorbooten in Binnengewässern von 15 auf 20 Meter Länge angehoben werden soll. Aus dem Grunde scheiterten schon einige Yachtkäufe, weil kaum ein vielbeschäftigter Unternehmer noch zusätzlich ein Sportschifferzeugnis ablegen wollte und Luxusyachten unterhalb 15 Meter zu klein waren. Ich begrüße auf jeden Fall diesen Schritt, weil es sicherlich mehr "Freiheit" und Komfort bedeutet. Wie sich alle Regelungen allerdings in der Praxis bewähren muss man erstmal abwarten.
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#71
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Liebe Grüße Mattze
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dies ist aber eine Diskussion aus einem anderen Thröth. |
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Dass bei SBF See irgendwas wegfällt, habe ich auch nicht wirklich geglaubt . Deine Interpretation, dass es einen neuen freiwilligen See-Segel-Teil geben könnte, finde ich valide - lassen wir uns überraschen. Vielleicht ein SKS-"Light", der dann international vielleicht sogar bei Vercharterern akzeptiert wird? Wenn es kommt, könnte ich meine SBF See und SBF Binnen (derzeit nur Motor, ab Sommer Motor + Segeln) dann in einen SBF (alle Reviere, alle Antriebsarten) umschreiben lassen. Fänd' ich ok.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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Also mein Bekannter hat schon Oft Segelboote gechartert und dies nur mit dem SBF-See. Gab bisher keine Probleme. |
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ja gibt welche aber die meisten wollen einen Befähigungsnachweis haben (SKS/BR alt). In der Karibik bekommst Du teilweise sogar nur ein Segelboot wenn Du einen Lebenslauf über Deine gesegelten Seemeilen einreichst. Was hierbei vor allem vergessen wird, bei einem Schadensfall verlangt die Versicherung ebenfalls einen Befähigungsnachweis dass Du überhaupt in der Lage warst ein Segelboot zu führen. Nur beim Besitz des SBF- See könntes du Pech haben. Soll heissen SBF-See bisher nur MoBo gefahren und nun mal schnell eine Segelyacht im Mittelmeer chartern kann bei Schaden schiefgehen. Gruß Roland |
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