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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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#41
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Also was muss man an Kenntnissen, Lehrgängen und/oder anderen Fähigkeiten nachweisen, um sich selbst bzw. seinen Kreationen das begehrte CE-Zeichen geben zu können? Bootfan Dieter |
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#42
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Also der Steuerstand auf dem Dach ist endgeil.
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#43
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Ums kurz zu machen - Nichts.
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#44
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- Der Hersteller bringt die CE-Kennzeichnung an ( diese Kennzeichnung wendet sich an die Kontrollorgane beim grenzüberschreitenden Warenverkehr; einfach ausgedrückt: der Zöllner sieht, daß ein CE aufgebracht wurde, und weiß, daß die Ware ins Land gebracht werden darf ). - Der Hersteller stellt eine Konformitätserklärung aus ( die wendet sich an die entsprechenden Überwachungsorgane ). - Der Hersteller hält die Dokumentation bereit ( hier also Berechnungen, Baupläne usw; Firmengeheimnisse müssen dabei nicht offengelegt werden) In der Konformitätserklärung werden alle Normen aufgeführt, die für das Produkt zutreffen ( das ist genau banal wie schwierig, wie es sich liest). Solche Normen herauszufinden, kann durchaus problematisch sein. Sind die Normen im europäischen oder einem nationalen Amtsblatt veröffentlicht, dürfen sie von Jedermann angewandt werden. Im Bedarfsfall überprüft die entsprechende Überwachungsbehörde (wer ist das beim Bootsbau?) die Angaben bzw auch die Ausführung der Arbeit. Vermutlich bist du jetzt genauso schlau wie zuvor, aber DAS wäre der korrekte Weg.
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"Be strong, O paddle! be brave, canoe! The reckless waves you must plunge into. Reel, reel, On your trembling keel, But never a fear my craft will feel." von E. Pauline Johnson
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#45
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Also kann (theoretisch) JEDER auf sein von ihm selbst gebautes Boot das CE-Zeichen draufmachen, sofern er "alle Normen aufführt"? Im Bootsbereich gibt es Sachverständige, die die Einhaltung der Normen überprüfen können und das auch dürfen, bei Importen von Booten in die EU von Außerhalb verlangt die Zollbehörde wohl so ein Gutachten, bevor sie das im Zolllager stehende Boot freigibt, bei privaten Selbstbauten innerhalb der EU findet ja kein Import statt, also wird sich da wohl auch keine Zollbehörde drum kümmern und wenn irgendeinem Amtsschimmel irgendein selbst gefertigtes CE-Zertifikat vorgelegt wird, muss der das so akzeptieren? Oder kann der das anzweifeln und einen Gutachter bestellen? Wenn ja, wer muss dann diesen Gutachter bezahlen? Das ist doch alles recht schwammig. Bootfan Dieter |
#46
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Vorab: ja (leider). Später mehr...
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#47
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Es gibt eine Sportbootrichtlinie ( dazu das link )(http://www.bootsbau-recht.de/fileadm...richtlinie.pdf ); die Normen dazu müßtest du (leider für viel Geld ) kaufen (sofern relevant; in Verbindung mit meinem mit Muskelkraft angetriebenen Kanadier interessieren z.B. Kraftstoffschläuche nicht wirklich ).
Für die Konformitätserklärung wäre die allerneueste der in einem Amtsblatt veröffentlichten Version der Norm relevant. Dazu das link mit den Fundstellen (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html). Das Amtsblatt erscheint bis zu mehrfach täglich in den Sprachen aller Mitgliedstaaten (bemerkenswerte logistische Arbeit, das geht nur, wenn mit standardisierter Sprache gearbeitet wird ). Die Suche ist nicht immer einfach ( ich verzweifele gelegentlich auch fast...). Du kannst aber auch so vorgehen wie manche Inmporteure/ Händler, die einfach aufkleben, ausstellen, unterschreiben (dann aber auch manchmal auf die Nase fallen ). Kurz und gut: wenn du ein Boot CE-kennzeichnen willst, sollte zum einen der formale Inhalt stimmen und - m.E. viel wichtiger - das Produkt (Boot) auch technisch sauber konstruiert und realisiert sein. Nachtrag: ich prüfe keine Boote, sondern "andere Produkte"...)
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#48
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Also man kann sehr wohl selber ohne besondere Fach- oder Vorkenntnisse so ein "CE-Zertifikat" ausstellen, das dann erst mal Gültigkeit hat.
Ob man auch alle Vorschriften/Regularien/Gesetze/Verordnungen exakt eingehalten hat, prüft so erst mal niemand von Amts wegen nach. Nur, wenn Zweifel an der Richtigkeit dieses CE-Zertifikates auftauchen, erst dann könnte jemand eine Prüfung durch einen amtlich anerkannten Boots-Sachverständigen verlangen/initiieren/anordnen? Der CE-Aussteller muss also für die Einhaltung aller Vorschriften gerade stehen. Für den Boots-Selberbaubereich heißt das: - Je kleiner und je weniger motorisiert das Boot ist, umso weniger Vorschriften wird es dafür geben, vor allem, wenn man einen Außenborder nimmt, der ja an sich schon CE-zertifiziert ist, wenn er neu ist und wenn er alt ist, trifft das CE-Geraffel eh nicht zu. - Je größer, komplexer, schwerer und mit je größerer Motorleistung (als Inborder) ein Boot selbst hergestellt wird, je umfangreicher und komplexer wird auch das Regelwerk sein, je eher kann man sich da verrennen und etwas falsch machen. Also ab einer gewissen Größe des von mir zu bauenden Bootes würde ich von Anfang an einen Sachverständigen hinzu ziehen, der kostet zwar etwas, danach sollte das Boot jedoch hinsichtlich der einzuhaltenden Vorschriften unkritisch sein, man ist auf der sicheren Seite. Und, man erspart sich vielleicht so manche unnütze Arbeit und Geld, wenn man etwas gleich richtig macht anstatt das Ganze wieder abzubauen und nochmal neu zu machen. Bootfan Dieter |
#49
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Außerdem verursachen die großen Berufsschiffe und auch schnelle Gleiter so manche relativ hohen und kurzen Wellen, die sich auch schon mal aufaddieren können, dann wirst du nasse Füße bekommen und vielleicht könnte auch schlimmeres passieren, ein Spaß dürfte das nur für die Zuschauer am Ufer sein, aber kaum für dich und deine Mitfahrer. Zudem wirst du kaum gegen den Strom ("zu Berge") mit deiner geringen Motorleistung ankommen, Berufsschiffe werden dich überholen müssen, aber nur sehr, sehr langsam und Rücksicht werden die nicht nehmen, die müssen ihr Fahrwasser exakt einhalten, um nicht mit anderen Schiffen zu havarieren oder auf eine Untiefe zu laufen und Zeit ist auch bei denen Geld, die werden dich gnadenlos abdrängen und du sitzt auf einmal auf einer Buhne oder einer Untiefe fest. Bootfan Dieter |
#50
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trifft alles weitgehend zu. Bis auf:
Das CE- Zeichen wird für die Zöllner draufgeklebt, es ist kein Gütesiegel oder so. Die Konformitätserklärung werdet sich an eine mögliche Kontrollbehörde. Der Endnutzer (Käufer) bekommt die "Gebrauchsanweisung", in der evtl. Sicherheitshinweise vermerkt sind ( die Gebrauchsanweisung der Waschmaschine, die ich kürzlich kaufen mußte, wird davon geradezu überschwemmt ).
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#51
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Na von Nürnberg nach Berlin wird man zumindest den Rhein zu Tal fahren müssen.
Da hat man dann auch die Sahnestücke Binger Loch und Loreley auf der Strecke. Kann schon lustig werden mit einem Floßähnlichen Sportboot.
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Gruß Jörg |
#52
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Schon mal bedacht, dass ein Eigenbau kein CE-Zeichenbraucht? Lediglich das 5-jährige Veräußerungsverbot wird mit CE umgangen.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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#53
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Das CE-Zeichen ist kein Hexenwerk, bedarf aber einiger Überlegungen und Du übernimmst Verantwortung über das was Du unterschreibst.
1. Das Fahrzeug sollte konform der Europäischen Sportbootrichtlinie und Geräuschemissionsrichtline sein (Lesen bildet, beides ist öffentlich recherchierbar, Geräusche macht wesentlich der Motor und da liefert der Hersteller sein CE-Zeugs. 2. Du studierst Handbücher und Konformitätserklärungen ähnlicher Boote und bastelst Dein eigenes Schriftwerk daraus. (Eigentlich müsstest Du zunächst eine Konformitätsbeurteilung in Kenntnis der Normen durchführen und diese dokumentieren.) 3. Du beantragst z.B. beim DBSV (dbsv.de) einen MIC (Manufacturer Identification Code) für 50 EUR + MwSt. . Den brauchst Du, um dem Boot eine HIN (Hull Identification Number) bzw. CIN (Craft Identification Number) zu geben. Diese ist notwendiger Bestandteil der Konformität. 4. Du nagelst ein CE-Zeichen und die HIN an dein Fahrzeug (letzteres einmal gut sichtbar und einmal versteckt). 5. Du gehst mit Antrag, Eigentumsnachweis und Deiner Konformitätserklärung zum WSA oder zum ADAC und beantragst Dein Kennzeichen bzw. Dein Bootzeugnis, bzw. Deinen IBS. 6. kleines Extra: als Anhang von mir ausgestelltes Handbuch mit enthaltenem CE-Zeichen und Konformitätserklärung ohne Gewähr. UND!: nur gucken, nicht anfassen! Sonige Floßfahrergrüße, Frank MV
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#54
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Peter hat es hier genau auf den Punkt gebracht . In den EU-Sportboot RL ist das geregelt . Ich vermute mal, kaum jemand hier möchte eine Werft, Gewerbebetrieb anmelden, um seine Selbstbaufahrzeuge in den EU-Markt zu veräußern. Mit CE Abnahme habt ihr folglich nichts zu tun. Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen .
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