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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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#51
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du kannst mir glauben oder nicht... das ist mir föllig egal.. ich habe eine Info weitergegeben und muss mich dir gegenüber nicht verteidigen... wenn du zu faul bist mal die vergangenen Versuche zu lesen und was daraus geworden ist, ist dies nicht mein Problem... ich habe deine grundlegenden Fragen beantwortet.. jetzt bist du mal dran nachzulesen... |
#52
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Hast du nicht. Du hast sie nicht einmal gelesen. Zugleich widersprichst du deiner Meldung der angeblich geplanten Einführung von Schleusengebühren. Das einzige, was bei dir reell ist, ist dein Zähler.
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#53
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deien FRage war wieviele deutsche Schleusen gibt es am RHein habe ich beantwortet die Zweite Frage: Und weshalb sollen Rhein-Verträge eine Vignette auf deutschen Rheinzuflüssen entgegenstehen? habe ich auch beantwortet... wenn nicht zu deiner zufriedenheit kann ich auch nichts machenn.. es gibt leute die kennen die Suchfunktion andere sind halt zu blöd dazu... |
#54
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ich hab niergends geschrieben das der RHeinvertrag eine Schleusengebühr an anderen Flüssen verbieten... sondern das die Rheinvertrag die Einführung einer Vigentte/Maut verhindert und schon oft verhindert hat....
Lesen kann nicht so deine Stärke zu sein... |
#56
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Jetzt muß ich ausnahmsweise mal Billi unterstützen.
Er hat an einer Wassersportlichen Veranstaltung teilgenommen, und gibt die erhaltenen Informationen weiter. Dafür sage ich Danke, und Hack nicht auf ihn rum. Ob’s so kommt oder nicht ( Schleusengebühr ) ist hierbei Zweitrangig. Danke Volker Gruß Wolle |
#57
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Hallo zusammen,
ich seh da noch einen ganz anderen Punkt: Wenn das Schleusen für Sportboote gebührenpflichtig wird, ergibt sich, nach meiner Meinung, auch daraus ein Anrecht auf Schleusung. Dann ist nichts mehr, mit Sammelschleusung, nur zusammen mit der Berufsschifffahrt oder Warten bis das Berufsschiff durch ist. Dann bin ich gleichrangig, weil ich ja genauso zahlungspflichtig bin. Oder sehe ich das falsch?
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Gruß Christoph |
#58
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#59
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Ich glaube nicht, dass Du mit einer Schleusengebühr ein Exklusivrecht erwirbst, mal eben eine Million Liter in der Lehnitzschleuzse wegen Dir abzulassen.
Gegen eine Gebühr von meinetwegen zwei € pro Schleusung hätte ich überhaupt nichts, wenn dafür im Gegenzug Pannen wie Kannenburg, Spandau und Zaaren nicht mehr passieren!
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#60
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Die gleiche Million Liter Wasser läuft ja auch für das Berufsschiff weg. Und wenn beide zahlen, haben auch beide gleiche Rechte. Dann kann es bei Elwis nicht wie jedes Jahr im Frühling die Meldung geben, das Lehnitz wegen Wassermangel für Sportboote nur noch Sammelschleusungen macht. Dann gibt es bei Wassermangel halt Sammelschleusungen für ALLE und das Berufsschiff wartet auf das Sportboot. Ob das so gewollt ist...? Und Billi's Argument zieht auch nicht. Die organisierten Sportbootfahrer zahlen ja schon lange. Nur die anderen sind bisher Nutznieser. Wenn aber alle Sportboote zahlen müssen, dann "erkaufen" sie sich damit auch die Rechte an der Schleusung, solange es die Gegebenheiten zulassen. Das ist zumindest meine Rechtsauffassung der Gleichbehandlung. Aber ich bin kein Jurist..... Meines Wissens ist es aber z.B. in Frankreich so, das man mit Kauf der Vignette auch des Recht auf Schleusung erwirbt.
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Gruß Christoph |
#61
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Der Vergleich hinkt und die wassermasse wird mit jedem Schiff das einläuft geringer... die wassermasse die einb Schiff in der Schleuse verdrängt ist nicht in der Schleuse... also wird tatsächlich wenn ein berufschiff in der Schleuse ist weniger Wasser abgelassen
Zudem zahlt ein berufschiff etwas mehr als,du mit deinem Sportboot... und der Vorrang ergibt sich aus geltenden Verordnungen die nichts mit der Gebühr zu tun hat |
#62
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#63
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muss Du eigentlich immer Recht haben? Deine Argumentation ist falsch. Wenn es nach der Wasserverdrängung gehen würde, müsste ja ein großes Berufsschiff weniger zahlen als ein kleines Berufsschiff, da es ja mehr Wasser verdrängt. Dem ist aber nicht so. Und nach meiner Meinung sind die Verordnungen nicht mehr rechtssicher, wenn von ALLEN Gebühren erhoben werden. Wobei ich hier nochmal betonen möchte, das ich mich nicht gegen Schleusengebühren sträube. Sondern das ich befürchte das sich das WSA hier ein Eigentor schießt.
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Gruß Christoph |
#64
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Du hast ein Recht auf Schleusung mit den Schleusen, für die der VNF zuständig ist, denn nur für Wasserstraßen, für die der VNF zuständig ist, gilt die gekaufte Vignette. Viele Wasserstraßen im Westen Frankreichs unterliegen der jeweiligen Departementsverwaltung oder auch dem Staat, dort ist das Schleusen meist kostenlos. Der VNF kann aber durchaus wegen Wassermangel oder anderer Probleme ganze Wasserstrassen sperren, und Du hast dann kein Recht auf Kostenerstattung o.ä.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#65
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Hallo BF- u. Bootsfreunde,
ich finde es überflüssig, so tief über unausgegorene Sachen zu diskutieren. Viel interessanter wird es hier wenn neue Fakten auf den Tisch kommen . Also mal abwarten bis was ernsthaftes kommt . Aber mal zum Spaß was über Physik u. Logik : Ich denke die geschleusten Wassermengen sind immer gleich, egal ob mit kleinem oder großen Schiff . Findet ihr nicht auch ? ......... Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#66
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Aber für alle Zweifler: Körper verdrängen einander und da wo ein Körper ist, kann kein anderer sein. Da wo ein Schiff ist, ist folglich kein Wasser Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#67
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Liegt Dein Schiff nach der Talschleusung auf Grund oder hast Du noch Wasser unterm Kiel?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#68
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So, .... jetzt habe ich diesem Thread mal einen neuen Kurs gesetzt .
Bin gespannt wo wir ankommen . Grüße : TOMMI
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#69
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Kommt drauf an, wieviel Wasser zu Tal vorhanden ist. Verdrängt mein "Schiff" weniger Wasser(tiefe) als vorhanden, dann nicht, verdrängt es mehr, dann ja. Physik ist halt nicht verhandelbar Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#70
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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Wenn das Schiff in die Schleuse einfährt, läuft das verdrängte Wasser aus der Schleuse heraus. Fährt das Schiff aus der Schleuse heraus, strömt das Wasser wieder ein.
Bei der Bergschleusung läuft das zuvor eingesparte Wasser beim Ausfahren wieder aus dem Oberwasser nach. Kein Spareffekt. Bei der Talschleusung läuft das Wasser aber unten rein. Das spart tatsächlich Wasser. Je Tonne Bootsgewicht einen Kubikmeter. Allerdings nur bei 3,98 Grad Wassertemperatur. Ober und Unterhalb dieser Temperatur sinkt das Boot tiefer einund das verdrängte Volumen wird größer. Bei der Bergschleusung ist es also egal, ob ein Schiff in der Schleuse ist. Nu nochmal überlegen, wieviel Wasser denn nu gespart wird, am Beispiel der Schleuse Anderten. Bauzeit: 1919–1928 Fallhöhe: 14,7 m Dauer eines Schleusenganges: 15 Minuten Breite: 2 × 12 m Länge: 225 m 12x225x14,7= 39.690 m3 Da passen 2 ordentliche Binnenschiffe mit jeweils 1000t rein, was dann 2000m3 sind oder rund 5% der Wassermenge. Da ja nur in eine Richtung gespart wird, bleiben 2,5% übrig. Ich hoffe damit das Thema Wasserersparnis abschließend und umfänglich abgehandelt zu haben. Dies war ein Beitrag aus der Reihe: Was man nicht selber weis, das muss man sich erklären. |
#72
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Gut notiert aber leider nicht ganz richtig. Grüße : TOMMI
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#73
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Am einfachsten ist das mit einer Wanne erklärt.. (z.B. der Aufzug in Lützelburg)
diese hat immer das gleiche Gewicht... wenn sie Leer ist, dann ist sie nur mit Wasser gefüllt und hat ein Gewicht X-an Wasser Fährt ein SChiff mit Gewicht Y in die Schleus ein und sie wird geschlossen dann steigt das Gewicht des Troges nicht sondern das Wasser des SChiffsgewichtes Wird verdrängt das gesamtgewicht des Troges der bewegt wird wird nicht Verändert dann gilt M =X-Y+Y würde das Wasser nicht verdrängt werden, müsste ja der Pegel in dem Trog/Schleuse um das Verdrängte Wasser steigen... |
#74
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es ändert sich also nur das der Verband nicht mehr für alle Zahlt sondern nur noch für seine Mitglieder... zum Verständnis… wenn ein Trailer Kapitän zur Schleuse fährt und mit mir schleust, wird dieser für die Schleusung zahlen, ich aber als Mitglied des DMYV nicht. |
#75
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Moin schimi,
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Was mich aber bei der Diskussion noch viel mehr interessiert: die Zahlung der Schifffahrtsabgaben auf (Bundes-) Binnenwasserstraßen außer dem NOK und der Mosel ist seit 1.1.2019 generell entfallen, siehe https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedD...tml?nn=1213576. Das würde auch dazu passen, daß DMYV und DSV für 2019 schon keine Beiträge mehr bezahlt haben... lg, justme
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