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  #1  
Alt 04.09.2014, 13:27
Benutzerbild von WalterB
WalterB WalterB ist offline
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Standard Entwässerungskanäle in Ostfriesland mit 5PS

Ich wundere mich etwas über die Befahrensregelungen der Entwässerungskanäle im Landkreis Aurich / Stadt Emden.
Laut aktueller Verordnung (Stand August 1996) benötigt man immer noch ab 5 PS einen Führerschein, wobei der genaue Wortlaut dieser Verordnung ziemlich schwammig ist.

Wurde in letzter Zeit irgend jemand auf diesen Gewässern wegen fahrens ohne Führerschein (bis 15PS) belangt?
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  #2  
Alt 04.09.2014, 13:30
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Oder sind 5 PS generell nur erlaubt? kann mir nicht vorstellen, dass man die Kanäle mit einem fetten Motor so durchwühlen darf.
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Micha


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  #3  
Alt 04.09.2014, 15:47
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Die 15PS Regelung betrifft ja auch die Bundeswasserstraßen - für Wasserstraßen des Landes kann jedes Land eigene Verordnungen erlassen, völlig unabhängig und nach eigenem Ermessen.
Das kann ja im Landkreis Aurich / Stadt Emden auch der Fall sein
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Gruß Ralf
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  #4  
Alt 04.09.2014, 16:51
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Es geht um folgenden Passus der Befahrensregelung:

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Befahrensregelung.jpg
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Größe:	56,1 KB
ID:	565673

Auslegung der WSP: ab 5 PS benötigt man einen Führerschein

Auslegung Landkreis Aurich: ab 5 PS benötigt man einen Führerschein laut Sportbootführerscheinverordnung Binnen oder See in der jeweils geltenden Fassung, also 15 PS.

Wenn diese Behörden sich nicht einmal einig sind, wer soll sich dann damit auskennen?
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  #5  
Alt 05.09.2014, 11:48
krohmie krohmie ist offline
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Ich denke, da haben die jeweiligen Ämter einfach die 15 PS Regelung verpennt ...
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  #6  
Alt 05.09.2014, 12:55
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von WalterB Beitrag anzeigen
Auslegung Landkreis Aurich: ab 5 PS benötigt man einen Führerschein laut Sportbootführerscheinverordnung Binnen oder See in der jeweils geltenden Fassung, also 15 PS.
interpretierst Du dass jetzt nur eigenmächtig aus der Befahrensregel, oder ist dies die tatsächliche Rechtsauffassung der zuständigen Behörde?

Wenn die Verordnung sagt, Du brauchst einen SBF ab 5PS, dann ist es egal ob du woanders auch ohne bis 15PS fahren darfst. Du darfst mit dem SBF ja auch Boote unter 15PS fahren.

Bis dann

Dominic
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  #7  
Alt 05.09.2014, 15:08
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WalterB WalterB ist offline
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Der Anruf beim Mitarbeiter des Landkreises Aurich ergab, daß dieser es genauso interpretiert wie ich: neueste Fassung: 15 PS
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  #8  
Alt 05.09.2014, 15:34
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Die offizielle Befahrensordung für die Auricher Gewässer - die Quelle deines Textausschnittes - habe ich auf die Schnelle nicht finden können, aber einige Hinweise auf Höchstgeschwindigkeiten / Befahrensverbote für motorisierte Boote auf Gewässern in und um Aurich, Badeverbot im EJK (als Reaktion auf „Cold Water Challenge"), verstärkte Polizei-Kontrollen auf ostfriesischen Binnengewässer.

Prinzipiell würde ich auch sagen dort gilt die SBF-Plicht ab 15 PS. Anderenfalls gebe es ja keinen Grund in der Befahrensordnung auf die "jeweils gültigen Fassung" der Sportbootführerscheinverordnung Bezug zu nehmen. Im Zweifelsfall bei der zuständigen Stadtverwaltung anrufen, nachfragen ... - ich sehe gerade, das hast du bereits gemacht

Gruß, Ralf
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  #9  
Alt 05.09.2014, 15:50
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Zitat:
Zitat von krohmie Beitrag anzeigen
Ich denke, da haben die jeweiligen Ämter einfach die 15 PS Regelung verpennt ...
Die Verordnung ist ja noch mit der guten alten Schreibmaschine geschrieben.....
Denke mal, das es da schon neueres,gibt oder die es wirklich verpennt haben....
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Gruß - Georg
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  #10  
Alt 08.09.2014, 14:59
grünauer grünauer ist offline
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Selbst wenn es anders "gemeint" ist, im Streitfall entscheidet ein Gericht immer nach den Buchstaben des Gesetztes. Und wenn da steht 5 PS dann sind es bis zur Neuregelung halt 5 PS, selbst wenn Du auf der Bundeswasserstraße nebenan mit 100 PS fahren dürftest. Das Land hat dort auf den Kanälen halt die Regelungskompetenz und hat das nun mal so geregelt.

Gruß Lutz
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  #11  
Alt 08.09.2014, 15:49
ferenc ferenc ist offline
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Wenn die das jetzt gaaaaanz flott ändern ist die 15 PS Regelung vielleicht wieder gekippt, bevor Aurich das umgesetzt hat.

Dafür mag ich Friesland, ist hat irgendwie entspannt.
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  #12  
Alt 14.11.2019, 18:05
dragomir1985 dragomir1985 ist offline
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Ist ja schon etwas älter, dieser Thread...

hat sich hier mal was geändert? Hatte heute mir dem NLWKN telefoniert, der Mitarbeiter wusste das leider nicht und hat mir ne Nummer gegeben wo aber niemand ran ging...

LG Thomas
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Gruß Thomas - Kipp Sachte
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  #13  
Alt 14.11.2019, 19:15
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Moin zusammen,

ich kann zwar nichts zu den Gewässern im Auricher Raum sagen, aber für die Gewässer der Entwässerungsverbände Emden und Oldersum gilt folgendes:

Die genannten Entwässerungsverbände gestatten den Motorbootsportlern die Nutzung der Verbandsgewässer zum Zwecke der Freizeit und Erholung unter Berücksichtigung der Motorbootverordnung der Bezirksregierung Weser-Ems vom 09.06.1981
Auf allen Gewässern gilt gemäß Befahrensverordnung die 5 km/h Höchstgeschwindigkeitsregelung.
Da die Gewässer in erster Linie der Entwässerung dienen, gilt, lt. genannter Befahrensverordnung die Führerscheingrenze bis 5 PS bzw. 3,69 Kw an der Schraube.
Alles über 5 PS ist führerscheinpflichtig.

Euch einen schönen Abend
Klaus
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  #14  
Alt 19.11.2019, 09:05
dragomir1985 dragomir1985 ist offline
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Also unverändert und ich hatte Recht

Danke Klaus!
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