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#1
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Internationaler Bootsschein Frage
Hi
seit Jahren habe ich den ADAC Internationalen Bootsschein fuer unser Sportboot. Ich fahre aber nur in Holland und habe auch eine Versicherung (Erdmann) aus Holland. Muss ich dann ueberhaupt den Bootsschein haben?
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Gruß aus Dortmund Michael |
#2
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Wenn Du das Boot beim WSA registrierst musst Du nur einmal bezahlen, gilt dann solange Du das Boot hast.
Anmelden würde ich es auf jeden Fall, sicher ist sicher. |
#3
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in Holland muss jedes Boot das schneller ist als 20km/h registriert sein... also auch deines.... wie gesagt WSA Kennzeichen wäre einfacher, da man nicht alle 2 Jahre verlängern muss... sondern nur einmalig für 18€ anmeldet.
du kannst auch eine Holländische Kennzeichnung dran machen aber dann dürftes du mit deinem Boot nicht mehr in Deutschland fahren (wenn du das mal willst.) |
#4
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ahh ok. Dann lass ich es so weiter laufen und bezahl immer alle 2 Jahre an den ADAC.
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Gruß aus Dortmund Michael |
#5
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Zitat:
EU weit gültig... |
#6
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leider gilt WSA auch nicht in Kroatien. Mal ueberlegen.
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Gruß aus Dortmund Michael |
#7
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Das WSA Gilt in Kroatien... da hat man dir was falsches Erzählt...
wurde hier schon 1000x durchgekaut.... das WSA Kennzeichen ist das amtliche Kennzeichen der Bundesrepublik und muss innerhalb der EU als Kennzeichen von allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt werden.. |
#8
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WSA Kennzeichen ist das amtliche Kennzeichen, also staatlich. Muss von allen EU Ländern anerkannt werden.
ADAC Kennzeichen ist ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Könnte in anderen Ländern aber zu Problemen führen, da ja nicht staatlich.
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#9
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Zitat:
Du benötigst eine Bootsregistrierung.
Internationaler Bootsschein (IBS) und Kennzeichnungspflicht Motorisierte Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge müssen auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt, gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch)“, ein Kennzeichen führen. Mit dem IBS kommen Sie dieser Verordnung nach. Eine zusätzliche Registrierung beim Wasser- und Schifffahrtsamt ist nicht erforderlich. Der Internationalen Bootsschein (IBS) gilt auf ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie auf deutschen Binnenwasserstraßen als amtlich anerkannte Bootsregistrierung. Gruss Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. |
#10
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Zitat:
jedes Unterzeichnerland der UN Resulution muss diese annerkennen ... und die anderen Länder haben entweder keine Wasserwege... oder sind anderweitig nicht bereit zu unterschreiben (Nord Korea zum Beispiel...) |
#11
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Zitat:
Vaartuig Registratie van de motorboot is verplicht als u met het vaartuig gebruik maakt van de Nederlandse binnenwateren. Het gaat hierbij om alle kleine motorvaartuigen die korter zijn dan 20 meter en bij gebruik van een motor sneller kunnen varen dan 20 kilometer per uur. Hieronder vallen ook waterscooters en jetski's. Wat u moet doen als u een vaartuig koopt, verkoopt, wijzigt of sloopt, leest u in de artikelen die bij dit onderwerp horen. Registratiebewijs uit België, Duitsland en Verenigd Koninkrijk Is uw vaartuig al geregistreerd in België, Duitsland of het Verenigd Koninkrijk? Dan hoeft u deze niet bij de RDW te registreren. De registratie uit genoemde landen is ook geldig in Nederland. (Regeling snelle motorboten 1997 Artikel 4 lid 1) Nach Google Translate: Schiff Die Registrierung des Motorboots ist obligatorisch, wenn Sie mit dem Schiff die niederländischen Binnenwasserstraßen benutzen. Dies betrifft alle kleinen Motorschiffe, die kürzer als 20 Meter sind und mit einem Motor schneller als 20 Stundenkilometer fahren können. Dies schließt auch Wasserfahrzeuge und Jetskis ein. In den Artikeln zu diesem Thema können Sie nachlesen, was Sie tun müssen, wenn Sie ein Schiff kaufen, verkaufen, modifizieren oder zerbrechen. Zulassungsnachweis aus Belgien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich Ist Ihr Schiff bereits in Belgien, Deutschland oder Großbritannien registriert? Dann müssen Sie diese nicht beim RDW registrieren. Die Registrierung aus den oben genannten Ländern gilt auch in den Niederlanden. (Verordnung schnelle Motorboote 1997 Artikel 4 Absatz 1) Quelle: www.rdw.nl
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#12
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Zitat:
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#13
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Die Aussage "muss man alle zwei Jahre verlängern" ist auch nur die halbe Wahrheit.
1. Kann die Verlängerung automatisch geschehen, man kriegt dann alle zwei Jahre einen neuen Schein zugeschickt und muss sich selbst nicht kümmern. 2. Auch ein abgelaufener IBS ist innerhalb von Deutschland unbegrenzt gültig. Steht auch deutlich drauf.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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